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Antrag 209/I/2020 Längere Gewährleistung für Produkte – Umwelt- und Verbraucherschutz stärken!

29.09.2020

Wir fordern,

 

1. dass der Gewährleistungszeitraum von Produkten, die im Handel verkauft werden – insbesondere von Elektronikgeräten –, in der Bundesrepublik Deutschland von derzeit zwei Jahren auf mindestens fünf Jahre verlängert bzw. erhöht wird;

 

2. dass Verbraucher*innen im Rahmen der Geltendmachung der Gewährleistung von der dafür geltenden Beweislast über den derzeit geltenden Zeitraum von sechs Monaten hinaus, jedoch für mindestens zwei Jahre, befreit werden.

 

3. Darüber hinaus sollen sich die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments dafür einsetzen, dass die genannten Fristen auch auf europäischer Ebene entsprechend der beiden ersten Forderungen geregelt werden.

Antrag 168/I/2020 Sichere Entsorgung von Spritzbesteck erleichtern

29.09.2020

In Berlin sollen an bekannten Hotspots für Drogenkonsum in der Öffentlichkeit mehr Behälter für die sichere Entsorgung von benutzten Utensilien der Drogenkonsumierenden aufgestellt werden.

 

Zudem sollen alle Fahrzeuge und mobilen Einheiten von Polizei, Grünflächenämtern, Ordnungsämtern und der Stadtreinigung mit portablen Werkzeugen zur sicheren Beseitigung von benutzten Drogenutensilien ausgestattete werden. Darüber hinaus soll öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibenden und privaten Hauhalten unkompliziert ermöglicht werden, kostenfrei ein entsprechendes Set zu erhalten. Zu diesen Sets gehören insbesondere Greifzangen, (stichsichere) Handschuhe, spezielle Entsorgungsbehältnisse und immer eine Gebrauchsanleitung zum sicheren Umgang mit benutzten Drogenutensilien und deren gefahrenfreie Entsorgung.

Antrag 176/I/2020 Bessere Arbeitsvermittlung für alle 

29.09.2020

Wir fordern zur besseren Integration von Geflüchteten:

 

1. Die Maßnahmen des Jobcenters müssen passend zur Sprach- und Berufsqualifikation der jobsuchenden Personen sein. Ausländische Berufsabschlüsse sollen bei der Vermittlung stärker berücksichtigt werden sowie deren formale Anerkennung soll beschleunigt und erleichtert werden, damit die Menschen nicht in prekären Jobs landen. Nötige Zusatzkurse zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sollen vom Jobcenter finanziert werden.

 

2. Die Maßnahmen des Jobcenters müssen gemäß den Berufsabschlüssen und dem Jobmarkt sinnvoll und zielgerichtet sein und dürfen keine Pseudo-Beschäftigung darstellen. Alle angebotenen Maßnahmen sollen von einer unabhängigen Stelle auf ihre Zweckmäßigkeit kontrolliert werden. Das Feedback der an den Maßnahmen teilnehmenden Personen ist dabei zu berücksichtigen.

 

Darüber hinaus fordern wir allgemein:

 

3. Jobsuchende sollen nicht unter ihrer Qualifikation vermittelt werden. Sollte dem Jobsuchenden auf absehbare Zeit keine adäquate Stelle zur Verfügung stehen, sollte das Jobcenter den Arbeitssuchenden dabei unterstützen, einen neuen Beruf zu erlernen. Gleichzeitig soll für alle Arbeitssuchenden die Möglichkeit geschaffen werden, einen Berufsabschluss zu erwerben.

 

4. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter müssen besser qualifiziert und unbefristet eingestellt werden.

 

5. Die Vermittlung in Ausbildung insbesondere bei Berufen in denen Fachkräftemangel herrscht, soll schneller und einfacher ermöglicht werden.

 

6. Der Mindestlohn in Deutschland soll auf mindestens 12 Euro ohne Ausnahmen angehoben werden.

Antrag 177/I/2020 Erhalt von Clubkultur und Orten der Vielfalt und Toleranz in der Innenstadt

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die SPD Mitglieder im Senat von Berlin setzen sich dafür ein, noch in der aktuellen Legislaturperiode eine Koordinierungsstelle für die Clublandschaft in Berlin einzurichten. Diese Stelle soll als Ansprechpartner, Frühwarnsystem und Vermittler zwischen Hauptverwaltungen, Bezirksämtern und den Clubs dienen.

Antrag 48/I/2020 Verknappung von Wohnraum durch Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum wirksam verhindern!

29.09.2020

Wir fordern, die Aufteilung und Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen bis auf wenige unabwendbare Einzelfälle zu reduzieren. 

 

Zu diesem Zweck soll die häufig genutzte Ausnahmeregelung des § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB, die es Eigentümer*innen in sozialen Erhaltungsgebieten erlaubt, auch in Milieuschutzgebieten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen aufzuteilen, sofern das Wohneigentum danach für sieben Jahre nur den Mieter*innen angeboten wird, endlich ersatzlos gestrichen werden. 

 

Für alle anderen Ausnahmeregelungen des § 172 soll, um eine Aufteilung in Einzeleigentum zu verhindern, ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand eingeführt werden. Das gilt auch für Bauten, die bisher nicht als Wohnraum vorgesehen waren.

 

Die zeitliche Befristung für Rechtsverordnungen zum Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlungen (§ 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB) von fünf Jahren soll durch eine deutlich längere Geltungsdauer ersetzt werden. 

 

Da Kapitalverwerter bei bestehenden Milieuschutzgebieten in nicht geschützte Nachbarregionen ausweichen, soll der Milieuschutz auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden.

 

Für sämtliche Einzelfälle, in denen rechtlich eine Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum unabwendbar bleibt, ist die Kündigungssperrfristverordnung dahingehend zu ändern, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder Hinderung an wirtschaftlicher Verwertung für mindestens 20 Jahre ausgeschlossen bleibt.

 

Ebenfalls ist darauf hinzuwirken, im Mietrecht die Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigungen in allen Fällen deutlich zu verlängern und zwar auf mindestens 24 Monate. Die Regelung soll für alle Mietverhältnisse gelten, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht und unabhängig davon, ob die Wohnung vor oder nach der Umwandlung in Eigentum vermietet worden ist.  Sofern an anderer Stelle unter bestimmten Bedingungen weitergehende Regelungen existieren, sollen diese weiter zur Anwendung kommen.

 

Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats und des Bundestages auf, sich für gesetzliche Regelungen einzusetzen, die Verbote der Aufteilung und Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen auch außerhalb von Milieuschutzgebieten ermöglichen.  Dabei soll auf Ausnahmeregelungen, die hinter die Regeln zurückfallen, die wir oben für die sozialen Erhaltungsgebiete vorgeschlagen haben, verzichtet werden.