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Antrag 190/II/2019 Frauenvertretung

23.09.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im AbgH von Berlin und die Senatsmitglieder der SPD  werden beauftragt, eine Berliner Hauptfrauenvertretung in das Landesgleichstellungsgesetz aufzunehmen.

 

Antrag 165/II/2019 Schutz für Alle – Impfen rettet Leben!

23.09.2019

Impfen schützt, und impfen schützt vor allem dann, wenn möglichst viele Menschen geimpft sind. Durch die Verbreitung von Impfungen konnten in den letzten 100 Jahren viele Krankheiten weitestgehend eingedämmt werden. Die Pocken konnten sogar gänzlich ausgelöscht werden. Viele dieser Krankheiten hatten vor der Verbreitung von Impfungen zumeist einen tödlichen Ausgang oder endeten für Betroffene in lebenslangen Einschränkungen. Noch in den frühen Nachkriegsjahren starben tausende Kinder an sogenannten „Kinderkrankheiten“ gegen die heutzutage geimpft werden kann.

In Deutschland sinkt die Impfquote bei Kindern. Diese Entwicklung ist mehr als bedenklich. Die WHO empfiehlt eine Impfquote von 95%, in einigen Teilen Deutschlands liegt die Quote nur noch bei 90%. Aktuell profitieren diese ungeimpften Kindern noch vom sogenannten Herdenschutz. Herdenschutz meint in diesem Fall, dass ungeimpfte Personen ein niedriges Infektionsrisiko haben, wenn große Teile ihres Umfelds geimpft sind. Durch die Impfpflicht in der ehemaligen DDR, sowie eine breite Akzeptanz von Impfungen in den Nachkriegsjahren, ist der Herdenschutz in Deutschland noch relativ hoch. Doch wenn die Akzeptanz für Impfungen in Deutschland weiter sinkt, wird auch der Herdenschutz weniger. Der Herdenschutz ist aber vor allem für solche Menschen wichtig die nicht geimpft werden können, zum Beispiel aufgrund einer Autoimmunerkrankung.

Der zunehmende Aktivismus der Impfgegner*innen, vornehmlich in westlichen Ländern, hat außerdem dazu beigetragen, dass nun vermehrt Ausbrüche von totgeglaubten Krankheiten registriert werden. 2018 wurden in den USA Polio-Fälle im dreistelligen Bereich registriert. In Europa haben sich die Fälle von Masern-Infektionen seit 2016 laut der WHO verachtfacht.

Deutschland wäre nicht das erste Land, das eine Impfpflicht einführt. Momentan gibt es in 13 EU Staaten eine Impfpflicht, in den meisten Fällen für Impfungen, die auch die Ständige Impfkommission des Robert Koch Instituts empfiehlt.

Wir fordern eine allgemeine Impfpflicht von einer Unabhängigen Kommission von Ärzt*innen und gesundheitspolitischen Expert*innen bestimmten Impfungen, angelehnt an denen, welche von der ständigen Impfkommission des Robert Koch Institutes empfohlen werden. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass eine Impfpflicht nicht zu lasten der Rechte von marginalisierten und diskriminierten Teilen der Bevölkerung fällt. Diese Impfpflicht ist spätestens beim Schuleintritt eines Kindes zu kontrollieren. Bei der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht stehen häufig sich häufig zwei Argumente gegenüber: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz sowie das Argument, dass eine möglichst hohe Impfquote auch Menschen schützt, die nicht geimpft werden können.

Für uns Jusos steht fest: Impfungen sind heutzutage sicherer als bisher. Wir fordern eine Impfpflicht nicht nur um unimpfbare Gruppen zu schützen, sondern auch um endlich Krankheiten wie die Masern in Deutschland auszurotten. Angesichts der Globalisierung ist es noch wichtiger geworden, dass mehr Menschen weltweit geimpft sind. Durch den enormen Reiseverkehr ist es auch für Regionen in denen Krankheiten noch nicht ausgerottet sind sehr wichtig, dass nicht noch mehr potenzielle Infektionsträger in diese Länder einreisen. Auch da diese sich vor Ort infizieren könnten, und diese Krankheit, dann an andere ungeimpfte Personen weitergeben könnten.

Die von uns geforderte Impfpflicht soll so früh wie möglich überprüft werden. Wenn Kinder nicht geimpft sind, obwohl sie geimpft werden können, sollten sie keine staatliche oder staatlich geförderte KiTa besuchen können. Spätestens beim Schuleintritt müssen die Kinder geimpft sein. Grundsätzlich sollen Impfungen auch angeordnet und mit Zwang vollstreckt werden können, soweit keine gesundheitlichen Gründe dagegenstehen. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog für die Fälle einer Missachtung der Impfpflicht muss erstellt werden.

