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Antrag 88/I/2020 Onlineplatzvergabe für Kinder-Tagesbetreuung

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, die Entwicklung einer zentralen Onlineplatzvergabe, analog zur zentralen Studienplatzvergabe, für die Kinder-Tagesbetreuung voranzutreiben. Dies muss diskriminierungsfrei geschehen – daher sollten anonymisierte Bewerbungen genutzt werden. Gleichzeitig müssen andere Möglichkeiten der Bewerbung (per Mail, per Post, persönliches Erscheinen mit Kuchen und anderen Bestechungsversuchen), unterbunden werden.

 

In der zentralen Betreuungsplatzvergabe geben die Einrichtungen neben einer Darstellung ihres inhaltlichen Konzepts alle offenen Plätze bekannt und vergeben für jeden Platz Kriterien nach denen der Platz vergeben werden soll (z.B. Alter des Kindes, Wohnortnähe zur Kita). Eltern können alle zu belegende Plätze einsehen und sich auf eine begrenzte, im Einführungsprojekt zu definierende, Anzahl an Betreuungsplätzen für ihr Kind mit Hilfe eines standardisierten Fragenkatalogs bewerben. Außerdem haben die Eltern in dem Portal die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand ihrer Bewerbungen zu verfolgen oder die Prioritäten ihrer ausgewählten Einrichtungen zu verändern bzw. Einrichtungen zu ergänzen.

 

Das System prüft die Angaben innerhalb der Bewerbungen und der angebotenen Plätze und teilt die Matches beiden Seiten mit. Im Anschluss nehmen die Parteien Kontakt zu einander auf und prüfen in einem persönlichen Gespräch ob beide Seiten einen Betreuungsvertrag miteinander abschließen wollen. Sollte dies der Fall sein, dann wird sowohl der offene Platz als auch die Bewerbung des Kindes aus dem System gelöscht. Eltern, die sich auf den nun vergebenen Platz beworben haben, erhalten den Hinweis, dass sie eine weitere Einrichtung in ihre Bewerbungsliste aufnehmen können.

 

Welche Kriterien für den Katalog herangezogen werden sollen, ist innerhalb des Einführungsprojektes mit Vertreter*innen aller Beteiligter zu erarbeiten.

 

Die staatlichen Zuschüsse für private Betreuungseinrichtungen sollten an die Nutzung der Platzvergabe gekoppelt werden.

Antrag 104/I/2020 Lehren aus Covid-19 - Öffentliche Gesundheitsdienste stärken!

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats und die Berliner Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert:

 

1. Die aus dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sowie weitere dauerhaft zur Verfügung zu stellende Mittel zu nutzen, um die Berliner öffentlichen Gesundheitsdienste

  • Kurzfristig besser in die Lage zu versetzen, ein lokales Wiederaufflammen der Covid 19-Infektion zu erkennen, zu dokumentieren und zu bekämpfen, und Institutionen, insbesondere Altenheime sowie besondere Risikogruppen, bei der Entwicklung von effektiven Konzepten und Maßnahmen der Vorbeugung von Erregereintragung zu unterstützen. Dazu müssen sie nicht nur finanziell und personell gestärkt sondern auch mit den entsprechenden wissenschaftlich begründeten und praktisch umsetzbaren Standardinstruktionen versehen werden.
  • Langfristig besser in die Lage zu versetzen, zukünftige Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren, Informationen und Daten in zentrale EDV-basierte Systeme einzuspeichern und lokal zu bekämpfen.

 

Das in Berlin bereits beschlossene „Mustergesundheitsamt“ muss endlich auch in der Umsetzung in den Bezirken, insbesondere in Hinblick auf die Personalausstattung, umgesetzt werden. Der Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die dazu für die Bezirke vorgesehenen Mittel entsprechend zweckzubinden und somit sicherzustellen, dass die Mittel in den Bezirken nicht anders genutzt werden. Zudem sollte der bereits im Rahmen Aufstellung des bestehenden „Mustergesundheitsamts“ festgestellte Aufgabenrahmen im Rahmen einer partizipativen Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation die epidemiologische Kapazität und die Reaktionsfähigkeit der lokalen öffentlichen Gesundheitsdienste umfangreich gestärkt und weiter entwickelt werden.

 

2. Epidemiologisches und Public-Health-Knowhow gehören genauso zur Ausbruchsbekämpfung wie Virologie, Infektiologie, Versorgungsforschung, Allgemeinmedizin, Immunologie, Demographie, Pflegewissenschaft, Logistik, Ökonomie und andere relevante Disziplinen der Sozialwissenschaften sowie die Berücksichtigung der psychologischen und psychiatrischen Dimension.

 

  • Kurzfristig sollen die vorhandenen Kapazitäten in diesen Bereichen systematischer in Diskussions-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden, auf lokaler Aktionsebene wie auf nationaler strategischer Ebene. Die “Gesundheitsstadt” Berlin soll hier eine entschiedene Vorreiter-Rolle spielen und entsprechende Impulse in die Bundespolitik sicherstellen.
  • Langfristig sollte eine Kapazitätsanalyse von existierendem Public-Health- und Epidemiologie-Knowhow erfolgen, wie dieses praxisorientiert gestärkt werden kann und welche Mittel dazu eingesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere auch die Bedarfe an und von weiblichen Kompetenzträgerinnen berücksichtigt werden. Auch hier soll Berlin die spezifischen Chancen einer entsprechenden Wissenschafts- und Lehr-Landschaft für eine wegweisende Rolle nutzen.

 

Epidemiologie und Public Health müssen in der Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe adäquat berücksichtigt werden – insbesondere auch in der Facharztweiterbildung der Allgemeinärzt*innen, die als Erstkontakte der Bevölkerung eine besondere Rolle spielen.

 

3. Bundesprogramm „Public Health“ auflegen

Die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu fördern und Krankheit zu vermeiden stellt in Zeiten des Klimawandels, des demografischen Wandels und globaler gesellschaftlicher Transformationen unterschiedliche große Herausforderungen dar. Um auf diese angemessen reagieren zu können, wird eine koordinierte Zusammenarbeit starker Akteure aus öffentlichen Einrichtungen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik benötigt.

 

Der Berliner Senat wird aufgefordert, in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und des Bundes (GMK) die Bundesregierung aufzufordern, auf ein Bundesprogramm „Öffentliche Gesundheit (Public Health)“ aufzulegen. Dabei soll auch eine unabhängige Geschäftsstelle aus Bundesmitteln eingerichtet und unterstützt werden. Die Geschäftsstelle

 

  • koordiniert die Aktivitäten des Bundesprogramms Öffentliche Gesundheit;
  • dient der Politik als zentrale Ansprechpartnerin zu Fragen der Öffentlichen Gesundheit;
  • vernetzt die Akteure in Praxis, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik;
  • erarbeitet gemeinsam mit den Akteuren einen Aktionsplan und unterstützt seine Umsetzung;
  • unterstützt Akteure auf verschiedenen Ebenen darin, Entscheidungen zu fachlichen und politischen Themen zu treffen;
  • beantwortet Fragen zur Öffentlichen Gesundheit in Deutschland oder leitet sie an die zuständigen Institutionen weiter;
  • leistet Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Öffentliche Gesundheit.

 

Durch gemeinsame Initiativen und Aktivitäten der Leopoldina-Nationalen Akademie der Wissenschaft, von Bundesbehörden, Universitäten und Hochschulen, sowie öffentlichen Einrichtungen der Bundesländer und Kommunen hat sich in den letzten Jahren eine Aufbruchsstimmung entwickelt um die Öffentliche Gesundheit zu verbessern. Um dieses Momentum zu nutzen sollte die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure und die Bündelung der Aktivitäten in Deutschland strukturell unterstützt werden. Ein Bundesprogramm „Public Health“ soll aufgelegt werden, welches einerseits prioritäre Handlungsfelder und Maßnahmen ausgestaltet und finanziell stärkt, andererseits eine unabhängige Geschäftsstelle des Bundesprogramms Public Health einrichtet. Dies soll die Kooperation zwischen Praxis, dem Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD), Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik stärken – um die Öffentliche Gesundheit nachhaltig zu verbessern.

 

4. Neben einer adäquaten Einordnung der Gefährdung durch einen bestimmten Erreger ist auch eine umfassende Bewertung des Gesundheitsnutzens und der Gesundheitsgefährdungen durch die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen erforderlich;

 

  • kurzfristig sind die existierenden Verbindungen zu anderen Diensten hierfür zu verstärken (z.B. innerhalb der Gesundheitsämter zwischen den Abteilungen für Infektionsbekämpfung und dem Kinder- und Jugenddienst, über das Gesundheitsamt hinaus mit den Jugendämtern und Sozialdiensten, sowie anderen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren),
  • langfristig sollen die verstärkte Vernetzung und die verbesserte Einordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den weiteren institutionellen Rahmen erfolgen (RKI, BZGA, Träger der Krankenversorgung, Träger der Kinder- Jugend- und Sozialhilfe, Betroffenen- und Selbsthilfegruppen, strategische Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin, etc.). Auch hier ist die besondere Rolle von Frauen zu berücksichtigen.

Für das Land Berlin soll eine gender- und gesellschafts-balancierte Task-Force eingerichtet und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, die in einer entsprechenden Krisen-Situation fach- und sektor-übergreifendes Know-how bündeln und effizient für Entscheidungsfindungen aufbereiten kann.

 

5. Risikoabschätzung und Risikokommunikation auf epidemiologisch-wissenschaftlicher Grundlage müssen gestärkt werden, in der Fachwelt, in den Medien, im politischen Diskurs, in den zuständigen Institutionen, und dies in einer Sprache, die es den Bürger*innen ermöglicht, die Entscheidungen in der Epidemie-Situation zu verstehen und kompetent zu bewerten. Hierzu ist eine kohärente Wissenschaftskommunikation und eine Kommunikationsstrategie erforderlich, die mit evidenzbasierten, belastbaren Daten der wachsenden Flut von „Fake News“ in einer verständlichen Sprache entgegenwirkt. Der gegenwärtige Lernprozess in der Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie zeigt deutlich die Schwierigkeiten, aber auch die Möglichkeiten, die einer solchen Stärkung in einer offenen Gesellschaft innewohnen.

 

Auch hier soll Berlin als Wissenschafts- und Medien-Standort eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu sollen Fördergelder für entsprechende Untersuchungen und Studien ausgelobt und evtl. ein diesbezüglicher multisektoraler Forschungs- und Lehr-Schwerpunkt aufgebaut werden.

 

Darüber hinaus soll Berlin entsprechende Initiativen im Bund anregen und fördern.

Antrag 158/I/2020 Demokratiebildung? Jugendbeirat!

29.09.2020

Die Wahlbeteiligung gerade bei Erst- bzw. Jungwähler*innen geht zurück bzw. stagniert. Ein Grund hierfür ist die mangelnde Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Sowie einer mangelhaften Erziehung und Förderung von Jugendvereinen, die das Demokratieverständnis für Kinder und Jugendliche fördern und damit einen Beitrag leisten die jungen Menschen zu mündigen Demokrat*innen zu erziehen. Damit ein Teil dazu beigetragen wird, diesen Trend entgegengewirkt wird, fordern wir, dass Jugendbeiräte auf Bezirksebene etabliert werden.

 

Jugendbeirat – aber warum? 

Erst einmal was ist überhaupt ein Jugendbeirat und was sind seine Aufgaben?

Ein Jugendbeirat ist ähnlich wie ein Seniorenbeirat ein Beirat, der von Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahre gewählt wird und sich aus Jugendlichen in diesem Alter zusammensetzt. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Bezirk bzw. Stadt.

Die Mitglieder des Beirats erhalten hier die Möglichkeit an den politischen Prozessen aktiv zu partizipieren und ihre Ideen einzubringen. Sie dürfen Anträge bzw. Anfragen stellen und erhalten Rederecht in Ausschüssen und BVV- Versammlungen.

Ein Jugendbeirat, das ist gelebte Demokratie und es ist überfällig eben jenen in Berlin einzuführen. Zudem sollte dort wo ein Seniorenbeirat existiert auch ein Jugendbeirat partizipieren dürfen.

Deshalb fordern wir, dass sich die SPD- Mitglieder der Bezirksfraktionen und des Abgeordnetenhauses dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsrecht um folgende Inhalte ergänzt wird:

  • Der Bezirk muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.
  • Zur Wahrnehmung dieser Interessen soll ein Kinder- und Jugendbeirat gebildet werden. Der Beirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Er ist bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, anzuhören und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Der Kinder- und Jugendbeirat kann Anregungen machen und Behörden und Einrichtungen, Informationen und Beratungen anbieten.
  • Über das Wahlverfahren der ehrenamtlichen Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirat entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung.
  • Der Kinder- und Jugendbeirat gibt sich eine Satzung, die der Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung bedarf.
  • Neben der Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates sollen in besonderen Fällen oder periodisch auch andere geeignete Verfahren einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durch den Bezirk angewendet werden.“

Antrag 109/I/2020 Abkehr vom Fallpauschalensystem einleiten

29.09.2020

Gesundheit gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge. Aufgabe der Krankenhäuser ist die Sicherstellung dieses staatlichen Versorgungsauftrags.

 

Hierzu müssen Krankenhäuser

  • eine auskömmliche Finanzierung erhalten,
  • die eine adäquate Bewirtschaftung sicherstellt,
  • gleichzeitig aber gute Qualität sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantiert.

 

Dieses Spannungsfeld ist nicht einfach zu lösen.

 

Die Diskussion, wie eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung gelingen und Fehlanreize des Fallpauschalensystems verhindert werden können, muss durch die SPD vorangetrieben werden. Hierbei kann es nicht darum gehen, weitere Korrekturen am System vorzunehmen. Die Fehlanreize des Systems können nur durch eine Abkehr vom System erreicht werden.

 

Bei alledem bleiben wir dabei, die Behandlung „ambulant vor stationär“ zu befördern. Im internationalen Vergleich behandeln wir viel zu viele Fälle im Krankenhaus.

 

Bei der Entwicklung eines Alternativsystems zur laufenden Krankenhausfinanzierung sollen für uns folgende Grundsätze gelten:

 

  • Es gilt die Wettbewerbsorientierung zurückzudrängen, ohne sämtliche Wirtschaftlichkeit aufzugeben. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus Zwangsbeiträgen ihrer Mitglieder. Schon deswegen ist mit diesen Mitteln wirtschaftlich und zielgerichtet umzugehen.
  • Kein Krankenhaus ist wie das andere. Jedes Krankenhaus muss die Mittel erhalten, die zu dem spezifischen Versorgungsauftrag des Krankenhauses passen. Das Budget muss sicherstellen, dass der Versorgungsauftrag umgesetzt werden kann. Hierbei sind die Versorgungslage in der Region und besondere Patientengruppen zu berücksichtigen.
  • Hierzu benötigen wir eine viel klarere und verbindlichere Krankenhausplanung, die über Landesgrenzen hinweg denkt, qualitätsfördernde Konzentrationen wie Zentren und Vernetzung auch mit ambulanten Strukturen weiter befördert sowie insbesondere teure Geräteinvestitionen wieder beplant.
  • Gesundheit gibt es nicht zum Nulltarif. Ein Krankenhaussystem, dass die beste Versorgungsqualität bietet, das Personal anständig bezahlt und individuell auf die Patientinnen und Patienten eingeht, kostet Geld. Bei dieser zentralen staatlichen Aufgabe, müssen Steuermittel des Bundes eingesetzt werden.
  • Lehren aus der Pandemie: Für Krankenhäuser müssen Vorhaltekosten finanziert werden, damit im Ernstfall ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.
  • Krankenhäuser sind kein Ort für Profite. Das einige Krankenhausketten riesige Summen an Aktionäre ausschütten, ist nicht akzeptabel. Krankenhäuser müssen sich grundsätzlich am Gemeinwohl und nicht ökonomischen Interessen ausrichten. Wir überprüfen daher Lösungen wie Profitdeckelung und Vorgaben hinsichtlich der Trägerschaften bzw. Betriebsformen von Krankenhäusern.
  • Kurzfristig ist das Fallpauschalensystem für Kinder und Jugendliche auszusetzen, um die systematische Unterfinanzierung dieser Gruppe und daraus folgenden Fehlanreizen abzustellen. Kinder und Jugendliche benötigen eine hoch individualisierte medizinische Behandlung und besondere persönliche Zuwendung durch Pflegekräfte und Ärzte. Tatsächlich decken die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) bei geringen Fallzahlen in den Krankenhäusern, wie sie in der Fläche in der Kinder- und Jugendmedizin auftreten, die Vorhaltekosten bei weitem nicht ab.

 

Antrag 49/I/2020 Berliner Toleranz und Vielfalt auch im Straßenbild abbilden: Forderung nach queeren Ampelpärchen

29.09.2020

Wir fordern den Berliner Senat auf, in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen, die Infrastruktur bereitzustellen, dass queere Ampelpärchen auf Berlins Straßen installiert werden.

 

Das Konzept ist kein neues: längst lassen sich queere Ampelfiguren auf Fußgänger*innenübergängen in Wien, Paris oder Canberra finden. Dieses Symbol hat eine laute Botschaft: Ein politisches Statement für die Gleichberechtigung von queerer Liebe wird im alltäglichen Stadtbild etabliert. Berlin steht wie kaum eine andere deutsche oder europäische Stadt für Vielfalt und ist Lebensort für Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten und Liebesbeziehungen. Da Berlins Ampelmännchen bereits einen überregionalen Kultstatus genießt, bietet es sich an, dass auch in unserer Stadt die Ampellandschaft diverser wird.

 

Wir fordern daher:

  • dass beim Neubau und bei der Wartung bestehender Ampelanlagen vermehrt queere Ampelpärchen installiert werden sollen.
  • die Berücksichtigung besonders belebter Straßen, z.B. an der Turmstraße, am Leopoldplatz oder der Friedrichstraße.