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Antrag 80/I/2015 #DigitalLeben auch an und in Berliner Schulen

15.05.2015

Im Zuge des Programms #DigitalLeben des Parteivorstandes der SPD werden die Berliner SPD, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das digitale Leben an den Berliner Schulen und die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Medien ausgebaut werden. Dazu gehören vor allem die folgende Bereiche und die Umsetzung der folgenden Forderungen:

  • Alle Berliner Schulen sind mit interaktiven Whiteboards auszustatten, welche auch einen inklusiven Unterricht ermöglichen. Dabei sollte sich Berlin für ein System entscheiden, sodass verallgemeinerte Fortbildungen für die Nutzung von interaktiven Whiteboards erstellt und durchgeführt werden können. Dabei soll die Ausstattung auch innerhalb der Schulen weiträumig umgesetzt werden und sich nicht nur auf einige wenige Fachunterrichtsräume beschränken. Überall dort, wo der Einsatz von Whiteboards die Vermittlung von Lerninhalten unterstützen kann, sollen diese auch eingesetzt werden. Daneben sollen aber in allen Klassenräumen auch weiter Tafeln zur Verfügung stehen.
  • Alle Berliner Schulen sollen ein kostenfreies WLAN für Ihre Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer anbieten. Dadurch sollen Lernangebote vergrößert und die Unterrichtsarbeit vielfältiger werden. Die Finanzierung erfolgt über ein Berliner Landesprogramm.
  • Das Fach ITG (Informationstechnischer Grundkurs) soll an die aktuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und diese insbesondere im alltäglichen Umgang mit den Informationen zu schulen, die sie dort konsumieren und mit welchen sie agieren. Dazu gehört neben Medienkompetenz auch der Umgang mit den eigenen Daten. Die Erweiterung des Lehrplans ist mit einer entsprechenden Erweiterung des Unterrichtsstundenumfanges zu begleiten, um der gestiegenen Bedeutung des Faches gerecht zu werden. Der Rahmenlehrplan ist in diesem Bereich umgehend anzupassen und jährlich auf Aktualität zu überprüfen.
  • Es sollen langfristig an Berliner Schulen generelle Laptopklassen eingeführt werden, sodass die Schülerinnen und Schüler frühzeitig im Umgang mit einem alltäglichen Instrument geschult und auf die Zukunft besser vorbereitet werden. Dabei darf es nicht zu Unterteilung in Laptopklassen und Nicht-Laptopklassen kommen, sondern ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler erstellt werden. Von diesem Angebot darf niemand ausgeschlossen werden. Sofern Nutzungsverträge mit Firmen abgeschlossen werden, müssen diese die Nutzung von Open-Source-Software, auch in konkurrierenden Anwendungsgebieten, ausdrücklich und bedingungslos erlauben. Vorangestellt werden muss die didaktische Erarbeitung eines Digital-Konzeptes, sodass diese Klassen einen sinnstiftenden Einsatz der Geräte erleben. Dabei darf der Einsatz dieser Geräte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und kein Lernender sowie keine Lernende aufgrund von finanziellen Hemmnissen von dem Angebot ausgeschlossen werden. Auf den Laptops soll standardmäßig Open-Source-Software installiert sein. Es ist anzustreben, dass Open-Source-Betriebssysteme wie Linux verwendet werden.
  • Es soll ein landesweites Programm auferlegt werden, welches die konsequente Nutzung von E-Learning-Angeboten an den Berliner Schulen fördert, ausbaut und die Schulen mit Fortbildungsangeboten und dem nötigen Support unterstützt. Zudem soll sich das Land Berlin dafür einsetzen, die Erstellung und Weiterentwicklung von Open Educational Resources (OER) voranzutreiben und ihren Einsatz an Schulen bis zu einer Nutzung von 100% zu forcieren.
  • Jede Schule benötigt einen/eine IT-Beauftragten/IT-Beauftragte der/die keine unterrichtende Lehrkraft sein soll, sondern eine extra angestellte Fachkraft. Diese soll sich nicht nur in den Pausen und in ihrer Freizeit um das Netzwerk oder die IT-Geräte der Schule kümmern, sondern dieser Tätigkeit hauptberuflich nachgehen. Diese Person soll dabei nicht die verpflichtende Stelle für Datenschutz innehaben.
  • Wir fordern, dass bei der Lehrer*innenbildung das Themen Medienkompetenz (insbesondere in Bezug auf Internet und sog. neue Medien) fester Bestandteil des Studiums wird, das jede*r Studierende in irgendeiner Form verpflichtend behandelt haben muss und Lehrer*innen regelmäßige Fort- bzw. Weiterbildungen mit medienpädagogischem Schwerpunkt besuchen müssen (analog zu DaZ).
  • Die Senatsverwaltung für Bildung möge sich dafür einsetzen, dass an Berliner Schulen der barrierefreie Zugang zu freien und offenen digitalen Bildungsmedien sowie Lernmitteln deutlich verbessert wird. Damit wird ein weiterer Schritt in eine Schule mit Bildungs- und Chancengleichheit sowie einer Schule mit gelebter Inklusion vollzogen.
  • Die dringend nötigen Computerkurse für Schüler*innen, die aufgrund ihrer Behinderung auf den PC angewiesen sind, regelmäßiger zu veranstalten und unabhängig vom ITG-/ML-/etc. Unterricht ablaufen zu lassen.

 

Antrag 81/I/2015 #DigitalLeben auch an und in Berliner Schulen

15.05.2015

Im Zuge des Programms #DigitalLeben des Parteivorstandes der SPD werden die Berliner SPD, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das digitale Leben an den Berliner Schulen und die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Medien ausgebaut werden. Dazu gehören vor allem die folgende Bereiche und die Umsetzung der folgenden Forderungen:

 

  • Es muss gesichert sein, dass Lehrmittelfirmen über die von ihnen vertriebenen Programme keinen Zugang zu Daten über Schülerinnen und Schüle erhalten können, auch nicht zu statistischen Zwecken.
  • Auch die Schule darf keine elektronisch gesammelten Daten über Schülerinnen und Schüler speichern und damit beispielsweise Lernprofile der Schülerinnen und Schüler sammeln.
  • Alle Berliner Schulen sind gänzlich mit interaktiven Whiteboards auszustatten, welche auch einen inklusiven Unterricht ermöglichen. Die Fortbildung an elektronischen Medien ist geräte- und firmenunabhängig durchzuführen. Dabei soll die Ausstattung auch innerhalb der Schulen weiträumig umgesetzt werden und sich nicht nur auf einige wenige Fachunterrichtsräume beschränken. Überall dort, wo der Einsatz von Whiteboards die Vermittlung von Lerninhalten unterstützen kann, sollen diese auch eingesetzt werden.
  • Alle Berliner Oberschulen sollen ein kostenfreies WLAN für Ihre Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer anbieten. Dadurch sollen Lernangebote vergrößert und die Unterrichtsarbeit vielfältiger werden. Die Finanzierung erfolgt über ein Berliner Landesprogramm.
  • Das Fach ITG soll an die aktuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und diese insbesondere im alltäglichen Umgang mit den Informationen zu schulen, die sie dort konsumieren und mit welchen sie agieren, B. Datensicherheit, Cybermobbing etc…“
  • Dazu gehört neben Medienkompetenz auch der Umgang mit den eigenen Daten. Die Erweiterung des Lehrplans ist mit einer entsprechenden Erweiterung des Unterrichtsstundenumfanges zu begleiten, um der gestiegenen Bedeutung des Faches gerecht zu werden. Der Rahmenlehrplan ist in diesem Bereich umgehend anzupassen und jährlich auf Aktualität zu überprüfen.
  • Die Nutzung von Laptops an Berliner Schulen wird ausgebaut, sodass die Schülerinnen und Schüler frühzeitig im Umgang mit einem alltäglichen Instrument geschult und auf die Zukunft besser vorbereitet werden. Dabei darf es nicht zu Unterteilung in Laptopklassen und Nicht-Laptopklassen kommen, sondern ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler erstellt werden. Dabei sollte in Kooperation mit Firmen ein Angebot erstellt werden, sodass keine Person ausgeschlossen wird. Vorangestellt werden muss die didaktische Erarbeitung eines Digital-Konzeptes, sodass diese Klassen einen sinnstiftenden Einsatz der Geräte erleben. Dabei darf der Einsatz dieser Geräte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und kein Lernender sowie keine Lernende aufgrund von finanziellen Hemmnissen von dem Angebot ausgeschlossen werden.

 

 

Die Schulung  der handschriftlichen Schreib- und Lesekompetenz bleibt dabei weiterhin zentrale Aufgabe der Schule über die ganze Schulzeit.

  • Es soll ein landesweites Programm auferlegt werden, welches die konsequente Nutzung von E-Learning-Angeboten an den Berliner Schulen fördert, ausbaut und die Schulen mit Fortbildungsangeboten und dem nötigen Support unterstützt.
  • Jede Schule benötigt einen/eine IT-Beauftragten/IT-Beauftragte der/die keine unterrichtende Lehrkraft sein soll, sondern eine extra angestellte Fachkraft. Diese soll sich nicht nur in den Pausen und in ihrer Freizeit um das Netzwerk oder die IT-Geräte der Schule kümmern, sondern dieser Tätigkeit hauptberuflich nachgehen. Diese Person soll dabei nicht die verpflichtende Stelle für Datenschutz innehaben.
  • Es soll noch stärker darauf geachtet werden, dass die Lehrkräfte sowie die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Bereich der Medienkompetenz geschult und während des Studiums und der schulpraktischen Ausbildung in diesem Bereich fortgebildet werden.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung möge sich dafür einsetzen, dass an Berliner Schulen der barrierefreie Zugang zu freien und offenen digitalen Bildungsmedien sowie Lernmitteln deutlich verbessert wird. Damit wird ein weiterer Schritt in eine Schule mit Bildungs- und Chancengleichheit sowie einer Schule mit gelebter Inklusion vollzogen.
  • Der Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus sollen auf die Kultusministerkonferenz einwirken, sodass ein Bildungsziel für alle Unterrichtsfächer aufgenommen wird, welches den Bereich der Befähigung zum selbstbestimmten, verantwortungsvollen, kritischen und kreativen Umgang mit digitalen Medien und Dienstleistungen umfasst.

 

Antrag 95/I/2015 Integrativer Schul-Raum von Morgen

15.05.2015

Die SPD setzt sich seit ihrer Gründung für Aufstieg durch Bildung ein. Wir streiten schon lange und auch  weiterhin für progressive Bildungskonzepte, die niemanden zurücklassen. Wir brauchen  Inklusion, denn alle Kinder sollen möglichst lange gemeinsam lernen können. Wir wollen eine integrative Bildung, unabhängig von  Herkunft oder dem Geldbeutel der Eltern. Dafür brauchen wir Bildung, die ausfinanziert ist. Als zentrales Element moderner Pädagogik erkennen wir Raum an – als „dritten Pädagogen“ neben Lehrenden und Mitlernenden. Hier sehen wir für Berlin einen Aufholbedarf, den wir ernst nehmen und zielgerichtet angehen wollen.

 

Daher setzt die SPD Berlin eine Arbeitsgruppe ein, die ein Rahmenkonzept für den Raum der Schule von Morgen entwickeln wird. Dabei sollen die Kompetenzen unserer sozialdemokratischen Bezirks- und LandespolitikerInnen (aus Senat, Abgeordnetenhaus, Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen) genauso einfließen wie die von PädagogInnen, ElternvertreterInnen, ArchitektInnen sowie punktuell weiterer Fachpersonen. Das Rahmenkonzept soll die speziellen architektonischen Herausforderungen moderner Bildung berücksichtigen, darunter insbesondere die folgenden Aspekte:

 

 

a) Inklusion braucht Raum. Wir möchten sie nicht nur fordern, sondern wirklich anbieten können. Unsere Schule der Zukunft ist daher so weit wie möglich barrierefrei. Dabei geht es um mehr als um die Beseitigung physische Barrieren, wie beispielsweise durch Rampen für RollstuhlfahrerInnen, auch wenn dies ein erster wichtiger Ansatz sein kann.

 

b) Demographische Veränderungen brauchen flexiblen Raum. Wir können heute schwerer denn je, den tatsächlichen Raumbedarf von morgen prognostizieren. Daher muss den Schulen ein gewisser Spielraum zum Wachsen wie zum Schrumpfen zugestanden werden – ohne dass unmittelbar negative Konsequenzen folgen.

 

c) Integration braucht Raum. Wir wollen wohnortnahe Willkommensklassen ermöglichen – denn ein Schulweg durch die halbe Stadt erschwert das gemeinsame Lernen.

 

d) Ganzheitliche Bildung braucht Raum. Kinder wollen toben, sich sportlich betätigen, kreativ gestalten – nicht nur, aber auch am Nachmittag.

 

e) Ganztagsbetreuung braucht Raum. Es braucht zusätzlichen, individuell gestaltbaren Raum für die Ganztagsbetreuung, wenn wir wollen, dass Kinder gerne am Nachmittag bleiben und Schule als für sie positiven Raum erleben. Außerdem folgt aus der Ganztagsbetreuung ein Anspruch an eine entsprechende Schulmensa bzw. auch Schulkantinen, welche eine schmackhafte und gesunde Ernährung ermöglichen.

 

f) Moderner Schulraum öffnet sich dem Kiez. Es gibt in unserer Schule der Zukunft nicht nur Raum für Elterncafès, auch weitere Angebote wie Stadtteilinitiativen oder Jugendclubs, Kitas oder Bibliotheken können dort Raum finden. Manches kann im Sinne einer Doppelnutzung in Räumlichkeiten stattfinden, welche zeitweise nicht benötigt werden. Andere Angebote können kurz- oder langfristig fest in Schulgebäuden untergebracht werden. Damit wird die Einbindung von Schule in ihrem Kiez gestärkt, während gleichzeitig haushalterisch nachhaltige Lösungen verfolgt werden. Diese Möglichkeiten erfordern aber auch eine Konstante vor Ort (Stichwort Hausmeister) und entsprechende architektonische Lösungen (Zwischentüren, Treppenhäuser), welche die halb-öffentlichen Bereiche von den übrigen abtrennen und so eine flexiblere Nutzung als heute ermöglichen.

 

g) Moderne Schule braucht Raum für ein Profil. Wenn eine Schule gute Zusatzangebote macht und entsprechende Profile entwickelt, wollen wir diese wichtigen positiven pädagogischen Zusatzangebote würdigen und daher müssen auch die Möglichkeiten bestehen, den zusätzlichen Raumbedarf zu bedienen.

 

h) Moderner Schulraum braucht Flexibilität. Künftiges Lernen findet in ganz neu zu organisierenden Formen statt, wie beispielsweise flexibel gestaltbare Lerninseln oder Cluster. Dort wo das heute noch nicht möglich ist, braucht es die entsprechende Flexibilität auf der anderen Seite.

 

Das Rahmenkonzept berücksichtigt die Möglichkeiten, die durch bestehende Schulgebäude unterschiedlichen Alters gegeben sind und zeigt Wege auf, diese in unserem Sinne umzugestalten.

 

Gleichzeitig sehen wir uns vor einer angespannten Haushaltslage in den Bezirken. Ganz realistisch wissen wir: Die wenigsten Schulen werden nach unseren Vorstellungen neu gebaut werden können. Daher müssen wir bei jeder anstehenden Schulrenovierung oder -umgestaltung klar vor Augen haben, in welche Richtung wir Schule weiterentwickeln wollen. Das Rahmenkonzept sollte daher auch Wege aufzeigen, wie moderner Schulraum auch bereits im Rahmen kleinerer Umbaumaßnahmen verwirklicht werden kann. Der Renovierungsbedarf der Gebäude muss frühzeitig ermittelt und in das Gesamtkonzept eingearbeitet werden, damit nicht jedes Mal aufs neue geprüft wird, was im Einzelfall nachzubessern ist. Auch die Möglichkeit von Architekturwettbewerben sollten bei Neu- und Umbauten in Betracht gezogen werden. Zur Verwirklichung des Rahmenkonzepts bedarf es die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten, weshalb wir die Auflage eines Landesförderprogramms fordern für Umbaumaßnahmen, die sich nicht nur an Renovierung von Toiletten oder energetischen Sanierungen ausrichten, sondern auch vorgenannte Umgestaltungen zur Anpassung an moderne pädagogische Konzepte berücksichtigen.

 

Um die notwendigen politischen Entscheidungen mit dem nötigen Sachverstand aller Betroffenen fundiert treffen zu können und eine hohe Akzeptanz für die Umsetzung zu erhalten, werden diese frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse integriert. Dass bedeutet konkret, dass wir dort, wo grundsätzlich über Neu- und Umbauten, Schließungen oder Zusammenlegungen von Schulen nachgedacht wird, die betroffene Bevölkerung und die von uns geschaffenen Organe, wie die Schulkonferenz und Elternvertretung, frühzeitig mit an den Tisch holen und sie mit in unsere Entscheidungsfindung einbeziehen.

 

 

Antrag 98/I/2015 Für eine entgeltlose Prüfung und Anerkennung von im Ausland erworbenen schulischen, beruflichen und hochschulischen Abschlüssen

15.05.2015

Die Kosten für eine Prüfung und Anerkennung von im Ausland erworbenen schulischen, beruflichen und hochschulischen Abschlüssen nach dem Berliner Anerkennungsgesetz sind von öffentlicher Seite im Voraus vollständig und für alle beantragenden Personen zu übernehmen. Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, einen entsprechenden Antrag einzubringen.

Antrag 93/I/2015 Anpassung der Rahmenlehrpläne und Verbesserung von Nachteilsausgleichen von Schüler*innen mit Behinderungen

15.05.2015

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert:

 

  • Rahmenlehrplanvorgaben für Schüler*innen mit einer Behinderung, die es ihnen erschwert bzw. nicht möglich macht dem Anspruch eines Teilgebietes der Rahmenlehrpläne gerecht zu werden, auszuhebeln und für diese Teilgebiete individualisierte Alternativlehrpläne oder Aufgaben zu erstellen

 

  • Prüfungsunterlagen für Schüler*innen mit einer Behinderung, die es ihnen erschwert bzw. nicht möglich macht, Teilaufgaben oder ganze Aufgabentypen in den Prüfungen des Mittleren Schulabschlusses sowie des Abiturs und des Fachabiturs zu lösen, sodass das Ergebnis vergleichbar wäre, mit dem der Schüler*innen ohne Behinderung zu ändern und diese Aufgaben durch andere Aufgaben zu ersetzen

 

  • neu konzipierte Rahmenlehrpläne so flexibel zu gestalten, dass Schüler*innen mit Behinderung – egal welcher Schulform – keinen Nachteil daraus ziehen oder es zu einer Diskriminierungssituation aufgrund ihrer Behinderung kommt

 

  • je nach Bedarf der*des Einzelnen und der unterschiedlichen Schwere der Behinderungen eine Veränderung der Belegungspflicht für die Oberschule für Schüler*innen mit Behinderung vorzunehmen

 

  • Unterrichtsmethoden an Schwerpunktschulen noch gezielter auf die Schüler*innen mit Behinderung auszurichten; zur besseren Vermittlung des Unterrichtsstoffes, damit eine bessere Vorbereitung auf Prüfungen bereits im Unterricht stattfindet. Dafür muss es mehr entsprechend verpflichtende Weiterbildungsseminare für ausgewählte Lehrer*innen der jeweiligen Schule geben, um eine Inklusion zu ermöglichen.

 

  • dem Beispiel des Bildungsministerium Nordrhein-Westfalens folgend eine Arbeitshilfe für Schulen und Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, in der über das Recht auf individuelle Nachteilsausgleiche, die jeweiligen Bedingungen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten informiert wird

 

Schulen müssen generell so ausgestattet werden, dass die Inklusion von Seiten der Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen etc. auch tatsächlich leistbar ist.