Antrag 145/I/2020 Den Begriff “Rasse” im Grundgesetz ersetzen

Status:
Annahme

Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Als SPD lehnen wir die Einteilung von Menschen in Rassen grundliegend ab. Die SPD und ihre Fraktionen setzen sich daher auf allen Ebenen und besonders als Fraktion des Deutschen Bundestages dafür ein, dass im Art. 3 Abs. 3 GG die Formulierung „wegen seiner Rasse“ durch die Formulierung „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ oder eine mindestens gleich geeignete Formulierung ersetzt wird und regen nachdrücklich an, dazu „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ zu ergänzen. Ebenso fordern wir, dass sich die SPD Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin dafür einsetzen, dass die Formulierung „wegen seiner Rasse“ im Art. 10 Abs. 2 Verfassung von Berlin ebenfalls „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ ersetzt wird und in demselben Absatz „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ ergänzt wird.”.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Als SPD lehnen wir die Einteilung von Menschen in Rassen grundliegend ab. Die SPD und ihre Fraktionen setzen sich daher auf allen Ebenen und besonders als Fraktion des Deutschen Bundestages dafür ein, dass im Art. 3 Abs. 3 GG die Formulierung „wegen seiner Rasse“ durch die Formulierung „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ oder eine mindestens gleich geeignete Formulierung ersetzt wird und regen nachdrücklich an, dazu „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ zu ergänzen. Ebenso fordern wir, dass sich die SPD Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin dafür einsetzen, dass die Formulierung „wegen seiner Rasse“ im Art. 10 Abs. 2 Verfassung von Berlin ebenfalls „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ ersetzt wird und in demselben Absatz „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ ergänzt wird.”.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022:  Erledigt durch Koa-Vertrag: „Die Koalition erarbeitet mit den von Rassismus betroffenen Communities, wie der Begriff „Rasse“ aus Art. 10 der Berliner Verfassung und weiteren landesrechtlichen Regelungen zugunsten einer den Schutzbereich der rassistisch motivierten Diskriminierung umfassenden Formulierung ersetzt werden kann. 

Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz zu ersetzen. Ein Vorschlag für eine Neuformulierung von Artikel 3 wird daher aktuell zwischen den Koalitionspartnern erarbeitet. Wir haben dafür die Berliner Beschlusslage dem zuständigen MdB Kaweh Mansoori weitergeleitet. Aufgrund der erforderlichen 2/3-Mehrheit und der Vorbehalte der Union wird die Umsetzung aber als schwierig eingestuft.

Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Beschlusslage ("Rassismus bekämpfen – wir zeigen Respekt!")
Überweisungs-PDF: