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Antrag 133/I/2023 Mehr Schutz für Feuerwehren und Rettungsdienste bei gewalttätigen Angriffen

27.04.2023

Wir fordern die Berliner Senats-Innenverwaltung auf, auch im Rahmen ihrer Arbeitgeberfürsorgepflicht, für einen besseren Schutz von Rettungskräften in Feuerwehren und Rettungsdiensten einzustehen. Es braucht deshalb:

 

  • eine bessere Personalausstattung der Feuerwehr- und Rettungswachen, um sich im Einsatz gegen mögliche Attacken entsprechend gut schützen zu können
  • noch mehr weiterführende Workshops/Ausbildungsformate, die Einsatzkräfte auf die schlimmen Attacken im Alltag vorbereiten, hierbei sind unbedingt auch die Hilfsorganisationen sowie die Freiwilligen Feuerwehren mit zu berücksichtigen
  • mehr psychologische Betreuungskräfte, die nach Attacken für Reflexions-Gespräche bereitstehen und unmittelbar danach „Hilfe für die Helfenden“ leisten können
  • die flächendeckende Ausstattung der Feuerwehren und Rettungsdienste mit Bodycams sowie ein Datenschutzkonzept was den Einsatzkräften die Anwendung der Bodycam auch in geschlossenen, nichtöffentlichen Räumen sowie in der Versorgung von Patient:innen zu ermöglichen.
  • eine konsequente Erstattung von Strafanzeigen nach entsprechenden Angriffen auf die Berliner Feuerwehr und den Hilfsorganisationen (§114 StGB i.V.m. §115 StGB) und eine schnelle Strafverfolgung sowie Verurteilung der Täter:innen.

 

Antrag 132/I/2023 Berliner Verwaltung nachhaltig reformieren – Umsetzung konsequent angehen

27.04.2023

Die SPD-Mitglieder im Senat, im Abgeordnetenhaus und in den Bezirken werden aufgefordert, die in der letzten Wahlperiode mit dem „Zukunftspakt Verwaltung“ begonnenen Prozesse zur Verwaltungsreform konsequent weiterzuführen und in diesem Sinne das am 7.2.2023 vom Senat beschlossene Eckpunktepapier umzusetzen, um spätestens zum Ende dieser Wahlperiode sichtbare Ergebnisse zu erzielen.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen anzugehen und werden begrüßt:

 

Bezirksreformen und gesamtstädtische Steuerung

Einfachgesetzlich sind die Neuordnung einer einheitlichen Ämterstruktur, die Wiedereinführung der Fachaufsicht und die verstärkte Steuerung über Zielvereinbarungen zu regeln.

 

Bei der Neuordnung einer einheitlichen Ämterstruktur ist auch berlinweit eine einheitliche Zuordnung der Ämter auf die Abteilungen, soweit möglich auch entlang der jeweiligen Politikfelder, vorzusehen, um nach außen klare Zuständigkeiten aufzuzeigen. Dazu gehört aber auch, wie vom Landesparteitag bereits beschlossen, eine gesetzliche Festschreibung zur Bezirksverwaltung kongruenter Senatsressorts, weil nur so Schnittstellenprobleme zwischen Hauptverwaltung und Bezirke vermieden werden können.

 

Im Zuge dieser Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen im Land Berlin können die Fachausschüsse des Rats der Bürgermeister die heute in allen Geschäftsbereichen üblichen Bezirksstadträterunden mit den Senatsverwaltungen ersetzen.
Die Wiedereinführung der Fachaufsicht auf einzelne Aufgabenbereiche wird ausdrücklich begrüßt, bietet sie doch die Gewähr eines einheitlichen Verwaltungshandelns in dem Land Berlin. Eine Fachaufsicht der Senatsverwaltungen setzt jedoch voraus, dass diese für deren Wahrnehmung auch fachlich besser qualifiziert werden. Denn in vielen Fragen resultieren heute fachliche Differenzen zwischen Bezirken und Senatsverwaltungen nicht aus einer Verweigerung der Bezirke gegenüber den Vorgaben des Senats, sondern daraus, dass diese Vorgaben selbst nicht der sachgerechten Aufgabenerledigung dienlich sind bzw. teilweise auch verbindlichen Rechtsvorschriften widersprechen.

 

Wer Fachaufsicht ausübt, muss dann auch Verantwortung für das Ergebnis übernehmen.

Als wesentliches Instrument einer gesamtstädtischen Steuerung ist jedoch die Steuerung über Ziel und Projektvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken, wie im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz vorgesehen und in der letzten Wahlperiode im „Zukunftspakt Verwaltung“ konkret verabredet, vorzusehen. Dies ist eine Steuerung auf Augenhöhe und stärkt die Bezirke. Dazu ist es jedoch zwingend erforderlich, den Bezirken die zur vereinbarten Aufgabenerledigung benötigten personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Bei Aufgaben, die zugleich eine Aufgabenerledigung von Sonderbehörden erforderlich machen, sind diese in die Gestaltung der Zielvereinbarungen, ggf. über Rahmenzielvereinbarungen einzubeziehen.
Bei den 12 Berliner Bezirken handelt es sich hinsichtlich ihrer Einwohnerzahlen jeweils um Großstädte. Deshalb bedarf es – auch bei Wahrung gesamtstädtischer Interessen – starker Bezirke und Bezirksämter. Auch wenn die Bezirke nach der Berliner Verfassung Teile der Berliner Verwaltung und keine eigentlichen Kommunen sind, ist in den Bezirken die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Wir unterstützen daher die Bestrebungen, durch eine Verfassungsänderung die Stellung der Bezirksbürgermeistrinnen und Bezirksbürgermeister zu stärken und ein politisches Bezirksamt einzuführen. Dabei soll auch geprüft werden, ob nicht – wie im Kommunalbereich üblich -, die Wahlzeit der Bezirksamtsmitglieder unabhängig von der jeweiligen Wahlperiode des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen verlängert wird.

 

Um die Sichtbarkeit der Bezirke in der Öffentlichkeit und ihre Integrationsfunktion zu erhöhen, sind folgende Maßnahmen zu prüfen:

  • Einführung der Direktwahl von Bezirksbürgermeister*innen
  • Einführung eines Rederechts von Bezirksbürgermeister*innen im Abgeordnetenhaus
  • Einführung von Ortsausschüssen (jeweils pro Ortsteil, besetzt mit Bezirksverordneten und parteiunabhängigen Mitgliedern)
  • Einführung der Rechtsfähigkeit von Bezirken
  • Erhöhung der Zahl der Bezirke von 12 auf 14 (eigenständiger Bezirk im Bereich Wedding/Prenzlauer Berg, Neuordnung der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg auf drei Bezirke).
  • Zusätzliche Steuerungsrechte der Landesebene im Bezirk Mitte zur Wahrung der gesamtstädtischen Interessen – der Bezirk könnte das eigentliche Berliner Zentrum (Mitte/Tiergarten) umfassen, also insgesamt verkleinert, aber um Wittenbergplatz und Breitscheidplatz erweitert werden.

 

Bürgerdienste
Die Probleme mit den Bürgerämtern müssen unverzüglich nachhaltig beseitigt werden. Dazu müssen Senat und Bezirke wieder zu den bis 2019 funktionierenden Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift zur Einführung eines gesamtstädtischen Monitorings und Steuerungsverfahrens für die Ämter für Bürgerdienste“ (VV Monitoring und Steuerung Bürgerdienste) zurückkehren. Die Senatsinnenverwaltung muss zügig ihren Auftrag für ein neues Online-Terminmanagement-Systems für die Bürgerämter umsetzen.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit erhalten, innerhalb von zwei Wochen einen Termin für Verwaltungsdienstleistungen erhalten. Sollte dies über Online-Buchungen kurzfristig technisch und organisatorisch nicht möglich sein, müssen bis zur Herstellung eines funktionierenden Systems andere Möglichkeiten der Terminbuchung entwickelt und kommuniziert werden.

 

Der Ausbau von Online-Dienstleistungen muss vorangetrieben werden. Dabei können die heute schon betriebenen Dienstleistungen genutzt werden. Allerdings sind hier die Information und Kommunikation zu verstärken und es ist zwischen den Dienstleistungen, die durchgängig medienbruchfrei interaktiv erbracht werden können und denen, bei denen es lediglich eine um eine elektronische Auskunft handelt zu unterscheiden.

 

Die Ordnungsamts-App muss so weiterentwickelt werden, dass der Absender über den tatsächlichen Erledigungsstand seiner Meldung und nicht nur über die als „erledigt“ deklarierte Weiterleitung an die zuständige Stelle informiert wird. Außerdem sollte der Name „Ordnungsamts-App“ überdacht werden, weil viele der Anliegen, die über die App gemeldet und abgearbeitet werden, gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ordnungsämter fallen und von dort nur die richtigen Stellen weitergegeben werden. Durch dieses Verfahren wird ein irriges Verständnis für Verwaltungszuständigkeiten im Land Berlin verfestigt.

 

Die seit Mitte der 1990er Jahren vorhandenen mobilen Bürgerdienste müssen so angepasst werden, dass sie nicht nur in 3 Bezirken eingesetzt, sondern von allen Bezirken genutzt werden. Dafür sind zusätzliche Personalressourcen vorzusehen.

 

Digitalisierung

Die Einführung der digitalen Akte in der Berliner Verwaltung und die Modernisierung und Standardisierung der Technik der Berliner Verwaltung ist sowohl im Interesse der Dienstleistungserbringung als auch im Interesse der Beschäftigten in einer modernen und agilen Verwaltung zu forcieren und in dieser Wahlperiode deutlich voranzubringen.

 

Personal

Zur erfolgreichen Umsetzung aller angestrebten Reformmaßnahmen ist ausreichendes, engagiertes, vielfältiges und zielorientiertes Personal erforderlich. Deshalb fordern wir, den eingeschlagenen Weg eines veränderten Personalmanagements fortzusetzen. Dazu gehört ein landesweites einheitliches Personalentwicklungskonzept, eine verstärkte Personalgewinnung durch Quereinsteiger und Vielfalt der Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebens- und Berufsbiografien. In diesem Sinn muss das Personalmanagement neu gedacht und weiterentwickelt werden. Zur Förderung der Flexibilität und der besseren Möglichkeit eines beruflichen Wechsels in die Wirtschaft, soll Berlin, ähnlich wie der Bund und andere Bundeländer, ein Altersgeld einführen, das die Versorgung für ehemalige Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die auf eigenen Antrag aus diesem Beamtenverhältnis entlassen wurden, sichert. Weiterhin muss Berlin verstärkt die Möglichkeit nutzen EU-Bürgerinnen und Bürger in das Beamtenverhältnis zu übernehmen.

Um die Nachhaltigkeit der Personalmaßnahmen zu sichern, wird gefordert, dass die Leitungskräfte dieses vorleben und die Hausleitungen der Senatsverwaltungen mit ihren Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern sowie den Leiterinnen und Leitern der nachgeordneten Behörden und die Bezirksamtsmitglieder mit ihren Amtsleitungen jährliche Zielvereinbarungen abschließen und die Ergebnisse evaluieren.

Antrag 129/I/2023 Akute Hilfe für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien-Landesaufnahmeprogramm für Familienangehörige von Berliner:innen

27.04.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats dazu auf ein Landesaufnahmeprogramm für Familienangehörige von Berliner:innen aus den Erbebengebieten in der Türkei und Syrien nach §23 (1) AufenthG zu entwerfen. Die konkrete zu stellende Aufnahmeanordnung soll sich dabei auf Verwandte bis zum 4. Grad (z.B. Cousin, Cousine, Onkel, Tante) beziehen. Berliner:innen die ihre vom Erdbeben betroffenen Verwandten aufnehmen wollen, sollen dazu eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mehrere Familienangehörige, über einen Haushalt hinaus, sollen Verpflichtungserklärungen abgeben können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Einkommenskriterien für eine Verpflichtungserklärung nicht über dem durchschnittlichen Nettoeinkommen angesiedelt sind. Das Land Berlin sorgt für angemessene psychologische und sonstige Unterstützung sowie eine Basis Gesundheitsversorgung der Betroffenen. Auf Arbeitsverbote soll verzichtet werden. Das LEA sorgt für eine zügige Terminvergabe und Bearbeitung wird dazu mit den nötigen Ressourcen ausgestattet.

Antrag 128/I/2023  Einbahnstraße Visum: Für eine faire, zügige und transparente Visumsvergabe

27.04.2023

Problembeschreibung: Die Beantragung eines Visums für den Schengenraum oder auch eines nationalen D-Visums für Deutschland ist für Staatsangehörige vieler Länder, gerade Länder des Globalen Südens, mit beinahe unüberwindbaren Hürden verbunden. Das stellt eine deutliche Einschränkung des Rechts auf Bewegungsfreiheit dar und beraubt Menschen des globalen Südens Entfaltungsmöglichkeiten auf professioneller und persönlicher Ebene.

 

Deshalb fordern wir:

  • Eine maximale Wartezeit auf einen Visumstermin von einem Monat, sowie die maximale Wartezeit auf die Entscheidung der Visumsstelle von ebenfalls einem Monat,
  • Umfassender Ausbau von Stellen für Visaentscheider*innen an Auslandsvertretungen und im AA,
  • Eine Vereinfachung des Beantragungsprozesses und besonders in Hinsicht auf die Unterlagen,
  • Regelmäßige Überprüfungen der Einhaltungen der EU-Datenschutzrichtlinie bei Visaverfahren,
  • Das Angebot von Onlineterminen zur Visabeantragung,
  • Digitalisierung des Visumsbeantragungsprozesses bis Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode,
  • Die Reduzierung der Visumsgebühren auf ein Zehntel des örtlichen Mindestlohns (falls es keinen Mindestlohn gibt, soll das Durchschnittsgehalt zu Rate gezogen werden),
  • Die Reintegration des Visumsprozesses in die Botschaften und somit den Stopp der Zusammenarbeit mit undurchsichtigen Privatunternehmen wie TLS oder IDATA,
  • Transparente und verständliche Begründungen im Falle einer Ablehnung,
  • Kein negativer Einfluss einer vorhergehenden Ablehnung auf einen neuen Visumsantrag.

 

Antrag 127/I/2023 Keine Abschiebungen nach Afghanistan und in den Iran

27.04.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages auf, Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin auszusetzen bzw. sich für die Aussetzung einzusetzen. Abschiebungen in das Land, das von den Taliban terrorisiert wird, sind nicht vertretbar. Insbesondere für einen Rechtsstaat. Ungeachtet der Personen, die die Abschiebung betreffen würde.

 

Die Berliner Bundestagsabgeordneten fordern wir auf, sich öffentlich gegen Überlegungen zur Abschiebung von Schutzsuchenden nach Afghanistan zu stellen.

 

Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung auf, endlich einen Abschiebestopp über den Iran zu verhängen.