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Antrag 49/I/2020 Berliner Toleranz und Vielfalt auch im Straßenbild abbilden: Forderung nach queeren Ampelpärchen

29.09.2020

Wir fordern den Berliner Senat auf, in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen, die Infrastruktur bereitzustellen, dass queere Ampelpärchen auf Berlins Straßen installiert werden.

 

Das Konzept ist kein neues: längst lassen sich queere Ampelfiguren auf Fußgänger*innenübergängen in Wien, Paris oder Canberra finden. Dieses Symbol hat eine laute Botschaft: Ein politisches Statement für die Gleichberechtigung von queerer Liebe wird im alltäglichen Stadtbild etabliert. Berlin steht wie kaum eine andere deutsche oder europäische Stadt für Vielfalt und ist Lebensort für Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten und Liebesbeziehungen. Da Berlins Ampelmännchen bereits einen überregionalen Kultstatus genießt, bietet es sich an, dass auch in unserer Stadt die Ampellandschaft diverser wird.

 

Wir fordern daher:

  • dass beim Neubau und bei der Wartung bestehender Ampelanlagen vermehrt queere Ampelpärchen installiert werden sollen.
  • die Berücksichtigung besonders belebter Straßen, z.B. an der Turmstraße, am Leopoldplatz oder der Friedrichstraße.

 

Antrag 01/I/2020 Geschlechtergerechtigkeit in der Struktur verankern! Rein Weibliche Doppelspitzen als optionales Vorstandsmodell auf allen Parteiebenen ermöglichen!

29.09.2020

Unabhängig von Beschlüssen der Bundespartei möge die SPD Berlin ihre Statuten so ergänzen, dass es den Mitgliedern der SPD Berlin ermöglicht wird, in allen Gliederungen auf allen Ebenen sowie in den Arbeitsgemeinschaften der Partei Doppelspitzen mit mindestens einer Frau zu wählen, sofern dies von bzw. auf der jeweiligen Gliederungsebene gewünscht ist. Die Doppelspitze, als bereits bestehende Option zum klassische“ Vorstandsmodell mit einem/einer Vorsitzenden kann dadurch auch mit einer rein weiblichen Doppelspitze besetzt sein.

Antrag 216/I/2020 Nicht hinter den Status Quo zurück treten! Weitere Plätze für Frauen in der Obdachlosenhilfe in Zeiten von COVID 19 schaffen und in die Präventivarbeit finanzieren!

29.09.2020

Der Senat hat gut gehandelt, weiter Plätze für Wohnungslose in der Coronazeit zu schaffen. Jedoch gibt es in Berlin eine Unterkapazität an Plätzen für wohnungslose Frauen, der Abhilfe geschaffen werden muss. Weiterhin müssen langfristigste Präventivkonzepte wie Housing first stärker gefördert und neue Modelle in der Vorfinanzierung von Mieten gefunden werden, um Wohnungslosigkeit von Frauen und Kindern zu verhindern.

 

Konkret fordern wir:

  • Schaffung der gleichen Anzahl von Plätzen für Frauen in der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe wie vor dem Ausbruch der Pandemie. Darüber hinaus müssen in allen Unterkünften weitere wichtige psychosoziale und medizinische Versorgungs- und Betreuungsangebote vorgehalten werden.
  • Pilotmodelle zur Prävention von Wohnungslosigkeit wie Housing First weiter ausbauen, unkonventionelle Maßnahmen treffen, damit Frauen und Frauen mit ihren Kindern in ihren Wohnungen verbleiben. Das schließt Mieter*innenschutz und Vorfinanzierung von Miete durch den Staat mit ein, damit Frauen und ggf. Frauen mit ihren Kindern nicht auf die Straße verdrängt werden.

Antrag 161/I/2020 Gesichtserkennung im öffentlichen Raum stoppen!

29.09.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus auf endlich den beschlossenen „Antrag 165/I/2018 – Informationelle Selbstbestimmung wahren“ umzusetzen und endlich ein Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Berlin durchzusetzen. Die Gesichtserkennung bietet kaum mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, dafür aber hohe Eingriffe in die Freiheitsrechte und eine große Gefahr des Missbrauches. Berlin sollte sich Städten wie San Francisco oder Boston anschließen und den Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verbieten.

Antrag 147/I/2020 Diskriminierungskategorie Klassismus ins LADG und AGG

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Fraktion und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Begriff Klassismus als Diskriminierungskategorie im Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), dem Schulgesetz sowie anderen landesrechtlichen Gesetzen, die diskriminierende Merkmale benennen, eingeführt wird.

 

Unter Klassismus wird dabei die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung verstanden.

 

Im Folgeschritt gehören auch Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen bezüglich dieser Diskriminierungsform im jeweiligen Sektor dazu.

 

Berlin soll sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Merkmal ebenfalls mitberücksichtigt.