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Antrag 101/I/2022 Ukrainer auf dem deutschen Arbeitsmarkt

17.05.2022

Vereinfachung der Anerkennung von gleichwertigen Berufsqualifikationen von ukrainischen Geflüchteten durch Zentralisierung der Kompetenzen

 

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden, geflüchteten Menschen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis geht bei ukrainischen Geflüchteten anders als bei sonstigen Geflüchteten eine Arbeitserlaubnis einher. Um hierzulande als Geflüchteter mit einer spezifischen in der Ukraine erworbenen Berufsqualifikation eine Arbeitserlaubnis erteilt zu bekommen, muss häufig ihre Gleichwertigkeit mit der in Deutschland angeforderten festgestellt werden. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sieht vor, dass die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen auf Antrag nach Einzelfallprüfung von regionalen Kammern und den zuständigen Stellen der Länder festgestellt werden kann. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, des Senats und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass dieses Anerkennungsverfahren beschleunigt wird. Dazu soll das Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales bundeseinheitlich festlegen können, welche Berufsqualifikationen pauschal und ohne Einzelfallprüfung als gleichwertig anzuerkennen sind. Diese Praxis kann nicht nur die Integration von im Zuge des Ukraine-Krieges Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern, sondern auch Menschen aus anderen Herkunftsländern einen schnelleren Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Antrag 102/I/2022 Anerkennung der beruflichen Qualifikation bei Personen mit weitreichender Berufserfahrung aber ohne geregelten Ausbildungsgang erleichtern

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten mögen sich bei der geplanten Überarbeitung des Einwanderungsrechts dafür einsetzen, dass Personen aus Drittstaaten, die über keinen dem deutschen Berufsabschluss gleichwertigen Berufsabschluss aber über nachweisbare Berufserfahrungen in ihrem  Beruf verfügen, die Einwanderung nach Deutschland und die Berufsausübung in ihrem Beruf erleichtert werden.

Antrag 103/I/2022 Unbürokratischer Schutz für russische Dissident:innen

17.05.2022

Ein dauerhafter und stabiler Frieden in der Ukraine braucht grundlegende Veränderungen in der russischen Politik und Gesellschaft. Der Überfall Russlands auf die Ukraine hat auch die russische Gesellschaft zutiefst erschüttert. Selbst wenn die militärische Misere der russischen Streitkräfte und der Druck der Sanktionen einen Wechsel der Politik des Kremls oder gar eine Veränderung an der Staatsspitze herbeiführen sollten, sind dies noch keine Garantien dafür, dass die Nachbarn der Russischen Föderation zukünftig keiner erneuten existenziellen Gefahr von expansiven und revanchistischen Handlungen Moskaus ausgesetzt sein werden.

 

Die Wiederherstellung einer legitimen politischen Ordnung und die moralische Aufarbeitung der Aggression gegen die Ukraine liegt in den Händen von Russinnen und Russen. Diese schweren Aufgaben können und sollen ihnen nicht abgenommen werden. Auch wenn derzeit eine stille und apathische Mehrheit der russischen Bevölkerung sich für Anpassung und Passivität entscheidet, gibt es fortgesetzte und deutliche Anzeichen der zunehmenden inneren Spannungen und Auseinandersetzungen in Russland – zuletzt in den IT-Fachkreisen, bei Journalist:innen und auch während der 9.Mai-Feierlichkeiten in russischen Städten. Für die unmittelbare Zukunft schrumpfen allerdings die Wirkungsräume in Russland – und die Bedeutung des politischen Exils wächst.

 

Wir können in Berlin, in Riga, in Vilnius, in Tbilisi, in Istanbul und in anderen Orten Anzeichen eines neuen politischen Exodus beobachten. Vor allem Berlin entwickelt sich zunehmend zu einem Hotspot für russische Oppositionelle, die ganze Strukturen wie Redaktionen oder Studienprogramme nach Deutschland umziehen wollen. Eine mittlere sechsstellige Anzahl von russischen Bürger:innen hat nach dem Krieg ihrem Land den Rücken gekehrt und sucht nun nach neuen sicheren Häfen für ihr Leben und Arbeiten. In den allermeisten Fällen sind es politisch denkende, engagierte, europäischen Werten verbundene Menschen, denen auch das Schicksal ihres Heimatlandes alles andere als egal ist. Sie pflegen weiterhin Beziehungen in die russische Gesellschaft hinein und können als Brückenköpfe für eine neue transnationale europäische Politik agieren, die ihren Verbündeten – Individuen wie gesellschaftlichen Organisationen – helfen muss, weitere Teile der russischen Gesellschaft zu mobilisieren.

 

Diese Menschen sind oft spontan und ohne große Vorbereitungen ausgereist und befinden sich aufgrund der westlichen Sanktionen und auch unternehmerischen Entscheidung einiger Konzerne, russische Kund:innen von ihren Dienstleistungen auszuschließen.

 

(Werbeeinnahmenstop bei Youtube, Verbot der Nutzung von Mastercard und Visa, Sperrung von AirBnB-Accounts) in prekären und fragilen Konstellationen. Diesen muss schnell und zielgerichtet geholfen werden, um eine Chance für eine grenzüberschreitende gesellschaftliche Protestbewegung nicht zu verpassen.

 

Deswegen fordern wir:

  • die SPD-Bundestagsfraktion sowie die Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für ein signifikantes und langfristig angelegtes Visum-Programm einzusetzen, das eine lebenspraktische Perspektive (inkl. Aufenthaltsrecht auf der Grundlage Realistischer Einkommensgrenzen und mit Zugang zum Arbeitsmarkt) für Dissident:innen (Journalist:innen, Aktivist:innen, Wissenschaftler:innen aus Russland schafft
  • Einen unbürokratischen Weg für die Umwidmung bestehender und auslaufender Schengen-Visa in langfristige Aufenthaltsgenehmigungen zu ermöglich
  • Darauf hinzuwirken, dass Inhaber:innen solcher Visa von finanzrechtlichen Sanktionen gegen russische Bürger:innen ausgenommen werden, um wieder an ihr Geld kommen zu können.
  • Das Bundesministerium des Innern zu beauftragen, die für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen notwendige Sicherheitsüberprüfung so zu gestalten, dass diese auch noch nach Erteilung von provisorischen Visa erfolgen kann mit Option auf Entzug beim Auftreten relevanter Anhaltspunkte
  • Einrichtung einer zentralisieren Ombudsstelle im Auswärtigen Amt / im Büro des Koordinators für zivilgesellschaftlichen Beziehungen zu Ru / ÖP für Koordination der Ersuchen seitens gefährdeter / dissidentischen Russ:innen
  • In Kooperation mit anderen europäischen Ländern auch zukünftig flexible Aufnahmeprogramme vorbereiten, die im Falle ansteigender Repressionen in Russland aktiviert werden können

 

Antrag 104/I/2022 Unzumutbare Hürden für die Einbürgerung abschaffen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin, die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestage auf, sich dafür einzusetzen, dass für den Antrag auf Einbürgerung, für Menschen mit anerkannten Asylstatus oder subsidiärem Schutzstatus oder ähnlichen Aufenthaltstiteln, auf eine Passbeantragung an der Botschaft des Herkunftslandes aus Gründen der subjektiven Zumutbarkeit verzichtet wird und gemäß dem Urteil vom 23.09.2020 – BVerwG 1 C 36.19 andere geeignete amtliche Urkunden, bei deren Ausstellung Gegenstand der Überprüfung auch die Richtigkeit der Verbindung von Person und Name ist, für den Antrag zur Einbürgerung anerkannt werden.

 

Die zuständigen Stellen für die Einbürgerung sollen dementsprechend angewiesen werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Antrag 105/I/2022 Für ein Berliner Landeseinbürgerungszentrum – Anforderungen jetzt konkretisieren

17.05.2022

Um ein Berliner Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) auf Landesebene zu einem Erfolg zu führen sind die derzeitigen Koalitionsgespräche zu konkretisieren, insbesondere in folgenden Punkten:

  1. Die Bearbeitungszeit von Einbürgerungsersuchen bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ist in den Verwaltungsausführungen des zukünftigen LEZ zu begrenzen. Es sollte eine Bearbeitungszeit von drei Monaten festgeschrieben werden. Ein entsprechender Personalschlüssel ist zu berücksichtigen.
  2. Die in den derzeitigen Verwaltungsausführungen festgeschriebene vorherige Beratung ist ersatzlos zu streichen.
  3. Für Berlinerinnen und Berliner, die sich einbürgern lassen möchten soll eine unabhängige Ombudsstelle geschaffen werden, die Beschwerden und Anliegen unabhängig bearbeitet und dem zukünftigen LEZ Vorschläge zu Qualitätssteigerung vorlegt.
  4. Einbürgerungen dürfen nicht an den Kosten scheitern! Daher soll ein Fonds geschaffen werden, der es ermöglicht in Härtefällen die Kosten für Einbürgerungen zu übernehmen.