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Antrag 55/I/2019 “Berliner Mietendeckel” – Einführung einer landesrechtlichen Mietpreisregulierung

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf, noch in der laufenden Legislaturperiode eine landesrechtlichen Mietpreisobergrenze (“Berliner Mietendeckel”) einzuführen, um das Mietpreisniveau zu stabilisieren und sicherzustellen, dass alle Berlinerinnen und Berliner in der Lage bleiben, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und steigen weiter an. Wenn wir bezahlbare Wohnungen für alle in der gesamten Stadt und insgesamt gleichwertige Lebensverhältnisse in Berlin haben wollen, dann müssen wir diese Mietpreisspirale durchbrechen.

Daran werden wir mit einem Bündel aus drei Instrumenten arbeiten: Bauen, Kaufen, Deckeln.

 

1. Wir müssen mehr Wohnungen bauen.

Das wirksamste Mittel gegen steigende Mieten ist der Bau von mehr günstigen Mietwohnungen. Deshalb sorgen wir dafür, dass die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften mehr Mietwohnungen bauen: Bis 2026 sollen sie 53.400 neue Wohnungen bauen, davon 17.800 als geförderter Wohnungsbau.

 

Besonderen Wert müssen wir daneben auf die Einbindung von gemeinwohlorientierten Genossenschaften und anderen Non-Profit-Wohnungsträgern in die Neubauoffensive legen. Dafür fordern wir insbesondere die Berufung eine*r Landesbeauftragte*n für Genossenschaften und gemeinnütziges Wohnen, die die Interessen solcher Akteure im Planungsprozess sicherstellt und Anlaufstelle für Beratung und Vermittlung ist. Ferner muss öffentliches Bauland, das die landeseigenen Wohnungsgesellschaft in absehbarer Zeit nicht bebauen können, verstärkt über Erbbauverträge direkt an gemeinwohlorientierte Genossenschaften und andere Non-Profit-Wohnungsträger abgegeben werden. Die vorhandenen Förderinstrumente für gemeinwohlorientierte Genossenschaften sind auszubauen und für andere Non-Profit Wohnungsträger zu öffnen.

 

Mit der Wohnungsbauleitstelle, dem Bündnis für Wohnungsneubau, der Wohnungsbauförderung und dem kooperativen Baulandmodell werden daneben auch profitorientierte private Bauunternehmen schneller, mehr und auch günstige Wohnungen bauen. Beim kooperativen Baulandmodell wird in einem städtebaulichen Vertrag u.a. vereinbart, dass bei Neubauprojekten mindestens 30 Prozent der Wohnfläche günstige Mietwohnungen sein müssen (mietpreis- und belegungsgebunden). Soweit öffentliches Bauland durch Private entwickelt werden soll, darf dies nur auf Grundlage von Erbbauverträgen geschehen, die sicherstellen, dass möglichst viel dauerhaft bezahlbarer Wohnraum entsteht. Boden in öffentlicher Hand wird nicht verkauft!

 

2. Wir wollen mehr Wohnungen kaufen und damit in das Eigentum der Allgemeinheit überführen.

In den Milieuschutzgebieten setzen wir verstärkt auf das kommunale Vorkaufsrecht, um das Mietniveau zu stabilisieren und Verdrängung zu verhindern. Um die Bezirke dabei zu unterstützen, muss noch in dieser Legislaturperiode ein Berliner Bodenfonds ins Leben gerufen werden, aus dessen Mitteln solche Ankäufe unbürokratisch, aber geordnet durchgeführt werden können. Dafür ist ein Ankaufverfahren zu schaffen, in dem anhand von klaren, am Schutz der Mieter*innen ausgerichteten und im Haushaltsrecht verankerten Kriterien strategisch entschieden wird, welche Wohnungsbestände für einen Ankauf durch die öffentliche Hand in Frage kommen.

Insgesamt erhöhen  wir die kommunalen Wohnungsbestände durch Zukäufe auf 400.000 Wohnungen bis zum Ende dieser Wahlperiode. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bieten stabile Mieten: Wir haben die Mietsteigerungen auf höchstens 2 Prozent pro Jahr beschränkt und Mieterhöhungen in Folge von Modernisierungen auf maximal 6 Prozent begrenzt. Außerdem werden wir in Berlin alle für Wohnungsbau geeigneten Liegenschaften des Bundes (BIMA) kaufen.

 

3. Mit dem Berliner Mietendeckel werden wir uns Luft verschaffen, bis der Mietmarkt durch Neubau und Kauf entspannt wurde.

Die genaue Ausgestaltung des Berliner Mietendeckels werden wir in der Koaltion gemeinsam besprechen und vorantreiben. Eine Möglichkeit könnte dabei sein:

 

Die Mieten für bezugsfertige Wohnungen werden zu einem Stichtag eingefroren. Das gilt sowohl für bereits bestehende als auch für neue Mietverträge. Neubauten sollen nicht erfasst werden – bei ihnen ist über über andere Instrumente, zum Beispiel das Berliner Kooperative Baulandmodell, landeseigenen Wohnungsbau sowie die Förderung von Genossenschaften und anderen Non-Profit-Bauträgern, sicherzustellen, dass sie nicht zu einem ungebremsten Anstieg der Mieten beitragen. Der Mietendeckel wird zunächst befristet für 5 Jahre eingeführt – mit Option auf Verlängerung. Angewendet wird er in allen Gebieten Berlins, die von einem besonders starken Mietanstieg betroffen sind. Ob das in ganz Berlin oder nur in bestimmten Gebieten der Fall ist, muss im Zuge der Umsetzung empirisch belastbar geprüft werden.

Antrag 159/I/2019 Gesund in der Schule Schulgesundheitskräfte – auch in Berlin!

25.02.2019

In Brandenburg wurde 2017 ein Modellprojekt ins Leben gerufen, bei dem 10 Schulgesundheitskräfte ihren Einsatz begannen. Die Zwischenevaluation des Projektes, von dem pflegewissenschaftlichen Institut der Charité Berlin begleitet, ergab, dass die Schulgesundheitskräfte die Gesundheitskompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonal positiv beeinflussen.

 

Deshalb fordern wir die Etablierung von einem Modellprojekt zur Überprüfung der Umsetzung von Schulgesundheitskräften in Berlin.

Antrag 87/I/2019 Mietflächen im ICC deutlich vergrößern

25.02.2019

Die Berliner SPD fordert die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus auf, das International Congress Centrum (ICC) im Zuge der geplanten Sanierung zur Vorbereitung seines künftigen Wiederbetriebs als Kongreßzentrums soweit zu ertüchtigen, dass die Flächen zur vermietbaren Nutzung deutlich vergrößert werden.

 

Notwendig sind sie für ergänzende multifunktionale Nutzungen für den ganzjährigen Betrieb wie kleinere Konferenz- und Besprechungsräume, Gastronomie, Entertainment und ähnliche Ergänzungsangebote.

 

Um den Prozess voran zu bringen und die Betreibersuche erfolgreich zu gestalten, soll das Land Berlin mit entsprechenden baulichen Maßnahmen im ICC in Vorleistung treten.

Antrag 74/I/2019 Mieterinnen und Mieter durch mehr Milieuschutz vor Verdrängung schützen

25.02.2019

Im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten, aber auch zur Nutzung des kommunalen Vorkaufs-rechts ist der Erlass von Erhaltungsverordnungen (Milieuschutzgebiete) durch die Bezirke zurzeit eines der wirksamsten Mittel. Jedoch sind noch viele Gebiete im besonders von Mietsteigerungen und Verdrängung gefährdeten S-Bahn-Innenstadtring keine Milieuschutzgebiete. Ziel sozialdemokratischer Politik ist es, den S-Bahn-Innenstadtring zum Milieuschutzgebiet zu machen. Hierzu soll die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Zusammenarbeit mit den Bezirken einen Umsetzungsplan erstellen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats deshalb dazu auf:

  • Bezirke finanziell und personell bei der Prüfung und Schaffung neuer Milieuschutzgebiete unbürokratisch und umfangreich zu unterstützen, sofern sie dies bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragen.
  • Bis Ende 2019 ist zu diesem Zweck eine Zielvereinbarung möglichst mit allen Bezirken auszuhandeln, die festlegt, welche noch nicht mit Milieuschutz belegte Gebiete im S-Bahn-Innenstadtring von den Bezirken mit Erhaltungsverordnungen versehen werden und wo der Senat aus gesamtstädtischem Interesse von seinem Eingriffsrecht Gebrauch macht, um auf diesem Wege bis zum Ende der Legislaturperiode flächendeckend im S-Bahn-Innenstadtring Milieuschutz zu schaffen.
  • Der Senat wird aufgefordert, von seinem Eingriffsrecht dort Gebrauch zu machen, wo Bezirke trotz des Vorliegens der Voraussetzungen keine Milieuschutzgebiete ausweisen.

 

Antrag 57/I/2019 Zugang zum öffentlichen Wohnungsbestand vereinfachen

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Bonitätsauskünfte von privatwirtschaftlichen Unternehmen (wie z.B. einer sogenannten Schufa-Auskunft) für Mietinteressent*innen aus dem Anforderungsprofil streichen und diese künftig nicht mehr neben Einkommensnachweisen und Mietzahlungsnachweisen einfordern.