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Antrag 165/I/2022 Autonomes Fahren im Berliner ÖPNV

17.05.2022

Autonomes Fahren ist ein relevanter Baustein zukünftiger Mobilität, dessen Potenzial für die Verbesserung des Angebots und der Servicequalität im ÖPNV zu nutzen ist. Es ermöglicht den Ausbau eines Mobilitätsangebotes rund um die Uhr in den Innen- und Außenbezirken sowie der Hauptstadtregion. Die Verbindung von autonomem Fahren und ÖPNV beugt einer Konkurrenz der Angebote vor.

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Landesgruppe im Bundestag werden aufgefordert, autonomes Fahren im ÖPNV mit folgenden Maßnahmen voranzutreiben:

 

1. Forschung und Evaluation

  • Die Senatsverkehrsverwaltung fördert Forschungs- und Pilotprojekte zum autonomen Fahren im innerstädtischen ÖPNV – unter Einbeziehung der Berliner Hochschullandschaft und Berliner Unternehmen – sowie unter Nutzung der Förderprogramme des Bundes und der EU.
  • Der Nutzen des autonomen Fahrens in Berlin ist mittels überprüfbarer und standardisierter Kriterien regelmäßig zu evaluieren.
  • Um das autonome Fahren in der Hauptstadtregion voranzubringen, wird die Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität beauftragt, mit dem zuständigen brandenburgischen Ministerium Gespräche über entsprechende Kooperationen zu führen.
  • Die Neugründung einer Bundesstelle für Unfalluntersuchung automatisierter Verkehrssysteme bzw. eines Bundesamtes für Sicherheit im automatisierten und vernetzten Verkehr – analog zu den bestehenden Strukturen der Unfalluntersuchung der übrigen Verkehrsarten – ist voranzutreiben.
  • Die Rolle der Verkehrslenkung Berlin in der Senatsverkehrsverwaltung ist an die Anforderungen autonomen Fahrens anzupassen.
  • Der Einsatz von Steuermitteln für die Entwicklung des autonomen und vernetzten Fahrens muss in allen zukünftigen Förderrichtlinien und Subventionen für die Ertüchtigung des ÖPNV hin zum autonomen Fahren als obligatorischen Bestandteil umfassen.

 

2. Infrastruktur und Realisierung

  • Kostenintensive infrastrukturelle Maßnahmen, die autonomes Fahren auf der Straße ermöglichen, dürfen nur bewilligt werden, wenn sie eine bedarfsgerechte Förderung des ÖPNV einschließen.
  • Die bereits heute technologisch mögliche Automatisierung des Schienenverkehrs (Straßenbahn, S+U-Bahn) muss zeitnah auf ersten Strecken und perspektivisch flächendeckend umgesetzt werden. Für die Schieneninfrastruktur der S- und Regionalbahnen im Eigentum des Bundes sind entsprechende Kooperationen zwischen dem Senat und der DB AG zu vereinbaren.
  • Kommerziell genutzte autonome Fahrzeuge können in Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Netz nur mit entsprechender Genehmigung als Zubringer fungieren. Die Angebote für diese Zubringerfahrten sollen vernetzt nutzbar und in den VBB-Tarif integriert werden.

3. Regulative Maßnahmen

  • Zur Vermeidung steigenden motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Leerfahrten sind entsprechende Lenkungsmaßnahmen für autonome und Carsharing-Fahrzeuge vorzunehmen. Tür-zu-Tür-Fahrten ist regulatorisch vorzubeugen.
  • Die wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen Mobilitätsformen wie dem ÖPNV als Daseinsvorsorge und dem Car-Sharing ist sicherzustellen.
  • Das Straßenverkehrsrecht ist entsprechend anzupassen und darf den ÖPNV nicht benachteiligen.

 

4. Datenschutz und Arbeit

  • Der Schutz persönlicher Daten ist bereits bei der Konzipierung und Entwicklung von Software und Hardware zur Datenverarbeitung vorzusehen (Privacy-by-Design).
  • Durch die Berliner Verwaltung und die Verkehrsbetriebe sind hohe Schutzstandards für die gesammelten Informationen und deren anonymisierte Verfügbarmachung für Öffentlichkeit und Wissenschaft zu gewährleisten.
  • Berufsfelder, deren Tätigkeiten durch autonomes Fahren ersetzt werden könnten, sind frühzeitig zu identifizieren. Es sind vorausschauend geeignete Umschulungs- und Weiterbildungskonzepte im Rahmen der Personalentwicklung vorzusehen.

