Antrag 131/II/2022 Finanzinvestoren raus aus der Gesundheits- und Pflegebranche

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, dass Krankenhäuser und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nicht mehr an private Betreiber verkauft werden dürfen. Beim Verkauf von Krankenhäusern und MVZ durch private Betreiber ist den Kommunen ein gesetzliches Vorkaufsrecht einzuräumen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den rechtlichen Rahmen für Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren, insbesondere sogenannte investorenbetriebene MVZ (iMVZ) zu ändern, um Profitstreben im Gesundheitswesen zu verhindern.

 

Wir fordern:

 

  • Für die Zulassung bzw. Nachbesetzung von MVZ soll es Vorgaben geben, die sicherstellen, dass diese weder in einzelnen Regionen noch in einzelnen Fachrichtungen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen können und so die freie Arztwahl unterlaufen wird. Oligo- oder Monopole einzelner Träger müssen ausgeschlossen werden.
  • Dem kommunalen Sicherstellungsauftrag wollen wir besser gerecht werden! Hierfür soll im Krankenhausfinanzierungsgesetz ein Vorrang öffentlicher Trägerschaft verankert werden.
  • Bei Behandlungsfragen soll es ein Weisungsverbot der kaufmännischen Leitung gegenüber der ärztlichen Leitung geben. Eine ärztliche Entscheidung darf nicht von ökonomischen Interessen bestimmt sein.
  • Für die ärztliche (zukünftig auch pflegerische) Leitung vor Ort im jeweiligen MVZ bzw. Krankenhaus soll ein Mindesttätigkeitsgebot sowie eine Mindestberufserfahrung gelten.
  • Mengen- und leistungsbezogene Zielvorgaben für Ärztinnen und Ärzte in MVZ und Krankenhäusern müssen verboten werden.
  • Kontrollen müssen ausgeweitet werden, um sicherzustellen, dass MVZ das gesamte vorgeschriebene Leistungsspektrum für Patientinnen und Patienten anbieten und sich nicht auf einzelne lukrative Leistungen beschränken können.
  • Über die Eigentums- und Beteiligungsstrukturen bei MVZ und Krankenhäuser soll mehr Transparenz herrschen, z.B. über Schilder am Eingang der Praxis oder eindeutige Hinweise auf der Website der Einrichtung.

 

Beim Verkauf von Krankenhäusern und MVZ durch private Betreiber ist den Kommunen ein gesetzliches Vorkaufsrecht einzuräumen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den rechtlichen Rahmen für Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren, insbesondere sogenannte investorenbetriebene MVZ (iMVZ) zu ändern, um Profitstreben im Gesundheitswesen zu verhindern.

 

Wir fordern:

 

  • Für die Zulassung bzw. Nachbesetzung von MVZ soll es Vorgaben geben, die sicherstellen, dass diese weder in einzelnen Regionen noch in einzelnen Fachrichtungen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen können und so die freie Arztwahl unterlaufen wird. Oligo- oder Monopole einzelner Träger müssen ausgeschlossen werden.
  • Dem kommunalen Sicherstellungsauftrag wollen wir besser gerecht werden! Hierfür soll im Krankenhausfinanzierungsgesetz ein Vorrang öffentlicher Trägerschaft verankert werden.
  • Bei Behandlungsfragen soll es ein Weisungsverbot der kaufmännischen Leitung gegenüber der ärztlichen Leitung geben. Eine ärztliche Entscheidung darf nicht von ökonomischen Interessen bestimmt sein.
  • Für die ärztliche (zukünftig auch pflegerische) Leitung vor Ort im jeweiligen MVZ bzw. Krankenhaus soll ein Mindesttätigkeitsgebot sowie eine Mindestberufserfahrung gelten.
  • Mengen- und leistungsbezogene Zielvorgaben für Ärztinnen und Ärzte in MVZ und Krankenhäusern müssen verboten werden.
  • Kontrollen müssen ausgeweitet werden, um sicherzustellen, dass MVZ das gesamte vorgeschriebene Leistungsspektrum für Patientinnen und Patienten anbieten und sich nicht auf einzelne lukrative Leistungen beschränken können.
  • Über die Eigentums- und Beteiligungsstrukturen bei MVZ und Krankenhäuser soll mehr Transparenz herrschen, z.B. über Schilder am Eingang der Praxis oder eindeutige Hinweise auf der Website der Einrichtung.

 

Beim Verkauf von Krankenhäusern und MVZ durch private Betreiber ist den Kommunen ein gesetzliches Vorkaufsrecht einzuräumen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: