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Antrag 150/I/2026 Sofortige Verbesserung der Vorschusszahlungen in der Eingliederungshilfe

1.04.2026

Die Einführung eines personenzentrieten Leistungssystems für Assistenzleistungen nach SGB IX darf nicht dazu führen, dass die nach dem Subsidaritätsprinzip des GG vom Land Berlin beauftragten Träger in finanzielle Notlagen geraten und dadurch die vollständige Teilhabe und Assistenzleistungen gemäß dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht mehr gewährleisten können. Das bedeutet konkret: Die Finanzierung muss so gestaltet sein, dass Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Organisationen und andere soziale Träger ihre Arbeit für Menschen mit Behinderungen verlässlich fortführen können – denn nur sie verfügen über die Erfahrung, Infrastruktur und das Personal, um die notwendige Unterstützung vor Ort tatsächlich zu leisten.

 

Daher sind folgende Maßnahmen zur Sicherung der Eingliederungshilfe notwendig:

  1. Schnelle Wiederherstellung der nach dem Berliner Rahmenvertrag (BRV) und dem öffentlich rechtlichen Vertrag (örV)für Angebote im Bereich der Eingliederungshilfe verbindlich vereinbarten und geschuldeten  Vorschusszahlungen, die den erforderlichen  Finanzbedarf der Leistungserbringer  widerspiegeln .
  2. Verpflichtende Bereitstellung schriftlicher Nachweise zu Vorschüssen, Abweichungen und Anpassungsfristen, um Liquiditätsplanung und Transparenz zu gewährleisten.
  3. Beschleunigte Nachzahlungsverfahren mit klaren Fristen und Verantwortlichkeiten sowie insbesondere klarer Zuordnung der Zahlung zu dem jeweiligen Leistungsberechtigten, um Finanzierungslücken zu schließen und Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.
  4. Systematische Auswertung regionaler Unterschiede, regelmäßige Feedback-Runden mit Trägern sowie die berlinweite Implementierung bewährter Verfahren (best practices).
  5. Klare Anerkennung der Vorschusszahlungen als strategisches Instrument zur Sicherung der sozialen Infrastruktur der Eingliederungshilfe und nicht als bloße technische Formalie. Anmerkung: Vorschüsse sind verbindlich vereinbart. Sie ersetzen die vergütungsrelevante Kalkulation von Verzugszinsen für den Zeitraum zwischen Rechnungslegung und Zahlung (und damit die entsprechende Erhöhung von Vergütungen).
  1. Einführung eines nach Hamburger Vorbild gestalteten Trägerbudgets innerhalb der Berliner Verwaltung, um die Verlässlichkeit der Eingliederungshilfe zu stärken und die Mittel gezielt auf die Arbeit mit den Leistungsberechtigten zu konzentrieren, anstatt unnötige und ineffiziente bürokratische Prozesse fortzuführen.

 

Antrag 149/I/2026 Gerechte Politik für alle Menschen in Berlin – raus aus der untererfassten Metropole

1.04.2026

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ermittelt regelmäßig die offizielle Bevölkerung beider Bundesländer, dabei wird zwischen zwei Kennzahlen unterschieden:

  • Bei der Bevölkerungsfortschreibung wird die erfasste Bevölkerung anhand des letzten Zensus durch Geburten- und Sterbefälle sowie Zu- und Fortzüge aktualisiert und fortgeschrieben. Daraus ergibt sich für 2024 eine Bevölkerung von 3.685.265. Diese Methode ist in allen Bundesländern einheitlich und ermöglicht daher deutschlandweite Vergleichbarkeit, wird aber immer fehleranfälliger, je mehr Zeit seit dem Zensus vergangen ist. Der Zensus wird ca. alle zehn Jahre durchgeführt. Dabei werden stichprobenhaft Haushalte abgefragt. Beim letzten Zensus 2022 wurden 10,6 Millionen Menschen direkt befragt. Diese Zahlen werden mit dem Melderegister-Zahlen verrechnet.
  • Die Einwohnerregisterstatistik gibt an, wie viele Menschen in Berlin und den einzelnen Bezirken gemeldet sind. Zuletzt waren es Ende 2024 3.897.145 Einwohner*innen in Berlin.

 

Diese und ähnliche Statistiken werden landes- wie bundespolitisch als Grundlage zahlreicher politischer Entscheidungen genommen, etwa bei der Kapazitätsplanung öffentlicher Infrastruktur oder bei der Verteilung von Bundesgeldern auf die Länder.

 

Die Unterschiede zwischen beiden Zahlen sind auf Fehler sowohl in der Methodik der Bevölkerungsfortschreibung als auch in der Meldestatistik zurückzuführen. Das Problem: Beide Statistiken schaffen es nicht, darzustellen, wie viele Menschen wirklich in Berlin leben. Erfasst wird nicht die Zahl der Menschen, die tatsächlich in einer Stadt leben und tagtäglich ihre Infrastruktur nutzen, sondern die Zahl derer, die mit ihrem Hauptwohnsitz dort gemeldet sind. Nicht erfasst werden Menschen, die ihren Zweitwohnsitz in Berlin haben, Zugezogene, die noch nicht umgemeldet sind, Geflüchtete, die melderechtlich nicht erfasst oder einer anderen Kommune zugewiesen sind oder Wohnungslose, die oft gar nicht gemeldet sind. Schätzungen zufolge leben etwa 400.000 – 600.000 Menschen mehr in Berlin als offiziell angegeben. Sie alle nutzen die öffentliche Infrastruktur: Straßen, ÖPNV, Krankenhäuser, Schulen etc. Durch Pendler*innen aus dem Umland und Tourist*innen erhöht sich der Druck auf die öffentliche Infrastruktur noch weiter.

 

Dieses grundsätzliche Problem tritt in vielen deutschen Großstädten auf, aber sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen nirgendwo so stark wie in Berlin: Der Anteil dieser sogenannten „unsichtbaren Bevölkerung“ liegt hier bei ca. 10-15% der Gesamtbevölkerung, in Großstädten wie Hamburg oder München wird er auf ca. 5-8% geschätzt.

 

Als Positivbeispiel für eine bessere statistische Erfassung kann Frankreich dienen: Hier werden von der Statistikbehörde INSEE für die Bevölkerung von Städten und Kommunen insgesamt drei Kennzahlen erfasst und angegeben:

  • Population municipale: Meldestatistik, vergleichbar mit der Einwohner*innenstatistik in Deutschland
  • Population totale: Tatsächliche Alltagsbevölkerung, die erfasst, wie viele Menschen sich dauerhaft und regelmäßig in der Stadt aufhalten
  • Population touristique: Erfasst zusätzlich Tourist*innen und Personen, die sich nur saisonal in einer Stadt aufhalten. Erfasst damit auch saisonale Schwankungen der tatsächlichen Bevölkerung

 

Die Situation auf Landesebene

Das Problem ist seit Langem bekannt, es fehlt aber bislang an politischen Mehrheiten, gerechtere Lösungen zu finden. In den letzten Jahren hat sich die Diskrepanz zwischen erfasster und tatsächlicher Bevölkerung durch den starken Zuzug nach Berlin verschärft. Ein ewiges Aussitzen des Problems ist für uns nicht hinnehmbar, wir fordern echte Lösungen!