 

 

Antrag 166/I/2022 Den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) noch stärker in den Dienst der Gesellschaft stellen – Kein Anbieter-Wettbewerb zulasten der Bürger*innen und der Daseinsvorsorge

17.05.2022

Die SPD-Fraktion fordert den Senat auf, auf das Land Brandenburg und den VBB einzuwirken, die Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundlegend zu ändern.

 

Wir wollen

  • mehr direkten öffentlichen Einfluss auf den SPNV statt Unsicherheit bei der Leistungserbringung durch instabile Verkehrsunternehmen;
  • höheres Engagement für einen leistungsfähigen SPNV statt langwierige und kostspielige Ausschreibungsverfahren;
  • die schrittweise Umstellung des bisherigen Ausschreibungswettbewerbs hin zu gemeinsamen Vergaben mit Brandenburg an ein landeseigenes Verkehrsunternehmen sowie Direktvergaben an bewährte Anbieter*innen;
  • die Prüfung des Aufbaus eines Landeseisenbahnunternehmens und die Einrichtung eines Fahrzeugpools der beiden Länder.

 

Außerdem soll sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen, den politischen Einfluss auf die DB AG zu nutzen, um das Bundeseisenbahnunternehmen stärker in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

 

Unser Ziel ist es, aufwändige und zeitraubende Vergabeverfahren mit hohen Kosten zu vermeiden. Diese sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie zwingend erforderlich erscheinen. Gleichzeit soll die Qualität der Verkehrsleistung gesichert und zu einem angemessenen und wirtschaftlichen Leistungspreis vergeben werden.

 

Wir wollen verhindern, dass Verkehrsunternehmen durch unrealistisch niedrige Angebote, die zu Lohndumping durch Wettbewerb führen, zunächst den Zuschlag erhalten und anschließend mit Nachforderungen Druck auf die öffentlichen Aufraggeber ausüben.
Oder ihre Leistung einstellen und damit die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger massiv beeinträchtigen und der Daseinsvorsorge schaden.

Antrag 167/I/2022 Schrottfahrräder regelmäßig beseitigen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass einheitlich ein landeseigenes Unternehmen, wie z.B. die BSR, beauftragt wird, die Schrottfahrräder unabhängig vom Ort der Lagerung im Auftrag der zuständigen Ämter zu beseitigen. Die erforderlichen Finanzmittel sind aus den Mitteln des „Aktionsprogramms Sauberes Berlin“ bereitzustellen.

Antrag 168/I/2022 Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen in Berlin verbessern

17.05.2022

Laut Berliner Teilhabebericht 2019 lebten in Berlin Ende 2018 ca. 630.000 Menschen mit Behinderungen (mit und ohne gültigen Schwerbehindertenausweis) – und ihre Anzahl wächst aufgrund des demografischen Wandels stetig. Der Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 geht bereits davon aus, dass rund 35 Prozent der Menschen in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, wenn weitere Formen der Mobilitätsbeeinträchtigung, beispielsweise alters-, krankheits- oder verletzungsbedingt, sowie Nutzergruppen mit temporären Einschränkungen, wie Schwangere oder Fahrgäste mit Kleinkindern, Kinderwagen oder großem Gepäck“ hinzugezählt werden.

 

Trotz verstärkter Anstrengungen, die Mobilitätsinfrastruktur barrierefrei auszubauen, sind Berliner*innen mit Behinderungen weiterhin mit zahlreichen Barrieren konfrontiert. Berlin ist es in der vergangenen Legislatur nicht gelungen, den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz bis zum 1.1.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Hinzukommt, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen im Alltag oft mehrere Verkehrsmittel miteinander kombinieren, die nicht unbedingt Teil des Nahverkehrs sind.

 

Mobilität ist komplex und von vielen Faktoren abhängig, Für alle Berliner*innen ist eine optimale Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums, des öffentlichen Verkehrs, des Individualverkehrs sowie besonderer Beförderungsdienste dringend erforderlich, um eine barrierefreie Reisekette von der Wohnungstür bis um Zielort zu ermöglichen. Eine Gesamtplanung, die die vorhandenen Verkehrsmittel barrierefrei aufeinander abstimmt, fehlt bislang in Berlin. Für diese Legislatur muss die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen daher Priorität haben und bis spätestens 2023 vorliegen.

 

Mindestens die mit Mobilität befassten Mitglieder der Berliner SPD und insbesondere alle sozialdemokratischen Mandats- und Amtsträger*innen werden dringendst aufgefordert:

 

1. Im Rahmen der gewollten Verkehrswende die Mobilitätsinfrastruktur barrierefrei auszubauen.

Selbstbestimmt mobil zu sein, ist auch für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe. Es gilt zügig ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Erstellt werden soll eine Roadmap für eine integrierte Planung zum barrierefreien Ausbau der Mobilitätsinfrastruktur (u.a. auch barrierefreier Ausbau von Bürgersteigen, Fahrbahnen, Fahrradwegen, Parkraum, Halte-, Tank- und Ladestellen, etc.).

 

2. Eine Strategie zur besseren Kompatibilität vorhandener Verkehrsmittel zu erstellen.

Ziel ist die Kompatibilität aller Fortbewegungsarten und Verkehrsmittel im Sinne barrierefreier Mobilitätsketten: u.a. Abstimmung von Fahrplänen und Umsteigezeiten mit besonderem Augenmerk auf die Außenbezirke, übersichtliche Gestaltung der Beförderungs- und Begleitangebote für Menschen mit Behinderungen ohne lange Vorausplanungen und eingeschränkten Nutzungszeiten, etc.. Die Nahverkehrsangebote sind durch mindestens 250 Inklusionstaxis zu ergänzen.

 

3. Die Digitalisierung von Anfang an mitzudenken.

Geplant ist eine digitale Plattform, die „planungs-, buchungs- und auslastungsrelevante Daten“ aller Anbieter*innen von Mobilitätsleistungen auch für Menschen mit Behinderungen öffentlich zur Verfügung stellt. Bei der Erstellung dieser digitalen Plattform ist digitale Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken und entsprechend zu gestalten. Der Teilhabebericht 2019 hatte hinsichtlich der Mobilität große Lücken. Es braucht aber eine solide Datenbasis. Befragungen dürfen sich nicht nur an bisherige Nutzer*innen von Sonderfahrdiensten richten, sondern müssen auch Berliner*innen mit Behinderungen zu ihrer individuellen bedarfsgerechten Mobilität, u.a. auch hinsichtlich einer gebotenen Flexibilität, befragen.

 

4. Lösungen im Einzelfall zu schaffen.

Bis alle Mobilitätsketten in Berlin barrierefrei nutzbar sind müssen im Einzelfall angemessene Vorkehrungen bereitstehen, um Mobilität zu gewährleisten, dieses auch für den Fall von Störungen oder Ausfällen, beispielsweise von Fahrstühlen oder Beförderungsdiensten. Alle Berliner*innen haben das gleiche Recht auf Mobilität.

 

5. Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in verwaltungs- und politikübergreifenden Prozessen ernst nehmen und zu sichern.

Die Mobilität von Menschen mit Behinderungen ist in der Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung – insbesondere beim schnell fortschreitenden Ausbau von E-Mobilität und Sharing-Angeboten – konsequent einzubeziehen. Dazu müssen Menschen mit Behinderungen, sowohl als Einzelpersonen als auch durch Selbstvertretungsorganisationen, an allen sie betreffenden politischen Entscheidungsprozessen von Anfang an beteiligt werden. Die aktive Beteiligung der „Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen“ in allen Senatsverwaltungen sowie die Beiräte auf Landes- und Bezirksebene müssen frühzeitig und umfassend partizipieren können.

 

Wir dürfen die mit der Verkehrswende ohnehin einhergehenden Anstrengungen zur Veränderung des öffentlichen Raumes nicht verstreichen lassen. Die Verkehrswende darf an den Menschen mit Behinderungen nicht vorbeigehen, weil beispielsweise Ladesäulen nicht barrierefrei anzufahren sind, Radwege zulasten des sicheren Fußverkehrs gehen oder Menschen mit Behinderungen nicht von der Digitalisierung der Mobilität profitieren.

 

 

Antrag 170/I/2022 Recht im Bereich der Personenbeförderung, Taxigewerbe, durchsetzen

17.05.2022

Die SPD Berlin fordert die SPD Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus jetzt Ordnung auf dem Markt der Personenbeförderung zu schaffen und das Personenbeförderungsgesetz durchzusetzen.

 

Dazu fordern wir:

1. Die verpflichtende Einführung von Tasometern

2. Die personelle Aufstockung der Kontrollierenden

3. Die konsequente Kontrolle, zum Schutz der Ehrlichen

 

Der Wildwuchs zum Nachteil der Beschäftigten in diesem Bereich sowie die Schutzlosigkeit der Nutzenden ist nicht hinnehmbar.

Hier wird die Ausbeutung durch Scheinselbständigkeit und der Steuerbetrug zum Geschäftsmodell erhoben und jeder Schleichweg genutzt, um die bestehenden Regeln zu umgehen.

 

Damit die ehrlichen nicht die dummen bleiben, ist hier konsequent vorzugehen. Wir reden nicht über gute Arbeit, wir handeln und setzen gute Arbeit durch!