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Antrag 80/II/2018 Maßnahmen zum Mietschutz für soziale und gemeinnützige Einrichtungen

12.10.2018

Die Bundestagsfraktion der SPD wird aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, um soziale oder gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Institutionen bei ihren Gewerbemieten zu entlasten bzw. diese vor stark steigenden Mietforderungen zu schützen.

Antrag 69/II/2018 Mitsprache von Mieter*innen verbessern

12.10.2018

Wir fordern ein Gesetz, welches die Mieter*innenmitbestimmung in Deutschland stärkt. Wohnungsunternehmen mit mehr als 100 Wohneinheiten müssen verpflichtet werden, Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unternehmensentscheidungen einzurichten. Diese müssen geschlechterparitätisch besetzt sein. Vorbild hierfür könnte das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) sein. Dessen Bestimmungen zur Mieter*innenmitbestimmung müssten auf private Unternehmen und auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet werden. Umgehungen durch komplizierte Unternehmensstrukturen müssen von vornehinein ausgeschlossen werden.

Antrag 59/II/2018 Transparenz auf dem Immobilienmarkt herstellen – Offenes Immobilienregister einführen

12.10.2018

Wir fordern ein Gesetz, welches ein transparentes Immobilienregister für Deutschland schafft. Das Register soll sowohl die juristischen als auch die wirtschaftlichen Eigentümer*innen aller Immobilien in Deutschland enthalten. Das Register soll öffentlich, kostenfrei und online zugänglich sein. Privatpersonen müssen unterscheidbar, aber ihre personenbezogenen Daten nur mit berechtigtem Interesse zugänglich sein. Für Kapital- und Personengesellschaften sowie Stiftungen muss hingegen die volle Transparenz gelten.

Antrag 116/II/2018 Wiederbelebung der Vermögenssteuer

12.10.2018

Wir fordern die Einführung einer progressiven Vermögenssteuer. Die Bemessungsgrundlage soll das Nettogesamtvermögen bilden. Als Bewertungsmaßstab soll grundsätzlich der gemeine Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre, gelten. Zu diesem Zweck sollte das Vermögensteuergesetz an die zum 1. Januar 2009 eingeführten Regeln des Bewertungsgesetzes anknüpfen.

 

Der Steuertarif soll progressiv wirken, beginnend mit einer Steuerbelastung von einem Prozent ab einem Freibetrag von einer Million Euro. In Fällen der Zusammenveranlagung von Ehepartner*innen und Lebenspartner*innen verdoppelt sich der Freibetrag. Der Steuersatz sollte dann linear-progressiv bis zu einem Nettogesamtvermögen von zwanzig Millionen Euro auf 1,5 Prozent ansteigen. Ab einem Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro erhöht sich der Steuersatz auf 1,75 Prozent. In einer weiteren Stufe wird ab einem Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro der Höchststeuersatz von 2 Prozent erreicht.

Antrag 38/II/2018 Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose streichen, neue Ausnahmen verhindern

12.10.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden dazu aufgefordert, eine Abschaffung der Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose (§ 22 Abs. 4 Mindestlohngesetz/MiloG) durchzusetzen und neue Ausnahmen jeder Art abzulehnen.