Antrag 64/I/2014 „Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum“ muss neben „Investitionsbedarf“ als Planungsziel ins BauBG aufgenommen werden.

Status:
Überweisung

Die „Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum“ muss ebenfalls als Planungsziel ins Baugesetzbuch aufgenommen werden, nachdem „Investitionsbedarf“ als Planungsgrundsatz eingefügt wurde.

 

Beschluss: Überweisung BT-Fraktion
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die SPD-Bundestagsfraktion und die zuständige Bauministerin haben diese Forderung bereits aufgegriffen und sogar ausgeweitet. Das Ziel muss es sein, dem Bund wieder zu ermöglichen, selbst bezahlbare Wohnungen zu bauen. Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig, da diese Kompetenz seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 bei den Bundesländern liegt.   Der Bund hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die Summe der Förderung für die Bundesländer bereits auf 2 Milliarden Euro/ Jahr erhöht und berät zeitnah eine höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für die Schaffung von neuem Wohnraum.