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Antrag 67/II/2023 Queer Refugees Welcome! Für eine Reform der Geflüchtetenpolitik

22.08.2023

Wir fordern eine grundlegende Reform der Geflüchtetenpolitik besonders mit Blick auf LSBTQIA*Geflüchtete. Hierzu sollen die SPD-Abgeordneten von Bund und Land sich für eine Reform der notwendigen Gesetze einsetzen, die folgende Maßnahmen enthält:

  1. 3 (1) 1. des Asylgesetzes soll um die “sexuelle Identität” und “Geschlechtsidentität” als Gründe der Flucht vor Verfolgung ergänzt werden. Mit der Aufnahme der sexuellen Identität und Geschlechtsidentität ins Asylgesetz wird die nationale Gesetzgebung an die Richtlinie 2011/95/EU angepasst, die diese Verfolgungsgründe bereits anerkennt.
  2. Für alle Mitarbeitenden von Ämtern, Behörden und Aufnahmeeinrichtungen sollen Sensibilisierungsprogramme zum Umgang mit LSBTQIA*-Geflüchteten verpflichtend angeboten werden. Diese Sensibilisierungsprogramme sollen in Zusammenarbeit mit entsprechenden zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtet werden.
  3. Bundesweit soll ein behördenunabhängiges Asylberatungssystem eingerichtet werden. Die Beratungen sollen hierbei u.a. als Einzelgespräche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die Beratungsangebote niedrigschwellig und flächendeckend angeboten werden und vor behördlichen Anhörungen wahrnehmbar sein. Die Einrichtung eines behördenunabhängigen Asylberatungssystems kommt der in Richtlinie 2013/33/EU festgeschriebenen Verpflichtung nach, Geflüchtete im Asylprozess über ihre Rechte und mögliche Rechtsberatungsstellen zu informieren. Dabei gewährleistet das Angebot von Einzelgesprächen, dass queere Menschen nicht vor Dritten ein Zwangsouting erleben müssen. Frühzeitige Beratungsangebote gewährleisten zudem, dass die Asylsuchenden rechtzeitig über die eigenen Rechte aufgeklärt werden.
  4. Sogenannte Ankerzentren werden abgeschafft und durch dezentrale Unterbringungen ersetzt.
  5. In allen Aufnahmeeinrichtungen muss Zugang zu rechtlicher, gesundheitlicher und psychologischer Betreuung für LSBTQIA*- Geflüchtete gewährleistet werden. Zudem müssen weitere Aufnahmeeinrichtungen speziell für LSBTQIA*-Geflüchtete geschaffen werden.
  6. Alle Kommunen werden insbesondere verpflichtet, Wohnraum für LSBTQIA*-Geflüchtete bereitzustellen. Ausreichende Mittel werden zentral zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Hierbei soll in jedem Fall jeweils Gruppen- und Einzelunterbringung grundsätzlich gewährleistet sein. Diese Wohnungen werden entweder von Fachträger*innen der queeren Wohnhilfe oder der Queerarbeit verwaltet oder von explizit hierfür zu schulendem Fachpersonal kommunaler Trägerschaften. Der Gesetzgeber legt Fristen zur Einrichtung und ihrer Kontrolle fest, sodass die Nichterfüllung dieser Aufgabe durch die Kommunen verhindert werden kann. Eine Einrichtung zu Lasten expliziten Wohnens bspw. für junge Geflüchtete oder flüchtende Frauen* findet nicht statt.
  7. Abschiebungen dürfen nicht weiter durchgeführt werden. Abschiebungen sind ein inhumanes Mittel der Geflüchtetenpolitik, wodurch Menschen häufig in lebensbedrohliche Situationen gebracht werden. Da ein Verfolgungsgrund aufgrund der sexuellen Identität oder Geschlechtsidentität niemals ausgeschlossen werden kann, sind alle Abschiebungen abzulehnen.

 

Antrag 81/II/2023 Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Effektiver Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Bundes

22.08.2023

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Geltungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen des Bundes zu erweitern und die gesetzlich beschriebenen Diskriminierungsmerkmale zu modifizieren.

 

Konkret ist bei der Novelle (auch in Umsetzung der bisherigen Beschlussfassung der Berliner SPD) zu berücksichtigen:

  • der Anwendungsbereich des AGG wird auf Verwaltungshandeln der Bundesverwaltung, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes, des Bundesrechnungshofs, der Bundesbeauftragten oder des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Gerichte des Bundes erweitert
  • der Begriff „Rasse“ wird mit „rassistischer Zuschreibung“ ersetzt
  • ein Verbot von Diskriminierung aufgrund des „sozialen Status“ wird in das AGG aufgenommen

 

Antrag 46/II/2023 Kein Vaterschaftsurlaub - Für eine inklusive Partner*innenfreistellung

22.08.2023

Wir fordern, dass die geplante Regelung zum „Vaterschaftsurlaub“ auf eine „Partner*innenfreistellung“ ausgeweitet und somit umbenannt wird, um sowohl gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen anzuerkennen, als auch die Möglichkeit der Freistellung für die / den Partner*in von gebärenden Personen oder die Benennung einer Person z.B. durch Alleinerziehende zu ermöglichen, welche nicht an die biologische Erzeugerschaft gebunden ist.

 

Antrag 48/II/2023 Inklusive Formulare für alle Eltern: Schluss mit der Diskriminierung queerer Familien 

22.08.2023

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass alle aktuell genutzten Formulare, beispielsweise Anträge, der Verwaltung, in denen auf Eltern Bezug genommen wird, unverzüglich dahingehend zu ändern sind, dass eine binäre Einteilung nicht mehr stattfindet und genderneutrale Sprache genutzt wird (z.B. statt „Vater/Mutter“ alternativ „Elternteil/Elternteil“).

Antrag 07/II/2023 Informierte Entscheidungsfindung sichern

22.08.2023

Bei Mitgliederentscheiden, bspw. über eine Koalition/ einen Koalitionsvertrag, ist sicherzustellen, dass die offiziellen Informationen seitens der Partei gegenüber den Mitgliedern alle Positionen zu gleichen Teilen abbilden und angemessen repräsentieren.

Im Rahmen eines Mitgliederentscheids muss ein ausreichender Zeitraum zum Informationsaustausch und zur Meinungsbildung eingeräumt werden. Dieser sollte min. 4 Wochen betragen.