Passivrauch besteht aus über 7000 chemischen Stoffen, von denen nachweislich hunderte giftig und mind. 70 krebserregend sind. Besonders gefährlich ist Passivrauch in Innenräumen, da er hier nicht oder nur teilweise abziehen kann und sich stattdessen in der Luft und den Einrichtungsgegenständen anreichert.
Die Studienlage zu Passivrauchen zeigt im Allgemeinen auf, dass hierbei ein erhöhtes Krebsrisiko vorhanden ist. Meta-Analysen ergaben, dass im Verhältnis zu Nichtrauchern ohne Aussetzung mit Zigarettenrauch ein 9,25% höheres Risiko, an Diabetes Mellitus Typ 2 zu erkranken, vorhanden ist. Ebenfalls gilt dies für das Schlaganfall-Risiko, bei dem sich das Gesamtrisiko bei Passivrauch um 45 % erhöht. Dies verdeutlicht, dass auch die passive Aufnahme von Zigarettenrauch schädliche und schwerwiegende Folgen haben kann. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum führt Passivrauchen zu über 3300 Toten pro Jahr.
Diese und viele weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Gefahren und Schäden des Passivrauchens sind seit Jahrzehnten bekannt und dennoch werden sie nach wie vor in erschreckendem Maße von der Politik vernachlässigt und ignoriert. Eine besondere Lage existiert in den Berliner Clubs, bei denen beispielsweise 2012 in Form einer Berliner Clubstudie massive Verstöße gegen das Berliner Nichtraucher*innenschutzgesetz festgestellt wurden. Im Jahr 2019 lag Deutschland in Bezug auf wirksame Tabakkontrollen auf der „Tobacco Control Scale“ noch immer auf dem letzten Rang der
europäischen Länder.
Seit 2012 hat sich an diesem Problem wenig geändert. Die meisten Clubs dulden/fördern weiterhin illegalerweise das Rauchen in ihren Innenräumen, während die Bezirksämter weitestgehend tatenlos zuschauen. Der mangelnde Nichtraucher*innenschutz in den Clubs hat wortwörtlich toxische Zustände zur Folge. Verrauchte Clubs und Bars sind die am stärksten luftverschmutzten öffentlichen Orte in ganz Berlin, da die Feinstaub- und weitere Schadstoffbelastung von Zigarettenrauch um ein Vielfaches höher als die von Autoabgasen liegt. Geltende Feinstaubgrenzwerte für den Außenbereich werden hier um ein Vielfaches überschritten. Jeder Atemzug in dieser giftigen Umgebung schadet dem Körper. Die erheblichen Gesundheitsgefahren des Passivrauchens betreffen dabei nicht nur nichtrauchende Menschen, sondern auch die Raucher*innen selbst, da sie dem toxischen Rauch doppelt (aktiv und passiv) ausgesetzt sind.
Das Berliner Nichtraucher*innenschutzgesetz ist in seiner aktuellen Form seit 2009 in Kraft und sieht vor, dass die Tanzflächen generell rauchfrei sein müssen. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen und vollständig abgetrennten Nebenräumen (in denen nicht getanzt werden darf) gestattet. Ein Nichtraucherschutzgesetz, dass den erforderlichen Schutz abbildet gibt es in NRW schon seit 2013, es ist politisches Thema. Ziel des Gesetzes war es, den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens im kulturell relevanten Bereich der Clubs zu gewährleisten. Dieses Ziel wurde auch nach über 10 Jahren nicht erreicht. Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form im Bereich des Nachtlebens gescheitert. Eine Gesetzesvorlage der SPD-geführten Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zur Verschärfung des Nichtraucher*innenschutzgesetzes, die dem Berliner Abgeordnetenhaus bereits 2018 vorlag, wurde bis heute nicht beschlossen. Der Entwurf erkennt zwar teilweise das Gesetzesversagen an, geht jedoch nicht annähernd weit genug, um das Problem für die Zukunft zufriedenstellend zu lösen.
Der Grund, warum Nichtraucher*innenschutz von einigen noch immer nicht ernst genommen wird, hat viel mit Falschinformationen zur Gefährlichkeit von Passivrauchen zu tun (die Tabakindustrie verbreitete jahrzehntelang gezielt Zweifel an wissenschaftlichen Erkenntnissen). Außerdem besteht oft ein Missverständnis darüber, um was es beim Nichtraucher*innenschutz im Kern geht. Räumliche Rauchverbote haben nicht zum Ziel, Raucher*innen das Leben schwer zu machen, sondern die Gesundheit ALLER, insbesondere aber von Nichtkonsumierenden, zu schützen. Die Gewährleistung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und gesellschaftliche Teilhabe hat weder etwas mit Spießigkeit, noch mit staatlichem Kontrollwahn oder gar Gesundheitsfanatismus zu tun. Es ist schlichtweg wissenschaftlich und ethisch geboten. Es geht nicht um Verbote, sondern um Schutz! Die Wichtigkeit dieses Anliegens zeigt sich in den folgenden Teilaspekten:
Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gesundheitsschutz
Mit dem Wissen, dass Rauchen in geschlossenen Räumen in erheblichem Maße für alle Anwesenden gesundheitsschädlich ist und jeden Tag in Deutschland statistisch gesehen über 9 Menschen durch Passivrauchen sterben, darf die Politik nicht untätig bleiben. Die evidenzbasierte und menschenrechtsorientierte Lösung zur Minderung dieser Fremd- und Eigenschädigung wäre die konsequente Umsetzung von Rauchverboten in den Innenräumen der Clubs, so wie es sich mittlerweile überall auf der Welt und in weiten Teilen Deutschlands durchgesetzt hat. Berlin darf nicht länger ein weißer Fleck auf der Landkarte des Nichtraucher*innenschutzes bleiben und muss seine Pflicht zur Umsetzung des WHO-Tabakrahmenübereinkommens von 2004 (Art. 8) und den Empfehlungen des Rates der EU über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02) endlich ernst nehmen.
Ein Rauchverbot in den Club-Innenräumen bedeutet im Gegenzug auch, dass alternative (sicherere) Orte zum Rauchen geschaffen werden müssen, wie z.B. überdachte und ggf. beheizte Außenflächen. Es kann selbstverständlich weiterhin geraucht werden – nur eben nicht überall. Wenn die örtliche Verlegung des Rauchens (um wenige Meter nach draußen) die Gesundheit und Teilhabe anderer Menschen gewährleistet und schützt, dann ist das eine angemessene und verhältnismäßige Einschränkung der freien Entfaltung von Raucher*innen.
Nichtraucher*innenschutz bedeutet Arbeitsschutz
Ein besonderes Anliegen der Sozialdemokratie und der Gewerkschaftsbewegung war und ist es, die Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen und Angestellten zu verbessern und körperliche sowie psychische Schäden in diesem Zusammenhang zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist es inakzeptabel, dass Menschen bei der Arbeit permanent hochgradig schadstoffbelastete Luft einatmen müssen. Deshalb sollten Angestellte im Berliner Nachtleben in besonderer Weise vor unfreiwilligem Rauchen geschützt werden.
Nichtraucher*innenschutz bedeutet Selbstbestimmung
Aufgeklärter und mündiger Drogengebrauch bedeutet in erster Linie körperliche Selbstbestimmung. Der Konsum einer Substanz ist unter freiheitlichen Bedingungen genauso legitim wie der Nicht-Konsum. Im Moment ist die clubkulturelle Erfahrung in Berlin jedoch an einen gezwungenen (passiven) Tabakkonsum gekoppelt. Wer an Clubkultur teilhaben will, muss zwangsläufig Tabak mit-rauchen. Um die derzeitige Situation mit einem Gedankenexperiment greifbar zu machen: Das wäre, als ob man beim Einlass sagen würde, dass du den Club nur dann betreten darfst, wenn du bereit bist, 4 Shots hochprozentigen Alkohol zu trinken. Die Entscheidung für oder gegen den Konsum einer Substanz, einschließlich möglicher Nebenwirkungen und Schäden, muss jedoch eine höchstpersönliche und emanzipierte Entscheidung sein. Dies ist umso wichtiger, je größer das Fremd- und Eigenschädigungspotential einer Substanz ist, was im Fall von Tabak in besonderem Maße zutreffend ist. So gehört Tabak nicht nur zu den suchterzeugendsten Substanzen überhaupt, sondern ist auch eine der tödlichsten. Allein in Deutschland sterben pro Jahr 127.000 Menschen an den Folgen des Rauchens, was ca. 13 Prozent aller Tode entspricht. Gerade auch vor diesem ernsten Hintergrund muss die Entscheidung gegen das (passive) Rauchen akzeptiert und strukturell ermöglicht werden, indem Clubkultur rauchfrei erlebbar wird.
Nichtraucher*innenschutz bedeutet Awareness
Awareness-Konzepte sollen dazu führen, dass sich alle Menschen im Club wohl, frei und sicher fühlen können. Der derzeitige Mangel an Nichtraucher*innenschutz hat zur Folge, dass eben genau das nicht der Fall ist. Menschen fühlen sich berechtigterweise durch das unfreiwillige Passivrauchen unwohl und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Legitime Gesundheits- und Selbstbestimmungsinteressen werden unter der bisherigen ‚Laissez-faire-Praxis‘ grob missachtet. Außerdem führt das Rauchen auf den Tanzflächen regelmäßig zu Verbrennungen an Haut und Kleidung. Auch diese Form der Belästigung/Schädigung wäre durch die Umsetzung eines Rauchverbots vermeidbar. Am Ende geht es um ein rücksichtsvolles, respektvolles und aufmerksames Miteinander im Club, was auch für den Tabakkonsum gelten muss.
Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gleichstellung, Inklusion und Diversität
Die Berliner Clubs sind mehr als bloße Vergnügungsstätten. Sie sind Orte der sozialen Begegnung, des kulturellen Schaffens/Erlebens und nicht zuletzt auch ein Zufluchtsort/Safer Space für Personengruppen, die in der Mehrheitsgesellschaft mit Problemen zu kämpfen haben. Mangelnder Nichtraucher*innenschutz ist gesundheitsschädigend und ausgrenzend. Für manche Personengruppen (chronisch kranke Menschen wie Asthmatiker*innen, Allergiker*innen, Schwangere, Stillende, Menschen mit Krankheitsvorgeschichte, Ex-Raucher*innen oder einfach gesundheitsbewusste Menschen) stellt ein verrauchter Raum unter Umständen eine harte Barriere dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, müssen wir davon ausgehen, dass viele Menschen Langzeitschäden (Long Covid), insbesondere auch die Lunge betreffend, davontragen werden. Für all diese Menschen besteht bisher kein oder nur eingeschränkter Zugang zur Clubkultur. Auch Menschen, die auf Safer Spaces angewiesen sind, werden auf diese Weise potenziell ausgegrenzt. Ziel sollte es sein, Barrieren wie diese zu erkennen und abzubauen. Davon auszugehen, dass jeder Mensch fähig ist, verraucht-toxische Luft zu atmen, ist ableistisch. Die Berliner Clubs dürfen keine exklusiven Orte für Raucher*innen sein, sondern sollten allen Menschen prinzipiell offen stehen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder der bewussten Entscheidung gegen Tabakkonsum.
Immer wieder werden Argumente vorgebracht, wonach ein konsequenter Nichtraucher*innenschutz angeblich zu einer hohen finanziellen Belastung der Clubs und so zu einer Schwächung der Clubkultur führen würde. Diese – vor allem von der Tabakindustrie produzierten Zweifel – wurden bereits in zahlreichen unabhängigen Studien widerlegt. Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum hat diese Behauptung mit einer eigenen Studie widerlegt. Unabhängig davon dürfen Gesundheitsinteressen nicht durch ökonomische oder finanzielle Argumente ausgespielt werden.
Fast überall auf der Welt sind Clubs mittlerweile rauchfrei. Nur in Berlin soll das nicht möglich sein? Nichtraucher*innenschutz war und ist ein zutiefst progressives Anliegen, bei dem Menschenrechte, insbesondere Selbstbestimmungs- und Gleichstellungsüberlegungen, im Vordergrund stehen.
Berlin ist völlig zurecht für seine wertvolle und diverse Clubkultur bekannt und beliebt. Sie steht in einer wohl einmaligen Art und Weise für Freiheit und Hedonismus. Aber auch hier muss das Prinzip der Rücksichtnahme gelebt und die Grenzen anderer Menschen respektiert werden. Freiheit darf niemals zur Einbahnstraße werden. Deshalb sollte es uns ein dringliches und wichtiges Anliegen sein, die Berliner Clubkultur mithilfe eines konsequenten Nichtraucher*innenschutzes sicherer, rücksichtsvoller und gerechter zu gestalten!
Unsere Forderungen lauten daher wie folgt:
- Die wissenschaftlichen Evidenzen zum Passivrauchen müssen von der Berliner Politik endlich ernst genommen werden und effektive Schritte zum Schutz vor den erheblichen Gesundheitsgefahren unternommen werden. Leitlinien für den politischen Umgang mit der Passivrauchproblematik sollten die Forschungsergebnisse und Empfehlungen des Deutschen Krebsforschungszentrum sein. Tabakpolitik muss sich an der Wissenschaft und den Menschenrechten ausrichten ohne politische Einflussnahme der Tabakindustrie.
- Die Berliner Senatsverwaltung muss sich explizit zu ihren Verpflichtungen im Rahmen der WHO-Tabakrahmenkonvention und den Empfehlungen des Rats der Europäischen Union über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02) bekennen.
- Die Berliner Clubs müssen vollständig als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden und dementsprechend dann auch im Nichtraucher*innenschutzgesetz behandelt werden.
- Das Berliner Nichtraucher*innenschutzgesetz muss dringend in folgenden Punkten novelliert werden:
- Abschaffung der Ausnahmen für den Gastronomiesektor (Nebenraum- und Einraumregelung) in Bezug auf Clubs, denn diese sind ein Hauptgrund für das Vollzugschaos und die Wettbewerbsverzerrungen
- Deutliche Anhebung des Strafmaßes, um das massive Vollzugsproblem in den Griff zu bekommen. Die in der derzeitigen Vorlage vorgesehenen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sind nach wie vor deutlich zu gering angesetzt, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Darüber hinaus müsste auch die gesetzliche Möglichkeit vorgesehen sein, einen Betrieb bei andauernder bzw. systematischer Missachtung des Nichtraucher*innenschutzgesetzes kurzweilig oder permanent zu schließen. Sinnvoll wäre hier eine Stufenregelung, die noch moderate Bußgelder beim ersten Verstoß vorsieht, jedoch bei allen weiteren Verstößen wesentlich empfindlichere Bußgelder/Strafen (bis zum Entzug der Betriebserlaubnis) festsetzt. Der Verstoß gegen das Nichtraucher*innenschutzgesetz ist kein Bagatelldelikt und muss dementsprechend auch behandelt werden.
- Gut sichtbare und unmissverständliche gesetzliche Kennzeichnungspflicht zum Rauchverbot in allen Innenräumen und den Außeneingängen, sodass Besucher*innen aufgeklärt werden und die Clubbetreiber*innen sich ihrer Verantwortung nicht mehr entziehen können.
- Verpflichtung jedes Clubs zur Vorlage eines effektiven Nichtraucher*innenschutz- Konzepts, das mit der Berliner Clubkommission gemeinsam erarbeitet wird.
- Niedrigschwellige Präventionsprojekte wie die Nachtbürgermeister*innen, insbesondere für jene Bezirke mit besonders viel Nachtleben. Generell muss es für Betroffene viel einfacher sein, sich gegen Verstöße gegen das Nichtraucher*innenschutzgesetz zur Wehr zu setzen. Deshalb sollte für jeden Bezirk eine zuständige Person für Nichtraucher*innenschutz ausgewiesen und kontaktiertbar sein.
- Es müssen nachdrückliche Gespräche zu diesem Thema mit den Clubbetreibenden (insbesondere mit der Clubcommission Berlin als zentraler Interessenvertretung) geführt werden, die auf eine eigenverantwortliche Umsetzung des Nichtraucher*innenschutzgesetzes abzielen (sodass im besten Fall gar nicht erst groß kontrolliert werden muss). Es geht darum Akzeptanz zu schaffen und einen Mentalitätswandel beim Nichtraucher*innenschutz anzustoßen.
- Eine breitangelegte Aufklärungskampagne zu den Gefahren des Passivrauchens, die sich auch gezielt an die Berliner Party-Szene und die Clubkommission richtet. Von Berlin geförderte drogenbezogene Projekte wie ‚Sonar Berlin‘ könnten hier sinnvoll eingebunden werden.