Wir begrüßen bisher in der Praxis durchgeführte Ansätze, das Problem der Untererfassung zu umgehen. So werden beispielsweise benötigte Krankenhauskapazitäten nach tatsächlichem Fallaufkommen statt nach Einwohner*innenzahl bestimmt. Auch die benötigten ÖPNV-Kapazitäten werden nach Fahrgastaufkommen ausgelegt, nicht aber deren Finanzierung. Diese Ansätze sind in der Praxis wirksam, bekämpfen aber nur Symptome, ohne das zugrundeliegende Problem zu beheben. Außerdem führen sie oft zu einer chronischen Unterfinanzierung. Daher fordern wir eine grundlegende statistische Neuerfassung der Bevölkerung als Grundlage von Planungen in der Landespolitik. Das heißt konkret:

  • Die Erfassung der tatsächlichen Alltagsbevölkerung zusätzlich zur Meldestatistik nach französischem Vorbild. Beide Kennzahlen sollen regelmäßig von staatlicher Seite aus erfasst und veröffentlicht werden.
  • Eine zusätzliche Erfassung der Personen, die sich zu Spitzenzeiten in Berlin aufhalten, beispielsweise im Sommer oder zu Semesterbeginn an den Hochschulen
  • Die Planung der benötigten Kapazitäten öffentlicher Infrastruktur anhand der Alltagsbevölkerung, nicht der Meldebevölkerung, dies umfasst:
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehr und Polizei
  • Gesundheitsversorgung, z.B. Zahl der Krankenhausbetten, Kassenplätze für Therapeut*innen
  • Plätze in Kitas und Schulen
  • ÖPNV
  • Öffentliche Verwaltung und Bürgerämter
  • Öffentliche Daseinsvorsorge in den Bereichen Abfall, Wasser und Energie
  • Bedarfsprognosen für Wohnraum
  • Ausreichend finanzielle Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben. Dies umfasst explizit auch eine ausreichende Bereitstellung von Mitteln für die Bezirke

Uns ist bewusst, dass die Erfassung der Alltagsbevölkerung ungenauer und fehlerbehafteter ist als die Meldestatistik. Trotz kleiner Abweichungen, kann die dauerhafte systematische Untererfassung ausgebessert werden.

 

Der bundespolitische Blick

Die systematische Untererfassung von Großstädten führt in der Praxis dazu, dass insbesondere die Stadtstaaten weniger Bundesmittel erhalten als ihnen zusteht, sei es bei der Verteilung des Sondervermögens, beim Länderfinanzausgleich oder bei weiteren Bundeszuweisungen. Auch etwa Berlins Anteil an der Umsatzsteuer wird über die Bevölkerungsfortschreibung ermittelt. Daran wiederum orientieren sich auch wichtige Förderungen des Bundes, wie zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes.

 

Für jede in Berlin lebende Person stehen also im Schnitt 10-15% weniger finanzielle Mittel zur Verfügung als im Bundesdurchschnitt. Für die Bereitstellung einer guten Infrastruktur bedarf es aber auch einer ausreichenden Finanzierung. Dabei ist für uns klar, dass jeder Mensch gleich viel wert ist und dies sich auch in der Finanzierung widerspiegeln muss. Wir fordern daher:

  • nach französischem Vorbild die Einführung einer zwischen Bund und Ländern einheitlich anerkannten und regelmäßig erfassten Statistik zur Alltagsbevölkerung von Ländern und Kommunen zusätzlich zur Meldestatistik
  • die Verteilung von Bundesmitteln auf Länder nach Alltagsbevölkerung statt Meldebevölkerung, um so den tatsächlichen Bedarf an öffentlicher Infrastruktur besser abbilden zu können. Diese Erhebungen müssen einhergehen mit einer Kampagne, die klarstellt, dass diese Erhebungen anonym ausgewertet werden und dass durch die Teilnahme an einer solchen Erhebung keinerlei Nachteile entstehen können.

 

Vom aktuellen System profitieren neben wohlhabenden Ländern im Süden auch strukturschwache und ländlich geprägte Länder, vor allem im Osten. Daher muss solch eine Mittelverschiebung mit einer gleichzeitig eingeführten stärkeren finanziellen Förderung für strukturschwache und ländliche Räume einhergehen, besonders um Nachteile in Ostdeutschland auszugleichen.

