Antrag 109/I/2019 Werbeverbot für alle militärischen Organisationen an Schulen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die SPD-Senator*innen des Landes Berlin werden aufgefordert, den Wortlaut des §5 Absatz 2, Teil 1 Schulgesetz für das Land Berlin um folgendes zu erweitern:

„Es wird militärischen Organisationen untersagt, an Berliner Schulen für den Dienst und die Arbeit im militärischen Bereich zu werben.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die SPD-Senator*innen des Landes Berlin werden aufgefordert, den Wortlaut des §5 Absatz 2, Teil 1 Schulgesetz für das Land Berlin um folgendes zu erweitern:

„Es wird militärischen Organisationen untersagt, an Berliner Schulen für den Dienst und die Arbeit im militärischen Bereich zu werben.“

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Eine Initiative zum Werbeverbot militärischer Organisationen an Schulen wurde im AK II bisher nicht initiiert. Ein solches kann in den Gesprächen der Koalition zu einer möglichen SchulG-Novelle Berücksichtigung finden. Eine parlamentarische Initiative zu einem Werbeverbot militärische Organisationen an Schulen ist nicht anhängig.
Überweisungs-PDF: