Antrag 64/I/2021 Nichtraucher*innenschutz in Berliner Clubs endlich konsequent umsetzen - Für eine rücksichtsvolle und diverse Clubkultur

Status:
Annahme mit Änderungen

Passivrauch besteht aus über 7000 chemischen Stoffen, von denen nachweislich hunderte giftig und mind. 70 krebserregend sind. Besonders gefährlich ist Passivrauch in Innenräumen, da er hier nicht oder nur teilweise abziehen kann und sich stattdessen in der Luft und den Einrichtungsgegenständen anreichert.

 

Die Studienlage zu Passivrauchen zeigt im Allgemeinen auf, dass hierbei ein erhöhtes Krebsrisiko vorhanden ist. Meta-Analysen ergaben, dass im Verhältnis zu Nichtrauchern ohne Aussetzung mit Zigarettenrauch ein 9,25% höheres Risiko, an Diabetes Mellitus Typ 2 zu erkranken, vorhanden ist. Ebenfalls gilt dies für das Schlaganfall-Risiko, bei dem sich das Gesamtrisiko bei Passivrauch um 45 % erhöht. Dies verdeutlicht, dass auch die passive Aufnahme von Zigarettenrauch schädliche und schwerwiegende Folgen haben kann. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum führt Passivrauchen zu über 3300 Toten pro Jahr.

 

Diese und viele weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Gefahren und Schäden des Passivrauchens sind seit Jahrzehnten bekannt und dennoch werden sie nach wie vor in erschreckendem Maße von der Politik vernachlässigt und ignoriert. Eine besondere Lage existiert in den Berliner Clubs, bei denen beispielsweise 2012 in Form einer Berliner Clubstudie massive Verstöße gegen das Berliner Nichtraucher*innenschutzgesetz festgestellt wurden. Im Jahr 2019 lag Deutschland in Bezug auf wirksame Tabakkontrollen auf der „Tobacco Control Scale“ noch immer auf dem letzten Rang der
 europäischen Länder.

 

Seit 2012 hat sich an diesem Problem wenig geändert. Die meisten Clubs dulden/fördern weiterhin illegalerweise das Rauchen in ihren Innenräumen, während die Bezirksämter weitestgehend tatenlos zuschauen. Der mangelnde Nichtraucher*innenschutz in den Clubs hat wortwörtlich toxische Zustände zur Folge. Verrauchte Clubs und Bars sind die am stärksten luftverschmutzten öffentlichen Orte in ganz Berlin, da die Feinstaub- und weitere Schadstoffbelastung von Zigarettenrauch um ein Vielfaches höher als die von Autoabgasen liegt. Geltende Feinstaubgrenzwerte für den Außenbereich werden hier um ein Vielfaches überschritten. Jeder Atemzug in dieser giftigen Umgebung schadet dem Körper. Die erheblichen Gesundheitsgefahren des Passivrauchens betreffen dabei nicht nur nichtrauchende Menschen, sondern auch die Raucher*innen selbst, da sie dem toxischen Rauch doppelt (aktiv und passiv) ausgesetzt sind.

 

Das Berliner Nichtraucher*innenschutzgesetz ist in seiner aktuellen Form seit 2009 in Kraft und sieht vor, dass die Tanzflächen generell rauchfrei sein müssen. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen und vollständig abgetrennten Nebenräumen (in denen nicht getanzt werden darf) gestattet. Ein Nichtraucherschutzgesetz, dass den erforderlichen Schutz abbildet gibt es in NRW schon seit 2013, es ist politisches Thema. Ziel des Gesetzes war es, den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens im kulturell relevanten Bereich der Clubs zu gewährleisten. Dieses Ziel wurde auch nach über 10 Jahren nicht erreicht. Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form im Bereich des Nachtlebens gescheitert. Eine Gesetzesvorlage der SPD-geführten Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zur Verschärfung des Nichtraucher*innenschutzgesetzes, die dem Berliner Abgeordnetenhaus bereits 2018 vorlag, wurde bis heute nicht beschlossen. Der Entwurf erkennt zwar teilweise das Gesetzesversagen an, geht jedoch nicht annähernd weit genug, um das Problem für die Zukunft zufriedenstellend zu lösen.

 

Der Grund, warum Nichtraucher*innenschutz von einigen noch immer nicht ernst genommen wird, hat viel mit Falschinformationen zur Gefährlichkeit von Passivrauchen zu tun (die Tabakindustrie verbreitete jahrzehntelang gezielt Zweifel an wissenschaftlichen Erkenntnissen). Außerdem besteht oft ein Missverständnis darüber, um was es beim Nichtraucher*innenschutz im Kern geht. Räumliche Rauchverbote haben nicht zum Ziel, Raucher*innen das Leben schwer zu machen, sondern die Gesundheit ALLER, insbesondere aber von Nichtkonsumierenden, zu schützen. Die Gewährleistung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und gesellschaftliche Teilhabe hat weder etwas mit Spießigkeit, noch mit staatlichem Kontrollwahn oder gar Gesundheitsfanatismus zu tun. Es ist schlichtweg wissenschaftlich und ethisch geboten. Es geht nicht um Verbote, sondern um Schutz! Die Wichtigkeit dieses Anliegens zeigt sich in den folgenden Teilaspekten:

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gesundheitsschutz

 

Mit dem Wissen, dass Rauchen in geschlossenen Räumen in erheblichem Maße für alle Anwesenden gesundheitsschädlich ist und jeden Tag in Deutschland statistisch gesehen über 9 Menschen durch Passivrauchen sterben, darf die Politik nicht untätig bleiben. Die evidenzbasierte und menschenrechtsorientierte Lösung zur Minderung dieser Fremd- und Eigenschädigung wäre die konsequente Umsetzung von Rauchverboten in den Innenräumen der Clubs, so wie es sich mittlerweile überall auf der Welt und in weiten Teilen Deutschlands durchgesetzt hat. Berlin darf nicht länger ein weißer Fleck auf der Landkarte des Nichtraucher*innenschutzes bleiben und muss seine Pflicht zur Umsetzung des WHO-Tabakrahmenübereinkommens von 2004 (Art. 8) und den Empfehlungen des Rates der EU über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02) endlich ernst nehmen.

 

Ein Rauchverbot in den Club-Innenräumen bedeutet im Gegenzug auch, dass alternative (sicherere) Orte zum Rauchen geschaffen werden müssen, wie z.B. überdachte und ggf. beheizte Außenflächen. Es kann selbstverständlich weiterhin geraucht werden – nur eben nicht überall. Wenn die örtliche Verlegung des Rauchens (um wenige Meter nach draußen) die Gesundheit und Teilhabe anderer Menschen gewährleistet und schützt, dann ist das eine angemessene und verhältnismäßige Einschränkung der freien Entfaltung von Raucher*innen.

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Arbeitsschutz

 

Ein besonderes Anliegen der Sozialdemokratie und der Gewerkschaftsbewegung war und ist es, die Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen und Angestellten zu verbessern und körperliche sowie psychische Schäden in diesem Zusammenhang zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist es inakzeptabel, dass Menschen bei der Arbeit permanent hochgradig schadstoffbelastete Luft einatmen müssen. Deshalb sollten Angestellte im Berliner Nachtleben in besonderer Weise vor unfreiwilligem Rauchen geschützt werden.

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Selbstbestimmung

 

Aufgeklärter und mündiger Drogengebrauch bedeutet in erster Linie körperliche Selbstbestimmung. Der Konsum einer Substanz ist unter freiheitlichen Bedingungen genauso legitim wie der Nicht-Konsum. Im Moment ist die clubkulturelle Erfahrung in Berlin jedoch an einen gezwungenen (passiven) Tabakkonsum gekoppelt. Wer an Clubkultur teilhaben will, muss zwangsläufig Tabak mit-rauchen. Um die derzeitige Situation mit einem Gedankenexperiment greifbar zu machen: Das wäre, als ob man beim Einlass sagen würde, dass du den Club nur dann betreten darfst, wenn du bereit bist, 4 Shots hochprozentigen Alkohol zu trinken. Die Entscheidung für oder gegen den Konsum einer Substanz, einschließlich möglicher Nebenwirkungen und Schäden, muss jedoch eine höchstpersönliche und emanzipierte Entscheidung sein. Dies ist umso wichtiger, je größer das Fremd- und Eigenschädigungspotential einer Substanz ist, was im Fall von Tabak in besonderem Maße zutreffend ist. So gehört Tabak nicht nur zu den suchterzeugendsten Substanzen überhaupt, sondern ist auch eine der tödlichsten. Allein in Deutschland sterben pro Jahr 127.000 Menschen an den Folgen des Rauchens, was ca. 13 Prozent aller Tode entspricht. Gerade auch vor diesem ernsten Hintergrund muss die Entscheidung gegen das (passive) Rauchen akzeptiert und strukturell ermöglicht werden, indem Clubkultur rauchfrei erlebbar wird.

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Awareness

 

Awareness-Konzepte sollen dazu führen, dass sich alle Menschen im Club wohl, frei und sicher fühlen können. Der derzeitige Mangel an Nichtraucher*innenschutz hat zur Folge, dass eben genau das nicht der Fall ist. Menschen fühlen sich berechtigterweise durch das unfreiwillige Passivrauchen unwohl und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Legitime Gesundheits- und Selbstbestimmungsinteressen werden unter der bisherigen ‚Laissez-faire-Praxis‘ grob missachtet. Außerdem führt das Rauchen auf den Tanzflächen regelmäßig zu Verbrennungen an Haut und Kleidung. Auch diese Form der Belästigung/Schädigung wäre durch die Umsetzung eines Rauchverbots vermeidbar. Am Ende geht es um ein rücksichtsvolles, respektvolles und aufmerksames Miteinander im Club, was auch für den Tabakkonsum gelten muss.

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gleichstellung, Inklusion und Diversität

 

Die Berliner Clubs sind mehr als bloße Vergnügungsstätten. Sie sind Orte der sozialen Begegnung, des kulturellen Schaffens/Erlebens und nicht zuletzt auch ein Zufluchtsort/Safer Space für Personengruppen, die in der Mehrheitsgesellschaft mit Problemen zu kämpfen haben. Mangelnder Nichtraucher*innenschutz ist gesundheitsschädigend und ausgrenzend. Für manche Personengruppen (chronisch kranke Menschen wie Asthmatiker*innen, Allergiker*innen, Schwangere, Stillende, Menschen mit Krankheitsvorgeschichte, Ex-Raucher*innen oder einfach gesundheitsbewusste Menschen) stellt ein verrauchter Raum unter Umständen eine harte Barriere dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, müssen wir davon ausgehen, dass viele Menschen Langzeitschäden (Long Covid), insbesondere auch die Lunge betreffend, davontragen werden. Für all diese Menschen besteht bisher kein oder nur eingeschränkter Zugang zur Clubkultur. Auch Menschen, die auf Safer Spaces angewiesen sind, werden auf diese Weise potenziell ausgegrenzt. Ziel sollte es sein, Barrieren wie diese zu erkennen und abzubauen. Davon auszugehen, dass jeder Mensch fähig ist, verraucht-toxische Luft zu atmen, ist ableistisch. Die Berliner Clubs dürfen keine exklusiven Orte für Raucher*innen sein, sondern sollten allen Menschen prinzipiell offen stehen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder der bewussten Entscheidung gegen Tabakkonsum.

 

Immer wieder werden Argumente vorgebracht, wonach ein konsequenter Nichtraucher*innenschutz angeblich zu einer hohen finanziellen Belastung der Clubs und so zu einer Schwächung der Clubkultur führen würde. Diese – vor allem von der Tabakindustrie produzierten Zweifel – wurden bereits in zahlreichen unabhängigen Studien widerlegt. Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum hat diese Behauptung mit einer eigenen Studie widerlegt. Unabhängig davon dürfen Gesundheitsinteressen nicht durch ökonomische oder finanzielle Argumente ausgespielt werden.

 

Fast überall auf der Welt sind Clubs mittlerweile rauchfrei. Nur in Berlin soll das nicht möglich sein? Nichtraucher*innenschutz war und ist ein zutiefst progressives Anliegen, bei dem Menschenrechte, insbesondere Selbstbestimmungs- und Gleichstellungsüberlegungen, im Vordergrund stehen.

 

Berlin ist völlig zurecht für seine wertvolle und diverse Clubkultur bekannt und beliebt. Sie steht in einer wohl einmaligen Art und Weise für Freiheit und Hedonismus. Aber auch hier muss das Prinzip der Rücksichtnahme gelebt und die Grenzen anderer Menschen respektiert werden. Freiheit darf niemals zur Einbahnstraße werden. Deshalb sollte es uns ein dringliches und wichtiges Anliegen sein, die Berliner Clubkultur mithilfe eines konsequenten Nichtraucher*innenschutzes sicherer, rücksichtsvoller und gerechter zu gestalten!

 

 Unsere Forderungen lauten daher wie folgt:

  • Die wissenschaftlichen Evidenzen zum Passivrauchen müssen von der Berliner Politik endlich ernst genommen werden und effektive Schritte zum Schutz vor den erheblichen Gesundheitsgefahren unternommen werden. Leitlinien für den politischen Umgang mit der Passivrauchproblematik sollten die Forschungsergebnisse und Empfehlungen des Deutschen Krebsforschungszentrum sein. Tabakpolitik muss sich an der Wissenschaft und den Menschenrechten ausrichten ohne politische Einflussnahme der Tabakindustrie.
  • Die Berliner Senatsverwaltung muss sich explizit zu ihren Verpflichtungen im Rahmen der WHO-Tabakrahmenkonvention und den Empfehlungen des Rats der Europäischen Union über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02) bekennen.
  • Die Berliner Clubs müssen vollständig als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden und dementsprechend dann auch im Nichtraucher*innenschutzgesetz behandelt werden.
  • Das Berliner Nichtraucher*innenschutzgesetz muss dringend in folgenden Punkten novelliert werden:
  • Abschaffung der Ausnahmen für den Gastronomiesektor (Nebenraum- und Einraumregelung) in Bezug auf Clubs, denn diese sind ein Hauptgrund für das Vollzugschaos und die Wettbewerbsverzerrungen
  • Deutliche Anhebung des Strafmaßes, um das massive Vollzugsproblem in den Griff zu bekommen. Die in der derzeitigen Vorlage vorgesehenen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sind nach wie vor deutlich zu gering angesetzt, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Darüber hinaus müsste auch die gesetzliche Möglichkeit vorgesehen sein, einen Betrieb bei andauernder bzw. systematischer Missachtung des Nichtraucher*innenschutzgesetzes kurzweilig oder permanent zu schließen. Sinnvoll wäre hier eine Stufenregelung, die noch moderate Bußgelder beim ersten Verstoß vorsieht, jedoch bei allen weiteren Verstößen wesentlich empfindlichere Bußgelder/Strafen (bis zum Entzug der Betriebserlaubnis) festsetzt. Der Verstoß gegen das Nichtraucher*innenschutzgesetz ist kein Bagatelldelikt und muss dementsprechend auch behandelt werden.
  • Gut sichtbare und unmissverständliche gesetzliche Kennzeichnungspflicht zum Rauchverbot in allen Innenräumen und den Außeneingängen, sodass Besucher*innen aufgeklärt werden und die Clubbetreiber*innen sich ihrer Verantwortung nicht mehr entziehen können.
  • Verpflichtung jedes Clubs zur Vorlage eines effektiven Nichtraucher*innenschutz- Konzepts, das mit der Berliner Clubkommission gemeinsam erarbeitet wird.
  • Niedrigschwellige Präventionsprojekte wie die Nachtbürgermeister*innen, insbesondere für jene Bezirke mit besonders viel Nachtleben. Generell muss es für Betroffene viel einfacher sein, sich gegen Verstöße gegen das Nichtraucher*innenschutzgesetz zur Wehr zu setzen. Deshalb sollte für jeden Bezirk eine zuständige Person für Nichtraucher*innenschutz ausgewiesen und kontaktiertbar sein.
  • Es müssen nachdrückliche Gespräche zu diesem Thema mit den Clubbetreibenden (insbesondere mit der Clubcommission Berlin als zentraler Interessenvertretung) geführt werden, die auf eine eigenverantwortliche Umsetzung des Nichtraucher*innenschutzgesetzes abzielen (sodass im besten Fall gar nicht erst groß kontrolliert werden muss). Es geht darum Akzeptanz zu schaffen und einen Mentalitätswandel beim Nichtraucher*innenschutz anzustoßen.
  • Eine breitangelegte Aufklärungskampagne zu den Gefahren des Passivrauchens, die sich auch gezielt an die Berliner Party-Szene und die Clubkommission richtet. Von Berlin geförderte drogenbezogene Projekte wie ‚Sonar Berlin‘ könnten hier sinnvoll eingebunden werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir sind uns bewusst, dass aufgrund der Pandemie die Clubs besonders hohe Verluste hatten und in einer existenzbedrohenden Krise sind. Das ist nicht nur ein schlimmes Schicksal für jeden einzelnen Club, sondern für die Berliner Kulturlandschaft insgesamt. Wir wissen, dass es deshalb einer besonderen Förderung bedarf, damit die Clubkultur in der Form, wie wir sie kennen, erhalten bleibt. 

Dies vorangestellt wollen wir, dass dennoch folgende Punkte in der Berliner Clubkultur stärker Berücksichtigung findet: 

 

Nichtraucher*innenschutz (NRS) ist ein wichtiges Gesundheits- und Gleichstellungsanliegen. Bislang ist der Schutz von Nichtraucher*innen in Berliner Clubs unzureichend geregelt bzw. defizitär umgesetzt. Die Regelungen des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes (NRSG) haben in den Clubs auch nach über 10 Jahren des Inkrafttretens nicht die erwünschte Wirkung gezeigt. Wir fordern daher konsequentere Maßnahmen zur Gewährleistung des NRS in Clubs:

 

  • Das Berliner NRSG muss in folgenden Punkten novelliert werden:
    • Es ist zu prüfen, ob die allgemein angestrebte Anerkennung der Berliner Clubs als Kulturstätten eine Neubewertung/Neuklassifizierung von Clubs im Rahmen des NRSG (§ 2 Absatz 1) notwendig macht.
    • Um das massive Vollzugsproblem zu lösen, ist eine deutliche Anhebung des Strafmaßes notwendig. Die in der Gesetzesvorlage von 2018 (Drucksache 18/1303) vorgesehenen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sind deutlich zu niedrig angesetzt. Darüber hinaus muss auch die gesetzliche Möglichkeit vorgesehen sein, einen Betrieb bei andauernder bzw. systematischer Missachtung des NRSG kurzweilig oder permanent zu schließen. Sinnvoll ist eine Stufenregelung, die moderatere Bußgelder beim ersten Verstoß vorsieht, jedoch bei allen weiteren Verstößen wesentlich empfindlichere Bußgelder/Strafen (bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis) festschreibt. Verstöße gegen das NRSG sind kein Bagatelldelikt und müssen dementsprechend konsequent behandelt werden.
    • Die Bestimmungen zur Hinweispflicht (§ 5 NRSG) sowie die relevanten Ausführungsbestimmungen sind unzureichend. Hier muss nachgesteuert werden. Es muss ein normiertes und gut sichtbares Hinweisschild zum Rauchverbot am Außeneingang der Clubs verpflichtend eingeführt werden, welches Besucher*innen auch über die maximale Bußgeldhöhe aufklärt. Eine klar definierte Kennzeichnungspflicht muss ausnahmslos für alle Innenräume gelten. Es muss sichergestellt sein, dass die Kennzeichnung so gestaltet ist, dass sie in einem dunklen, ggf. unübersichtlichen Club einfach wahrzunehmen ist. Hier ist eine Vorgabe zur Beleuchtung der Hinweisschilder (wie es z.B. beim Fluchtweg der Fall ist) sinnvoll.
    • Aufgrund der besonderen Problemlage in Clubs, sollten diese zur Vorlage eines effektiven NRS-Konzepts verpflichtet werden. Dies sollte idealerweise unter Einbeziehung der Clubkommission Berlin geschehen.
  • Niedrigschwellige Präventionsprojekte (wie z.B. in Form von Nachtbürgermeister*innen), insbesondere für jene Bezirke mit besonders viel Nachtleben, sollten für das Thema sensibilisiert und für Betroffene ansprechbar sein. Generell muss es für Betroffene viel einfacher sein, sich gegen Verstöße gegen das NRSG zur Wehr zu setzen. Zuständige Stellen der Bezirksämter müssen für das Thema sensibilisiert und ausreichend ausgestattet werden. Ein effektives und transparentes Beschwerdemanagement muss sichergestellt werden.
  • Es müssen von Seite des Berliner Senats und vonseiten der einzelnen Bezirke nachdrückliche und ggf. wiederholte Gespräche zur NRS-Problematik mit den Clubbetreibenden (insbesondere mit der Clubcommission Berlin als zentraler Interessenvertretung) geführt werden. Diese sollten auf eine eigenverantwortliche Umsetzung des NRSG durch die Clubs abzielen (sodass im besten Fall zunehmend weniger kontrolliert werden muss). Es geht darum, Akzeptanz für die Maßnahme unter den Club-Betreiber*innen zu schaffen und damit eine Gesetzeskonformität ‚von unten‘ herzustellen.
  • Eine breitangelegte Aufklärungskampagne zu den Gefahren des Passivrauchens (die sich auch gezielt an die Club-Besucher*innen und die Clubkommission richtet) muss über einen ausreichend langen Zeitraum umgesetzt werden und in geeigneter Form verstetigt werden. Von Berlin geförderte drogenbezogene Aufklärungsprojekte könnten hier sinnvoll eingebunden werden.
  • Die SPD Berlin bekennt sich uneingeschränkt zu den Empfehlungen des Rats der Europäischen Union über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02) und den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem von Deutschland ratifizierten WHO-Tabakrahmenübereinkommen (FCTC), insbesondere Artikel 8 (Schutz vor Passivrauchen). Vor diesem Hintergrund muss sich die Tabakkontrollpolitik auf Berliner Landesebene an wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Menschenrechten ausrichten. Jegliche politische Einflussnahme der Tabakindustrie ist in Übereinstimmung mit Artikel 5.3 FCTC zu verhindern.

 

Begründung

Passivrauch enthält nachweislich über 250 gesundheitsschädliche Stoffe, von denen mindestens 70 krebserregend sind. Besonders gefährlich ist Passivrauch in Innenräumen, da er hier nur schlecht abziehen kann und sich stattdessen in der Raumluft und den Einrichtungsgegenständen ansammelt. Die Studienlage zu den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens ist eindeutig. Es bestehen klare Zusammenhänge zwischen Passivrauchexposition und zahlreichen, mitunter schweren Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfälle oder Herzinfarkte. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum führt Passivrauchen in Deutschland zu über 14.300 Toten pro Jahr, darunter ca. 3300 Nichtraucher*innen.

Aufgrund dieser Gefahren des Passivrauchens sind Maßnahmen zum NRS ein zentraler Bestandteil moderner Tabakkontrollpolitik. Deutschland hat hier erheblichen Nachholbedarf. Auf der Europäischen Tabakkontrollskala belegt Deutschland mittlerweile den letzten Platz. Eine besondere Problemlage existiert in den Berliner Clubs. 2012 wurden im Rahmen einer repräsentativen Berliner Clubstudie massive Verstöße gegen das NRSG festgestellt. Bereits damals zeigte sich dringender politischer Handlungsbedarf. Seitdem hat sich an diesem Problem jedoch wenig geändert. Weiterhin dulden oder gar fördern die meisten Clubs illegalerweise das Rauchen in ihren Innenräumen, während die Bezirksämter weitestgehend tatenlos zuschauen.

Der mangelnde NRS in den Clubs hat wortwörtlich ‚toxische Zustände‘ zur Folge. Verrauchte Clubs und Bars sind die wohl am stärksten luftverschmutzten öffentlichen Orte in ganz Berlin. Die Feinstaubkonzentrationen und sonstige Schadstoffbelastungen sind besorgniserregend. Geltende Feinstaubgrenzwerte der EU bzw. WHO werden um ein Vielfaches überschritten. Jeder Atemzug in dieser giftigen Umgebung schadet der Gesundheit. Die erheblichen Gesundheitsgefahren des Passivrauchens betreffen dabei nicht nur Nichtraucher*innen, sondern auch die Raucher*innen selbst, da diese dem schädlichen Rauch mehrfach (aktiv und passiv) ausgesetzt sind.

Das Berliner NRSG ist in seiner aktuellen Form seit 2009 in Kraft und sieht vor, dass die Tanzflächen generell rauchfrei sein müssen. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen und vollständig abgetrennten Nebenräumen (in denen nicht getanzt werden darf) gestattet. Eine Ausnahme besteht für gekennzeichnete Ein-Raum-Betriebe mit weniger als 75 m2 Gesamtfläche. Ziel des NRSG war es, den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Clubs zu gewährleisten, gerade auch vor dem Hintergrund der besonders hohen Passivrauchbelastungen im Clubbetrieb und dem Jugendschutz. Dieses Ziel wurde auch nach über 10 Jahren nicht erreicht. Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form im Bereich des Nachtlebens gescheitert. Eine Gesetzesvorlage der SPD-geführten SenGPG zur Verschärfung des NRSG, die dem Berliner Abgeordnetenhaus bereits 2018 vorlag, wurde bis heute nicht beschlossen. Der Entwurf erkennt zwar teilweise das Gesetzesversagen an, geht jedoch nicht annähernd weit genug, um das Problem zufriedenstellend zu lösen. Hier sollte neben einer Erhöhung des Strafmaßes und einer verbesserten Kennzeichnungspflicht vor allem eine Neuklassifizierung von Clubs als Kulturstätten in Betracht gezogen werden. Eine solche Neubewertung und der damit einhergehende Wegfall gastronomiebezogener Ausnahmeregelungen würde die besondere gesellschaftlichen Bedeutung der Clubs unterstreichen und ihre kulturelle Anerkennung weiter vervollständigen. Die baurechtliche Anerkennung von Clubs als Kulturstätten kommt z.B. im vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Antrag „Clubkultur als Teil von Berlin anerkennen und stärken“ (Drucksache 18/2786) und im vom Bundestag gebilligten Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 1924298) zum Ausdruck. Auch die steuerrechtliche Gleichstellung von Clubnächten mit Kulturveranstaltungen im Rahmen des „Berghain-Urteils“ des Bundesfinanzhofs (VR 17/17) unterstreicht diese Entwicklung. Eine solche Neuklassifizierung von Clubs im NRSG ist mit Blick auf den Jugendschutz, den Gesundheitsschutz und die Barrierefreiheit sinnvoll und wünschenswert.

