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Antrag 91/II/2017 SPD solidarisch: Mieter*innen-Partei – Parteinahme für Mieter*innen in Berlin

8.11.2017

(Ersetzungsantrag zu den Anträgen 33/II/2017, 34/II/2017, 35/II/2017, 36/II/2017, 37/II/2017)

 

Kooperationsverbot aufheben und Eigenbedarfskündigungen einschränken

Ohne eine Änderung des Grundgesetzes sind ab 2020 die Länder allein für die soziale Wohnraumversorgung zuständig. Angesichts der Entwicklung am Mietwohnungsmarkt, dem Auslaufen von Belegungsbindungen und dem Einsetzen der Schuldenbremse droht damit eine weitere Verschärfung der Lage am Mietwohnungsmarkt – vor allem in den großen Ballungsräumen und Universitätsstädten. Wir sind daher der Überzeugung, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus auch zukünftig als Gemeinschaftsaufgabe „Wohnen für alle!“ von Bundesebene und Ländern, zweckgebunden und langfristig auch nach 2019 fortgeführt werden muss. Das Kooperationsverbot muss auch in diesem Handlungsfeld aufgehoben und der Schwerpunkt der Förderung auf die Förderung von bezahlbaren Mietwohnungen und nicht auf die steuerliche Förderung der Eigentumsbildung gelegt werden, wie sie die konservativ-liberalen Parteien fordern.

Die Zahl der preiswerten Mietwohnungen, vor allem der in der Vergangenheit geförderten Sozialwohnungen geht seit einigen Jahren dramatisch zurück. Nicht nur das Auslaufen der Bindungsfristen, sondern der schleichende Verlust von preiswerten Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen tragen schleichend dazu bei. In Berlin sind allein in den Jahren 2011 bis 2016 mehr als 62.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Vor allem innerstädtische Wohnungen in den Ballungszentren wie Berlin sind betroffen. Wir treten daher dafür ein, dass diese Umwandlungspraxis aufhört, d. h., dass die gesetzlichen Anforderungen an eine Umwandlung in Wohnungseigentum deutlich verschärft werden müssen. Die Mietwohnung muss ein gesetzlich geschütztes Gut werden.

Berlin wird sich daher dafür einsetzen, dass das Baurecht, dahingehend geändert wird, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten komplett untersagt wird. Alle Ausnahmeregelungen im Baurecht sind abzuschaffen.

Darüber hinaus wird sich Berlin dafür einsetzen, dass Städte und Gemeinden in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, Umwandlungsverbote erlassen können.

Berlin wird sich dafür einsetzen, dass die rechtliche Grundlage für verbindliche Mietobergrenzen nach Modernisierungen in Milieuschutzgebieten geschaffen wird. Diese sollen auch bei Neuvermietungen Geltung haben.

 

Berlin wird sich dafür einsetzen, dass die Regelungen bei der Eigenbedarfskündigung verschärft werden:

  • So ist das Recht auf Eigenbedarfskündigung, auf den tatsächlichen Eigentümer zu beschränken.
  • Die Ausübung der Eigennutzung muss kontrolliert werden.
  • Der Missbrauch muss sanktioniert werden.

 

Modernisierung / Energetische Sanierung muss klar geregelt werden

  • -Zukünftig sollen nur die Maßnahmen auf die Miete umgelegt werden können, die Wirtschaftlichkeitsprinzipien entsprechen.
  • Eine Überprüfung der Maßnahmen durch den Mieter muss möglich sein. Unzulässige Modernisierungsmaßnahmen müssen vom Mieter abgelehnt werden können.
  • Die Höhe der Modernisierungsumlage soll künftig auf 6% beschränkt werden.
  • Die Nettokaltmiete nach der Modernisierung wird – analog zur Mietpreisbremse – auf einen Betrag begrenzt, der die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr 10% übersteigt.
  • Konkretisierung der Härtefallklausel durch Einführung eines Regelbeispiels: Härte liegt regelmäßig vor, wenn mehr als 40 Prozent des Nettohaushalts-einkommens für Miete einschließlich Heizkosten gezahlt werden muss.

 

In der nächsten Wahlperiode steht aufgrund der EU-Rechtsprechung eine Änderung der ENEV und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes an. Geplant ist die Zusammenfassung zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

 

Wir fordern, dass zukünftig energetische Sanierungen genau auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden und kein Mieter eine energetische Sanierung fürchten muss. Unser Ziel ist es, die Praxis des grauen Baumarktes zu stoppen, der vorgeblich energetische Sanierungen für Entmietungen in attraktiven Großstadtquartieren nutzt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Städtebauförderprogramme und die KfW-Förderung sich zukünftig auf die energetische Sanierung von Quartieren konzentrieren und dass die Förderung auf eine warmmietneutrale Sanierung ausgerichtet wird.

