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Antrag 29/II/2019 Einführung der Ortskundeprüfung auch für Fahrer*innen von UBER & Co.

22.09.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  1. dass die für das Taxigewerbe Berlins bereits geltende und bewährte Ortskundeprüfung auch für Fahrer*innen von privatwirtschaftlich organisierten Mietwagen verpflichtender Bestandteil im Bereich der Personenbeförderung sein muss.
  2. sicherzustellen, dass ohne entsprechende Ableistung einer Ortskundeprüfung auch kein Personenbeförderungsschein für Mietwagen erteilt wird.

 

Antrag 06/II/2019 Doppelspitze in den Kreisen ermöglichen

22.09.2019

Den Kreisen wird es durch eine Änderung des Organisationsstatuts ermöglicht, Doppelspitzen als Vorsitzende zu wählen.

 

Dazu wird im Organisationsstatut der SPD Berlin nach § 23a Absatz 3 ein neuer Absatz 4 eingefügt:

„Anstelle einer oder eines Vorsitzenden aus § 23a Abs. 3 kann eine auf das Geschlecht bezogene paritätisch besetzte Doppelspitze, davon eine Frau, gewählt werden.“

 

Antrag 89/II/2019 Deutsche Wohnen & Co. enteignen. Positionspapier Berliner Sozialdemokrat*innen

22.09.2019

Berlin leidet aktuell unter starkem Wohnungsmangel. Der Wohnungsmarkt ist seit Jahren in zunehmendem Maße angespannt. Die Berliner*innen sind derzeit nicht in der Lage, sich am Markt hinreichend mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Folge davon sind explodierende Mieten und Bodenpreise. Der Wohnungsknappheit – insbesondere im unteren und mittleren Preissegment – muss nach unserer Überzeugung vor allem mit großflächigem Wohnungsbau durch die öffentliche Hand begegnet werden. Bis Wohnraum in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, sind daneben Eingriffe in einen gestörten Wohnungsmarkt, etwa in Gestalt des Mietendeckels, jedoch unerlässlich.

 

Wir erklären uns deshalb mit dem Anliegen des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen – Spekulation bekämpfen“, mehr Grund und Boden in öffentliche Hand zu bringen, solidarisch. Wie das Beispiel der Stadt Wien zeigt, ist ein starker öffentlicher Wohnungssektor wichtig für die Stabilität der Mieten.

Um den kommunalen Wohnungsbestand zu vergrößern ist eine Doppelstrategie notwendig:

 

  1. Es müssen deutlich mehr bezahlbare Wohnungen durch den Staat und gemeinwohlorientierte Bauträger neu gebaut werden. Die dafür notwendigen Personalkapazitäten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind umgehend zu schaffen.
  2. Gleichzeitig sind geeignete Grundstücke und Wohnungsbestände, die sich jetzt in privater Hand befinden, zu (re-)kommunalisieren.

 

Sollte insbesondere Neubau allein nicht ausreichen, muss angesichts der dramatischen Mietpreisentwicklung in Berlin auch darüber nachgedacht werden, die Wohnungsbestände großer profitmaximierender Wohnungsunternehmen – wie von „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ gefordert – zu vergesellschaften.

 

Wir wollen daher die Vorschläge der Initiative ernsthaft diskutieren. Zudem werden wir das Gespräch mit den Vertreter*innen des Volksbegehrens suchen. Unser Ziel ist dabei, zusammen mit der Initiative und unseren Koalitionspartner*innen nach einem gemeinsamen Weg zu suchen, möglichst viele Mietwohnungen dem ungezügelten Wohnungsmarkt zu entziehen. Dabei ist die gemeinwirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) anzustreben sowie eine Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft.

 

Vergesellschaftung ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Artikel 15 des Grundgesetzes) und spiegelt den Gedanken wieder, dass die private Eigentumsgarantie nicht absolut ist, sondern zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann. Statt die rechtliche Auseinandersetzung zu suchen wollen wir uns mit den Inhalten und Zielen der Initiative politisch befassen. Dabei sehen wir, dass insbesondere folgende Fragen weiterer Diskussion bedürfen:

 

  • Vergesellschaftung mit Übertragung von Eigentum setzen von Verfassung wegen Entschädigungen voraus. Wie hoch die Entschädigung dabei sein muss, ist verfassungsrechtlich umstritten, wobei wir eine Entschädigung deutlich unter Verkehrswert anstreben. Uns ist bei allem wichtig auszuschließen, dass die entstehenden Kosten einer Vergesellschaftung das Land Berlin finanziell überfordern.
  • Die Initiative fordert die Enteignung aller Wohnungsbauunternehmen, die inklusive Töchterfirmen mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen und schätzt, dass etwa 200.000 Wohnungen enteignet werden würden. Wir wollen diskutieren, ob sich hier geeignetere Differenzierungskriterien finden lassen, da die gewählte Zahl willkürlich wirkt und die Vermietungspolitik von Unternehmen zudem nicht von deren Größe abhängig ist. Eine Enteignung müsste zu allererst anonyme Fondsgesellschaften und Wohnungsunternehmen mit drangsalierenden Geschäftsmodellen treffen.
  • Wir machen uns auch Gedanken zu der Frage, wie die Berliner Verwaltung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzt werden soll, hunderttausende zusätzliche Wohnungen zu verwalten und Instand zu halten. Es darf insofern keine Experimente zu Lasten der Mieter*innen geben, deren Wohlergehen vielmehr bei allen Überlegungen an vorderster Stelle zu stehen hat.

 

Antrag 240/II/2019 Bildliche Erfassung von auf Busspuren und Fahrradwegen stehenden Fahrzeugen durch BVG-Busse

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und deren MitarbeiterInnenvertretung, zu prüfen, inwieweit die Anbringung von Front-Kameras in ausgewählten Bussen die bildliche Erfassung von auf Busspuren und Fahrradwegen stehenden Fahrzeugen rechtssicher ermöglicht, um dem „beliebten Sport“ des Falschparkens stärker Einhalt gebieten zu können.

 

Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob im Falle einer Behinderung bzw. eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung aufgrund von Falschparken die Fahrerin oder Fahrer des Linienbusses mittels eines einfachen Knopfdruckes oder eines anderen adäquaten Verfahrens ein Beweisfoto von dem Fahrzeug machen kann. Mittels der Aufzeichnung soll eine Bebußung durch die zuständigen Stellen des Landes Berlin erfolgen.

 

Grundsätzlich sollen keine permanenten Aufzeichnungen von der Fahrt des Busses erfolgen.

Antrag 80/II/2019 Berliner Verfassungsergänzung zum Schutz der Bodenveräußerung einschließlich seiner Immobilien

22.09.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, sich für folgendes einzusetzen:

Der beschlossene Mietendeckel ist ein erster richtiger Schritt, um dem Artikel 28 der Berliner Landesverfassung im sozialen Maße gerecht zu werden und bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten. Doch ist es bereits jetzt notwendig über die dort verankerte 5-Jahres-Frist hinaus zu planen.

 

Daher soll der Artikel 161 der bayrischen Landesverfassung in die Berliner Landesverfassung übernommen werden, der da lautet:

„(1) Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. Mißbräuche sind abzustellen.

(2) Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“

 

Da Berlin eine dichte Bebauung mit ausgeprägtem Mietwohnungsmarkt ausweist, sollte über den Boden hinaus auch die Immobilie in die Verfassungsergänzung einbezogen werden. Somit würde der zweite Absatz ergänzt lauten:

„(2) Steigerungen des Bodenwertes einschließlich seiner Immobilien, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“