Zudem fordern wir auch eine genauere Erhebung der Impfquote in Deutschland. Momentan wird erst zum Schuleintritt geprüft, ob Kinder geimpft sind. Dadurch können erst 5 bis 6 Jahren nach Einführung einer neuen Impfung Daten darüber erhoben werden wie hoch die Impfquote in diesem Fall ist. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil so schon früher gegen eine niedrige Imfpquote vorgegangen werden kann, z.B. in Form von breiterer Information oder Kampagnen der BzgA.

Das gefährliche an überzeugten Impfgegner*Innen ist, dass sie durch kein Argument mehr von ihrer festgefahrenen Meinung abweichen, dass Impfen mehr Schäden verursacht, als zu helfen. Dabei ist es völlig egal wie fundiert und dicht die Faktenlage der vorgetragenen Argumente ist. Dieses extrem verfestigte Meinungsbild der erwachsenen Impfgegner*Innen lässt sich meist nicht mehr einreißen.

Anders ist es bei den Kindern von Impfgegner*Innen. Das Weltbild von Kindern ist noch nicht so ausgeprägt und festgefahren. Hier gilt es gezielt anzugreifen, um zu verhindern, dass diese Kinder nur den Lügen von Impfgegner*Innen ausgesetzt sind und so selber zur nächsten Generation von Impfgegner*Innen werden. Bereits heute sind nahezu ausgerottete Krankheiten, wie die Masern wieder auf dem Vormarsch, nicht zuletzt aufgrund der Weigerung von Eltern, ihre Kinder gegen die Masern impfen zu lassen. Es wird also höchste Zeit bei der medizinischen Aufklärung über Impfungen eine neue Strategie zu verfolgen. Diese muss auch in der Schule z.B. im Biologieunterricht erfolgen. Es muss gezielter an Kinder herangetreten werden, je früher desto besser.

Wir fordern:

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland für von einer Unabhängigen Kommission von Ärzt*innen und gesundheitspolitischen Expert*innen bestimmten Impfungen, angelehnt an denen, welche von der ständigen Impfkommission des Robert Koch Institutes empfohlen werden

Die genauere Erhebung der Impfabdeckung in Deutschland schon vor dem Schuleintritt.

Antrag 180/II/2019 Professionell Pflegende - endlich selbstbestimmt!

23.09.2019

Wie Pflege in Deutschland organisiert wird, hat sich seit vielen Jahrzenten nicht verändert. Wie professionell Pflegende, also 3-jährig ausgebildete oder studierte Fachkräfte, mitent- scheiden dürfen, ebenfalls nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt innerhalb eines von der Gesetzgebung festgelegten Rahmens fest, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zudem hat er Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären medizinischen Versorgung. Da sind aktuell vor allem Kos- tenträger*innen und Kostenerbringer*innen hauptverantwortlich, also der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Professionell Pflegende sind im Gemeinsamen Bundesausschuss nicht abgebildet. Das ist mitunter ein Grund für den miserablen, unterentwickelten Zustand der professionellen Pflege in Deutschland. Während in den meisten anderen europäischen Ländern professionell Pflegende als „Health Professionals“ angesehen werden und wie selbstverständlich in Entscheidungen, die das Gesundheits- bzw. Pflegesystem betreffen, miteinbezogen werden, sind sie hierzulande den Ärzt*innen unterstellt, haben kein klares Aufgabenprofil und wer- den regelmäßig überhört.

 

Wir brauchen eine Stimme für professionell Pflegende. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich der starken Ärzt*innenlobby entgegen zu stellen und auf Augenhöhe zu verhandeln. Denn nichts anderes als das hat die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen (ca. 1,2 Mio) sich verdient.

 

Diese Stimme ist die Pflegeberufekammer. Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die stellvertretend für den Staat Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung übernehmen. Im Gegenzug verpflichten sich Professionell Pflegende, ihre Aufgaben ge- wissenhaft und verantwortungsvoll durchzuführen und regelmäßig an Fortbildungen teil- zunehmen. Somit ist das oberste Ziel einer Pflegeberufekammer die Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege für die Bürger*innen. Mit einer Pflegeberufekammer würden Pflegende selbst definieren, was eigentlich vorbehaltende Tätigkeiten von profes- sionell Pflegenden sind und ihren Beruf weiterentwickeln. Die Mitglieder bestimmen die Arbeit der Pflegekammer. Alle Mitglieder haben alle fünf Jahre die Wahl und entsenden Vertreter*innen in die Vertreter*innenversammlung. Diese ist das höchste Gremium der Kammer, wählt den Vorstand, trifft Richtungsentscheidungen und hat die Hoheit über sämtliche Kammeraktivitäten. Die inhaltliche Arbeit der Landespflegekammer Rheinland- Pfalz findet z.B. vor allem in Ausschüssen und Arbeitsgruppen statt. Während die Ausschüsse durch die Vertreter*innenversammlung gewählt und legitimiert sein müssen, ist die Mitarbeit in vielen Arbeitsgruppen für alle Mitglieder offen und sehr erwünscht.

 

In Berlin wurde zwischen November 2014 und März 2015 eine Befragung von 1200 Pflegekräften durchgeführt. Das zentrale Ergebnis der repräsentativen Befragung zur Akzeptanz einer Pflegekammer lautete, dass sich die Mehrheit der Pflegefachpersonen in Berlin (58,8 %) für die Einrichtung einer Pflegekammer aussprach. Zusätzlich dazu werden verkammerte Berufe in der Öffentlichkeit und in der politischen Landschaft verstärkt und vor allem vereint wahrgenommen. Dies würde die Wertschätzung erhöhen und die pflegerische Expertise in die Gesetzgebung und politische Diskussion mit einbringen, in Form ei- ner Bundespflegekammer im Gemeinsamen Bundesausschuss.

 

Die größten Gegner*innen der Pflegeberufekammer sind die Gewerkschaften, vor allem ver.di. Die Argumente, die vor allem hervorgebracht werden, sind die Pflichtmitgliedschaft und die Beitragsordnung. Doch wie soll die Pflegeberufekammer eine Berufsgruppe organisieren, Aufgaben definieren und sie fortbilden, wenn nicht alle Berufsangehörigen Mitglied sind? Was die Beitragsordnung angeht, so ist der Mitgliedsbeitrag selbstverständlich am Bruttoeinkommen bemessen, oft 0,4 – 1 % des Bruttoeinkommens, also teilweise sogar unter den Beitragssätzen für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Es ist unverständlich, warum ver.di so gegen die Pflegeberufekammer mobilisiert, wird sie doch in keinster Weise von deren Existenz bedroht. Die Pflegeberufekammer erhebt nicht den Anspruch, die Aufgaben der Gewerkschaft zu übernehmen, so ist eine Koexistenz zwingend weiterhin notwendig, um den Beschäftigten in der Pflege ein allumfassend gutes Arbeitsumfeld zu garantieren. Die Errichtung eines Versorgungswerks für Pflegefachkräfte ist nicht erforderlich. Wo landesrechtlich geboten, stärken Pflegeberufekammern die öffentlichen Sozialversicherungen durch gesetzlichen Ausschluss der berufsständigen Versorgung.

 

Wir fordern:
– die sofortige Einrichtung einer Pflegeberufekammer in Berlin
– eine umfassende Informationskampagne des Senats für alle Pflegenden, welche über die Vorteile und Verpflichtungen durch eine Pflegeberufekammer aufklärt

 

Antrag 182/II/2019 Psychotherapeutische Vorsorgeuntersuchung

23.09.2019

Jede*r gesetzlich Krankenversicherte hat das Recht in regelmäßigen Abständen kostenlose Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Hierbei geht es hauptsächlich um Krankheiten, die bei früher Erkennung gut behandelt werden können. Entsprechend zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise für halbjährliche Besuche bei der*m Zahnärzt*in zur Vorsorge oder jährliche Krebs-Untersuchungen bei der*n Gynäkolog*in.

 

Ein Bereich, der aber völlig ausgeklammert wird, ist die psychische Gesundheit. Dabei können auch hier eine frühe Erkennung und ein früher Beginn der Behandlung ausschlaggebend sein für deren Erfolg. Die aktuellen Umstände begünstigen aber genau das Gegenteil: Zu wenig psychotherapeutische Angebote und gesellschaftliches Stigma mit dem Vorurteil, psychische Erkrankungen wären keine „echten“ Krankheiten führen dazu, dass viele Menschen sich zu spät oder gar keine Hilfe suchen. Die Ungleichbehandlung bei Vorsorgeuntersuchungen stützt dieses Bild. Ob ich Karies bekomme, scheint wichtig zu sein. Ob ich gerade eine Depression entwickle, wohl eher nicht.

 

In die gleiche Kerbe schlägt, dass es so schwierig ist, einen Termin bei Psychotherapeut*innen zu bekommen.  Wer wochenlang auf einen Termin warten oder für diesen in den nächsten Landkreis fahren muss, bekommt vermittelt, dass das eigene Leiden wohl doch nicht so schlimm und behandlungswürdig sein kann. Psychische Erkrankungen müssen aber endlich als das wahrgenommen werden, was sie sind: Behandlungswürdige Erkrankungen. Es kann nicht sein, dass bei psychischen Problemen nach wie vor eine Mentalität des „Stell dich mal nicht so an“ vorherrscht und Menschen mit psychischen Erkrankungen wahlweise als schwach oder verrückt abgestempelt werden.

 

Die mitunter tödlichen Folgen des Stigmas zeigen sich besonders im Gender-Vergleich: Jungen* und Männer* sind von diesem aufgrund von schädlichen Vorstellungen von Männlichkeit nochmal ganz anders betroffen als Frauen* und Mädchen*. Jungen* und Männer* suchen sich seltener oder später Hilfe (sowohl professionelle als auch im Freundes- und Familienkreis), sind deutlich häufiger von Suchterkrankungen und Obdachlosigkeit betroffen und begehen häufiger Gewaltverbrechen und Suizid. Dasselbe gilt für Jugendliche aus der LGBTTIQ*A+ Community.

 

Bei Mädchen* und Frauen* wiederrum sind beispielsweise Diäten durch die Vermittlung unrealistischer Körperbilder teilweise so normalisiert, dass Essstörungen gar nicht als solche wahrgenommen werden.

Wir fordern daher:

Der halbjährliche Besuch einer*s Psychotherapeut*in oder Psycholog*in zum Vorsorgegespräch soll für alle Menschen in den Katalog der von den gesetzlichen Krankenkassen getragenen Vorsorgeuntersuchungen aufgenommen werden. Um eine elternunabhängige Wahrnehmung des Vorsorgeangebots bei Kindern zu erreichen, soll vor allem in Schulen für dieses Angebot geworben und bei Bedarf von diesen organisiert werden.

Darüber hinaus braucht es eine bundesweite Kampagne, die die Bekanntheit dieses Angebots erhöht, für die Wahrnehmung des Angebots wirbt und das mit psychischen Erkrankungen verbundene Stigma bekämpft. Neben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sind hier auch Akteur*innen wie Kitas und Schulen und die Ärzt*innen und Therapeut*innen gefragt. Ähnlich zur Zahngesundheitskampagne, wie es sie seit den 1970ern Jahren gibt, soll das Thema psychische Gesundheit früh, altersgerecht und durchgehend thematisiert werden.

Des Weiteren soll die BzgA bei der Bewerbung aller Vorsorgeangebote stärker auf den Genderaspekt achten, um vor allem bei Männern* für deren Wahrnehmung zu werben.

Die Zahl der psychotherapeutischen Angebote muss erhöht werden. Dies gilt sowohl für niedrigschwellige Angebote, wie Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen in der Nachbarschaft, als auch für die Psychotherapeut*innen, die Vorsorgeuntersuchungen und Therapien durchführen können. Dies wollen wir erreichen, indem die Anzahl der Studien- und Ausbildungsplätze ausgeweitet wird, die Ausbildungsbedingungen vor allem durch Übernahme der Kosten verbessert werden und die Anzahl der vergebenen Kassensitze erhöht wird.

 

Antrag 185/II/2019 Nichts für Ungut! – Sonderstellung der Homöopathie beenden

23.09.2019

Die Homöopathie entstand vor rund 200 Jahren als Reaktion des deutschen Arztes Samuel Hahnemann auf damals verbreitete höchst invasive medizinische Behandlungsmethoden wie den Aderlass, denen er eine verträglichere Alternative entgegensetzen wollte. Seiner These nach ließen sich Symptome mit Mitteln behandeln, die ebenfalls ähnliche Symptome hervorrufen (Simile-Prinzip). Des Weiteren ging er davon aus, dass Wirkstoffe erst durch mehrfache Verdünnung ihre Wirkung entfalten könnten (Potenzierung). Dies sei allerdings nur dann der Fall – so Hahnemanns Beobachtung – wenn die Lösung bei der Herstellung nach jedem Verdünnungsprozess 10 Mal auf einen weichen Untergrund geschlagen werde.