 

Der qualifizierte Mietspiegel muss als Instrument gestärkt werden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Verlängerung des Bezugszeitraumes auf mindestens 10 Jahre. Konkretisierung der Anforderungen an Mietspiegel, vor allem durch eine Mietspiegelverordnung der Bundesregierung, in der insbesondere für qualifizierte Mietspiegel Grundsätze aufgestellt werden.

 

Der Spekulation mit Grund und Boden muss durch Entwicklungsmaßnahmen, Baugebote und durch die Anpassung der Besteuerung entgegengewirkt werden. Durch eine kürzere Befristung der Baugenehmigungen soll der Grundstückshandel eingedämmt werden.

 

Im Rahmen der geplanten Novelle des Baugesetzbuches muss ein planungsrechtliches Instrument zur Steuerung der Bodenpreisentwicklung geschaffen werden, welches auch kleinteilig anwendbar ist.

 

Aufgaben in Berlin

  • Berlin wird selbst Grundstücke aktiv erwerben und preislimitierte, am Verkehrswert orientierte Vorkaufsrechte aktiv nutzen bzw. Abwendungsvereinbarungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter schließen.
  • Wir fordern, dass innerhalb des S-Bahnrings möglichst flächendeckend und darüber hinaus in allen Gebieten, welche die Voraussetzungen dafür erfüllen, soziale Erhaltungssatzungen nach § 172, Absatz 1, Satz 1, Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) aufgestellt werden.
  • Im Haushalt des Landes Berlin ist hinreichend Vorsorge zu treffen, dass den Bezirken ausreichende personelle und finanzielle Mittel zur Ausweisung und Kontrolle von Maßnahmen nach §172 BauGB zur Verfügung stehen.
  • Das Land Berlin legt eine neue Modernisierungsförderung mit mindestens 70 Mio. Euro pro Jahr auf. Diese Fördermittel sind vorrangig für Maßnahmen in sozialen Erhaltungsgebieten einzusetzen. Sie sollen vor allem für warmmietneutrale Sanierungen eingesetzt werden, die entsprechend abgesichert werden müssen.
  • Die Abkehr von der Privatisierungslinie und der neue Kurs des Berliner Senats zur Stärkung der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen muss konsequent fortgesetzt werden, um einen funktionierenden sozialen Mietmarkt zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass das Land Berlin seinen Anteil an landeseigenen Wohnungen perspektivisch auf 500.000 Wohnungen weiter erhöhen muss. Um diese Strategie langfristig abzusichern, müssen Privatisierungen von kommunalem Eigentum verfassungsrechtlich ausgeschlossen werden.
  • Innerhalb dieser Wahlperiode soll Berlin die Zahl der geförderten Sozialwohnungen auf 6000 pro Jahr steigern. Wir streben dabei an, dass nach dem Grundsatz verfahren wird „Einmal gefördert, immer gebunden.“.
  • Wir bekräftigen die Zielsetzung des Koalitionsvertrages zur dauerhaften sozialen Belegungsbindung in den städtischen Wohnungsbauunternehmen.
  • Die Mieten im sozialen Wohnungsbau sind durch ein neues System der Mietenkalkulation für WBS berechtigte Haushalte zu kappen. Belegungsbindungen sind konsequent für die Versorgung berechtigter Haushalte zu nutzen.
  • „Das Mietenbündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ des Landes Berlin muss durch die Einbeziehung von kooperationswilligen genossenschaftlichen und privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen auf eine breitere Basis gestellt werden. Ziel muss es sein, in einem solchen Bündnis, bezahlbare Mietwohnungen nach Hamburger Modell zur Verfügung zu stellen.
  • Es ist zu prüfen, ob alle Rechtsvorschriften in einem Wohnraumschutzgesetz zusammengefasst werden können. Darin soll das Land Berlin insbesondere den Abriss von preisgünstigen Mietwohnungen verhindern und weitere Instrumente gegen die Vernachlässigung und Überbelegung von Wohnraum ein- bzw. zusammenführen. Mit der Senatsverwaltung abgesprochene Maßnahmen der Bezirke sind für ggf. eintretende Rechtsstreitigkeiten finanziell abzusichern.
  • Das geschützte Marktsegment, Wohnungen für Menschen mit dringendem Wohnraumbedarf, ist auszuweiten. Private, kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sollen pro Jahr 3.000 Haushalte mit dringendem Wohnbedarf unterbringen. Insbesondere private Wohnungsunternehmen müssen sich bei der Unterbringung dieser Nachfragegruppen mehr engagieren.
  • Die neuen Modularbauten für Flüchtlinge sollen in den nächsten Jahren für die Versorgung von weiteren Zielgruppen geöffnet werden, um so gemischte Quartiere zu entwickeln.
  • Das Land Berlin intensiviert das Monitoring des Wohnungsmarktes. Dazu muss es eine halbjährige Auswertung der Bestandsentwicklung bei Mietwohnungen geben – getrennt nach unterschiedlichen Mietpreis-Einstufungen und Belegungsbindungen. Ziel ist eine kontinuierliche Bestandsaufnahme und eine belastbare Prognose über die Zahl des Bestandes und des Zubaus der Mietsozialwohnungen und bezahlbaren Wohnungen sowie die Zahl der aus der Förderung bzw. Bindung fallenden geförderten Mietwohnungen zu erhalten.
    Hier sollten die Daten über die durch Luxus-Modernisierungen und Aufteilung in Eigentumswohnungen verlorenen Wohnungen ausgewiesen werden. Angaben über die Zahl der noch benötigten oder gebauten Wohnungen, ohne Angabe zu den Mietpreisen verzerren das Bild. Das Ergebnis der Auswertung sollte der Handlungsrahmen für die Bedarfsplanung der Stadtentwicklungspolitik des Landes Berlin werden.
  • Berlin sucht eine intensivere Kooperation mit dem Land Brandenburg, um zu einer gemeinsamen Stadtentwicklung und Wohnungsbaupolitik in der Region zu kommen.
  • Berlin verpflichtet sich dazu, zukünftig und dauerhaft eine enge Kooperation mit den Wohnungsgenossenschaften zu suchen. Genossenschaften sind Akteure mit sozialer Verantwortung.
  • Genossenschaften stellen gegenwärtig mit ca. 200.000 Wohnungen 12% der Wohnungen in Berlin bereit. Mit einem durchschnittlichen Mietpreis von 5,20 Euro pro m² im Bestand sind sie ein wichtiger Bestandteil für die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in unserer Stadt. Insbesondere für Mittelschichtsfamilien, denen sonst kaum noch Zugang zu bezahlbaren Wohnungen zur Verfügung steht, bieten sie sicheren Wohnraum auf Dauer. Um diese Funktion zu stärken, muss das Land Berlin Genossenschaften stärker fördern, damit diese die Zahl an erschwinglichen Genossenschaftswohnungen ausbauen können.
  • Die SPD Berlin ruft ihre Mitglieder dazu auf, die Berliner Mieterselbstorganisationen zu unterstützen und Mitglied zu werden.

