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Antrag 126/I/2023 Wohnungssuchende vor sexueller Belästigung schützen!

27.04.2023

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sexuelle Belästigungen im Zusammenhang mit der Wohnungssuche unter Strafe gestellt werden. Insbesondere soll es unter Strafe gestellt werden, dass eine Person für die Vermietung von Wohnraum sexuelle Handlungen fordert.

 

Eine solche Strafbarkeitsnorm ist auch mit Blick auf die völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands aus der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dringend geboten. Artikel 40 („Sexuelle Belästigung“) der Konvention verlangt nämlich, jede Form von ungewolltem sexuell bestimmtem verbalem, nonverbalem oder körperlichem Verhalten mit dem Zweck oder der Folge, die Würde einer Person zu verletzen, unter Strafe zu stellen. Die aktuell bestehende Strafbarkeitslücke ist deshalb zu schließen.

Antrag 123/I/2023 Für Rechtsstaatlichkeit in der Einstellungspraxis im Schuldienst

27.04.2023

§ 2 des „Gesetz zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes“ (Neutralitätsgesetz) ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Abschaffung des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung insbesondere von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.

Antrag 122/I/2023 Für Rechtsstaatlichkeit in der Einstellungspraxis im Schuldienst

27.04.2023

§ 2 des sog. Berliner Neutralitätsgesetzes ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Reformierung des § 2 des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.

Antrag 121/I/2023 Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im öffentlichen Dienst und in den öffentlichen Unternehmen sicherstellen - Reform des Landesgleichstellungsgesetz

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses *und des Senats* werden aufgefordert, die im rot-grün-roten Koalitionsvertrag von 2021 angestrebte Reform des Landesgleichstellungsgesetzes – wie im Gesetzentwurf dargestellt – in der aktuellen Legislaturperiode zu verabschieden.

 

Bei der gesetzgeberischen Umsetzung der Reform müssen zwingend die Schwerpunkte pro-aktive Frauenförderung, Stärkung der Frauenvertretungen, wesentlich verbesserte Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit und die Verbesserung der Position der Gleichstellungsbeauftragten in den Bezirken normativ verankert werden.

Antrag 120/I/2023 Für eine faire Berechnung der Tagessätze als Geldstrafe im deutschen Strafrecht

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Geldstrafen im deutschen Strafrecht konsequenter an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen werden.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, geeignete Regelungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Menschen, die ein niedriges Einkommen und kein Vermögen haben, bei die Berechnung von Geldstrafen nicht über das Maß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hinaus belastet werden und ein Einwirkungsübermaß vermieden wird.

 

Die Staatsanwaltschaft soll in die Lage versetzt werden, ohne erheblichen bürokratischen Mehraufwand das Einkommen von beschuldigten Personen zu ermitteln. Zu diesem Zweck soll die Einrichtung eines elektronischen Auskunftsystems geprüft werden. Das elektronische Auskunftssystem soll so gestaltet werden, dass die Staatsanwaltschaft durch eine einzige Auskunftsanfrage erfährt, bei welchen Banken der oder die Beschuldigte Konten hat und welche Zahlungseingänge und -ausgänge es in dem von der Staatsanwaltschaft bestimmten Zeitraum gegeben hat.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden zudem aufgefordert, sich für eine verständliche Gestaltung von Strafbefehlen einzusetzen. Insbesondere sollten Beschuldigte im Strafbefehl klar erkennen können, nach welchem geschätzten Einkommen sich die Höhe der beantragten Geldstrafe bemisst, und ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sich ein Einspruch auch allein auf die angestrebte Tagessatzhöhe beschränken kann. Es ist zu prüfen, ob Strafbefehlen im Sinne der Verständlichkeit und des einfacheren Zugangs zum Recht ein Formular zur Erhebung eines Einspruchs beigefügt werden sollte.