17.05.2022
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen zur gerechten Verteilung der Krisenkosten einzusetzen:
- Aussetzung der Schuldenbremse auch für das Jahr 2023
- eine Sondervermögensabgabe
- eine Sondersteuer auf die Gewinne der Energieunternehmen
- eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen in der Einkommenssteuer, die durch eine stärkere Belastung der höchsten 5 % der Einkommen aufkommensneutral ausgestaltet werden kann
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17.05.2022
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass:
- Berlin die Kirchensteuer nicht mehr über die Finanzverwaltung des Landes einzieht. Dies wird zukünftig von den betreffenden Glaubensgemeinschaften selbst übernommen, analog dazu wie Parteien und sonstige gemeinnützige Organisationen dies handhaben;
- Berlin sich auf Bundesebene dafür einsetzt, die Erhebung der Kirchensteuer durch staatliche Strukturen zu unterbinden;
- der Austritt aus einer Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft für die*den Betroffene*n kostenfrei ist.
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17.05.2022
Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für den/die Austretende/n nicht mehr mit Gebühren an das Land Berlin verbunden ist (derzeit 30 Euro). Gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten müssen aus den Kirchensteuern gedeckt und von den Kirchen beglichen werden. Hierfür soll das Berliner Kirchenaustrittsgesetz vom 30.1.1974, zuletzt geändert am 17.12.2014, entsprechend angepasst werden.
Außerdem soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Austrittsverfahren per Internet statt beim Amtsgericht bzw. Notar baldmöglichst umgesetzt werden, zumal dann die Verwaltungskosten entsprechend verringert würden.
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17.05.2022
Die SPD setzt sich dafür ein, das Steuerprivileg für vermietete Immobilien im Privatbesitz zu beseitigen.
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17.05.2022
Die SPD Fraktion und die SPD Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert durch eine gesetzliche Regelung zu erreichen, dass der Mehrwertsteuersatz für alle Anteile des Stromtarifs auf den ermäßigten Satz von 7% gesenkt wird.
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