Ä-01 zum Antrag 54/II/2017

8.11.2017

Antrag 54_II_Änderungsantrag-Gegenüberstellung Fassung AK

Ä-02 zum Antrag 28/II/2017

8.11.2017

Wir begrüßen den Eintritt der Charité in den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin und die Einführung der Entgeltordnung VKA inklusive der P-Tabelle für die Pflege zum 1.1.2018. Ein Schritt in die richtige Richtung. Beschäftigte in Landesunternehmen gehören tarifrechtlich in die Tarifverträge der öffentlichen Hand. Haustarife lehnen wir ab.

Weiterhin erwarten wir von den sozialdemokratischen Mitgliedern im Senat, in den Aufsichtsräten von Charité und Vivantes und in der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zügige Fortschritte bei der Umsetzung folgender Maßnahmen durchzusetzen:

  1. Rückführung der CFM (Charité Facility Management) in die Charité und damit die Einbeziehung der Beschäftigten in den Geltungsbereich des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) gemäß SPD-Landesparteitagsbeschlüssen, dem SPD – Wahlprogramm und der Koalitionsvereinbarung mit Grünen und Linkspartei
  2. Eingliederung der Beschäftigten bei den Vivantes Tochterfirmen Vivantes Service Gesellschaft ( VSG ) und Vivantes therapeutische Dienste Gesellschaft (VTD) in den Geltungsbereich des TVöD
  3. Vollzug des Tarifvertrages Gesundheitsschutz und Mindestbesetzung zwischen Universitätsmedizin und Verdi

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Aufsichtsräte von Vivantes und Charité werden  aufgefordert, auf dem nächsten Landesparteitag darzulegen, welche Schritte jetzt eingeleitet werden, um die Maßnahmen beschleunigt zum Abschluss zu bringen.

Ä-01 zum Antrag 28/II/2017

8.11.2017

Wir begrüßen die Ankündigung des Senats, die CFM nach Auslaufen des derzeitigen CFM-Vertrages zum 31.12.2018 wieder als hundertprozentige Tochter der Charité zu rekommunalisieren. Der gleichfalls erfolgte Eintritt der Charité in den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin und die von den Tarifpartnern vereinbarte verlässliche Umsetzung des Tarifvertrages Gesundheitsschutz und Mindestbesetzung sind ein weiterer richtiger Schritt hin zu einer vorbildlichen Versorgung der Patienten und guter Arbeit der Angestellten.

 

Wir fordern die Tarifpartner ferner dazu auf, für die Angestellten von CFM- und Vivantes-Töchtern gemäß Koalitionsvertrag Tarifverträge abzuschließen, die beschäftigungssichernd sind und der schrittweisen Angleichung an den TVöD dienen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Aufsichtsräte von Vivantes und Charité werden aufgefordert, auf dem nächsten Landesparteitag darzulegen, welche Schritte zur zügigen Umsetzung eingeleitet wurden.

Antrag Ini01/II/2017 Impulspapier: Sicherheitspolitik in Berlin

3.11.2017

I. Solidarische Sicherheit in Zeiten sozialer und digitaler Spaltung

Die Sozialdemokratie steht nach der Bundestagswahl 2017 und angesichts widersprüchlicher gesellschaftlicher Entwicklungen in Europa, Deutschland und in Metropolen wie Berlin vor neuen Herausforderungen. Wir müssen unsere programmatischen Antworten im Lichte auseinanderdriftender sozialer Milieus und einer zunehmenden Ungleichverteilung öffentlicher Güter (zu denen auch soziale Absicherung, innere Sicherheit, Zugänge zu Bildung und Arbeit gehören) neu justieren. Die Organisation und Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit war und ist die Kernkompetenz und Aufgabe der Sozialdemokratie. Wenn jedoch die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler damit jeweils etwas anderes und im Ergebnis somit keiner dasselbe mit diesem Ziel verbindet, so besteht die Herausforderung für die SPD darin, ihre Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit zeitgemäßer, präziser und alltagsnäher zu definieren und beschreiben. Hierzu ist die Entwicklung eines neuen Grundsatzprogrammes notwendig, das diese programmatische Neujustierung seriös angeht.

 

Anders als früher kann die Sozialdemokratie (in Europa wie in Deutschland) nicht mehr auf breite und gleichgerichtete Wahrnehmungen von sozialen Defiziten in der Bevölkerung zurückgreifen. Die Entwicklungen und Wahrnehmungen sind z.T. widersprüchlich. Dieselben technologischen, wirtschaftlichen oder sozialen Prozesse generieren gleichzeitig sowohl Gewinner als auch Verlierer, so dass pauschale und einfache Antworten auf Prozesse wie die Digitalisierung, die Globalisierung oder die Verteilung von Ressourcen schwieriger werden. Metropolen wie Berlin wirken hier wie Brenngläser in Bezug auf diese widersprüchlichen Entwicklungen.

 

Berlins Bevölkerung wächst, die Arbeitslosigkeit wurde halbiert, die Wirtschaft entwickelt sich mit einem Wachstum von 2,5 Prozent rasant. 2016 hat der Landeshaushalt mit einem Überschuss von rund 1,25 Milliarden Euro abgeschlossen. Berlin ist zu einer der attraktivsten Metropolen der Welt geworden. Und die Berlinerinnen und Berliner lieben ihre Stadt. Gleichwohl stellen uns die wachsende Stadt, zunehmende gesellschaftliche Gegensätze, Tendenzen der Individualisierung und größere Vielfalt vor Herausforderungen. Viele Menschen sind von diesem rasanten gesellschaftlichen Wandel verunsichert.

 

Die Berliner SPD muss sich diesen Ängsten stellen, indem sie ein solidarisches und sicheres Zusammenleben aller Menschen in dieser Stadt ermöglicht. Wir wollen ein freies und selbstbestimmtes Leben ohne Angst. Dies umfasst ein sicheres soziales Umfeld, die Gewissheit nicht die Wohnung zu verlieren und von Erwerbsarbeit leben zu können. Es setzt voraus, gegen Krankheit und im Alter abgesichert zu sein. Wir wollen einen Sozialstaat, der die individuellen Lebensrisiken solidarisch absichert und soziale Härten abfedert. Und wir wollen einen Rechtsstaat, der zuverlässig dafür sorgt, dass sich alle an die Regeln für ein friedliches Zusammenleben halten. Uns ist bewusst, dass das individuelle Sicherheitsgefühl von Menschen nicht nur von der tatsächlichen Bedrohungssituation abhängt, sondern auch von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Daher werden wir beide Dimensionen von Sicherheit in den Blick nehmen: wir stehen für soziale und für innere Sicherheit in unserer Stadt.

 

Unsere zentrale politische Aufgabe ist die Schaffung von innerer Sicherheit als Gegengewicht zu subtilen Ängsten, die zwar oftmals von Rechtspopulistinnen und -populisten bespielt und verstärkt werden, die für die Menschen jedoch real sind. Die Schaffung persönlicher Sicherheit ist auch eine Frage von mehr Polizei und Ordnungsamtsmitarbeiter/innen. Es geht aber auch und vor allem um die Schaffung von Lebenssicherheit in einer Gesellschaft, die sozialen Aufstieg für alle ermöglicht. Der Schutz vor dem Abstieg in Existenznot ist dabei ebenso dringlich und prioritär wie der Schutz davor, Opfer eines Verbrechens zu werden.

 

Wir müssen beweisen, dass wir den Menschen Sicherheit bieten können, Sicherheit für ihre (sehr unterschiedlichen) Lebensentwürfe, Sicherheit für ihren Alltag und Sicherheit in ihren vier Wänden. Erst wenn wir Sicherheit breit als Wunsch nach sozialer und persönlicher Sicherheit ernst nehmen, wird es gelingen, gute Politik für eine solidarische Stadt zu machen. In der globalisierten Welt kann nur mithalten, wer Wachstum und wirtschaftlichen Wohlstand in einer sicheren Gesellschaft gerecht verteilt. Diese solidarische Sicherheit zu gewährleisten ist das, was die Menschen von uns verlangen. Es ist das, was in unseren Zeiten des Umbruchs soziale Gerechtigkeit bedeutet.