Antrag 122/I/2026 Keine Social Media Bans für Minderjährige: Jugend schützen, Big Tech regulieren

1.04.2026

Die Debatte über soziale Medien und Jugendschutz hat in den letzten Wochen neue Dynamik gewonnen. Mit ihrem Positionspapier hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Diskussion über strengere Regeln für Social-Media-Plattformen angestoßen. Dass die SPD sich stärker mit den Gefahren digitaler Plattformen beschäftigt, ist richtig und notwendig. Plattformen prägen heute politische Meinungsbildung, gesellschaftliche Debatten und den Alltag von Millionen Menschen – insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

 

Gleichzeitig kritisieren wir deutlich, dass diese Debatte innerhalb der Partei geführt wird, ohne junge Menschen und ihre politische Vertretung systematisch einzubeziehen. Gerade wenn es um die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen geht, ist es ein politischer Fehler, diese nicht frühzeitig in solche Diskussionen einzubinden. Wer über junge Menschen entscheidet, muss auch mit ihnen sprechen.

 

Richtig ist: Soziale Medien sind längst Teil der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen. Sie sind Orte sozialer Beziehungen, kulturellen Austauschs, politischer Information und gesellschaftlicher Beteiligung. Für viele junge Menschen sind Plattformen ein erster Zugang zu politischen Debatten und demokratischer Meinungsbildung.

 

Gleichzeitig sind die Risiken sozialer Medien real. Plattformen verstärken Polarisierung, begünstigen die Verbreitung von Desinformation und setzen gezielt auf Mechanismen, die möglichst lange Aufmerksamkeit erzeugen. Viele junge Menschen berichten selbst von Druck, Stress und Überforderung im Umgang mit sozialen Medien.

 

Diese Probleme sind jedoch kein Zufall, sondern aufgrund der kapitalistischen Verwertungsmodelle genauso gewollt. Big Tech Konzerne wie Meta, TikTok oder X verdienen ihr Geld damit, möglichst viel Aufmerksamkeit zu binden, möglichst viele Daten zu sammeln, um so möglichst präzise Werbeprofile zu erstellen und diese entsprechend zu verkaufen. Polarisierende und emotionale Inhalte und endlose Feeds sind zentrale Bestandteile eines Systems, das auf maximale Bildschirmzeit und Werbeeinnahmen ausgerichtet ist.

Die Kontrolle über digitale Öffentlichkeiten liegt dabei in den Händen weniger globaler Tech-Konzerne. Diese Unternehmen fungieren faktisch als private Gatekeeper der digitalen Öffentlichkeit und verfügen über enorme Macht darüber, welche Inhalte sichtbar werden und welche nicht. Diese monopolartige Machtkonzentration steht im Widerspruch zu demokratischen Prinzipien.

 

Kapitalistische Plattformen sind das Problem, nicht junge Menschen

 

Ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige, wie es derzeit diskutiert wird, löst dieses Problem allerdings nicht.

Ein solches Verbot würde junge Menschen aus wichtigen digitalen Kommunikationsräumen ausschließen, ohne die strukturellen Ursachen der Probleme zu beseitigen. Gleichzeitig sind pauschale Verbote in der Praxis kaum wirksam durchsetzbar. Jugendliche verfügen über hohe digitale Kompetenzen und werden technische Zugangsbeschränkungen häufig umgehen können, beispielsweise durch die Nutzung von VPNs, die den tatsächlichen Standort eines Gerätes verschleiern können

Auch verpflichtende Altersverifikationssysteme werfen erhebliche Fragen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung auf. Sie schaffen neue Infrastrukturen zur Datensammlung und stärken damit ausgerechnet jene Plattformen, deren Macht wir eigentlich begrenzen wollen. Die Vorschläge, wie sie aktuell von der SPD-Fraktion gemacht werden, wären damit auch faktisch das Ende der Anonymität im Internet. Das lehnen wir entschieden ab.

