Antrag 93/I/2015 Anpassung der Rahmenlehrpläne und Verbesserung von Nachteilsausgleichen von Schüler*innen mit Behinderungen

Status:
Erledigt

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert:

 

  • Rahmenlehrplanvorgaben für Schüler*innen mit einer Behinderung, die es ihnen erschwert bzw. nicht möglich macht dem Anspruch eines Teilgebietes der Rahmenlehrpläne gerecht zu werden, auszuhebeln und für diese Teilgebiete individualisierte Alternativlehrpläne oder Aufgaben zu erstellen

 

  • Prüfungsunterlagen für Schüler*innen mit einer Behinderung, die es ihnen erschwert bzw. nicht möglich macht, Teilaufgaben oder ganze Aufgabentypen in den Prüfungen des Mittleren Schulabschlusses sowie des Abiturs und des Fachabiturs zu lösen, sodass das Ergebnis vergleichbar wäre, mit dem der Schüler*innen ohne Behinderung zu ändern und diese Aufgaben durch andere Aufgaben zu ersetzen

 

  • neu konzipierte Rahmenlehrpläne so flexibel zu gestalten, dass Schüler*innen mit Behinderung – egal welcher Schulform – keinen Nachteil daraus ziehen oder es zu einer Diskriminierungssituation aufgrund ihrer Behinderung kommt

 

  • je nach Bedarf der*des Einzelnen und der unterschiedlichen Schwere der Behinderungen eine Veränderung der Belegungspflicht für die Oberschule für Schüler*innen mit Behinderung vorzunehmen

 

  • Unterrichtsmethoden an Schwerpunktschulen noch gezielter auf die Schüler*innen mit Behinderung auszurichten; zur besseren Vermittlung des Unterrichtsstoffes, damit eine bessere Vorbereitung auf Prüfungen bereits im Unterricht stattfindet. Dafür muss es mehr entsprechend verpflichtende Weiterbildungsseminare für ausgewählte Lehrer*innen der jeweiligen Schule geben, um eine Inklusion zu ermöglichen.

 

  • dem Beispiel des Bildungsministerium Nordrhein-Westfalens folgend eine Arbeitshilfe für Schulen und Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, in der über das Recht auf individuelle Nachteilsausgleiche, die jeweiligen Bedingungen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten informiert wird

 

Schulen müssen generell so ausgestattet werden, dass die Inklusion von Seiten der Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen etc. auch tatsächlich leistbar ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch bereits existierende Verordnungen und den neuen Rahmenlehrplan (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

(LPT I/2015: Überwiesen an FA V – Stadt des Wissens – Empfehlung des Fachausschusses: erledigt durch bereits existierende Verordnungen und den neuen Rahmenlehrplan)