 

 

II. Soziale Sicherheit

Berlins wirtschaftliche Entwicklung ist seit Jahren positiv, die Arbeitslosigkeit konnte halbiert, die Zahl neuer Stellen erheblich ausgeweitet werden. Auf der anderen Seite müssen wir feststellen: Jeder zweite Arbeitsplatz wird nur befristet angeboten. In der boomenden Start up-Szene sind die meisten Soloselbständigen ohne soziale Absicherung. Die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt Arbeitsplätze in Frage. Für uns bedeutet dies: Wachstum an sich ist kein Selbstzweck. Unser Ziel ist ein inklusives und nachhaltiges Wachstum, an dem alle teilhaben. Wir müssen einen Weg aufzeigen, wie alle mitkommen, wie Wohlstand und Sicherheit gerecht verteilt werden. Es geht um Wohlstand für alle in Zeiten der Digitalisierung, es geht darum, Digitalisierung und soziale Demokratie miteinander in Einklang zu bringen.

 

Bildung bleibt weiterhin der Schlüssel zur sozialen Sicherheit

Das Credo „Aufstieg durch Bildung“ ist nach wie vor richtig, der Ruf nach mehr Bildungsplanung und Kooperation auf Bundesebene aktueller und notwendiger denn je. Die nach wie vor vorhandene Abhängigkeit von Bildungserfolg und sozialer Herkunft muss durchbrochen werden. Auf Bundesebene müssen gleichwertige Ausgangsbedingungen durch massive Investitionen in Schulsanierungen, Ganztag, Inklusion und Digitalisierung der öffentlichen Schulen hergestellt werden. Berlin geht dabei bereits teilweise in Vorleistung mit einer bundesweit einzigartigen Schulbauoffensive, mit einer überdurchschnittlichen Inklusions- und Ganztagsquote. Ab 2018 muss mit Unterstützung durch den Bund eine Digitalisierungsoffensive der Berliner Schulen starten.

 

Wir machen unsere Schulen fit für die sich wandelnden Herausforderungen. Interkulturelle Öffnung und Inklusion und eine gute, praxisorientierte Berufs- und Studienorientierung sind fester Bestandteil der Schulkonzepte. Schulen mit besonderen Herausforderungen erhalten mehr Mittel.

 

Sicherung bezahlbaren Wohnraums und Mietenschutz

Sicherheit gibt das unmittelbare Lebensumfeld: bezahlbare Wohnung, gute Nachbarschaft und Versorgung. Vorkaufsrechte, aktive Liegenschaftspolitik, insbesondere Wohnungsneubau, Milieuschutzgebiete und eine wirksame Mietpreisbremse sind die richtigen Instrumente, um die Mietpreisspirale zu entschleunigen. Wir werden eine Bundesratsinitiative starten, um die Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung gemäß § 559 BGB abzuschaffen. Vermieter sind auf die Mietererhöhungsmöglichkeit nach § 558 BGB zu verweisen. Um eine gute Nahversorgung mit kleinen Läden zu sichern, streben wir eine Mietpreisbremse für Gewerbe an. Immer mehr Seniorinnen und Senioren können sich die Miete kaum mehr leisten. Wir wollen sie stärker schützen: Ihren Zugang zur Wohngeldberatung werden wir erleichtern sowie einen absoluten Kündigungsschutz für Hochbetagte über 80 Jahren anregen. Bei unfreiwilliger Wohnungslosigkeit werden wir unabhängig vom Aufenthaltsstatus geeignete Unterkünfte bereitstellen. Die neue Taskforce zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in Berlin setzt auf Unterstützungsmaßnahmen statt auf Repression.

 

Absicherung gegen Armut mit der Kindergrundsicherung

Die Vermeidung von Armut muss bei den Kindern beginnen. Deshalb bringt der Senat ein Programm zur Reduzierung der Kinderarmut auf den Weg, das gezielte Maßnahmen in allen Politikbereichen umfasst. Das Prinzip der „Präventionskette“ setzen wir von der „Frühen Hilfe“ rund um die Geburt über die Stadtteilmütter, ein flächendeckendes Kita-Angebot, verlässliche Ganztagsschulen, Schulsozialarbeit, freie Jugendarbeit, Jugendberufsagenturen und Familienbildung um. Wir unterstützen dabei insbesondere Alleinerziehende und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Eltern. Dafür schaffen wir in allen Bezirken leistungsfähige Anlaufstellen zur Bündelung der Angebote. Auf der Bundesebene setzen wir uns für eine allgemeine und bedarfssichernde Kindergrundsicherung ein. Das Kindergeld darf nicht mehr auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.

 

Sicherung umfassender Gesundheitsleistungen für alle

Wir wollen, dass alle Berlinerinnen und Berliner unabhängig von Einkommen, Sozialstatus, Herkunft und Geschlecht den gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen und Pflege haben. Dafür brauchen wir dort Arztpraxen, wo Menschen Behandlung benötigen und nicht dort, wo viel verdient werden kann – vor allem Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte. Weil sich Notfälle nicht nach Öffnungszeiten von Praxen richten, regeln wir die Notfallversorgung neu. Die Gesundheitsämter werden personell gestärkt, damit auch Menschen mit wenig Einkommen medizinisch erreicht werden können. Wir investieren mehr in Krankenhäuser und die Pflege. Wir wollen die Krankenversicherung von Solo-Selbständigen verbessern und ermöglichen Landesbeamten/innen den Schritt in die gesetzliche Krankenversicherung – damit gehen wir wichtige Schritte auf dem Weg in eine Bürgerversicherung.

Um die besseren Leistungen in der Pflegeversicherung für breite Bevölkerungskreise nutzbar zu machen, stärken für die flächendeckende Beratung in den Berliner Pflegestützpunkten. Damit die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – vor allem für Frauen – nicht zu Armut führt, setzen wir uns für Lohnfortzahlungen bei Erwerbsunterbrechung ein: Wir wollen ein sogenanntes Pflegegeld, vergleichbar mit dem Elterngeld.

 

Berlin sorgt für unbefristete Arbeitsverträge!

Unfreiwillige Teilzeit und befristete Arbeitsverträge schaffen hohe Unsicherheiten bei Beschäftigten und wirken sich negativ auf Lebensplanungen aus. Das Land Berlin schafft alle sachgrundlosen Befristungen in der Verwaltung, an den Hochschulen sowie bei den Landesunternehmen einschließlich ihrer Beteiligungen ab. Die Stärkung des Arbeitsschutzes gerade für Beschäftigte in kleineren Betrieben unterstützen wir durch Einführung eines Arbeitsschutz-Telefons. Wir setzen außerdem konsequent den Mindestlohn durch – v.a. bei den öffentlichen Vergaben. Die steigende Digitalisierung werden wir mit dem Ziel sicherer Arbeitsplätze und garantierter Mitbestimmung gestalten.

 

Neue Wege denken!

Über die beschriebenen Maßnahmen hinaus benötigen wir aber auch Mut und Offenheit für neue Wege in der sozialen Sicherung und Aktivierung. Statt den Ausschluss aus der Gesellschaft zu finanzieren müssen, wir die gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Hierzu kann das Modell des solidarischen Grundeinkommens ein Weg sein, um Langzeitarbeitslosen aus der Hartz IV-Falle zu helfen. In Kombination mit der Bürgerversicherung kann so eine breite Absicherung gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und Altersarmut entwickelt werden. Im Sinne einer Gesellschaft, in der jeder und jede nach seinen bzw. ihren Möglichkeiten etwas einzahlt: sei es über Steuern und Bürger/innen-Abgaben oder durch Solidararbeit für die Gemeinschaft, für die es ein solidarisches Grundeinkommen gibt.

 

 

III. Innere Sicherheit

Für uns Sozialdemokraten steht die Würde des Menschen im Zentrum unseres politischen Auftrags. Die Würde des Menschen kommt nur zur Geltung, wenn wir unser Leben in Gemeinschaft mit anderen selbst und ohne Angst frei bestimmen können. Dazu gehört die Gewährleistung der Freiheitsrechte ebenso wie die Teilhabe am politischen, kulturellen und sozialen Leben. Wir treten ein für gleiche Freiheit und gleiche Lebenschancen, unabhängig von Herkunft oder Geschlecht.

 

Stärke des Rechts statt Recht des Stärkeren

Zu einem sicheren Leben gehört für die Berliner SPD ein starker Rechtsstaat. Wir stehen für das staatliche Gewaltmonopol. Der demokratische Rechtsstaat kann und muss jegliche Gewalt, auch die eigene, dem Recht unterwerfen. Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität darf niemals zum Privileg derer werden, die sie sich leisten können. Dieses Versprechen des Staates ist die Kehrseite seines Gewaltmonopols. Daher dulden wir keine rechtsfreien Räume und schauen wir einer Verwahrlosung nicht tatenlos zu. Dort wo Regeln des Zusammenlebens verletzt werden, müssen diese zeitnah und wahrnehmbar eingefordert und Verstöße geahndet werden. Das fängt bei der privaten Müllentsorgung auf dem Bürgersteig oder in öffentlichen Parks an, geht über Gefährdungen durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr weiter und endet oftmals gerade nicht mit vermeintlich ersten „Jugendsünden“ wie Fahrrad- und Ladendiebstahl. Wie der Sozialstaat muss der Rechtsstaat im Alltag erlebbar sein, damit er seine Bindekraft entfalten kann.

 

Sicherheit ist für uns der politisch verbürgte und staatlich organisierte Schutz aller in Berlin lebenden Menschen, insbesondere aber auch der Schwächeren durch das Recht.

 

Zur Stärke des Rechts gehören Schutz und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Verhältnismäßigkeit. Absolute Sicherheit gibt es nicht einmal um den Preis einer Aufgabe der Freiheit. Daher werden wir bei allen geeigneten präventiven und repressiven Maßnahmen abwägen, ob sie im Einzelfall erforderlich und in Bezug auf den angestrebten Zweck angemessen sind. Das gilt besonders für das Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf das Recht auf Privatheit. Wir wenden uns gegen gruppenbezogenen Generalverdacht. Racial Profiling lehnen wir ab.

 

Wir wissen auch, dass nicht jedes Problem mit Polizei und Strafverfolgung gelöst werden kann. Insbesondere im Bereich der Jugendkriminalität und im Bereich der Drogen- und Armutskriminalität lassen sich durch Polizei und Strafverfolgung oftmals nur die Symptome bekämpfen. Die Ursachen für diese Phänomene müssen mindestens genauso intensiv angegangen werden. Für uns ist Sozialpolitik auch ein Beitrag zur inneren Sicherheit. Umgekehrt sind für uns aber auch eine gut aufgestellte Polizei und Justiz Garanten des demokratischen Rechts- und Sozialstaats. Wir haben daher die Einstellungszahlen im Vollzugsdienst der Polizei und Feuerwehr deutlich erhöht; im Doppelhaushalt 2018/19 werden 800 zusätzliche Stellen für Polizistinnen und Polizisten sowie 350 zusätzliche Stellen für Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner geschaffen.

 

Wir spielen die Menschen nicht gegeneinander aus

Das Spiel der Populistinnen und Populisten, aus den Ängsten unserer Mitbürger Profit zu schlagen, weisen wir zurück. Wir wenden uns dagegen, Schwache gegen Schwächere auszuspielen. Wir halten entschieden dagegen, wenn Ängste gegen Minderheiten instrumentalisiert oder gar als Begründung für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit herangezogen werden.

 

Wir verbessern die Alltagssicherheit in Berlin, stärken die Berliner Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter

Berlin soll sicherer werden. Die öffentliche Sicherheit in der Stadt kann nur erhöht werden, wenn die Präsenz der Polizei und der Ordnungsämter insbesondere an Kriminalitätsschwerpunkten und Brennpunkten in der Stadt verstärkt wird. Dafür braucht es mehr und besser bezahltes Personal bei der Polizei und in den Außendiensten der Ordnungsämter. Wir erhöhen die Personalausstattung der Polizei stetig und werden die Einsatzkräfte vor Ort verstärken. Wir bringen die technische Infrastruktur und die persönliche Ausrüstung bei der Polizei auf den neuesten Stand und sorgen für gute Ausbildung sowie stetige Weiterqualifizierung des Personals.

 

Die Bemühungen um eine eigene Ausbildung der Außendienstkräfte der Ordnungsämter müssen wieder aufgenommen und beschleunigt werden. Der schwierigen Problematik der Personalakquise muss mit eigener Ausbildung entgegengewirkt werden. Es bedarf einer Ausweitung der Dienstzeiten der bezirklichen Ordnungsämter, die den Realitäten der Großstadt entsprechen. Die derzeit gültigen Dienstzeiten der Ordnungsämter von 6 bis 22 Uhr werden der tatsächlichen Lage in der Stadt nicht gerecht. Der Außendienst der Ordnungsämter darf nicht nur im Ausnahmefall, sondern muss auch im Regelfall in den Nachtstunden eingesetzt werden können.

 

Wir arbeiten für eine landesweite Strategie gegen Kriminalität und Gewalt

Wir brauchen eine landesweit abgestimmte Strategie gegen Kriminalität, Bedrohung durch Gewalt und durch negative Entwicklungen in bestimmten Brennpunktgebieten der Stadt. Wir wollen eine Verbesserung der tatsächlichen Sicherheitslage wie auch des Sicherheitsempfindens in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen. Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung hat für uns eine hohe Priorität. Eine stärkere behörden- und ressortübergreifende Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden werden wir unter der Berücksichtigung von Datenschutzstandards sowie persönliche Freiheitsrechten ermöglichen.

 

Um der organisierten Kriminalität konsequent die Stirn zu bieten, müssen Standards und bessere Möglichkeiten des Austausches von Wissen und Daten entwickelt werden. Dies betrifft insbesondere die Nachverfolgung und Austrocknung von Geld- und Finanzströmen in den Geschäftsfeldern der organisierten Kriminalität. Wir fordern ein zentrales deutschlandweites Immobilienregister, um Geldwäsche bekämpfen zu können.

 

Wir wollen die Investitionen in ein gepflegtes Stadtbild und in den öffentlichen Nahverkehr einschließlich der entsprechenden Unterhaltungskosten erhöhen. Sauberkeit, Ordnung und eine gute Instandhaltung der öffentlichen Infrastruktur tragen wesentlich zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls bei.

 

Wir unterstützen ein schnelleres und konsequenteres Ahnden von Straftaten

Wir stärken die Berliner Justiz, indem wir sie besser mit Personal ausstatten und eine schnellere Bearbeitung von Strafverfahren ermöglichen. Auch im Justizvollzugsbereich ist personell nachzusteuern.

 

Die Möglichkeiten der besseren Beweissicherung sollen ausgeschöpft werden. Dazu gehört auch eine Einführung der Videoüberwachung an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten. Diese kann bei der Ermittlung von Täterinnen und Tätern hilfreich sein. Diese darf jedoch nur anlassbezogen und temporär (mobile Videotechnik) eingesetzt werden. Eine flächendeckende und anlasslose Videoüberwachung ist nicht zielführend und steht nicht mit einer grundrechtsfreundlichen Sicherheitspolitik im Einklang. Aufgrund der vielfältigen und sich stets verändernden sicherheitspolitischen Herausforderungen, müssen zur Erreichung von mehr Sicherheit die effektivsten Mittel gewählt werden. Um dies sicherzustellen, wird die Wirkung von Videoüberwachung an den ausgewählten Orten evaluiert und die Ergebnisse werden als Grundlage für weitere Entscheidungen zur Erreichung von mehr Sicherheit miteinbezogen.

 

Wir wollen bezirkliche Präventionsräte einsetzen, um frühzeitig insbesondere Jugendkriminalität entgegenzuwirken. Das Modell der „Staatsanwaltschaft für den Ort“ im Bereich der Jugendkriminalität und der „Staatsanwaltschaft für den Ort“ im Bereich der organisierten Kriminalität soll berlinweit ausgebaut werden. Jugendliche Intensivtäterinnen und -täter haben immer eine „Schulkarriere“, die mit Schwänzen beginnt und mit verfestigter Schuldistanz endet. Wir werden die frühe und schnelle Intervention bei Schwänzern verstärken und die Bezirke, Schulaufsicht und Familien- und Jugendgerichte auf konsequente Sanktionen bei Wiederholungsfällen ausrichten.

 

Wir bauen die Terrorabwehr und den Katastrophenschutz aus

Terror und Katastrophen vorzubeugen, ist eine vordringliche Aufgabe der Sicherheitspolitik. Wir bauen die Vorsorge durch bessere Infrastruktur, schnelleren Datenaustausch und gezieltes Einsatztraining der Sicherheitskräfte aus. Gemeinsam mit dem Bund und anderen Ländern schaffen wir die Voraussetzungen für konsequentes und gezieltes Vorgehen gegen islamistische Gefährderinnen und Gefährder, ohne Personengruppen unter Generalverdacht zu stellen. Wir sorgen für optimale Vernetzung und Handlungsfähigkeit aller Sicherheitsbehörden im Katastrophenfalle. Dazu gehören für uns auch ein umfassender Opferschutz sowie die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Unbeteiligten. Wir werden nicht zulassen, dass der Terrorismus dazu führt, dass Freiheitsrechte kollektiv beschnitten werden.

 

Konsequent gegen Menschenfeindlichkeit, Hass und Gewalt – für eine Stadt der Vielfalt

Menschenfeindlichkeit, Hass und Gewalt gehören auch in Berlin leider zum Alltag. In unserer Stadt werden beispielsweise Menschen, die sich für unsere Demokratie und eine offene Gesellschaft engagieren, von Rechtsextremisten bedroht und ihre Autos angezündet. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Angriffe von Extremistinnen und Extremisten und Islamistinnen und Islamisten auf unsere Demokratie bekämpfen wir konsequent mit allen gebotenen rechtsstaatlichen Mitteln und mit Prävention. Unsere Demokratie braucht eine Kultur gleichen Respekts für alle Menschen! Deshalb verbessern wir den Schutz vor Diskriminierung durch ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz. Außerdem stärken wir die Zivilgesellschaft. Das Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ wird deutlich ausgebaut.

 

IV. Sicher in die Zukunft

Die Berliner SPD steht künftig konsequent für beide Seiten gesellschaftlicher Sicherheit: die Berlinerinnen und Berliner müssen sowohl in sozialer Hinsicht als auch in Bezug auf alle Dimensionen der persönlichen Sicherheit abgesichert sein. Dafür steht ein moderner Sozial- und Rechtsstaat, dessen Akzeptanz und Bindekraft sowohl von der objektiven Absicherung von Lebensrisiken als auch von subjektiv wahrgenommener Alltagssicherheit abhängt. Nur eine Gesellschaft, die soziale und persönliche Sicherheit miteinander in Einklang bringt, die die dazu notwendigen öffentlichen Güter allen Bürgerinnen und Bürgern verlässlich zur Verfügung stellt und damit verstärkenden Spaltungs- und Verunsicherungstendenzen entgegenwirkt, ist eine solidarische Gesellschaft. Diesem erneuerten Verständnis sozialer Gerechtigkeit in Zeiten sozialer und digitaler Spaltung sind wir verpflichtet.

# Änderungsanträge Ini01-II-2017 Impulspapier