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Antrag 08/II/2015 Eine Freienvertretung für Freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen

16.10.2015

in den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten und Landesrundfunkhäusern einzurichten.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundesrat und in den Rundfunkräten werden aufgefordert folgende Forderungen zu beschließen:

 

Einrichtung einer Freienvertretung für Freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnlichen Personen, die dann der Personalvertretung in den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten und Landesrundfunkhäusern angegliedert werden.

 

Eine Novellierung der Personalvertretungsgesetze auf Bundesebene, einschließlich Deutsche-Welle-Gesetz, auf Bundes- und Landesebene.
Ausgenommen sind die Bundesländer NRW, Baden-Württemberg, Hessen und Bremen, Saarland und Rheinland-Pfalz.
In diesen Ländern wurde diesbezüglich bereits eine Freienvertretung verankert.

Antrag 07/II/2015 Die Beseitigung der Grauzone zwischen einer Scheinselbstständigkeit und einer Festanstellung

16.10.2015

in den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten und Landesrundfunkhäusern.

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundesrat und in den Rundfunkräten werden aufgefordert, folgende Forderungen zu beschließen:

 

Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen zur Regulierung von „arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnissen“ in die Überleitung in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten und Landesrundfunkhäusern.

Antrag 29/I/2015 Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher aufwerten

15.05.2015

Der Landesparteitag begrüßt die Initiative der Genossin Schwesig, die Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher an die Gehälter der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer anzunähern.

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, als Einstieg in eine solche Regelung, für die Forderungen der Gewerkschaften Ver.di und GEW einzutreten.

 

Antrag 74/I/2015 Starke Schule, starke Zukunft - Stärkung der Grundschulen in Berlin

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Grundschulen Berlins entsprechend den Anforderungen auszustatten.

 

Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

 

a) Individualisiertes und schülerzentriertes Lernen

  • eine Doppelsteckung an in den JÜL- Klassen (Jahrgangsübergreifendes Lernen) wird gesichert.
  • In der Schulanfangsphase wird die Schülerfrequenz von 20 SchülerInnen/Klasse eingeführt.
  • Die Vermittlung von Sprachförderung im Lehramtsstudium, im Vorbereitungsdienst und in der Weiterbildung wird gestärkt sowie ein Pool für SprachmittlerInnen eingerichtet.
  • Es wird ein gesamtstädtisches Konzept für die Integration von Flüchtlingskindern entwickelt.
  • Bei der Umsetzung der Inklusion (bei Lern- und Entwicklungsstörungen) werden entsprechende Maßnahmen vorrangig angegangen und schulnah umgesetzt.
  • Es wird die gleiche Ausstattung an Deutsch als Zweitsprache-Mitteln wie an Sekundarschulen gesichert.

 

b) Personalsituation an Berliner Grundschulen

  • Es wird eine sofortige breit angelegte Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative zur Versorgung mit Grund- und Sonderschullehrkräfte gestartet.
  • Es werden Anreize geschaffen, um qualifizierte Lehrkräfte und ErzieherInnen für Brennpunktschulen zu gewinnen.
  • Es wird die gleiche Ausstattung an Funktionsstellen und Sozialpädagogen wie an Sekundarschulen eingereichtet.
  • Es werden fünf Prozent Vertretungsreserve zusätzlich zu den Personalkosten-Budgetierung-Mitteln gesichert, um den erhöhten Krankenstand an Brennpunktschulen zu kompensieren.
  • Es wird die gleiche Bezahlung und gleiches Unterrichtsdeputat für Grundschullehrkräfte wie an anderen Schulformen gesichert.

 

c) Qualität an Berliner Grundschulen

  • Es wird ein schulischer Stundenpool für Fortbildungsmaßnahmen eingerichtet.
  • Das Bonusprogramm für Schulen in schwieriger Lage wird verstetigt.
  • Es wird ein Sofortprogramm für Renovierungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (nach dem Modell in Hamburg) gestartet.
  • Der erhöhte Bedarf der räumlichen Austattung der Schulen in schwieriger Lage wird mit entsprechenden Musterraumprogrammen abgesichert.

 

Antrag 79/I/2015 Praxisnähe schaffen für bessere Übergänge von Schule in den Beruf

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert im Rahmen der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf, Unterstützung, insbesondere finanzieller Art,  für diejenigen Schulen in Berlin bereitzustellen, die in den Verbleibsstatistiken für Schülerinnen und Schüler eine niedrige Übergangsquote in ungeförderte duale Ausbildung aufweisen. Solange keine umfassenden Verbleibsstatistiken vorliegen, sollen die finanziellen Mittel nach der Quote der lernmittelbezuschussten SchülerInnen und SchülerInnen  nicht-deutscher Herkunft zugesprochen werden.

 

Die zusätzliche Unterstützung dieser Zielschulen beinhaltet:

 

  • Eine „qualifizierte Vierstufigkeit“, die die Praxisnähe von Klasse 7.-10. fördert
  • einen kontinuierlichen schulischen Berufsorientierungsprozess
  • Personelle Verstärkung für den Ausbau des Berufsorientierungsprozess
  • Zielgruppengerechte Gestaltung des Konzepts (unter Berücksichtigung des Anteils der lernmittelbezuschussten (LmB) Schüler, bzw. Schüler nicht-deutscher Herkunft (NdH)
  • Monitoring der Vermittlungserfolge in ungeförderte Berufsausbildungen.