 

Was damals einen Versuch wert war, kann mit heutigem Wissenstand nur noch eine Frage des Glaubens sein. Mit zunehmender Verdünnung sinkt die Wahrscheinlichkeit auch nur ein einziges Molekül des Ausgangsstoffes im Homöopathikum wiederzufinden. Eine pharmakologische Wirkung homöopathischer Präparate konnte daher auch in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nicht nachgewiesen werden. Auch die behauptete Speicherung der „Information“ im Lösungsmittel, die durch das Aufschlagen übertragen wird, bleibt bis heute reine Behauptung.

 

Wissenschaftsjournalist*innen und -aktivistinnen, die öffentlich auf diese Umstände hinweisen, werden derzeit mit Unterlassungsklagen des Homöopathie-Herstellers Hevert überhäuft. Dieser sieht sein Geschäftsmodell bedroht und versucht durch aggressives juristisches Vorgehen Kritiker*innen mundtot zu machen. Da weder der Herstellungsprozess noch die Substanzen kostenintensiv sind, ist die Gewinnspanne für die Produktionsfirmen hier besonders groß. Der Umsatz mit homöopathischen Mitteln in Deutschland betrug im Jahr 2018 670 Millionen Euro.

 

Auch wenn die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Homöopathika nur einen kleinen Bruchteil der Gesamtausgaben für Medikamente ausmachen, stehen sie dennoch nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen. Die Berliner Charité konnte anhand von Abrechnungsdaten der Techniker Krankenkasse aufzeigen, dass für Patient*innen, die sich in homöopathischer Behandlung befanden, Mehrkosten von im Schnitt 2000 Euro aufgewendet wurden. Eine unterlassene wirkungsvolle, medizinischen Behandlung, kann dabei nicht nur kostspielig werden, sondern stellt in erster Linie ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Erkrankten dar.

 

Immer wieder berichten Patient*innen, dass ihnen die Homöopathie geholfen habe und sie sich nach der Einnahme besser fühlten. Homöopathie kann zwar helfen, wirken tut sie aber dennoch nicht. Die subjektiv wahrgenommenen Verbesserungen sind vielmehr auf den Placebo-Effekt zurückzuführen, der unbestritten auch hier auftritt – so wie bei jedem anderen Mittel auch.

 

Das Negieren von Naturgesetzen und Erklärungsversuche, die sich mystischer „stofflicher“ Eigenschaften bedienen, schüren Misstrauen gegenüber einer evidenz-basierten Medizin und schaden im Zweifelsfall nicht nur der*dem Einzelnen, sondern auch der Allgemeinheit, indem ein Klima der Wissenschaftsfeindlichkeit geschaffen wird. Nicht umsonst zeigen Homöopathie- Nutzer*innen eine große Schnittmenge mit Impfgegner*innen auf.

Homöopathika sind dem Arzneimittelgesetz unterstellt und unterliegen somit der Apothekenpflicht.
Im Gegensatz zu Medikamenten müssen sie allerdings nicht zugelassen, sondern lediglich registriert werden, wobei ein Nachweis der Wirksamkeit und Unschädlichkeit ausbleibt.

 

Durch die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen und die Apothekenpflicht für Homöopathie wird suggeriert es handle sich um ein medizinisches Präparat mit Heilungspotenzial. Dies ist irreführend und eine Täuschung von Verbraucher*innen an der die Gesetzgebung mitwirkt. Darüber hinaus entsteht den Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen als beitragszahlende Solidargemeinschaft durch Homoöopathie ein nicht zu rechtfertigender finanzieller Schaden. Dieser wiegt umso schwerer, als dass er dazu beitragen kann, dass medizinische Therapien und Verfahren, deren Wirksamkeit erwiesen wurde, nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.

 

In Großbritannien wurde die Homöopathie 2017 aus dem Leistungskatalog des National Health Service gestrichen. Auch Frankreich hat im Juni 2019 beschlossen, Homöopathie aus dem öffentlichen Gesundheitssystem herauszunehmen. Zudem ist auf homöopathischen Mitteln deutlich zu kennzeichnen, dass eine Wirkung wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Als Vorbild kann die Verpflichtung auf Kennzeichnung der nicht erwiesenen Wirksamkeit in den USA dienen.

 

Wir fordern die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, bei den Verwaltungsräten der Krankenkassen darauf hinzuwirken, die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen sowie von sog. homöopathischen Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Die gesetzliche Sonderstellung der Homöopathie ist nicht hinnehmbar! Wir fordern, Homöopathika nicht länger als Arzneimittel zu führen und somit auch die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate aufzuheben.