29.09.2020
Zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Neben der Krankenversicherungspflicht soll die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eingeführt werden. Dazu sollen nach Branchen Kassen nach dem Modell der Künstlersozialkassen eingerichtet werden, in die Auftraggeber und Selbständige paritätisch einzahlen.
- Auftraggeber der öffentlichen Hand, der Kommunen und des Bundes sollen die Honorare an die gesetzlichen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der unternehmerischen Spezifika der Selbständigen anpassen und entsprechende Vergaberegeln einführen.
- Scheinselbständigkeit ist durch die Versicherungsträger verschärft zu prüfen und zu bekämpfen.
- Gründung eines Fonds zur Abfederung von Härte, wie derzeit die Corona-Krise.
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29.09.2020
Die SPD ist die Europapartei. Den Herausforderungen unserer Zeit – die Corona-Pandemie, dem dringend notwendigem sozial-ökologische Wandel und einer beherzten Digitalisierung – können wir nicht alleine auf Ebene der Länder oder des Bundes begegnen. Sie machen nicht an nationalen Grenzen halt und benötigen daher gemeinsame, europäische Lösungen. Daher ist es wichtig, dass die Wahlprogramme von Unterbezirken, Bundespartei und Landesverbänden genau dies beherzigen und widerspiegeln. Wir respektieren, dass auf Landes- und Bundesebene jeweils unterschiedliche Wahlkampfakzente gesetzt werden. Wir glauben jedoch, dass kommunal-, landes- und bundespolitische Themen sich nicht mehr von europäischen Fragen trennen lassen. Wir fordern daher für die Wahlprogramme der SPD in Land und Bund, ein klares Bekenntnis zu Europa und, dass nationale, kommunale oder lokale Fragen auch europäische Lösungen mitdenken.
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29.09.2020
Förderzentren sollen sich zu Schwerpunktschulen entwickeln und jeder Förderschwerpunkt in jedem Regionalverbund vertreten sein
Förderzentren sollen bis Ende der Legislatur 2021-2026 zu Schwerpunktschulen mit maximal 2 Förderschwerpunkten weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen vier Regionalverbünden vertreten sein.
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29.09.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ nicht zu ändern.
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29.09.2020
Um bestehende Eintritts- und Nutzungsbarrieren bei der Nutzung von neuen Mobilitätsangeboten abzubauen, mögen sich die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder dafür einsetzen, dass ein Mobilitätspass eingeführt wird.
Dieser Mobilitätspass soll ohne Preiserhöhung die bisherige VBB-Umweltkarte ersetzen. Hinzukommen sollen automatische Mitgliedschaften bei ausgewiesen nachhaltigen privaten und öffentlichen Mobilitätsdienstleistern, die in Berlin aktiv sind. Diese müssen sich nach dem Landesvergabegesetz bewerben. Hierzu gehören insbesondere die Sharing-Dienstleister für Bikesharing. Die Nutzung dieser Zusatzfunktionen kann von den Nutzern aktiv angewählt werden.
Gegenüber allen Mitgliedsunternehmen sollen die Kunden nur noch anonymisiert (z.B. Kundenummer) dargestellt werden. Die Abrechnung erfolgt über eine zentrale Mobilitätsagentur des Landes Berlins oder über den VBB. Nur dort liegen alle Kundendaten vor. Damit wird es ermöglicht, dass die in Berlin wohnenden mit nur einer Anmeldung und nur einer Karte im Portemonnaie alle Angebote nutzen können. Perspektivisch ist auch eine zentrale App denkbar. Die Kosten für die Entwicklung der technischen Systeme tragen die Mitgliedsunternehmen.
Die Teilnahme an diesem Mobilitätspass soll für alle privaten Mobilitätsdienstleister zwingende Bedingung sein, um die Nutzung ihrer Dienste pauschal abrechnen zu können.
Der Preis der Karte soll dauerhaft am Preis der VBB-Umweltkarte gekoppelt sein. Die weiteren Angebote privater Dienstleister werden – wie aktuell auch schon – individuell entsprechend der Nutzung abgerechnet. Die privaten Dienstleister behalten die Hoheit über die Preisgestaltung ihres eigenen Angebots mit der Einschränkung, dass keine Grund- und Aufnahmegebühren erhoben werden können.
Ergänzend könnte auch ein „Mobilitätspass light“ eingeführt werden, der kostenlos ist, allerdings nicht die VBB-Umweltkarte enthält. Auch Bonusprogramme sind denkbar, die eine Vielnutzung belohnen und Steuerungsmöglichkeiten eröffnen, wie zum Beispiel eine Nutzung außerhalb der Stoßzeiten.
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