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Antrag 204/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz III: Keine Zuwanderungssperren durch das Innenministerium

25.02.2019

Die Mitglieder des Bundestags, SPD geführte Ministerien und Vertreter/innen der sozialdemokratisch geführten Bundesländer sollen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Vorschlag im Gesetzesentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die Beschränkungsoptionen für das Bundesministerium des Inneren auf der Verordnungsebene (§99 Abs. 5 und 6 AufenthG-E), durch das es Zuwanderungssperren für bestimmte Länder erheben darf, gestrichen wird.

Antrag 202/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz II: Keine Sippenhaft bei Beschäftigungsduldung

25.02.2019

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion, Mitglieder des Bundesrats für Berlin, SPD geführte Bundesministerien sollen darauf hinwirken die Arbeits- und Beschäftigungsduldung (§60c AufenthG-E) so zu ändern, dass Ehegatten bzw. ganze Familien nicht füreinander in „Sippenhaft“ genommen werden können. Laut Gesetzesbegründung kommt die Erteilung der Beschäftigungsduldung für kein Familienmitglied in Betracht, wenn eine der beiden Ehegatten eine oder mehrere der für beide geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt. Das Gesetz stellt die durch Art. 6 GG geschützte Ehe und Familiengemeinschaft unter immensen Druck und zwingt die Paare ggf. eine Fortsetzung der Ehe ggü. der Sicherung des Aufenthaltes abzuwägen.

Antrag 201/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz I: Anerkennungsfrist bei ausländischer Berufsqualifikation verlängern

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats mögen sich dafür einsetzen, dass die grundsätzliche Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis begründet durch Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d Abs. 1 letzter Unterabsatz AufenthG-E) von 18 auf 36 Monate ausgeweitet wird. Der Höchstzeitraum soll sich also von bisher geplanten zwei auf drei Jahre verlängern. Die Verlängerungsoption um sechs Monate sollte Bestand haben, so dass sich im Einzelfall eine Höchstaufenthaltsdauer von 42 Monaten ergeben kann.

 

Es wäre wünschenswert zu prüfen, ob die Verlängerungsmöglichkeit von sechs auf zwölf Monate erhöht werden kann.

 

Folgende Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs wird vorgeschlagen:

In § 16d Abs. 1 Satz 3 sind die Zahl „18″ durch die Zahl „36″ und die Wörter „zwei Jahren“ durch die Angabe „42 Monaten“ zu ersetzen.

 

Antrag 199/I/2019 Chancen geben, Chancen nutzen - Für ein fortschrittliches Einwanderungsgesetz

25.02.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im laufenden Gesetzgebungsprozess zur Schaffung eines echten Einwanderungsgesetzes dafür einzusetzen, dass folgende Punkte im Gesetz ihren Niederschlag finden, um dem Einwanderungsland Deutschland endlich ein modernes und fortschrittliches Einwanderungsrecht zu geben. Dies soll dazu beitragen, dass gesellschaftlich angespannte Klima in Bezug auf die Migrationsfrage zu versachlichen und zu entspannen, indem das Einwanderungsrecht mit klaren Kriterien und Regeln strukturiert wird und künftig als gleichberechtigte zweite Säule neben dem Asylrecht steht.

 

  1. Wer eine feste sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszusage in Deutschlandvorweisen kann, darf einwandern.
  2. Gut integrierten, aber abgelehnten Asylbewerber*innen wird ein Bleiberecht ermöglicht und sie dürfen Arbeitsvisa beantragen (Spurwechsel).
  3. Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre dürfen auch ohne Job einwandern und müssen innerhalb von einem halben Jahr eine Ausbildung/Studium beginnen oder Arbeit finden. Dafür erhalten sie ein befristetes Aufenthaltsrecht.
  4. Einwanderungs- und Arbeitsberatung im Ausland
    Die Botschaften Deutschlands sollten erster Anlaufpunkt für alle sein, die in Deutschland arbeiten wollen. Dazu sind entweder die Botschaften mit geeigneten Abteilungen zu verstärken oder eigene Beratungsstrukturen zu schaffen, die Interessierte über ihre Möglichkeiten der Einwanderung nach Deutschland informieren. Hierbei sind die Möglichkeiten der Digitalisierung und Onlineberatung intensiv zu nutzen und die Sozialpartner und Kammern zu beteiligen, um eine fachlich fundierte und passgenaue Beratung der Einwanderungswilligen zu ermöglichen.
  5. Ausländische Schul-, Universitäts- und Ausbildungsabschlüsse werden schneller anerkannt. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den Sozialpartnern und Kammern zu suchen.
  6. Bestehende Gesetze werden im Einwanderungsgesetz zusammengefasst, um ein einheitliches Einwanderungsrecht zu schaffen.

 

Antrag 179/I/2019 Erfahrungen aus dem Brexit nutzen: Online-Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln einführen

25.02.2019

Erstmals gibt es im Zuge des drohenden Brexits ein Online-Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels – exklusiv für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und Senat werden aufgefordert, die Ausländerbehörde in die Lage zu versetzen, dass in Zukunft Anträge von Personen jeglicher Staatsangehörigkeit online gestellt werden können.

 

Dazu sind folgende Schritte erforderlich:

  • Auswertung der Online-Antragsstellung im Zuge des Brexits
  • darauf aufbauend soll ein Konzept zur digitalen Ausländerbehörde erarbeitet werden
  • für die Antragsausfüllung müssen online Hilfen in möglichst vielen Landessprachen angeboten werden
  • die Bearbeitung eines Antrags sollte acht Wochen nicht übersteigen