Antrag 109/I/2022 Kirchenaustritt

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für den/die Austretende/n nicht mehr mit Gebühren an das Land Berlin verbunden ist (derzeit 30 Euro). Gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten müssen aus den Kirchensteuern gedeckt und von den Kirchen beglichen werden. Hierfür soll das Berliner Kirchenaustrittsgesetz vom 30.1.1974, zuletzt geändert am 17.12.2014, entsprechend angepasst werden.

Außerdem soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Austrittsverfahren per Internet statt beim Amtsgericht bzw. Notar baldmöglichst umgesetzt werden, zumal dann die Verwaltungskosten entsprechend verringert würden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für den/die Austretende/n nicht mehr mit Gebühren an das Land Berlin verbunden ist (derzeit 30 Euro). Gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten müssen aus den Kirchensteuern gedeckt und von den Kirchen beglichen werden. Hierfür soll das Berliner Kirchenaustrittsgesetz vom 30.1.1974, zuletzt geändert am 17.12.2014, entsprechend angepasst werden.

Außerdem soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Austrittsverfahren per Internet statt beim Amtsgericht bzw. Notar baldmöglichst umgesetzt werden, zumal dann die Verwaltungskosten entsprechend verringert würden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: