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Antrag 84/II/2019 Dem Mietenwahnsinn mit den wirksamsten Mitteln begegnen!

22.09.2019

Wir begrüßen das zivilgesellschaftliche Engagement der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“, sich für eine Abkühlung am Mietwohnungsmarkt einzusetzen. Die Initiative und die Unterzeichner*innen des Volksbegehrens haben einen wichtigen Impuls in die politische Debatte gegeben. Der Erfolg der Unterschriftensammlung ist für uns als SPD Berlin der klare Beleg dafür, dass das Mietenthema mit allen gesetzlich möglichen und mietenpolitisch effektiven Mitteln angegangen werden muss.

Die gesetzliche Grundlage für eine Vergesellschaftung ist für uns klar gegeben. Die Frage, die wir als SPD Berlin mit dieser Resolution beantworten, ist jedoch nicht, ob Vergesellschaftungen möglich sind, sondern ob sie mietenpolitisch sinnvoll sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir die mietenpolitische Effektivität des Gesetzesanliegens der Initiative als nicht gegeben an. Es ist für uns in der SPD gegenwärtig nicht das erfolgversprechendste Instrument, die Mietpreisexplosion einzudämmen.

Vier zentrale Punkte sprechen aus Sicht der SPD Berlin gegen das derzeitige Gesetzesanliegen der Initiative.

 

1) Der Wirkungsbereich des Gesetzesvorhabens ist sehr begrenzt.
Bei einer Enteignung von großen Wohnungsunternehmen könnten von den fast 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin ca. 240.000 Wohnungen in kommunales Eigentum gebracht werden. Damit blieben neben den landeseigenen und Genossenschaftswohnungen immer noch fast 1 Million Wohnungen in privater Hand. Für diese Wohnungen gibt es auch nach einer Enteignung keine gesetzlichen Besserungen, vielmehr wird der Anlagedruck privater Vermieter auf dieses Segment noch zunehmen. Für die Mehrheit der Berliner*innen in Mietwohnungen würde sich also nichts verbessern.

 

2) Entschädigungszahlungen sind in Zeiten eines überhitzten Bodenmarktes unvernünftig hoch. Don’t play the game – change the rules! Egal wie hoch die Summe der Entschädigungszahlungen sein wird: Enteignungen sind eine Art Politik, am Marktgeschehen mitzuwirken, statt es zu regulieren. In Zeiten überhöhter Boden- und Immobilienpreise spielt man mit einem Enteignungsansatz das Anlegerspiel mit, statt die Spielregeln mit Gesetzen wie dem Mietendeckel zu ändern. Dies kann sogar dazu führen, dass die Entschädigungszahlungen als Exit-Strategie von Investment-Unternehmen bewusst einkalkuliert werden und mit Steuergeldern neue Renditemodelle finanziert werden.

 

3) Dem Instrument fehlt die Zielgenauigkeit.
Das Vorgehen der Initiative, Unternehmen nach der Größe des Wohnungsbestands zu enteignen, ist mietenpolitisch nicht zielführend. Es gibt Eigentümer*innen einzelner oder weniger Mietshäuser, die sich mieterfeindlich und sogar gesetzeswidrig verhalten. Andererseits gibt es Großvermieter, die sozial agieren. Egal bei welcher Schwelle ein Enteignungsgesetz greifen würde, es bleibt sozial nicht gerecht. Es trifft Vermieter*innen, die es nicht treffen sollte und gibt allen anderen einen Freibrief, auch denen, die tatsächlich unredlich agieren.

 

4) Es gibt wirksamere Mittel.

Die ersten drei Punkte zeigen: Vergesellschaftungen, wie sie die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ fordert, sind EIN Weg, das Mietenproblem zu adressieren, aber nicht der Königsweg. Das Instrument der Vergesellschaftung hat Vor- und Nachteile, wie jedes Gesetz. Daher muss es sich im Vergleich mit anderen Instrumenten messen lassen. Wenn Vergesellschaftungen im Vergleich aller gesetzlichen Möglichkeiten der beste Weg wäre, würden wir ihn als SPD Berlin unterstützen. Wir sehen aber in dem Berliner Mietendeckel einen weitaus effektiveren Weg, die Mietpreisspirale zu beenden. Denn er gilt für alle Berliner Bestandswohnungen und ist damit zielgenauer, zudem ist er mit weitaus weniger Steuerausgaben verbunden, die so für andere notwendige Investitionen der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.

 

Auch wenn wir die gegenwärtigen Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ nicht unterstützen, werden wir den Dialog mit der Initiative fortsetzen und weitere Lösungen für das Mietenproblem Berlins suchen. Insbesondere bei einer gemeinsamen Adressierung bundespolitischer Stellschrauben der Mietengesetzgebung – wie der Entfristung und Verschärfung der Mietpreisbremse, der Abschaffung der Modernisierungsumlage und der Verringerung der Kappungsgrenzen – möchten wir diese Zusammenarbeit fortführen.

Antrag 141/II/2019 Einrichtung eines öffentlichen Europa-Büros

22.09.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Europabeautftragten der Bezirke zu stärken.

 

Der Personalbedarf soll um mindestens 2 Vollzeitstellen erhöht werden. Die Sachmittel müssen entsprechend aufgestockt werden. Folgende Aufgaben sollen besser abgedeckt werden:

  • allgemeine Aufklärung über Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren der EU-Organe
  • gezielte Informationsweitergabe über bezirks-, landes- und bundesbezogene EU-Projekte
  • Organisation und Durchführung von Europa-Veranstaltungen an Bildungseinrichtungen, sozialen Einrichtungen und im öffentlichen Raum
  • Öffentlichkeitsarbeit, die den vorangegangenen Aufgaben dienen

 

Antrag 21/II/2019 Gründung der AG „Grün und Nachhaltig“ in der SPD

22.09.2019

Die Bundes-SPD soll zeitnah eine AG für Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen gründen. Als Beispielname kann die AG „Grün und Nachhaltig“ sein.

Diese neue AG soll dann so schnell wie möglich in den Landesverbänden gegründet werden.

Antrag 209/II/2019 Aufhebung § 109 StGB

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert, einen Antrag auf Aufhebung des § 109 StGB in den Bundestag einzubringen.

Antrag 150/II/2019 Einrichtung eines Beteiligungshaushalts für Kinder und Jugendliche mit bedarfsorientierter Finanzierung

22.09.2019

Der Senat von Berlin soll ab der kommenden Legislaturperiode ein Beteiligungshaushalt (vergleichbar mit Bürgerhaushalt) für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellen. Die finanzielle Ausstattung des Haushaltstitels soll sich am Bedarf orientieren. Die Mitwirkung und Mitsprache soll entweder über die Kinder- und Jugendparlamente oder über die Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros ermöglicht werden. In einem Beteiligungsverfahren dürfen sie vorschlagen, für welche Investitionen das Geld ausgegeben werden darf. Eine Evaluierung soll turnusmäßig stattfinden und der Haushalt bei Bedarf angepasst werden.