Antrag 161/I/2020 Gesichtserkennung im öffentlichen Raum stoppen!

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus auf endlich den beschlossenen „Antrag 165/I/2018 – Informationelle Selbstbestimmung wahren“ umzusetzen und endlich ein Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Berlin durchzusetzen. Die Gesichtserkennung bietet kaum mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, dafür aber hohe Eingriffe in die Freiheitsrechte und eine große Gefahr des Missbrauches. Berlin sollte sich Städten wie San Francisco oder Boston anschließen und den Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verbieten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus auf endlich den beschlossenen „Antrag 165/I/2018 – Informationelle Selbstbestimmung wahren“ umzusetzen und endlich ein Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Berlin durchzusetzen. Die Gesichtserkennung bietet kaum mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, dafür aber hohe Eingriffe in die Freiheitsrechte und eine große Gefahr des Missbrauches. Berlin sollte sich Städten wie San Francisco oder Boston anschließen und den Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verbieten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Es besteht keine Handlungsnotwendigkeit. Mangels einer Rechtsgrundlage ist es in Berlin unzulässig, eine Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung öffentlichen Raum durchzuführen. Soweit der Koalitionsvertrag die Einführung von Videoüberwachung vorsieht, ist diese temporär auf kriminalitätsbelaste Orte (kbO) beschränkt; eine biometrische Gesichtserkennung lässt sich auch daraus nicht ableiten.

Stellungnahme des Senats 2022:

Polizei Berlin
  • Bei der Polizei Berlin erfolgt kein Einsatz einer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum während der Aufzeichnung mit Videotechnik und dies ist auch nicht explizit in Planung.
  • Lediglich im Bereich der Bildauswertung verantwortet das Landeskriminalamt zwei Softwareprodukte. Diese werden zur Auswertung von rechtmäßig erhobenen Daten eingesetzt.
  • In der am 3. April 2022 veröffentlichten Ausschreibung zur Phase 2 für die Erprobung der Bodycams wird eine Verpixelungs-Software gefordert. Dass diese geforderte Funktion eine Gesichtserkennung erforderlich machen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen. Darüber hinaus nutzt die Polizei Berlin Videotechnik - ohne Gesichtserkennung - in nachfolgenden Bereichen: zur Objektsicherung, zur Verkehrsüberwachung, bei Veranstaltungen und Kriminalitätsbrennpunkten, zur Eigensicherung (Bodycams), bei Versammlungen, zur Eigensicherung/Beweissicherung in Kraftfahrzeugen, bei Vernehmungen, Videotechnik im Landeskriminalamt, zu Aus- und Fortbildungszwecken (auch in Raumschießanlagen).

    BVG

    Auch die Berliner Verkehrsbetriebe nutzen keine Videotechnik mit Gesichtserkennung.

    Bahnhof Südkreuz    
  • Das BMI und die Deutsche Bahn AG erprobten in einem gemeinsamen Pilotprojekt 2017 den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik am Bahnhof Südkreuz. Das Projekt „Intelligente Videoanalyse“ gliederte sich dabei in zwei Teilprojekte. In einem der Teilprojekte wurde der Nutzen biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der DB für polizeiliche Zwecke getestet. Die DB stellte dabei lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Das Projekt, gefördert durch Mittel des ISF, begann am 1. August 2017 und endete nach einem Jahr am 31. Juli 2018. Die Teilnahme fand ausschließlich mit freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Seither wird die Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz nicht mehr eingesetzt. Im Ergebnis der Auswertung konstatierte die Bundespolizei einen wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit. Siehe Abschlussbericht.

    Zur rechtlichen Betrachtung siehe auch: „Positionspapier zur biometrischen Analyse“ vom 3. April 2019: 97DSK_Biometrie.pdf (bund.de).

  • Überweisungs-PDF: