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Antrag 94/II/2023 Vertrauen statt Verurteilung – Zeugnisverweigerungsrecht auch für Sozialarbeiter*innen!

21.08.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich dafür einzusetzen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen geschaffen wird.

Antrag 110/II/2023 Semesterticket und Auszubildenden-Ticket der bundesweiten ÖPNV-Kostenreduzierung gerecht, sozialverträglich und räumlich anpassen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden dazu aufgefordert, sich für die Einführung eines für Studierende und Auszubildende subventioniertes 19-EUR-Deutschlandticket einzusetzen. Eine Fahrradmitnahme für den Tarifbereich ABC ist zu gewährleisten.

 

Die Einführung des Tickets soll zum Wintersemester 2023 angestrebt werden, spätestens aber zum Beginn des Sommersemester 2024 erfolgen.

 

Über diese kurzfristige und als Zwischenlösung gedachte „Berliner Lösung“ hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages dazu auf, sich für ein bundesweites gültiges Studierenden- und Auszubildenen-Ticket auf Sozialticket-Niveau einzusetzen.

Antrag 129/II/2023 Wahlrecht mit 16 umsetzen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, auf Basis des vorliegenden Gesetzesentwurfes der vorherigen Koalitionsfraktionen schnellstmöglich den Gesetzgebungsprozess zur Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr einzuleiten. Im Rahmen dessen soll noch in diesem Jahr mindestens die erste Lesung im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses erfolgen.

Antrag 95/II/2023 Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit

21.08.2023

Sozialarbeiter*innen sind darauf angewiesen, dass ihre Klient*innen ihnen ihre Lebenswelten öffnen, die oft von Armut und Ohnmachtsgefühlen, aber auch von Gewalt und Straffälligkeit geprägt sind. In persönlichen Notlagen werden persönliche Geheimnisse anvertraut, weil die Sozialarbeiter*innen oft der letzte Anker möglicher gesellschaftlicher Hilfen und Intervention sind. Diese Arbeit basiert auf Vertrauen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Um diese wichtige Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, das erarbeitete Vertrauen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu schützen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, durch eine Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zu erweitern.

Antrag 113/II/2023 Dringendst zusätzliche Finanzmittel für den besonderen Fahrdienst im Doppelhaushalt 2024/2025 einsetzen

21.08.2023

Seit 2019 sind die Kosten für Taxifahrten in Berlin durch die Zehnte und Zwölfte Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr um fast 31 % angestiegen. Während der ganzen Zeit ist eine Anpassung der Leistungen für die Berechtigten des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen allerdings ausgeblieben. Überfällig ist seit langem also eine entsprechende Kompensation durch die Erhöhung des Zuschusses zur Nutzung des Taxikontos bzw. der Streichung der Eigenbeteiligung. Dies ist auch deshalb gerecht, da bisher allen Berliner*innen mit dem 49 Euro-Ticket ein finanzieller Anreiz zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs geboten wird – nur denen nicht, die den ÖPNV u.a. aufgrund der Schwere ihrer Behinderungen nicht nutzen können. Das ist eine politisch produzierte Gerechtigkeitslücke.

 

Um die Benachteiligung der Nutzer*innen des Taxikontos zu beenden, braucht es im Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Finanzmittel für den besonderen Fahrdienst. Auf der Grundlage der erhöhten Haushaltsmittel hat eine Überarbeitung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes mit einer Erhöhung des Erstattungsbetrages zum Taxikonto (als Bestandteil des Sonderfahrdienstes) und dem Wegfall der Eigenbeteiligungspauschale zu erfolgen.

 

Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der SPD bzw. der politisch Verantwortlichen in Sen ASGIVA. Den Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, u.a. dem Berliner Behindertenparlament, wurden diese Änderungen bereits politisch zugesagt.