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Antrag 118/I/2023 Migrations-Dashboard ganzheitlich gestalten: für ein Migrationsmanagement, das Integration fördert und regionale Strukturen stärkt

27.04.2023

Am 16. Februar 2023 lud Bundesinnenministerin Nancy Faeser Bund, Länder und Kommunen zu einem Spitzengespräch über die Situation des Migrationsmanagements in Deutschland ein, um Wege zur besseren Bewältigung der Verteilung und Unterbringung von Geflüchteten zu diskutieren.

 

Ein Ergebnis aus den Beratungen ist das sogenannte digitale „Migrations-Dashboard“, das Transparenz für Länder und Kommunen über die „aktuelle Migrationslage“ schaffen soll. Es ist ein dringend notwendiges Instrument, denn vielerorts ist der Wohnraum knapp und Integrationsangebote- und -strukturen fehlen. Es birgt zugleich das Potenzial in sich, den Mangel an digitalen Schnittstellen und Standards bei der Kooperation unter den Ländern aufzudecken und Lösungen zu entwickeln, die zu einem ganzheitlichen Ansatz im Migrationsmanagement durch Integrationsförderung und eine Stärkung regionaler Strukturen beitragen.

 

Das Migrations-Dashboard muss als ein Instrument zur Überwindung von Hürden gedacht werden, um die Kommunen zielgerichtet zu unterstützen, Deutschlands Migrationsmanagement und die Integrationsförderung besser auf künftige Fluchtbewegungen vorzubereiten und um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme von Geflüchteten weiter hochzuhalten. Gleichzeitig wäre es eine vertane Chance, das Dashboard nur für die Unterbringung und Versorgung im Fluchtkontext zu konzipieren und zu nutzen. Sowohl für kurzfristige Zuwanderung als auch für dauerhafte Einwanderung müssen Integrationsparameter wie Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Betreuungszugang, interkulturelle Kompetenz und Öffnung der Verwaltung sowie Einbürgerungen stärker in den Fokus rücken. Davon profitieren Migrant*innen und ihre nachkommenden Generationen ebenso wie alle anderen Bevölkerungsteile.

 

Deshalb soll die Bundesregierung das geplante „Migrations-Dashboard“ unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte entwickeln:

 

  1. Das Dashboard wird als ganzheitlicher Informationspool für Migrationsmanagement entwickelt, das nicht allein den Fluchtkontext und die Unterkunftsverwaltung betrachtet, sondern auch arbeitsmarktmarkt- und qualifizierungsbezogene Daten sowie behördliche und andere regionalspezifische Indikatoren, die zu einer besseren Aufnahmefähigkeit und Integrationsförderung beitragen, berücksichtigt.
  2. Das Dashboard soll konzeptionell und kommunikationsstrategisch so entwickelt werden, dass es als ein Hilfsmittel zur Stärkung kommunaler Fähigkeiten und regionaler Strukturen verstanden wird und zu einer breiten bundesweiten Willkommenskultur beiträgt, sodass dem deutschen Selbstverständnis als Einwanderungsgesellschaft und Deutschlands Verantwortung, ein international führender Akteur der humanitären Hilfe zu sein, Rechnung getragen wird.
  3. Weil prinzipiell nicht die Aufnahme von Geflüchteten das Problem ist, sondern schlecht ausgestattete Verwaltungen und mangelhafte regionale Strukturen, wie z.B. fehlende Kita- und Schulplätze oder dauerhafter Wohnraum, soll das Dashboard als Standortatlas zur Bewertung von Verwaltungsmanagement, öffentlicher Daseinsvorsorge sowie Integrationsförderung herangezogen werden, sodass Unterstützungsleistungen und Fördergelder schnell und zielgerichtet verteilt werden können, was zugleich in die regionale Strukturförderung für die Allgemeinheit einzahlt.
  4. Weil die Aufnahme von Geflüchteten nicht allein eine humanitäre und soziale Hilfe ist, sondern trotz Notlage auch mit Chancen für die persönliche Entwicklung der Menschen und den hiesigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt und potenziell auch später für die Herkunftsländer verbunden ist, soll das Dashboard in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz Möglichkeiten eruieren, Bedarfe, Kapazitäten und Defizite in den Bereichen Ausbildung, Arbeitsmarktintegration, Anerkennung und Qualifizierung bundesweit übersichtlich abzubilden und zu adressieren.
  5. Insbesondere die Strukturen und Angebote örtlicher Anerkennungsberatungsdienstleister und Weiterbildungsträger im Anerkennungsprozess sollen durch das Dashboard sichtbar und ausgebaut werden.
  6. Alle Prozesse von der Dateneinspeisung, Verarbeitung bis zur Auswertung sind vollständig digitalisiert. Die Entwicklung des Dashboards soll Ausgangspunkt für die Schaffung bundesweiter weitestgehend vereinheitlichter Standards in der Bündelung von einwanderungsbezogenen Eckdaten sein, die zur besseren Übersicht, Informationsvermittlung und Steuerung im Migrationsmanagement eingesetzt werden. Dabei kann auf vorhandene Strukturen, Schnittstellen, Plattformanbieter und Best-Practice-Beispiele zurückgegriffen werden.
  7. Die mittels Dashboards gewonnen Erkenntnisse sollen zu einem ganzheitlichen Ansatz für eine menschen- und integrationsorientierten Verteilung von Geflüchteten beitragen. Das Prinzip des Königsteiner Schlüssels soll damit perspektivisch ersetzt werden.
  8. Das Dashboard soll zudem zivilgesellschaftliche Strukturen und Angebote abbilden, denn ohne die lokalen Vereine, Organisationen und Verbände und ihre hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bzw. Helfer*innen ist eine erfolgreiche Integrationsarbeit undenkbar. Das Dashboard muss auch ein Mittel zur besseren Demokratieförderung und Stärkung der Zivilgesellschaft sein.

 

Antrag 117/I/2023 Keine Blockaden für progressive Politik im Bundesrat

27.04.2023

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, dass das Land Berlin im Bundesrat bei Abstimmungen über folgende Gesetzesbeschlüsse des Bundestags mit Ja stimmen wird:

  • die Einführung einer Kindergrundsicherung,
  • die Reformen des Aufenthalts- und des Staatsbürgerschaftsrechts,
  • die Legalisierung von Cannabis,
  • die Wiederermöglichung der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes im Baugesetzbuch,
  • die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse im BGB,
  • die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes,
  • die Absicherung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht,
  • die Aufhebung des Blutspendeverbots für queere Menschen,
  • die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität bzw. Orientierung,
  • die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs,
  • die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bundestags- und Europawahlen.

 

Antrag 116/I/2023 Keine Blockaden für progressive Politik im Bundesrat

27.04.2023

In den Koalitionsverhandlungen mit der CDU setzen wir uns für eine Vereinbarung ein, dass das Land Berlin im Bundesrat bei Abstimmungen über Gesetzesbeschlüsse des Bundestags mit Ja stimmen wird, wenn zwischen den Koalitionspartnern nichts anderes vereinbart ist.

Mindestens muss dies für folgende Vorhaben gelten:

  • die Einführung einer Kindergrundsicherung,
  • die Reformen des Aufenthalts- und des Staatsbürgerschaftsrechts,
  • die Legalisierung von Cannabis,
  • die Wiederermöglichung der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes im Baugesetzbuch,
  • die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse im BGB,
  • die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes,
  • die Absicherung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht,
  • die Aufhebung des Blutspendeverbots für queere Menschen,
  • die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität bzw. Orientierung,
  • die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs,
  • die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bundestags- und Europawahlen.

 

Sollten nicht alle diese für eine sozialdemokratische Politik unerlässlichen Punkte in einem mit der CDU geschlossenen Koalitionsvertrag unmissverständlich festgehalten werden können, kann eine Koalition mit der CDU nicht stattfinden. In diesem Fall erfolgt zeitnah und innerhalb der Abstimmungsfristen per E-Mail eine dieser Beschlusslage folgende Empfehlung an die SPD-Mitglieder in Friedrichshain-Kreuzberg. Die Organisation hierfür übernimmt der geschäftsführende Kreisvorstand.

 

Es wird dargestellt, welche dieser Forderungen Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden haben und welche nicht.

Antrag 114/I/2023 Nazis in Zivil? Nein, danke!

27.04.2023

Dass Rechtsextreme sich unter dem Deckmantel von ehrenamtlichem Engagement zivilgesellschaftlich organisieren, ist schon lange bekannt. Sie werben auf diese Weise nicht nur um Mitglieder und Zuspruch für ihre Ideologie, sondern verbreiten so auch unerkannt oder ganz offen Hass und Hetze.

 

Nicht allein die Mitgliedschaft von Rechtsextremen in Schützenvereinen oder Kampfsportgruppen ist eine reelle Gefahr für unsere liberale Gesellschaft, sondern die Bedrohung geht weit darüber hinaus.

 

Egal, ob als Begleiter*in bei Schulausflügen, Aufpasser*in auf dem Fußballplatz, Kuchenbäcker*in für das nächste Nachbarschaftsfest oder Schöff*in bei Gericht: Eine derartige und vor allem strategische Einflussnahme gefährdet unsere Demokratie. Das Nachbarschaftsfest oder der Sportverein des Kindes ist nämlich gleichzeitig auch der perfekte Ort, um die eigene rechtsextreme Ideologie sowie Verschwörungsmythen zu verbreiten. Dies geschieht oft ohne, dass es den anderen Menschen überhaupt auffällt, geschweige denn es angemessen verurteilt wird. Dennoch gibt es ebenso so viele Beispiele, in denen Vereine und gesellschaftlichen Akteur*innen bewusst wegeschauen und damit Nazis eine zivilgesellschaftliche Bühne und indirekte Akzeptanz ihrer rechtsextremen Ideologie bieten. Daneben erleben wir alle fünf Jahre vor Neuwahl von Schöff*innen, dass AfD, Pegida und Co. zum Kandidieren für das Amt als ehrenamtliche*r Laienrichter*in aufrufen, um die Strafjustiz strukturell zu unterwandern. Durch die Schöff*innen wird der Grundsatz der Teilhabe der Zivilgesellschaft an der Rechtsprechung verwirklicht. Bei rund 40.000 Schöffen, die alle fünf Jahre neu gewählt werden, geht von rechten Aufrufen zur Unterwanderung der Justiz jedoch eine ernstzunehmende Gefahr aus.

 

Nicht zu vergessen ist hierbei die besondere Rolle von rechtsextremen weiblich gelesenen Personen, die sich die sogenannte „doppelte Unsichtbarkeit” zunutze machen und deswegen von einem nicht unerheblichen Teil der Zivilgesellschaft nicht als Täterinnen, geschweige denn überhaupt als politisch relevant wahrgenommen werden. Hier besteht also ein großes, oft übersehenes Potenzial der Rechten, sich gesellschaftlich zu organisieren und zu legitimieren. So geben sie sich nach außen hin betont „bürgerlich“ und vertreten sogenannte traditionelle Werte und Rollenbilder, um als „nette Nachbarn“ Strukturen, Vereine, Organisationen und Gruppen zu infiltrieren, rechtes Gedankengut zu verbreiten, Diskurse zu verschieben und Straftaten zu begehen.

 

Vereine und Institutionen wissen oft nicht, wie sie mit entsprechenden Vorfällen oder einfach nur dem Engagement von Rechtsextremen umgehen sollen und teilweise versuchen sie es auch gar nicht erst.

 

Deswegen und aufgrund der dargestellten Problemlage fordern wir:

  • Die Zivilgesellschaft muss, beispielsweise durch Aufklärung in Bildungseinrichtungen, durch öffentliche Kampagnen und Einarbeitung in Kinder- und Jugendschutzkonzepte, stärker darin geschult werden, rechtsextremes Gedankengut zu erkennen – nur so kann unsere Demokratie wehrhaft bleiben.
  • Prävention statt Reaktion: Antirassismus-, Anti-Antisemitismus-, und Demokratie-Workshops für Vereine und Institutionen, die ebenfalls zivilgesellschaftlich organisiert sind, müssen aufwandsarm und kostenlos zugänglich gemacht werden.
  • Verteilung finanzieller Mittel auf kommunaler Landesebene an strenge Kriterien knüpfen, wie beispielsweise im vorherigen Punkt aufgeführte Maßnahmen. In jedem Fall gilt: Kein Geld für Nazis! Sobald es Hinweise auf rechtsextreme Mitgliederstrukturen gibt, müssen auch staatliche Strukturen greifen.
  • Kein Fußbreit dem Faschismus, gilt auch auf dem Sportplatz und überall sonst: Zivilgesellschaftliche Akteur*innen müssen klar in die Pflicht genommen werden, rechtsextremes Gedankengut in ihren Reihen ernst zu nehmen und zu handeln, bevor es zu spät ist.
  • Es muss eine Stelle geben, an die man sich wenden kann, sollte es den Verdacht auf rechtsextremes Gedankengut in Vereinen geben. Diese Stelle muss bekannt und leicht zugänglich sein. Als Konsequenz soll entsprechenden Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen werden können.
  • Vor allem in aktuell strukturarmen Regionen muss das Angebot für Freizeit- und Bildungsangebote demokratiefördernd staatlich sichergestellt werden.
  • Dass die Berliner Bezirke sicherstellen, dass es bei der Schöffenwahl 2023 nicht zu einer Unterwanderung der Justiz durch rechte Schöffenrichter*innen kommt.

 

Ob im Sportverein oder auf der Klassenfahrt – während Nazis davon träumen, zivilgesellschaftliche Strukturen zu infiltrieren und unterwandern zu können, müssen wir uns ihnen entschieden in den Weg stellen – immer und überall!

Antrag 111/I/2023 Für eine Geschlechterparität in Außen- und Sicherheitspolitik in der SPD

27.04.2023

Mit der Entscheidung Boris Pistorius als neuen Verteidigungsminister in sein Kabinett zu berufen hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein Jahr nach Amtsübernahme das von ihm gegebene Versprechen, im Bundeskabinett der Bundesregierung Geschlechterparität einzuhalten, nicht mehr aufrechterhalten. Diese Zusage der geschlechtlichen Parität jedoch war der Zeit entsprechend und hat ein deutliches Zeichen für eine progressive Sozialdemokratie gesetzt. Den Anspruch der Geschlechtergerechtigkeit erfüllt die SPD in den Bereichen der Außen- und Verteidigungspolitik eindeutig nicht.

 

Wir wollen eine zukunftsfähige, mutige Sozialdemokratie und progressive, feministische Außen- und Sicherheitspolitik im Sinne der ausgerufenen Zeitenwende. Eine feministische sozialdemokratische Außenpolitik muss auch mit einer geschlechtergerechten Personalpolitik nach innen in der Außen- und Sicherheitspolitik einhergehen. Deshalb rufen wir den Parteivorstand auf, sicherzustellen, dass gerade auch FINTA* (Frauen, Inter Menschen, Nicht-binäre Menschen, Trans Menschen und Agender Menschen), auf allen Ebenen der Politik gestärkt und repräsentiert werden: in der Partei, dem Bundeskanzleramt, im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und den anderen Bundesministerien den relevanten Ausschüssen sowie auf den Wahllisten etc.

 

Hierfür müssen Instrumente und Strukturen geschaffen werden, FINTA*-Genoss*innen mit außen- und sicherheitspolitischer Expertise für ihre zukünftige Führungsverantwortung zu stärken und zu fördern. Ziel muss eine geschlechtergerechte Besetzung einschlägiger Positionen in Verwaltung und Fraktion für den Aufbau eines entsprechenden öffentlichen Profils, das Überdenken der eigenen Personalpolitik und die Aufnahme in Vertrauensnetzwerke sein. Die politische Absicht, paritätisch besetzte Parlamente auf allen Ebenen zu erreichen, muss mit konkreten, nachhaltigen Schritten umgesetzt werden.

 

Die aktuellen Zahlen sind einschlägige Belege für das Defizit an geschlechtergerechter Besetzung.

 

Beispielhaft seien genannt:

  • Im Außen- und Verteidigungsausschuss befinden sich in dieser Legislaturperiode nur 3/13 bzw. 2/11 FINTA* (Frauen, Inter Menschen, Nichtbinäre Menschen, Trans Menschen und Agender Menschen), davon keine im Juso-Alter. Die Sprecher*innen- und Vorsitzendenposten sind durch Männer besetzt. Im Bundestag ist die große Mehrheit der Fraktionsreferent*innen für Außen und Verteidigung männlich. Geschlechtergerechte Repräsentanz muss auch für international tätige Gremien außerhalb des Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) und des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gelten.
  • Auch im Europaparlament ist aus der SPD Europa im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) das einzige vollwertige Mitglied ein Mann; im Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) ein Mann das einzige (stellvertretende) Mitglied.
  • Im Bereich der inneren Sicherheit ist die strukturelle Diskriminierung ebenso ersichtlich: 7 der 8 durch die SPD gehaltenen Innenministerien der Bundesländer werden von Männern geführt.
  • Eine paritätische Besetzung der Staatssekretär*innen ist richtig und wichtig. Doch werden im Bundeskanzleramt und im BMVg die für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen (Unter)abteilungen und Referate (Gruppe 21/23 sowie Abt. Politik) – auf politischer sowie auf Beamtenebene – ausschließlich durch Männer geleitet.
  • Im WBH arbeitet seit 2019 keine FINTA* mehr zu internationaler Politik.

 

Parteinahe Stiftungen und Vereine sind in den Feldern der Außen- und Sicherheitspolitik ebenfalls in den mittleren und höheren Führungsebenen stark männlich dominiert.