Antrag 165/I/2022 Autonomes Fahren im Berliner ÖPNV

Status:
Annahme mit Änderungen

Autonomes Fahren ist ein relevanter Baustein zukünftiger Mobilität, dessen Potenzial für die Verbesserung des Angebots und der Servicequalität im ÖPNV zu nutzen ist. Es ermöglicht den Ausbau eines Mobilitätsangebotes rund um die Uhr in den Innen- und Außenbezirken sowie der Hauptstadtregion. Die Verbindung von autonomem Fahren und ÖPNV beugt einer Konkurrenz der Angebote vor.

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Landesgruppe im Bundestag werden aufgefordert, autonomes Fahren im ÖPNV mit folgenden Maßnahmen voranzutreiben:

 

1. Forschung und Evaluation

  • Die Senatsverkehrsverwaltung fördert Forschungs- und Pilotprojekte zum autonomen Fahren im innerstädtischen ÖPNV – unter Einbeziehung der Berliner Hochschullandschaft und Berliner Unternehmen – sowie unter Nutzung der Förderprogramme des Bundes und der EU.
  • Der Nutzen des autonomen Fahrens in Berlin ist mittels überprüfbarer und standardisierter Kriterien regelmäßig zu evaluieren.
  • Um das autonome Fahren in der Hauptstadtregion voranzubringen, wird die Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität beauftragt, mit dem zuständigen brandenburgischen Ministerium Gespräche über entsprechende Kooperationen zu führen.
  • Die Neugründung einer Bundesstelle für Unfalluntersuchung automatisierter Verkehrssysteme bzw. eines Bundesamtes für Sicherheit im automatisierten und vernetzten Verkehr – analog zu den bestehenden Strukturen der Unfalluntersuchung der übrigen Verkehrsarten – ist voranzutreiben.
  • Die Rolle der Verkehrslenkung Berlin in der Senatsverkehrsverwaltung ist an die Anforderungen autonomen Fahrens anzupassen.
  • Der Einsatz von Steuermitteln für die Entwicklung des autonomen und vernetzten Fahrens muss in allen zukünftigen Förderrichtlinien und Subventionen für die Ertüchtigung des ÖPNV hin zum autonomen Fahren als obligatorischen Bestandteil umfassen.

 

2. Infrastruktur und Realisierung

  • Kostenintensive infrastrukturelle Maßnahmen, die autonomes Fahren auf der Straße ermöglichen, dürfen nur bewilligt werden, wenn sie eine bedarfsgerechte Förderung des ÖPNV einschließen.
  • Die bereits heute technologisch mögliche Automatisierung des Schienenverkehrs (Straßenbahn, S+U-Bahn) muss zeitnah auf ersten Strecken und perspektivisch flächendeckend umgesetzt werden. Für die Schieneninfrastruktur der S- und Regionalbahnen im Eigentum des Bundes sind entsprechende Kooperationen zwischen dem Senat und der DB AG zu vereinbaren.
  • Kommerziell genutzte autonome Fahrzeuge können in Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Netz nur mit entsprechender Genehmigung als Zubringer fungieren. Die Angebote für diese Zubringerfahrten sollen vernetzt nutzbar und in den VBB-Tarif integriert werden.

3. Regulative Maßnahmen

  • Zur Vermeidung steigenden motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Leerfahrten sind entsprechende Lenkungsmaßnahmen für autonome und Carsharing-Fahrzeuge vorzunehmen. Tür-zu-Tür-Fahrten ist regulatorisch vorzubeugen.
  • Die wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen Mobilitätsformen wie dem ÖPNV als Daseinsvorsorge und dem Car-Sharing ist sicherzustellen.
  • Das Straßenverkehrsrecht ist entsprechend anzupassen und darf den ÖPNV nicht benachteiligen.

 

4. Datenschutz und Arbeit

  • Der Schutz persönlicher Daten ist bereits bei der Konzipierung und Entwicklung von Software und Hardware zur Datenverarbeitung vorzusehen (Privacy-by-Design).
  • Durch die Berliner Verwaltung und die Verkehrsbetriebe sind hohe Schutzstandards für die gesammelten Informationen und deren anonymisierte Verfügbarmachung für Öffentlichkeit und Wissenschaft zu gewährleisten.
  • Berufsfelder, deren Tätigkeiten durch autonomes Fahren ersetzt werden könnten, sind frühzeitig zu identifizieren. Es sind vorausschauend geeignete Umschulungs- und Weiterbildungskonzepte im Rahmen der Personalentwicklung vorzusehen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Autonomes Fahren ist ein relevanter Baustein zukünftiger Mobilität, dessen Potenzial für die Verbesserung des Angebots und der Servicequalität im ÖPNV zu nutzen ist. Es ermöglicht den Ausbau eines Mobilitätsangebotes rund um die Uhr in den Innen- und Außenbezirken sowie der Hauptstadtregion. Die Verbindung von autonomem Fahren und ÖPNV beugt einer Konkurrenz der Angebote vor.

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Landesgruppe im Bundestag werden aufgefordert, autonomes Fahren im ÖPNV mit folgenden Maßnahmen voranzutreiben:

 

1. Forschung und Evaluation

  • Die Senatsverkehrsverwaltung fördert Forschungs- und Pilotprojekte zum autonomen Fahren im innerstädtischen ÖPNV – unter Einbeziehung der Berliner Hochschullandschaft, Berliner Unternehmen und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität, wie z. B. dem Landesbehindertenbeirat  – sowie unter Nutzung der Förderprogramme des Bundes und der EU.
  • Der Nutzen des autonomen Fahrens in Berlin ist mittels überprüfbarer und standardisierter Kriterien regelmäßig zu evaluieren.
  • Um das autonome Fahren in der Hauptstadtregion voranzubringen, wird die Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität beauftragt, mit dem zuständigen brandenburgischen Ministerium Gespräche über entsprechende Kooperationen zu führen.
  • Die Neugründung einer Bundesstelle für Unfalluntersuchung automatisierter Verkehrssysteme bzw. eines Bundesamtes für Sicherheit im automatisierten und vernetzten Verkehr – analog zu den bestehenden Strukturen der Unfalluntersuchung der übrigen Verkehrsarten – ist voranzutreiben.
  • Die Rolle der Verkehrslenkung Berlin in der Senatsverkehrsverwaltung ist an die Anforderungen autonomen Fahrens anzupassen.
  • Der Einsatz von Steuermitteln für die Entwicklung des autonomen und vernetzten Fahrens muss in allen zukünftigen Förderrichtlinien und Subventionen für die Ertüchtigung des ÖPNV hin zum autonomen Fahren als obligatorischen Bestandteil umfassen.

 

2. Infrastruktur und Realisierung

  • Kostenintensive infrastrukturelle Maßnahmen, die autonomes Fahren auf der Straße ermöglichen, dürfen nur bewilligt werden, wenn sie eine bedarfsgerechte Förderung des ÖPNV einschließen.
  • Die bereits heute technologisch mögliche Automatisierung des Schienenverkehrs (Straßenbahn, S+U-Bahn) muss zeitnah auf ersten Strecken und perspektivisch flächendeckend umgesetzt werden. Für die Schieneninfrastruktur der S- und Regionalbahnen im Eigentum des Bundes sind entsprechende Kooperationen zwischen dem Senat und der DB AG zu vereinbaren.
  • Kommerziell genutzte autonome Fahrzeuge können in Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Netz nur mit entsprechender Genehmigung als Zubringer fungieren. Die Angebote für diese Zubringerfahrten sollen vernetzt nutzbar und in den VBB-Tarif integriert werden.

3. Regulative Maßnahmen

  • Zur Vermeidung steigenden motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Leerfahrten sind entsprechende Lenkungsmaßnahmen für autonome und Carsharing-Fahrzeuge vorzunehmen. Tür-zu-Tür-Fahrten ist regulatorisch vorzubeugen.
  • Die wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen Mobilitätsformen wie dem ÖPNV als Daseinsvorsorge und dem Car-Sharing ist sicherzustellen.
  • Das Straßenverkehrsrecht ist entsprechend anzupassen und darf den ÖPNV nicht benachteiligen.

 

4. Datenschutz und Arbeit

  • Der Schutz persönlicher Daten ist bereits bei der Konzipierung und Entwicklung von Software und Hardware zur Datenverarbeitung vorzusehen (Privacy-by-Design).
  • Durch die Berliner Verwaltung und die Verkehrsbetriebe sind hohe Schutzstandards für die gesammelten Informationen und deren anonymisierte Verfügbarmachung für Öffentlichkeit und Wissenschaft zu gewährleisten.
  • Berufsfelder, deren Tätigkeiten durch autonomes Fahren ersetzt werden könnten, sind frühzeitig zu identifizieren. Es sind vorausschauend geeignete Umschulungs- und Weiterbildungskonzepte im Rahmen der Personalentwicklung vorzusehen.