Immer wieder werden vermeintliche Argumente vorgebracht, wonach NRS-Maßnahmen zu einer finanziellen Belastung der Clubs und so zu einer Schwächung der Clubkultur führen würden. Diese vor allem von der Tabakindustrie produzierten Zweifel wurden bereits in zahlreichen unabhängigen Studien widerlegt. Der Verweis auf ein drohendes „Kneipen- oder Clubsterben“ muss als plumpe Verhinderungsstrategie der Tabakindustrie zurückgewiesen werden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat diese Behauptung mit einer eigenen Studie widerlegt. Gesetze, die dem wissenschaftlich geforderten NRS entsprechen, existieren seit vielen Jahren erfolgreich in NRW, Bayern und dem Saarland. Auch der Blick ins EU-Ausland zeigt, dass absolute Rauchverbote in der Gastronomie und in Clubs längst Standard geworden sind und nirgendswo zu nachhaltigen Umsatzeinbußen geführt haben. Unabhängig davon sollten Gesundheitsinteressen nicht durch ökonomische oder finanzielle Argumente ausgespielt werden.

Der Grund, warum NRS von manchen noch immer nicht ernst genommen wird, muss auf die jahrzehntelangen und systematischen Desinformationsstrategien der Tabakindustrie zurückgeführt werden. Außerdem besteht zuweilen ein Missverständnis darüber, um was es beim NRS geht. Räumliche Rauchverbote richten sich nicht gegen Raucher*innen, sondern haben zum Ziel, die Gesundheit aller, insbesondere die von Nichtraucher*innen, zu schützen. Es geht dabei nicht um Verbote, sondern um notwendigen Schutz – es geht darum, das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und auf gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist NRS nicht nur wissenschaftlich, sondern auch ethisch geboten. NRS war und ist ein zutiefst progressives Anliegen. Die Wichtigkeit dieses Anliegens zeigt sich in folgenden Teilaspekten:

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gesundheitsschutz

Mit dem Wissen, dass Rauchen in geschlossenen Räumen in erheblichem Maße alle Anwesenden schädigt und pro Tag in Deutschland statistisch gesehen über 9 Menschen durch Passivrauchen sterben, darf die Politik nicht untätig bleiben. Die evidenzbasierte und menschenrechtsorientierte Lösung zur Minderung dieser Fremd- und Eigenschädigung ist die konsequente Umsetzung von Rauchverboten in den Innenräumen der Clubs – so wie es überall auf der Welt und in weiten Teilen Deutschlands längt selbstverständlich ist. Berlin darf nicht länger ein weißer Fleck auf der Landkarte des NRS bleiben und muss seine Pflicht zur Umsetzung des Art. 8 FCTC (Schutz vor Passivrauchen) und den Empfehlungen des Rates der EU (2009/C 296/02) endlich ernst nehmen. Wissenschaftlich ist klar: Nur vollständige Rauchverbote in Innenräumen schützen wirksam vor Passivrauchen. Zum Rauchen sollten Orte an der frischen Luft dienen, wie z.B. überdachte Außenflächen. Selbstverständlich kann weiterhin geraucht werden – nur eben nicht in Innenräumen. Wenn die örtliche Verlegung des Rauchens um wenige Meter nach draußen die Gesundheit und Teilhabe anderer Menschen gewährleistet und schützt, dann ist das eine angemessene und verhältnismäßige Einschränkung der freien Entfaltung von Raucher*innen.

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Arbeitsschutz

Ein besonderes Anliegen der Sozialdemokratie und der Gewerkschaftsbewegung war und ist es, die Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen und Angestellten zu verbessern und körperliche sowie psychische Schäden am Arbeitsplatz zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist es inakzeptabel, dass Menschen bei der Arbeit in Clubs (auch die auftretenden Künstler*innen) permanent hochgradig schadstoffbelasteter Luft ausgesetzt sind. Deshalb sollten Angestellte und Künstler*innen im Berliner Nachtleben in besonderer Weise vor unfreiwilligem Rauchen geschützt werden.

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Freiheit und Selbstbestimmung

Im Moment ist der Besuch von Berliner Clubs an einen gezwungenen (passiven) Tabakkonsum gekoppelt. Wer an Clubkultur teilhaben will, muss zwangsläufig Tabak mitrauchen. Um die derzeitige Situation mit einem Gedankenexperiment greifbar zu machen: Das wäre, als ob beim Einlass gesagt werden würde, dass man den Club nur dann betreten darf, wenn man bereit sei, eine gewisse Menge hochprozentigen Alkohol zu trinken. Die Entscheidung für oder gegen den Gebrauch einer psychoaktiven Substanz, einschließlich möglicher Nebenwirkungen und Schäden, muss jedoch eine höchstpersönliche und emanzipierte Entscheidung sein. Dies muss in besonderem Maße für Tabak gelten. Denn Tabak ist nicht nur eine der suchterzeugendsten Drogen überhaupt, sondern auch mit Abstand die tödlichste. Allein in Deutschland sterben pro Jahr 127.000 Menschen an den Folgen des Rauchens, was über 13 Prozent aller Todesfälle entspricht. Vor diesem ernsten Hintergrund sollte die individuelle Entscheidung gegen (passiven) Tabakkonsum ohne Wenn und Aber respektiert und durch rauchfreie Räume ermöglicht werden.

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Awareness

Awareness-Konzepte sollen dazu führen, dass sich alle Menschen im Club wohl, frei und sicher fühlen können. Der derzeitige Mangel an NRS hat zur Folge, dass genau das nicht der Fall ist. Menschen fühlen sich durch das unfreiwillige Passivrauchen in ihren Grundrechten und ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Legitime Gesundheits- und Selbstbestimmungsinteressen werden mit der bisherigen ‚Laissez-faire-Praxis‘ grob missachtet, was einer diskriminierungssensiblen und offenen Clubkultur diametral entgegensteht. Auch zigarettenbedingte Verbrennungen an Haut und Kleidung sind eine Schädigung, die mithilfe eines konsequenten NRS leicht zu vermeiden wäre. Letztlich geht es beim NRS um ein rücksichtsvolles, aufmerksames und solidarisches Miteinander im Club.

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gleichstellung, Inklusion und Diversität

Die Berliner Clubs sind Orte der sozialen Begegnung, des kulturellen Erlebens und nicht zuletzt auch ein Safer Space für Personengruppen, die in der Mehrheitsgesellschaft mit Problemen zu kämpfen haben. Mangelnder NRS ist nicht nur gesundheitsschädigend, sondern auch sozial ausgrenzend. Für manche Personengruppen (chronisch Erkrankte, Allergiker*innen, Schwangere, Stillende, Menschen mit Krankheitsvorgeschichte, Ex-Raucher*innen, Kontaktlinsenträger*innen oder einfach gesundheitsbewusste Menschen) stellt ein verrauchter Raum unter Umständen eine harte Barriere dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, müssen wir zudem davon ausgehen, dass viele Menschen Langzeitschäden an der Lunge (‚Long Covid‘) davontragen werden. Für all diese Menschen besteht bisher kein oder nur eingeschränkter Zugang zur Clubkultur. Auch Menschen, die auf Safer Spaces angewiesen sind, werden auf diese Weise ausgegrenzt. Das Ziel sollte sein, passivrauchbedingte Zugangsbarrieren konsequent abzubauen. Davon auszugehen, dass jeder Mensch fähig und gewillt ist, hochgradig schadstoffbelastete Luft zu atmen, ist zutiefst ableistisch. Die Berliner Clubs dürfen keine exklusiven Orte für Raucher*innen sein, sondern sollten allen interessierten Menschen offenstehen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder der bewussten Entscheidung gegen Tabakkonsum. Berlin ist zurecht für seine wertvolle und vielfältige Clubkultur bekannt und beliebt. Sie steht in einer wohl einmaligen Art und Weise für Freiheit und Hedonismus. Aber auch hier muss das Prinzip der Rücksichtnahme gelebt und die Grenzen anderer Menschen respektiert werden. Freiheit darf niemals zur Einbahnstraße werden. Clubkultur ist nur so viel wert, wie sie auch für Menschen tatsächlich erlebbar ist. Deshalb ist es ein drängendes und wichtiges Anliegen, die Berliner Clubkultur mithilfe eines konsequenten NRS sicherer, rücksichtsvoller, inklusiver und gerechter zu gestalten!

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Wir sind uns bewusst, dass aufgrund der Pandemie die Clubs besonders hohe Verluste hatten und in einer existenzbedrohenden Krise sind. Das ist nicht nur ein schlimmes Schicksal für jeden einzelnen Club, sondern für die Berliner Kulturlandschaft insgesamt. Wir wissen, dass es deshalb einer besonderen Förderung bedarf, damit die Clubkultur in der Form, wie wir sie kennen, erhalten bleibt. 

Dies vorangestellt wollen wir, dass dennoch folgende Punkte in der Berliner Clubkultur stärker Berücksichtigung findet: 

 

Nichtraucher*innenschutz (NRS) ist ein wichtiges Gesundheits- und Gleichstellungsanliegen. Bislang ist der Schutz von Nichtraucher*innen in Berliner Clubs unzureichend geregelt bzw. defizitär umgesetzt. Die Regelungen des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes (NRSG) haben in den Clubs auch nach über 10 Jahren des Inkrafttretens nicht die erwünschte Wirkung gezeigt. Wir fordern daher konsequentere Maßnahmen zur Gewährleistung des NRS in Clubs:

 

  • Das Berliner NRSG muss in folgenden Punkten novelliert werden:
    • Es ist zu prüfen, ob die allgemein angestrebte Anerkennung der Berliner Clubs als Kulturstätten eine Neubewertung/Neuklassifizierung von Clubs im Rahmen des NRSG (§ 2 Absatz 1) notwendig macht.
    • Um das massive Vollzugsproblem zu lösen, ist eine deutliche Anhebung des Strafmaßes notwendig. Die in der Gesetzesvorlage von 2018 (Drucksache 18/1303) vorgesehenen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sind deutlich zu niedrig angesetzt. Darüber hinaus muss auch die gesetzliche Möglichkeit vorgesehen sein, einen Betrieb bei andauernder bzw. systematischer Missachtung des NRSG kurzweilig oder permanent zu schließen. Sinnvoll ist eine Stufenregelung, die moderatere Bußgelder beim ersten Verstoß vorsieht, jedoch bei allen weiteren Verstößen wesentlich empfindlichere Bußgelder/Strafen (bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis) festschreibt. Verstöße gegen das NRSG sind kein Bagatelldelikt und müssen dementsprechend konsequent behandelt werden.
    • Die Bestimmungen zur Hinweispflicht (§ 5 NRSG) sowie die relevanten Ausführungsbestimmungen sind unzureichend. Hier muss nachgesteuert werden. Es muss ein normiertes und gut sichtbares Hinweisschild zum Rauchverbot am Außeneingang der Clubs verpflichtend eingeführt werden, welches Besucher*innen auch über die maximale Bußgeldhöhe aufklärt. Eine klar definierte Kennzeichnungspflicht muss ausnahmslos für alle Innenräume gelten. Es muss sichergestellt sein, dass die Kennzeichnung so gestaltet ist, dass sie in einem dunklen, ggf. unübersichtlichen Club einfach wahrzunehmen ist. Hier ist eine Vorgabe zur Beleuchtung der Hinweisschilder (wie es z.B. beim Fluchtweg der Fall ist) sinnvoll.
    • Aufgrund der besonderen Problemlage in Clubs, sollten diese zur Vorlage eines effektiven NRS-Konzepts verpflichtet werden. Dies sollte idealerweise unter Einbeziehung der Clubkommission Berlin geschehen.
  • Niedrigschwellige Präventionsprojekte (wie z.B. in Form von Nachtbürgermeister*innen), insbesondere für jene Bezirke mit besonders viel Nachtleben, sollten für das Thema sensibilisiert und für Betroffene ansprechbar sein. Generell muss es für Betroffene viel einfacher sein, sich gegen Verstöße gegen das NRSG zur Wehr zu setzen. Zuständige Stellen der Bezirksämter müssen für das Thema sensibilisiert und ausreichend ausgestattet werden. Ein effektives und transparentes Beschwerdemanagement muss sichergestellt werden.
  • Es müssen von Seite des Berliner Senats und vonseiten der einzelnen Bezirke nachdrückliche und ggf. wiederholte Gespräche zur NRS-Problematik mit den Clubbetreibenden (insbesondere mit der Clubcommission Berlin als zentraler Interessenvertretung) geführt werden. Diese sollten auf eine eigenverantwortliche Umsetzung des NRSG durch die Clubs abzielen (sodass im besten Fall zunehmend weniger kontrolliert werden muss). Es geht darum, Akzeptanz für die Maßnahme unter den Club-Betreiber*innen zu schaffen und damit eine Gesetzeskonformität ‚von unten‘ herzustellen.
  • Eine breitangelegte Aufklärungskampagne zu den Gefahren des Passivrauchens (die sich auch gezielt an die Club-Besucher*innen und die Clubkommission richtet) muss über einen ausreichend langen Zeitraum umgesetzt werden und in geeigneter Form verstetigt werden. Von Berlin geförderte drogenbezogene Aufklärungsprojekte könnten hier sinnvoll eingebunden werden.
  • Die SPD Berlin bekennt sich uneingeschränkt zu den Empfehlungen des Rats der Europäischen Union über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02) und den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem von Deutschland ratifizierten WHO-Tabakrahmenübereinkommen (FCTC), insbesondere Artikel 8 (Schutz vor Passivrauchen). Vor diesem Hintergrund muss sich die Tabakkontrollpolitik auf Berliner Landesebene an wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Menschenrechten ausrichten. Jegliche politische Einflussnahme der Tabakindustrie ist in Übereinstimmung mit Artikel 5.3 FCTC zu verhindern.

 

Begründung

Passivrauch enthält nachweislich über 250 gesundheitsschädliche Stoffe, von denen mindestens 70 krebserregend sind. Besonders gefährlich ist Passivrauch in Innenräumen, da er hier nur schlecht abziehen kann und sich stattdessen in der Raumluft und den Einrichtungsgegenständen ansammelt. Die Studienlage zu den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens ist eindeutig. Es bestehen klare Zusammenhänge zwischen Passivrauchexposition und zahlreichen, mitunter schweren Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfälle oder Herzinfarkte. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum führt Passivrauchen in Deutschland zu über 14.300 Toten pro Jahr, darunter ca. 3300 Nichtraucher*innen.

Aufgrund dieser Gefahren des Passivrauchens sind Maßnahmen zum NRS ein zentraler Bestandteil moderner Tabakkontrollpolitik. Deutschland hat hier erheblichen Nachholbedarf. Auf der Europäischen Tabakkontrollskala belegt Deutschland mittlerweile den letzten Platz. Eine besondere Problemlage existiert in den Berliner Clubs. 2012 wurden im Rahmen einer repräsentativen Berliner Clubstudie massive Verstöße gegen das NRSG festgestellt. Bereits damals zeigte sich dringender politischer Handlungsbedarf. Seitdem hat sich an diesem Problem jedoch wenig geändert. Weiterhin dulden oder gar fördern die meisten Clubs illegalerweise das Rauchen in ihren Innenräumen, während die Bezirksämter weitestgehend tatenlos zuschauen.

Der mangelnde NRS in den Clubs hat wortwörtlich ‚toxische Zustände‘ zur Folge. Verrauchte Clubs und Bars sind die wohl am stärksten luftverschmutzten öffentlichen Orte in ganz Berlin. Die Feinstaubkonzentrationen und sonstige Schadstoffbelastungen sind besorgniserregend. Geltende Feinstaubgrenzwerte der EU bzw. WHO werden um ein Vielfaches überschritten. Jeder Atemzug in dieser giftigen Umgebung schadet der Gesundheit. Die erheblichen Gesundheitsgefahren des Passivrauchens betreffen dabei nicht nur Nichtraucher*innen, sondern auch die Raucher*innen selbst, da diese dem schädlichen Rauch mehrfach (aktiv und passiv) ausgesetzt sind.

Das Berliner NRSG ist in seiner aktuellen Form seit 2009 in Kraft und sieht vor, dass die Tanzflächen generell rauchfrei sein müssen. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen und vollständig abgetrennten Nebenräumen (in denen nicht getanzt werden darf) gestattet. Eine Ausnahme besteht für gekennzeichnete Ein-Raum-Betriebe mit weniger als 75 m2 Gesamtfläche. Ziel des NRSG war es, den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Clubs zu gewährleisten, gerade auch vor dem Hintergrund der besonders hohen Passivrauchbelastungen im Clubbetrieb und dem Jugendschutz. Dieses Ziel wurde auch nach über 10 Jahren nicht erreicht. Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form im Bereich des Nachtlebens gescheitert. Eine Gesetzesvorlage der SPD-geführten SenGPG zur Verschärfung des NRSG, die dem Berliner Abgeordnetenhaus bereits 2018 vorlag, wurde bis heute nicht beschlossen. Der Entwurf erkennt zwar teilweise das Gesetzesversagen an, geht jedoch nicht annähernd weit genug, um das Problem zufriedenstellend zu lösen. Hier sollte neben einer Erhöhung des Strafmaßes und einer verbesserten Kennzeichnungspflicht vor allem eine Neuklassifizierung von Clubs als Kulturstätten in Betracht gezogen werden. Eine solche Neubewertung und der damit einhergehende Wegfall gastronomiebezogener Ausnahmeregelungen würde die besondere gesellschaftlichen Bedeutung der Clubs unterstreichen und ihre kulturelle Anerkennung weiter vervollständigen. Die baurechtliche Anerkennung von Clubs als Kulturstätten kommt z.B. im vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Antrag „Clubkultur als Teil von Berlin anerkennen und stärken“ (Drucksache 18/2786) und im vom Bundestag gebilligten Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 1924298) zum Ausdruck. Auch die steuerrechtliche Gleichstellung von Clubnächten mit Kulturveranstaltungen im Rahmen des „Berghain-Urteils“ des Bundesfinanzhofs (VR 17/17) unterstreicht diese Entwicklung. Eine solche Neuklassifizierung von Clubs im NRSG ist mit Blick auf den Jugendschutz, den Gesundheitsschutz und die Barrierefreiheit sinnvoll und wünschenswert.

Immer wieder werden vermeintliche Argumente vorgebracht, wonach NRS-Maßnahmen zu einer finanziellen Belastung der Clubs und so zu einer Schwächung der Clubkultur führen würden. Diese vor allem von der Tabakindustrie produzierten Zweifel wurden bereits in zahlreichen unabhängigen Studien widerlegt. Der Verweis auf ein drohendes „Kneipen- oder Clubsterben“ muss als plumpe Verhinderungsstrategie der Tabakindustrie zurückgewiesen werden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat diese Behauptung mit einer eigenen Studie widerlegt. Gesetze, die dem wissenschaftlich geforderten NRS entsprechen, existieren seit vielen Jahren erfolgreich in NRW, Bayern und dem Saarland. Auch der Blick ins EU-Ausland zeigt, dass absolute Rauchverbote in der Gastronomie und in Clubs längst Standard geworden sind und nirgendswo zu nachhaltigen Umsatzeinbußen geführt haben. Unabhängig davon sollten Gesundheitsinteressen nicht durch ökonomische oder finanzielle Argumente ausgespielt werden.

Der Grund, warum NRS von manchen noch immer nicht ernst genommen wird, muss auf die jahrzehntelangen und systematischen Desinformationsstrategien der Tabakindustrie zurückgeführt werden. Außerdem besteht zuweilen ein Missverständnis darüber, um was es beim NRS geht. Räumliche Rauchverbote richten sich nicht gegen Raucher*innen, sondern haben zum Ziel, die Gesundheit aller, insbesondere die von Nichtraucher*innen, zu schützen. Es geht dabei nicht um Verbote, sondern um notwendigen Schutz – es geht darum, das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und auf gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist NRS nicht nur wissenschaftlich, sondern auch ethisch geboten. NRS war und ist ein zutiefst progressives Anliegen. Die Wichtigkeit dieses Anliegens zeigt sich in folgenden Teilaspekten:

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gesundheitsschutz

Mit dem Wissen, dass Rauchen in geschlossenen Räumen in erheblichem Maße alle Anwesenden schädigt und pro Tag in Deutschland statistisch gesehen über 9 Menschen durch Passivrauchen sterben, darf die Politik nicht untätig bleiben. Die evidenzbasierte und menschenrechtsorientierte Lösung zur Minderung dieser Fremd- und Eigenschädigung ist die konsequente Umsetzung von Rauchverboten in den Innenräumen der Clubs – so wie es überall auf der Welt und in weiten Teilen Deutschlands längt selbstverständlich ist. Berlin darf nicht länger ein weißer Fleck auf der Landkarte des NRS bleiben und muss seine Pflicht zur Umsetzung des Art. 8 FCTC (Schutz vor Passivrauchen) und den Empfehlungen des Rates der EU (2009/C 296/02) endlich ernst nehmen. Wissenschaftlich ist klar: Nur vollständige Rauchverbote in Innenräumen schützen wirksam vor Passivrauchen. Zum Rauchen sollten Orte an der frischen Luft dienen, wie z.B. überdachte Außenflächen. Selbstverständlich kann weiterhin geraucht werden – nur eben nicht in Innenräumen. Wenn die örtliche Verlegung des Rauchens um wenige Meter nach draußen die Gesundheit und Teilhabe anderer Menschen gewährleistet und schützt, dann ist das eine angemessene und verhältnismäßige Einschränkung der freien Entfaltung von Raucher*innen.

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Arbeitsschutz

Ein besonderes Anliegen der Sozialdemokratie und der Gewerkschaftsbewegung war und ist es, die Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen und Angestellten zu verbessern und körperliche sowie psychische Schäden am Arbeitsplatz zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist es inakzeptabel, dass Menschen bei der Arbeit in Clubs (auch die auftretenden Künstler*innen) permanent hochgradig schadstoffbelasteter Luft ausgesetzt sind. Deshalb sollten Angestellte und Künstler*innen im Berliner Nachtleben in besonderer Weise vor unfreiwilligem Rauchen geschützt werden.

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Freiheit und Selbstbestimmung

Im Moment ist der Besuch von Berliner Clubs an einen gezwungenen (passiven) Tabakkonsum gekoppelt. Wer an Clubkultur teilhaben will, muss zwangsläufig Tabak mitrauchen. Um die derzeitige Situation mit einem Gedankenexperiment greifbar zu machen: Das wäre, als ob beim Einlass gesagt werden würde, dass man den Club nur dann betreten darf, wenn man bereit sei, eine gewisse Menge hochprozentigen Alkohol zu trinken. Die Entscheidung für oder gegen den Gebrauch einer psychoaktiven Substanz, einschließlich möglicher Nebenwirkungen und Schäden, muss jedoch eine höchstpersönliche und emanzipierte Entscheidung sein. Dies muss in besonderem Maße für Tabak gelten. Denn Tabak ist nicht nur eine der suchterzeugendsten Drogen überhaupt, sondern auch mit Abstand die tödlichste. Allein in Deutschland sterben pro Jahr 127.000 Menschen an den Folgen des Rauchens, was über 13 Prozent aller Todesfälle entspricht. Vor diesem ernsten Hintergrund sollte die individuelle Entscheidung gegen (passiven) Tabakkonsum ohne Wenn und Aber respektiert und durch rauchfreie Räume ermöglicht werden.

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Awareness

Awareness-Konzepte sollen dazu führen, dass sich alle Menschen im Club wohl, frei und sicher fühlen können. Der derzeitige Mangel an NRS hat zur Folge, dass genau das nicht der Fall ist. Menschen fühlen sich durch das unfreiwillige Passivrauchen in ihren Grundrechten und ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Legitime Gesundheits- und Selbstbestimmungsinteressen werden mit der bisherigen ‚Laissez-faire-Praxis‘ grob missachtet, was einer diskriminierungssensiblen und offenen Clubkultur diametral entgegensteht. Auch zigarettenbedingte Verbrennungen an Haut und Kleidung sind eine Schädigung, die mithilfe eines konsequenten NRS leicht zu vermeiden wäre. Letztlich geht es beim NRS um ein rücksichtsvolles, aufmerksames und solidarisches Miteinander im Club.

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gleichstellung, Inklusion und Diversität

Die Berliner Clubs sind Orte der sozialen Begegnung, des kulturellen Erlebens und nicht zuletzt auch ein Safer Space für Personengruppen, die in der Mehrheitsgesellschaft mit Problemen zu kämpfen haben. Mangelnder NRS ist nicht nur gesundheitsschädigend, sondern auch sozial ausgrenzend. Für manche Personengruppen (chronisch Erkrankte, Allergiker*innen, Schwangere, Stillende, Menschen mit Krankheitsvorgeschichte, Ex-Raucher*innen, Kontaktlinsenträger*innen oder einfach gesundheitsbewusste Menschen) stellt ein verrauchter Raum unter Umständen eine harte Barriere dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, müssen wir zudem davon ausgehen, dass viele Menschen Langzeitschäden an der Lunge (‚Long Covid‘) davontragen werden. Für all diese Menschen besteht bisher kein oder nur eingeschränkter Zugang zur Clubkultur. Auch Menschen, die auf Safer Spaces angewiesen sind, werden auf diese Weise ausgegrenzt. Das Ziel sollte sein, passivrauchbedingte Zugangsbarrieren konsequent abzubauen. Davon auszugehen, dass jeder Mensch fähig und gewillt ist, hochgradig schadstoffbelastete Luft zu atmen, ist zutiefst ableistisch. Die Berliner Clubs dürfen keine exklusiven Orte für Raucher*innen sein, sondern sollten allen interessierten Menschen offenstehen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder der bewussten Entscheidung gegen Tabakkonsum. Berlin ist zurecht für seine wertvolle und vielfältige Clubkultur bekannt und beliebt. Sie steht in einer wohl einmaligen Art und Weise für Freiheit und Hedonismus. Aber auch hier muss das Prinzip der Rücksichtnahme gelebt und die Grenzen anderer Menschen respektiert werden. Freiheit darf niemals zur Einbahnstraße werden. Clubkultur ist nur so viel wert, wie sie auch für Menschen tatsächlich erlebbar ist. Deshalb ist es ein drängendes und wichtiges Anliegen, die Berliner Clubkultur mithilfe eines konsequenten NRS sicherer, rücksichtsvoller, inklusiver und gerechter zu gestalten!

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Die Drs. 18/1303 (Zweites Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes) lag seit 09/2018 dem Abgeordnetenhaus vor, in 02/2019 erfolgte die Fachausschussberatung Gesundheit, anschließend fand jedoch keine weitere Ausschussbefassung statt. Der Entwurf ist im Abgeordnetenhaus der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2016 ist es wünschenswert, die Novellierung wieder auf den Weg zu bringen: „Der Senat bereitet eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes vor, um den Schutz vor Passivrauchen im öffentlichen Bereich zu stärken. Kontrolldefizite sollen abgebaut werden.“ Wie der Historie zu entnehmen ist, besitzt diese Novellierung jedoch einige Stolperfallen:
  • Da das Kohlenmonoxid-Problem nicht den Nichtraucherschutz betrifft, müsste dieses im Rahmen des Verbraucherschutzes geregelt werden.
  • Es würde (wie es in Hamburg erfolgte) eine separate gesetzliche Regelung notwendig sein.
  • Überweisungs-PDF: