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Antrag 194/II/2019 Gewalt gegen Frauen* wirksam bekämpfen! Istanbul-Konvention konsequent umsetzen!

23.09.2019

Am 01. Februar 2018 trat das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Länder zu einer Reihe von konkreten Maßnahmen auf den Gebieten Prävention, Beratung, Gewaltschutz, Infrastruktur, Justiz und Gesundheit. Das Land Berlin unternimmt seit Jahren Anstrengungen in diesem Bereich. Diese müssen weiter verstärkt werden. Die wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Es ist daher unabdingbar, dass die angemeldeten Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2020/2021 ungekürzt vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

 

Um die Ziele der Istanbul-Konvention zu erreichen, ist es wichtig sowohl Prävention als auch Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Felder zu bearbeiten.

Ein fehlendes öffentliches Problembewusstsein bezüglich des Themas „Gewalt gegen Frauen*“ führt zu einer Vielzahl von zusätzlichen Schwierigkeiten für Helfende und Betroffene.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wirksam und konsequent umzusetzen.

 

Konkret sollen zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Die angemeldeten Haushaltsansätze für den Doppelhaushalt 2020/2021, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* finanziert werden sollen, müssen ohne Kürzung beschlossen werden. Der Ausbau von barrierefreien Schutzplätzen in Frauenhäusern, Zwei-Stufen-Wohnungen und Zufluchtswohnungen muss finanziell sichergestellt werden.

 

Es müssen zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden, um die gesundheitliche Versorgung von Mädchen* und Frauen*, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, am Standort Berlin („Gesundheitsstadt Berlin 2030“) effektiv zu verbessern. Unabhängig davon müssen auch weitere Projekte, wie die Projekte für den Schutz vor Zwangsehen weiter finanziert werden.

 

Um Präventions- Beratungs- und Schutzangebote wirksam und bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen, müssen a) die zuständigen Behörden und die Träger der Angebote belastbare Daten nach einheitlichen Vorgaben erheben und b) die Forschung in diesem Bereich ausgebaut werden (Artikel 11 Istanbul-Konvention). Dabei sollten insbesondere folgende Daten erhoben werden: Wie viele Frauen* erhalten keine Beratung  bzw. keinen Schutzplatz mangels Kapazität bei den Beratungsangeboten und in den jeweiligen Schutzräumen? Wie lange dauert ein Beratungsfall bzw. die Belegung eines Schutzplatzes? Wie viele der betroffenen Frauen* sind Frauen* mit Behinderung? Um welche Gewaltform handelt es sich (häusliche Gewalt, Cyber-Gewalt oder andere Gewaltformen) und von wem (Geschlecht/Alter) wurde die Gewalt ausgeübt? Wie wirken die einzelnen Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt? Diese Daten sind anonym zu erheben.

 

Die genderspezifische Präventionsarbeit zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* muss wirksamer werden. Hierzu müssen auch männliche Jugendliche frühzeitig sensibilisiert werden. Dies erfordert ein ressortübergreifendes Zusammenwirken. Insbesondere die für Jugend zuständige Senatsverwaltung und die Landeskommission gegen Gewalt müssen hierbei mitwirken und sich möglichst finanziell stärker beteiligen. Es müssen zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der häuslichen Gewalt. Auch innerhalb der Berliner Verwaltung ist ein entsprechendes Bewusstsein zu fördern.

 

Eine umfassende, datenbasierten Erfolgs- und Wirkungskontrolle der einzelnen Anti-Gewalt-Maßnahmen ist sicherzustellen.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, entschieden für die Schaffung eines gesetzlichen, bundesweit verankerten Rechtsanspruchs auf einen barrierefreien Schutzplatz im Sinne der Istanbul-Konvention einzutreten. Hierfür sollte das Land Berlin eine Bundesratsinitiative noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.

 

Antrag 186/II/2019 Pro Choice statt Pro Femina – Für eine ergebnisoffene Beratung zu Schwangerschaftsabbrüchen!

23.09.2019

Es ist keine neue Forderung: Die Abschaffung der Zwangsberatung für Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten. Noch ist diese Forderung nicht Realität, aber wir halten weiterhin daran fest. Bis dahin wollen wir jedoch, dass die angebotenen Beratungen seriös durchgeführt werden und die schwangeren Menschen, wie vorgeschrieben, im Anschluss an die Beratung einen Beratungsschein erhalten, welchen sie für die Durchführung eines Abbruches laut Gesetz vorweisen müssen (StGB §219 Absatz 2Satz 2).

Am 1.Juli 2019 hat am Kurfürstendamm 69 die Berliner „Beratungsstelle“ des Vereins „Pro Femina“ eröffnet. „Pro Femina“ bietet laut eigener Aussage Beratungen „für Frauen im Schwangerschaftskonflikt“  an.

Die Verwechslung mit der staatlich anerkannten Beratungsstelle „pro familia“ ist hier allein durch die Namensgebung durchaus gewollt. „Pro Femina“ stellt dabei jedoch weder einen Beratungsschein aus, noch beraten sie ergebnisoffen oder seriös. Laut einiger Erlebnisberichte von Personen, die in einer durch „Pro Femina“ geleiteten Beratungsstelle waren, setzen diese die Schwangeren* sogar auch nach der Beratung weiter unter Druck, keinen Abbruch vornehmen zu lassen, indem sie diese u.a. mit Anrufen regelrecht terrorisieren. Bei all dem versucht „Pro Femina“ sich als normale Beratungsstelle darzustellen, denen die Sorgen von schwangeren Menschen am Herzen liegen. Dies ist jedoch nicht der Fall – die Embryonen, das „potentielle neue Leben“, stehen in der Beratung im Vordergrund, nicht aber das Leben der schwangeren Person. Ein Schwangerschaftsabbruch wird hierbei nicht als legitime Entscheidung dargestellt. Schwangere werden bewusst getäuscht und in ihrem Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung eingeschränkt – entscheiden sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft, müssen sie in eine andere Beratungsstelle, die einen Beratungsschein ausstellt.  Teilweise ist dafür dann aber keine Zeit mehr: „Pro Femina“ zögert die Beratung meist so lange hinaus, bis die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft überschritten sind und ein Abbruch nach dem noch bestehenden Gesetz nicht mehr möglich ist (StGB §218a Absatz 1 Punkt 3). Ratsuchenden wird finanzielle Unterstützung angeboten, wenn sie sich dafür entscheiden, die Schwangerschaft fortzuführen. Die engen Verbindungen von „Pro Femina“ zur sog. Lebensschutzbewegung sind u.a. an der Person Kristijan Aufiero zu sehen, führendes Mitglied von „Pro Femina“ und ebenfalls Vorsitzender des „Birke e.V.“, welcher der Lebensschutzbewegung zuzuordnen ist.

Eine solche Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die bewusste Täuschung von Schwangeren* lehnen wir entschieden ab!

Wir kämpfen für das Recht von Menschen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen möchten oder nicht!

Wir fordern die Schließung der selbsternannten Beratungsstellen von „Pro Femina“!

Solange die Pro Femina Filiale nicht geschlossen ist, soll die Filiale zu einer expliziten Deklarierung verpflichtet werden, aus der deutlich hervorgeht, dass der für den Abbruch benötigte Beratungsschein dort nicht ausgestellt wird. Wir fordern die Bereitstellung von Schwangerschaftskonfliktberatung nur durch staatlich zertifizierte Träger*innen. Der Begriff und die Dienstleistungen der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen dadurch geschützt werden.

Wir fordern weiterhin die Abschaffung der verpflichtenden Beratung von Schwangeren* und setzen uns für eine freiwillige und flächendeckende ergebnisoffene Beratung von Schwangeren* in Krisensituationen und den freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche!

Wir fordern die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sämtlichen Einrichtungen von „Pro Femina“ in Berlin aufgrund dauerhaften Verstoßes gegen StGB §219 (2) und das Schwangerschaftskonfliktgesetz Absatz 2 „Schwangerschaftskonfliktberatung“ §5ff. das Anbieten von Schwangerschaftskonfliktberatungen umgehend zu verbieten. Der Senat soll außerdem im Rahmen einer Informationskampagne über deren Praktiken aufklären.

 

Antrag 166/II/2019 Kostenlose Ausgabe von Schwangerschaftsschnelltests in Berlin

23.09.2019

Schwangerschaftsschnelltests kosten zwischen 5-10€ in deutschen Drogerien und Apotheken. Zu fast jeder Tages- und Nachtzeit sind sie kaufbar. Etwas preisintensivere Modelle werben mit digitalen Anzeigen oder mit der Berechnung der genauen Zahl der Tage die ein Mensch mit Uterus schon schwanger ist. Und dennoch sind immer noch genug Hürden vorhanden die Menschen mit Uterus davon abhalten einen Schwangerschaftsschnelltest zu kaufen.

 

Beginnend bei den Kosten, die auf den ersten Blick nicht hoch erscheinen mögen, die jedoch eine Stunde Arbeit im Mindestlohnniveau darstellen oder für junge Menschen mit Uterus mehrere Wochen Taschengeld bedeuten können. Die Hürde besteht hier nicht ausschließlich im Kaufpreis selbst, sondern auch in dem Fakt, dass es überhaupt Geld kostet einen Schwangerschaftsschnelltest zu machen. Studien zeigen, dass vor allem Menschen mit Uterus Schwangerschaftsschnelltests nutzen, die keine Schwangerschaft geplant haben zum Zeitpunkt des Tests. Für diese ist es umso wichtiger zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit zu haben, denn solange §218 noch besteht gilt die Nichtverfolgung eines Schwangerschaftsabbruchs nur für die ersten drei Monate einer Schwangerschaft. In einigen Fällen bemerken Menschen mit Uterus die Schwangerschaft erst nach 6 Wochen oder auch schon nach dem Ablauf der Frist. Das ist fatal! Diese Menschen mit Uterus haben im Extremfall keine Möglichkeit mehr einen Abbruch in Deutschland durchzuführen oder in anderen Fällen eine enorm kurze Bedenkzeit um über einen Abbruch nachzudenken und die Pflichtberatung zu absolvieren. Aber auch Scham ist ein Faktor, der gerade bei jungen Menschen mit Uterus nicht zu unterschätzen ist, daher braucht es für sie eine möglichst niedrigschwellige Möglichkeit an Schnelltests zu kommen, zum Beispiel Schultoiletten.

 

So früh wie möglich von einer Schwangerschaft zu erfahren ist jedoch nicht nur für die Menschen mit Uterus wichtig, die keine Schwangerschaft geplant haben. Auch für Menschen mit Uterus die ein Kind geplant haben ist es mehr als relevant früh genug von einer Schwangerschaft zu erfahren, um beispielsweise die Lebensweise gesünder für sich und den Embryo zu gestalten.

 

Schwangerschaftsschnelltests für Zuhause arbeiten alle mit der gleichen Methode, einem Urintest, der die Konzentration des Hormons HCG nachweist. Dieser Test kann schon am ersten Tag der ausbleibenden Menstruation angewandt werden und somit ungefähr zwei Wochen nach der Befruchtung. Diese Tests haben eine mehr als 90% Genauigkeit. Ein kostenlos abgegebener Test muss also nicht teuer in der Bereitstellung sein, es kann sich um einfache Teststreifen handeln, die dieselbe Genauigkeit aufweisen wie teurere Modelle.

 

Der Kampf um die kostenlose Verfügbarkeit von Schwangerschaftstests ist kein neuer: Schon in den 70/80er Jahren haben Feminist*innen Zentren eröffnet in denen Menschen mit Uterus kostenlos einen Schwangerschaftstest durchführen konnten um im Anschluss daran eine Beratung und Gespräche mit Ärtz*innen in Anspruch nehmen konnten.

 

Dass Schwangerschaftsschnelltests zu einem Markt geworden sind kritisieren wir. Wir halten es für falsch, dass immer neue Märkte rund um den Körper von Frauen* entstehen und das Unternehmen immer noch Profit aus Frauen*hygiene und sexueller Selbstbestimmung ziehen. Wir Jusos Berlin sehen es als Selbstverständlichkeit, dass Frauen* alle Mittel bereitgestellt werden um mehr Selbstbestimmung über ihren Körper zu erlangen.

 

Daher fordern wir:

Die kostenlose Ausgabe von Schwangerschaftstests in Berliner Apotheken, Zentren für sexuelle Gesundheit des Landes Berlin und öffentlichen Institutionen mit viel Publikumsverkehr, insbesondere Schul- und Unitoiletten. Für die Umsetzung zuständig sollen die bezirklichen Gesundheitsämter sein.

Es soll auch geprüft werden, ob eine Abgabe durch Gynäkolog*innen möglich ist.

Eine Kampagne zur Bekanntmachung dieser Möglichkeit in der Öffentlichkeit.

 

Antrag 170/II/2019 Pro Choice statt Pro Femina – Für eine ergebnisoffene Beratung zu Schwangerschaftsabbrüchen!

23.09.2019

Es ist keine neue Forderung: Die Abschaffung der Zwangsberatung für Schwangere, die eine Abtreibung durchführen lassen möchten. Noch ist diese Forderung nicht Realität, aber wir halten weiterhin daran fest. Bis dahin wollen wir jedoch, dass die angebotenen Beratungen seriös durchgeführt werden und die schwangeren Menschen, wie vorgeschrieben, im Anschluss an die Beratung einen Beratungsschein erhalten, welchen sie für die Durchführung eines Abbruches laut Gesetz vorweisen müssen (StGB §219 Absatz 2Satz 2).

 

Am 1. Juli 2019 hat am Kurfürstendamm 69 die Berliner „Beratungsstelle“ des Vereins „Pro Femina“ eröffnet. „Pro Femina“ bietet laut eigener Aussage Beratungen „für Frauen im Schwangerschaftskonflikt“  an.

 

Die Verwechslung mit der staatlich anerkannten Beratungsstelle „pro familia“ ist hier allein durch die Namensgebung durchaus gewollt. „Pro Femina“ stellt dabei jedoch weder einen Beratungsschein aus, noch beraten sie ergebnisoffen oder seriös. Laut einiger Erlebnisberichte von Personen, die in einer durch „Pro Femina“ geleiteten Beratungsstelle waren, setzen diese die Schwangeren* sogar auch nach der Beratung weiter unter Druck, keinen Abbruch vornehmen zu lassen, indem sie diese u.a. mit Anrufen regelrecht terrorisieren. Bei all dem versucht „Pro Femina“ sich als normale Beratungsstelle darzustellen, denen die Sorgen von schwangeren Menschen am Herzen liegen. Dies ist jedoch nicht der Fall – die Embryonen, das „potentielle neue Leben“, stehen in der Beratung im Vordergrund, nicht aber das Leben der schwangeren Person. Eine Abtreibung wird hierbei nicht als legitime Entscheidung dargestellt. Schwangere werden bewusst getäuscht und in ihrem Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung eingeschränkt – entscheiden sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft, müssen sie in eine andere Beratungsstelle, die einen Beratungsschein ausstellt.  Teilweise ist dafür dann aber keine Zeit mehr: „Pro Femina“ zögert die Beratung meist so lange hinaus, bis die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft überschritten sind und eine Abtreibung nach dem Gesetz nicht mehr möglich ist (StGB §218a Absatz 1 Punkt 3). Ratsuchenden wird finanzielle Unterstützung angeboten, wenn sie sich dafür entscheiden, die Schwangerschaft fortzuführen. Die engen Verbindungen von „Pro Femina“ zur sog. Lebensschutzbewegung sind u.a. an der Person Kristijan Aufiero zu sehen, führendes Mitglied von „Pro Femina“ und ebenfalls Vorsitzender des „Birke e.V.“, welcher der Lebensschutzbewegung zuzuordnen ist.

 

Eine solche Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die bewusste Täuschung von Schwangeren* lehnen wir entschieden ab!

Wir kämpfen für das Recht von Menschen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen möchten oder nicht!

Wir fordern die Schließung der selbsternannten Beratungsstellen von „Pro Femina“!

Wir fordern die ergebnisoffene Beratung von Schwangeren* in Krisensituationen und den freien Zugang zu Informationen über Abtreibungen!

Wir fordern die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sämtliche Einrichtungen von „Pro Femina“ in Berlin aufgrund dauerhaften Verstoßes gegen StGB §219(2) und das Schwangerschaftskonfliktgesetz Absatz 2 „Schwangerschaftskonfliktberatung“ §5ff. umgehend zu schließen.

Antrag 144/II/2019 Handelsabkommen EU-Mercosur: Kein Abkommen zu Lasten von Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz sowie bäuerlicher Landwirtschaft!

23.09.2019

Die EU und der südamerikanische Staatenbund Mercosur (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) wollen gemeinsam die größte Freihandelszone der Welt aufbauen. Nach jahrelangen Verhandlungen verkündete EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker Ende Juni 2019, dass die Vertragspartner*innen eine politische Einigung erzielt haben.

 

Das Abkommen soll über den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen den Warenaustausch stärken und Unternehmen Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe bringen. Der Staatenbund Mercosur ist mit einer Bevölkerung von mehr als 260 Millionen Menschen einer der großen Wirtschaftsräume der Welt. Die EU kommt sogar auf mehr als 512 Millionen Einwohner. Die Exporte von EU-Unternehmen in die vier Mercosur-Staaten beliefen sich 2018 auf rund 45 Milliarden Euro, in die andere Richtung waren es Ausfuhren im Wert von 42,6 Milliarden Euro. Die Mercosur-Staaten exportieren vor allem Nahrungsmittel, Getränke und Tabak in die EU. Von dort gehen wiederum vor allem Maschinen, Transportausrüstungen sowie Chemikalien und pharmazeutische Produkte nach Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

 

Laut EU-Kommission werden die Vertragspartner*innen den Entwurf nun juristisch prüfen und das endgültige Abkommen ausformulieren. Dann soll der Vertrag dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden.

 

Umwelt- und Verbraucherschützer*innen mahnen vor den sozialen und ökologischen Risiken bei Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens bei derzeitigem Stand des Verhandlungstextes. Sie befürchten, dass damit größere Hindernisse bei Durchsetzung von Standards zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Menschenrechte aufgebaut werden.

 

Schon heute führen der Soja-Anbau sowie das Wachstum der Rinderherden beispielsweise in Brasilien zu massiver Abholzung, Landkonflikten und einer Verschärfung der Klimakrise. Soja aus dem Mercosur landet massenhaft in den Futtertrögen der europäischen Megaställe und Mastanlagen. 94 Prozent des Sojaschrots und 52 Prozent der Sojabohnen, die die EU auf dem Weltmarkt einkauft, stammen aus dem Mercosur. Die europäische Überschussproduktion von Fleisch und Milch wäre ohne die riesige Einfuhr von Soja und anderen Futtermitteln überhaupt nicht aufrecht zu erhalten.

 

Weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde rechtliche Verankerung des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips. Im Entwurf des Vertragstextes findet das Vorsorgeprinzip einmalig Erwähnung im nicht-sanktionsbewährten Nachhaltigkeitskapitel. Diese ist weitgehend zahnlos, denn Verstöße gegen dessen Bestimmungen können nicht unter dem Staat-Staat-Streitschlichtungsmechanismus des Abkommens behandelt werden.

 

Das Assoziationsabkommen sieht außerdem die Einrichtung eines Unterausschusses für Lebensmittelsicherheit vor (sogenanntes SPS Subcommittee), unter dem wiederum mehrere Dialoggruppen eingerichtet werden sollen. Diese befassen sich unter anderem mit Biotechnologie, Pestizidrückständen, Tierwohl und Antibiotika-Resistenzen. Teilnehmen sollen „Repräsentant*innen der Vertragsparteien mit technischer Expertise“, was mithin auch Industrievertreter*innen oder Expert*innen mit Verbindungen zur Lebensmittelindustrie umfassen kann. Bislang sieht der Vertragsentwurf keinerlei Regelungen zur parlamentarischen Kontrolle des Unterschusses vor.

 

Die zahlreichen Landkonflikte, die der Vormarsch des Agrobusiness in den Mercosur-Staaten anheizt, machen handelspolitische Regeln zum Schutz der Menschenrechte notwendig. Im Abkommen muss ein effektiver Schutz vor Landnahme für Betroffene rechtlich verankert werden, etwa gemäß dem UN-Konzept zur freien, vorherigen und informierten Zustimmung.

 

Bislang sieht das Assoziationsabkommen keinerlei Stärkung der viel zu schwachen Menschenrechtsklausel vor, die die EU in ihre Handelsverträge integriert. Diese erlaubt zwar grundsätzlich die Aussetzung von Handelspräferenzen bei schwerwiegenden Verstößen, jedoch kam es aufgrund der hohen Hürden, die die EU für die Aktivierung der Menschenrechtsklausel errichtete, bisher nie zu Handelssanktionen. Die Wirksamkeit der Klausel wird auch durch das Fehlen effektiver Monitoring- und Beschwerdeinstanzen eingeschränkt.

 

Eine zukunftsweisende Handelspolitik entscheidet sich nicht in der Wahl zwischen radikalem Freihandel oder Protektionismus, sondern ist auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet, die die Zukunftsfragen der Menschheit wie den Klimaschutz, die Erhaltung der Biodiversität und den Schutz von Freiheits- und Grundrechten ins Zentrum rückt.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgendes Ziel einzusetzen:

 

Im Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) sind Menschenrechte, geltende EU-Standards im Klima-, Umwelt-, und Verbraucherschutz rechtlich zu verankern. Deren Einhaltung und Durchsetzung hat der parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlaments zu unterliegen. Zudem hat der Umgang mit den diesjährigen Bränden im südamerikanischen Regenwald, die teils durch menschengelegte Feuer entstanden, gezeigt, dass insbesondere die brasilianische Regierung nicht an dem Schutz dieses enorm wichtigen Ökosystems interessiert ist. Die Nutznießer der Brandrohdungen dürfen von einem Freihandelsabkommen nicht profitieren. Im Sinne der notwendigen Anstrengungen im Kampf gegen die Klimakrise darf dem Handelsabkommen EU-Mercosur nur bei Verankerung folgender Punkte zugestimmt werden.

 

Konkret bedeutet das im Einzelnen:

  • Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens (u.a. keine Ausweitung von Weide- und Anbauflächen durch Abholzung des Regenwaldes)
  • die Einhaltung der ILO-Normen
  • Stärkung und effektive Durchsetzung der Menschenrechtsklausel, u.a.  Einführung von  Monitoring- und Beschwerdeinstanzen für alle Stakeholder*innen sowie Sanktionsmaßnahmen
  • rechtliche Verankerung auf Schutz von Betroffenen vor Landnahme und Vertreibungen
  • Wahrung des EU-Vorsorgeprinzips
  • Festlegung von Standards für Tierhaltung und Umweltschutz für den transatlantischen Lebensmittelhandel (u.a. keine Absenkung von oder Verzicht auf Importkontrollen)
  • der Unterausschuss für Lebensmittelsicherheit (SPS Subcommittee) sowie die Dialoggruppen sind der Kontrolle des Europäischen Parlaments und der demokratischen Parlamente der Mercosur-Staaten zu unterstellen

 

Des Weiteren ist der Vertragstext des Assoziierungsabkommens mind. 1 Jahr vor Ratifizierung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit eine kritische Auseinandersetzung und Begleitung der Beratungen in den nationalen Parlamenten sowie dem Europäischem Parlament gewährleistet ist. Auf die Schaffung von parallelen Rechtsstrukturen und Rechtssprechungsinstitutionen, die Unternehmen und Investorinnen gegenüber Verbraucherinnen, Bürgerinnen und staatlichen Institutionen bevorteilen, ist gänzlich zu verzichten. Darunter fallen insbesondere private Schiedsgerichte, multilaterale Investorinnengerichthöfe und jegliche Instrumente des Invetorinnenschutzes und der Investorinnen-Staat-Streitbeilegung.