 

 

Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Autonomes Fahren ist ein relevanter Baustein zukünftiger Mobilität, dessen Potenzial für die Verbesserung des Angebots und der Servicequalität im ÖPNV zu nutzen ist. Es ermöglicht den Ausbau eines Mobilitätsangebotes rund um die Uhr in den Innen- und Außenbezirken sowie der Hauptstadtregion. Die Verbindung von autonomem Fahren und ÖPNV beugt einer Konkurrenz der Angebote vor.

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Landesgruppe im Bundestag werden aufgefordert, autonomes Fahren im ÖPNV mit folgenden Maßnahmen voranzutreiben:

1. Forschung und Evaluation

  • Die Senatsverkehrsverwaltung fördert Forschungs- und Pilotprojekte zum autonomen Fahren im innerstädtischen ÖPNV – unter Einbeziehung der Berliner Hochschullandschaft, Berliner Unternehmen und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität, wie z. B. dem Landesbehindertenbeirat  – sowie unter Nutzung der Förderprogramme des Bundes und der EU.
  • Der Nutzen des autonomen Fahrens in Berlin ist mittels überprüfbarer und standardisierter Kriterien regelmäßig zu evaluieren.
  • Um das autonome Fahren in der Hauptstadtregion voranzubringen, wird die Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität beauftragt, mit dem zuständigen brandenburgischen Ministerium Gespräche über entsprechende Kooperationen zu führen.
  • Die Neugründung einer Bundesstelle für Unfalluntersuchung automatisierter Verkehrssysteme bzw. eines Bundesamtes für Sicherheit im automatisierten und vernetzten Verkehr – analog zu den bestehenden Strukturen der Unfalluntersuchung der übrigen Verkehrsarten – ist voranzutreiben.
  • Die Rolle der Verkehrslenkung Berlin in der Senatsverkehrsverwaltung ist an die Anforderungen autonomen Fahrens anzupassen.
  • Der Einsatz von Steuermitteln für die Entwicklung des autonomen und vernetzten Fahrens muss in allen zukünftigen Förderrichtlinien und Subventionen für die Ertüchtigung des ÖPNV hin zum autonomen Fahren als obligatorischen Bestandteil umfassen.

2. Infrastruktur und Realisierung

  • Kostenintensive infrastrukturelle Maßnahmen, die autonomes Fahren auf der Straße ermöglichen, dürfen nur bewilligt werden, wenn sie eine bedarfsgerechte Förderung des ÖPNV einschließen.
  • Die bereits heute technologisch mögliche Automatisierung des Schienenverkehrs (Straßenbahn, S+U-Bahn) muss zeitnah auf ersten Strecken und perspektivisch flächendeckend umgesetzt werden. Für die Schieneninfrastruktur der S- und Regionalbahnen im Eigentum des Bundes sind entsprechende Kooperationen zwischen dem Senat und der DB AG zu vereinbaren.
  • Kommerziell genutzte autonome Fahrzeuge können in Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Netz nur mit entsprechender Genehmigung als Zubringer fungieren. Die Angebote für diese Zubringerfahrten sollen vernetzt nutzbar und in den VBB-Tarif integriert werden.

3. Regulative Maßnahmen

  • Zur Vermeidung steigenden motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Leerfahrten sind entsprechende Lenkungsmaßnahmen für autonome und Carsharing-Fahrzeuge vorzunehmen. Tür-zu-Tür-Fahrten ist regulatorisch vorzubeugen.
  • Die wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen Mobilitätsformen wie dem ÖPNV als Daseinsvorsorge und dem Car-Sharing ist sicherzustellen.
  • Das Straßenverkehrsrecht ist entsprechend anzupassen und darf den ÖPNV nicht benachteiligen.

4. Datenschutz und Arbeit

  • Der Schutz persönlicher Daten ist bereits bei der Konzipierung und Entwicklung von Software und Hardware zur Datenverarbeitung vorzusehen (Privacy-by-Design).
  • Durch die Berliner Verwaltung und die Verkehrsbetriebe sind hohe Schutzstandards für die gesammelten Informationen und deren anonymisierte Verfügbarmachung für Öffentlichkeit und Wissenschaft zu gewährleisten.
  • Berufsfelder, deren Tätigkeiten durch autonomes Fahren ersetzt werden könnten, sind frühzeitig zu identifizieren. Es sind vorausschauend geeignete Umschulungs- und Weiterbildungskonzepte im Rahmen der Personalentwicklung vorzusehen.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: