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Antrag 145/I/2020 Den Begriff “Rasse” im Grundgesetz ersetzen

30.09.2020

Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Als SPD lehnen wir die Einteilung von Menschen in Rassen grundliegend ab. Die SPD und ihre Fraktionen setzen sich daher auf allen Ebenen und besonders als Fraktion des Deutschen Bundestages dafür ein, dass im Art. 3 Abs. 3 GG die Formulierung „wegen seiner Rasse“ durch die Formulierung „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ oder eine mindestens gleich geeignete Formulierung ersetzt wird und regen nachdrücklich an, dazu „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ zu ergänzen. Ebenso fordern wir, dass sich die SPD Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin dafür einsetzen, dass die Formulierung „wegen seiner Rasse“ im Art. 10 Abs. 2 Verfassung von Berlin ebenfalls „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ ersetzt wird und in demselben Absatz „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ ergänzt wird.”.

 

Antrag 82/I/2020 Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen: Familienvielfalt anerkennen, alle Familien unterstützen!

30.09.2020

Wir fordern, dass Familien- und Lebensgemeinschaften, die außerhalb einer Ehe Verantwortung füreinander übernehmen, besser anerkannt und gefördert werden. Dafür wollen wir eine „Familien- und Lebensgemeinschaft“ im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankern.

 

Wir fordern, dass, die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Ehe sowie alle Begünstigungen des Staates der Rechtsform Ehe gegenüber – vor allem im Steuer-, Erb-, Aufenthalts- und Familienrecht – allen volljährigen Menschen zugänglich zu machen, die eine Familien- und Lebensgemeinschaft eingehen.

 

Wir fordern, dass die Familien- und Lebensgemeinschaft nicht auf zwei Personen beschränkt ist und keine Festlegung des Geschlechts verlangt. Die Familien- und Lebensgemeinschaft ist rechtlich bindend und auf Dauer angelegt. Sie basiert auf einem familiären Verantwortungsverhältnis zueinander, das durch ein besonderes Maß an gegenseitiger Unterstützung und Fürsorge geprägt ist.

Antrag 37/I/2020 Erhalt von Clubkultur und Orten der Vielfalt und Toleranz in der Innenstadt – umgehend Schaffung einer Koordinierungsstelle für die Clublandschaft in Berlin

30.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder im Senat von Berlin setzen sich dafür ein, noch in der aktuellen Legislaturperiode eine Koordinierungsstelle für die Clublandschaft in Berlin einzurichten. Diese Stelle soll als Ansprechpartner, Frühwarnsystem und Vermittler zwischen Hauptverwaltungen, Bezirksämtern und den Clubs dienen.

Antrag 140/I/2020 Warnhinweise für Reisen in queer- und frauenfeindliche Staaten und Regionen

30.09.2020

Die Berliner SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Senat von Berlin werden aufgefordert Werbungen für Reisen in Staaten oder Regionen bei denen Reise- und Sicherheitshinweise des Außenministeriums für LGBTIQ oder Frauen bestehen in Berlin mit einem Warnhinweis zu versehen.

 

Der Warnhinweis erstreckt sich über mindestens ein Drittel der Werbefläche oder Werbedauer und nennt die konkreten Gefahren.

 

Derartige Werbung wird auf Werbeflächen oder Medien, die dem Land Berlin gehören oder auf die es Einfluss z.B. über Konzessionen ausübt gänzlich verboten.

 

 

Antrag 09/I/2020 Angemessene Gedenkarbeit in der SPD

30.09.2020

Am 27. Januar 2020, dem (inter-)nationalen Gedenktag der Shoa und des 75. Jahrestages der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau, veranstaltete die SPD-Bundestagsfraktion einen Diskursabend zum Thema „Künstliche Intelligenz“. Der Landesverband Berlin lud zum Neumitgliederabend im Rathaus Charlottenburg mit Michael Müller. Diese Veranstaltungen widmeten sich der historischen Bedeutung des Tages in keiner angemessenen Art und Weise und fanden parallel zu Gedenkveranstaltungen statt.

 

Auch 75 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges hat Antifaschismus nicht an Bedeutung verloren. Im Gegenteil, in Zeiten in denen „konservative Parteien“ in Thüringen mit Faschist*innen paktieren, um eine progressive Regierung zu stürzen; demokratische Politiker*innen angegriffen und sogar ermordet werden und rechtsradikale Angriffe auf jüdische Einrichtungen als „fingiert“ abgetan werden, dürfen wir uns als älteste demokratische und antifaschistische Partei nicht verstecken. Es ist unsere historische Verantwortung und unser aktuell politischer Anspruch, immer wieder auf die Gefahren eines erstarkenden Faschismus aufmerksam zu machen und seiner Opfer zu gedenken. Die Zeit des Nationalsozialismus muss zentraler Bestandteil unserer Erinnerungskultur bleiben.

 

Wir fordern deshalb:

Mindestens der 27. Januar, 8. Mai und 9. November sollen frei von Parteiveranstaltung gehalten werden, die den historischen Kontext dieser Tage nicht vorwiegend thematisieren. Auch an anderen Tagen, die in besonderer Weise mit dem nationalsozialistischen Unrecht in Verbindung stehen, sollen Veranstaltung von Parteigliederungen die Bedeutung dieser Tage angemessen thematisieren. Gedenkarbeit soll sowohl organisatorisch als auch finanziell durch den Parteivorstand unterstützt werden. Darüber hinaus appellieren wir an alle Amts- und Mandatsträgerinnen sowie die SPD-Untergliederungen, sensibel mit der Wahl von Tagungs- und Veranstaltungsorten an allen Gedenktagen umzugehen.