Antrag 116/II/2018 Wiederbelebung der Vermögenssteuer

Status:
Annahme

Wir fordern die Einführung einer progressiven Vermögenssteuer. Die Bemessungsgrundlage soll das Nettogesamtvermögen bilden. Als Bewertungsmaßstab soll grundsätzlich der gemeine Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre, gelten. Zu diesem Zweck sollte das Vermögensteuergesetz an die zum 1. Januar 2009 eingeführten Regeln des Bewertungsgesetzes anknüpfen.

 

Der Steuertarif soll progressiv wirken, beginnend mit einer Steuerbelastung von einem Prozent ab einem Freibetrag von einer Million Euro. In Fällen der Zusammenveranlagung von Ehepartner*innen und Lebenspartner*innen verdoppelt sich der Freibetrag. Der Steuersatz sollte dann linear-progressiv bis zu einem Nettogesamtvermögen von zwanzig Millionen Euro auf 1,5 Prozent ansteigen. Ab einem Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro erhöht sich der Steuersatz auf 1,75 Prozent. In einer weiteren Stufe wird ab einem Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro der Höchststeuersatz von 2 Prozent erreicht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Erledigt 
Überweisungs-PDF: