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Antrag 26/II/2023 Jungen Menschen Wohnraum gewähren - bedingungslos und adäquat

21.08.2023

1. Die SPD bekennt sich zu der sozialdemokratischen und staatlichen Aufgabe, für eine Versorgung junger Volljähriger mit angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu sorgen und stellt sich dieser. Die Versorgung muss bedingungslos gewährleistet werden. Sofern erforderlich, müssen hier staatliche Sicherungssysteme greifen.

 

2. Die SPD erkennt das SGB VIII als zentrales „sozialstaatliches Auffangnetz“, um jungen Menschen im Bedarfsfall angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu gewähren. Ein Abschieben auf andere staatliche Leistungen/Leistungssysteme darf es nicht geben.

 

3. Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert,

 

a) gesetzgeberische Initiativen anzustreben, um einen subjektiv einklagbaren Anspruch junger Volljähriger, denen der Verlust von Wohnraum droht, einzuführen. Diesem Anspruch entspricht die entsprechende staatliche Verpflichtung, Wohnraum durch staatliche Instrumente zu gewährleisten. Auch diese staatliche Verpflichtung ist gesetzgeberisch zu schaffen.

 

b) sich für die Einrichtung staatlicher Kontingente an Wohnraum einzusetzen, der jungen Volljährigen zur Verfügung gestellt wird, wenn ihnen andernfalls Wohnungslosigkeit droht. Ergänzend sind Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften aufzunehmen, um diese in die Pflicht zu nehmen und entsprechende Kooperationen anzustreben.

 

c) Unterstützend bedarf es der Einrichtung einer Jugendwohnagentur an der Jugendberufsagentur, die insbesondere sozial benachteiligte junge Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen leben, bei der Vermittlung von Wohnraum unterstützt.

Antrag 25/II/2023 Bezahlbare Mieten und sozialer Wohnungsbau - Strategien für die landeseigenen Wohnungsunternehmen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, bei in Zukunft auszuhandelnden Ergänzungen oder einer Neuverhandlung der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) die nachfolgenden Punkte umzusetzen. Förderungsbestimmungen bzw. die entsprechenden Gesetze zur Wohnraumversorgung sind in diesem Fall entsprechend anzupassen:

 

  • Durch Einführung des 3. Fördermodells für mittlere Einkommen findet keine Herabsetzung der Quoten für den 1. und 2. Förderweg statt.
  • Innerhalb des S-Bahnrings neu geschaffener Wohnraum wird zu mindestens 60 % nach der 1. Förderstufe, der restliche Wohnraum nach 2. Förderweg gefördert.
  • Für das übrige Stadtgebiet müssen mindestens 50 % des Neubaus nach dem 1. Förderweg beantragt werden, insgesamt 25 % nach 2. und 3. Förderstufe.
  • Für die Bewirtschaftung des Bestands wird eine Anhebung der bestehenden Quote von 63 auf 75 Prozent angestrebt. Quoten von über 85 % pro Quartier sind auszuschließen.
  • Der Bau von Eigentumswohnungen ist auch weiterhin nicht Aufgabe von LWU.
  • Weder findet eine Privatisierung von LWU noch eine Teilprivatisierung ihrer Bestände mit dem Ziel eines späteren Abverkaufs statt.
  • Die nach Wegfall des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (sogenannter Mietendeckel) zum Mieter*innenschutz ergriffenen Maßnahmen (Regelungen zum Umgang mit abgesenkten Mieten, Begrenzung von Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen, Beschränkungen bei der Wiedervermietungsmiete) werden auch über 2025 hinaus weitergeführt.
  • Die Maßnahmen zur Begegnung gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten (Mietenstopp und Kündigungsmoratorium) werden wegen der weiterhin hohen Inflation über 2023 hinaus vorerst bis Ende 2024 fortgeführt.
  • Eine Vergabe landeseigener Grundstücke zur Schaffung neuen Wohnraums erfolgt nur noch an LWU.
  • Der gestiegene Bedarf an Eigenkapital für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums wird durch direkte Zuführungen über den Haushalt gedeckt; notwendige Mittel für eine sozialverträgliche energetische Sanierung sollen aus dem Sondervermögen Klima fließen. Eine Querfinanzierung beider Aufgaben über Mieterhöhungen wird ausgeschlossen.

 

Antrag 06/II/2023 Mitgliedervotum für Koalitionsentscheidungen regelhaft durchführen

21.08.2023

Mitgliederentscheide sollen regelhaft nach Entscheidungen für Koalitionsverhandlungen und dem Vorliegen eines Koalitionsvertrages zur Legitimierung der Regierung/ Regierungsbeteiligung der Berliner SPD durchgeführt werden.

Antrag 13/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

21.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger*innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger*innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in der SPD Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin (und sinngemäß auch der SPD) keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken auf Landes- und Bundesebene sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind.

 

Auf Landesebene zählen hier unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

 

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter*innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Entsprechende sinngemäße Änderungen sind dem Bundesparteitag zur Abstimmung vorzulegen.

 

Antrag 35/II/2023 Anti-Rassismus als Tragende Säule der Stadtteilzentren!

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, in allen Stadtteilzentren, die aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) gefördert werden, die Arbeit im Bereich Anti-Rassismus als Förderungsvoraussetzung im Infrastrukturprogramm aufzunehmen.