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Antrag 102/I/2014 Künstliche Befruchtung auch für verpartnerte Frauen

28.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bestehende Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und verpartnerten Paaren hinsichtlich der Anwendung des § 27a SGB V (Künstliche Befruchtung) durch eine entsprechende gesetzliche Regelung beseitigt wird.

 

Denn obwohl die Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften bereits in einigen wichtigen Bereichen abgebaut werden konnte (so z.B. durch das Lebenspartnerschaftsgesetz oder durch diverse Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie jüngst zu steuerlichen Vergünstigungen), besteht im Bereich der künstlichen Befruchtung für verpartnerte Frauen nach wie vor eine große Ungleichbehandlung. So müssen Personen, die Maßnahmen nach § 27a SGB V (Künstliche Befruchtung) in Anspruch nehmen wollen, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall bis zu 50% der Kosten übernehmen, miteinander verheiratet sein. Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) untersagen die Durchführung von fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft nach diesem Paragraphen („heterologeInsemination [ist] zurzeit bei Frauen ausgeschlossen, die […] in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft Leben.“, Richtlinie der BÄK zur Durchführung der assistierten Reproduktion, 2006). Begründet wird dies damit, dass für das Kind eine „stabile Beziehung zu beiden Elternteilen zu sichern sei“. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleiche, auf Dauer übernommene, auch rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner darstellt, wie die Ehe (vgl. BVerfG zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung, 1 BvR 1164/07, Rdn. 104f.)

Antrag 98/I/2014 An den Solidarpakt II mit kommunalem Strukturhilfeprogramm anschließen

28.04.2016

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich für die Entwicklung von Förderkriterien notleidender Regionen einzusetzen. Daraus soll ein dauerhaftes Strukturhilfeprogramm für Kommunen in ganz Deutschland als Ablösung des Solidarpaktes im Jahr 2020 entwickelt werden. Zur Finanzierung können Mittel aus dem Solidaritätszuschlag genutzt werden. Ebenso ist die Bemessungsgrundlage dieser Steuer hinsichtlich der Ausdehnung auf weitere Einkommensarten zu überprüfen.

Antrag 64/I/2014 „Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum“ muss neben „Investitionsbedarf“ als Planungsziel ins BauBG aufgenommen werden.

28.04.2016

Die „Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum“ muss ebenfalls als Planungsziel ins Baugesetzbuch aufgenommen werden, nachdem „Investitionsbedarf“ als Planungsgrundsatz eingefügt wurde.

 

Antrag 51/I/2014 Stärkung der Rechte von MieterInnen! Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Ermittlung und Festsetzung von Mietflächen

28.04.2016

Wir fordern die SPD-Fraktion im Bundestag auf, zur Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mietern auf eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage zur Ermittlung von Flächenangaben für Wohn- und Gewerberäume hinzuwirken. Des Weiteren soll gesetzlich festgelegt werden, dass die in den Mietverträgen angegebenen Flächenangaben nur um 2% ≤ 3m² von der Gesamtfläche abweichen dürfen. Andernfalls sollen die MieterInnen einen Anspruch auf Mietminderung, Rückzahlung eventuell zu viel gezahlter Mieten und eine Neuermittlung der Wohnnebenkosten auf Grundlage der tatsächlich ermittelten Wohnfläche erhalten.

Antrag 28/I/2014 Kostenpflicht von Einwegplastiktüten

28.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, eine Gesetzesinitiative einzubringen, die dem Einzelhandel auferlegt, alle Einweg Plastiktüten kostenpflichtig anzubieten.