Wenn wir Kinder und Jugendliche wirksam schützen wollen, müssen wir dort ansetzen, wo die Probleme entstehen: bei den Geschäftsmodellen von Big Tech. Statt junge Menschen aus digitalen Räumen auszuschließen, müssen diese Räume demokratischer, transparenter und sicherer gestaltet werden. Gleichzeitig muss reflektiert werden, dass nicht nur junge Menschen oft einen problematischen Umgang mit Social-Media-Plattformen aufweisen, sondern auch Erwachsene. Die dringend notwendige Regulierung von Social-Media-Plattformen statt paternalistischer Verbote würden daher allen zugute kommen.

 

Zu diesen Geschäftsmodellen gehören vor allem in den letzten Jahren erhebliche Kürzungen und Stellenabbau im Bereich der Inhaltsmoderation, inklusive durch Auslagerung ins Ausland und Einsatz von KI-gestützter Moderation. Sogenannte Ghost Worker*innen im digitalen Raum sind unerlässlich, um Standards aufrechtzuerhalten, Nutzer*innen zu schützen und die Konfrontation mit schädlichen Inhalten zu vermeiden. Diese Arbeit ist psychologisch extrem belastend, und viele erhalten keine ausreichende Vor- und Nachsorge. Doch Aber diese Arbeitnehmer*innen durch KI zu ersetzen, ist eine falsche Lösung. Selbstentfaltung und marginalisierte Stimmen im digitalen Raum kommen ohne menschliche Moderatoren, die kulturelle Signale und Sensibilitäten verstehen, zu kurz. Betroffene Arbeitnehmer*innen schlagen Alarm, dass u.a. queere und muslimische Inhalte durch automatische Filter blockiert oder als extremistisch eingestuft wurden.

Als Partei haben wir in der Vergangenheit mehrfach Beschlusslagen gefasst, die die Wichtigkeit der Anonymität im Internet betonen sowie mehr Regulierung und keine Verbote gefordert haben. Wir fordern die Verantwortungsträger*innen unserer Partei daher auf, nach diesen Maximen zu handeln.

Durch den europäischen Digital Services Act existieren auch bereits wichtige Instrumente zur Regulierung großer Plattformen. Entscheidend ist nun, diese Regeln konsequent durchzusetzen und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig braucht es zusätzliche Maßnahmen gegen manipulative Plattformdesigns, datengetriebene Werbemodelle und intransparente Algorithmen.

Eine progressive Digitalpolitik darf nicht bei Verboten für Nutzer*innen stehen bleiben. Sie muss die Macht von Big Tech begrenzen und digitale Öffentlichkeiten demokratisch gestalten.

 

Wir fordern daher:

  • kein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige sowie keine verpflichtenden Altersverifikationssysteme, die neue Risiken für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung schaffen, sowie die Anonymität im Internet faktisch abschaffen würden.
  • eine konsequente Regulierung sozialer Medien auf Grundlage des Digital Services Act und eine deutlich stärkere Durchsetzung der bestehenden Transparenz- und Sorgfaltspflichten für große Plattformen.
  • ein Verbot manipulativer Plattformdesigns („Dark Patterns“), insbesondere von endlosen Feeds, automatischem Abspielen von Inhalten und algorithmischen Empfehlungssystemen, die gezielt emotionalisierende oder polarisierende Inhalte verstärken.
  • ein weitgehendes Verbot personalisierter Werbung auf Social-Media-Plattformen
  • verbindliche Verpflichtungen für Plattformbetreiber zur schnellen Bearbeitung von Meldungen, zur konsequenten Löschung strafbarer Inhalte und zur stärkeren Moderation jugendgefährdender Inhalte.
  • den Ausbau von Medienbildung in Schulen sowie außerschulischen Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte.
  • die Förderung gemeinwohlorientierter und demokratisch organisierter digitaler Plattformen als Alternative zu dem Big Tech Monopol.

 

Antrag 148/I/2026 Bearbeitung von Sozialleistungen verlässlich sichern

1.04.2026

Die SPD-Mitglieder im Senat und im AGH werden aufgefordert, mit hoher Priorität auf folgende Maßnahmen hinzuwirken:

 

1. Verbindliche Bearbeitungsfristen für alle Sozialleistungen:

Der Senat führt berlinweit einheitliche Bearbeitungsfristen für alle Sozialleistungen ein, die die Bezirke im Auftrag des Landes gewähren. Er sorgt insbesondere durch die im Folgenden genannten Maßnahmen dafür, dass die Bezirke diese Bearbeitungsfristen einhalten können. In der Eingliederungshilfe gelten die im SGB IX definierten Fristen.

 

2. Personelle Ausstattung sichern:

  • Zügiger Abschluss der Personalkennzahlenermittlung und bedarfsgerechte Stellenausstattung entsprechend realistischer Fallzahlen
  • Befristete Taskforces zum Abbau bestehender Rückstände in besonders belasteten Bezirken
  • Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachpersonal

 

3. Digitalisierung konsequent umsetzen:

  • Vollständig digitale Aktenbearbeitung ohne Medienbrüche
  • Nutzerfreundliche Online-Antragsverfahren mit automatischer Übertragung in Fachverfahren
  • Schnittstellen zu anderen Behörden zur automatisierten Datenübernahme
  • Berlinweit einheitliche IT-Fachverfahren

 

4. Verfahren vereinfachen:

  • Unbefristete Bewilligungen/Entfristungen bei dauerhafter Bedürftigkeit zur Reduzierung von Weiterbewilligungsanträgen
  • Konsequente Gewährung vorläufiger Leistungen bei offensichtlich bestehendem Anspruch
  • Reduzierung von Nachweispflichten durch Nutzung bereits vorliegender Daten

 

5. Schutz der Leistungsberechtigten:

  • Abschlagszahlungen bei Überschreitung der vom Senat bzw. durch das SGB IX vorgegebenen Bearbeitungsfristen
  • Stärkung unabhängiger Sozialberatung und Pflegestützpunkte
  • Verbindliche Vereinbarungen mit Leistungserbringern zum Umgang mit Zahlungsverzögerungen

 

6. Schutz der Leistungserbringer:

  • Verbindliche Zahlungsziele und standardisierte Vorab- und Abschlagszahlungen, um sie vor Liquiditätsengpässen zu schützen

 

7. Transparentes Monitoring:

Öffentliches, berlinweites Monitoring mit vierteljährlicher Veröffentlichung von Kennzahlen (bezirksbezogen): Antragszahlen, Bearbeitungszeiten, Rückstände, Personalausstattung, Fallzahlen pro Vollzeitäquivalent.

Antrag 147/I/2026 Rücknahme der geplanten Kürzungen im Sozialbereich

1.04.2026

Die im Rahmen der aktuellen Haushaltsverhandlungen vorgesehenen Kürzungen in den Bereichen Soziales, Teilhabe, Obdachlosenhilfe, Jugendhilfe und verwandten sozialen Leistungen sind vollständig zurückzunehmen.

 

Stattdessen sind alternative Konsolidierungsstrategie zu entwickeln, die nicht zu Lasten der besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen geht, beispielsweise durch Haushaltseinsparungen in nicht-sozialen Bereichen, eine progressive Steuerpolitik oder effizientere Verwaltungsstrukturen.

 

Für den Fall, dass Teilkürzungen bereits vertraglich zugesagt oder beschlossen wurden, ist zu prüfen, wie diese sofort aufgehoben oder kompensiert werden können, ggf. mit Nachtragshaushalt oder Umwidmung von Mitteln.

 

Es ist sicherzustellen, dass alle betroffenen sozialen Träger, Einrichtungen und Betroffene frühzeitig in die Planung und Umsetzung eingebunden werden, um Härten und Versorgungslücken zu vermeiden.