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Antrag 213/I/2025 Psychiatrische Pflichtversorgung am Krankenhaus Hedwigshöhe sichern – Ersatzneubau jetzt auf den Weg bringen

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die psychiatrische Pflichtversorgung am Krankenhaus Hedwigshöhe langfristig sicherzustellen. Der bauliche Zustand der Klinik ist desolat – laut Gutachten sind die Gebäude nicht sanierbar. Wasser dringt von allen Seiten ein und hat die Bausubstanz so stark beschädigt, dass ein Weiterbetrieb ohne Ersatzneubau ausgeschlossen ist.

 

Ein zügiger Ersatzneubau der Psychiatrie am Standort Hedwigshöhe ist deshalb unverzichtbar. Die neue Infrastruktur muss den steigenden Bedarfen gerecht werden, den heutigen baulichen und therapeutischen Standards entsprechen und eine sichere, menschenwürdige Versorgung ermöglichen. Übergangslösungen sind während der Bauzeit sicherzustellen, um eine durchgehende psychiatrische Versorgung zu garantieren.

 

Ein Wegfall der Pflichtversorgung am Standort Hedwigshöhe hätte schwerwiegende Folgen für die gesamte psychiatrische Versorgung in Berlin – denn andere Einrichtungen verfügen nicht über die nötigen Kapazitäten, um diese Aufgabe zu übernehmen.

Antrag 212/I/2025 Ambulante medizinische Versorgung barrierefrei machen und verbessern

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Verbesserung der Barrierefreiheit in der ambulanten medizinischen, rehabilitativen und sonstigen Versorgung kranker Menschen einzusetzen. Die Verwaltung braucht bessere Planungskapazitäten, um die vorhandenen Steuerungsinstrumente weiterzuentwickeln und im Rahmen einer politisch verantworteten Planung Medizinische Zentren und ähnliche Angebote geplant umzusetzen.

Antrag 210/I/2025 Wo Alkohol drin ist, muss auch Alkohol drauf stehen

24.04.2025

Der PES-Kongress möge beschließen:

Der SPE-Parteitag möge beschließen:

 

Es gibt viele Schlupflöcher bei der Kennzeichnung alkoholhaltiger Produkte.

 

Wenn Alkohol nicht als Zutat, sondern in nur in der Herstellung, beispielsweise als Lösemittel für Aromen oder zur Konservierung, verwendet wird, muss dies nicht explizit gekennzeichnet werden. Dies ist zum Beispiel bei vielen Fertigprodukten der Fall.

 

Hersteller*innen müssen nicht das Wort „Alkohol“ verwenden, sondern schreiben stattdessen die Art des Alkohols (z.B. Cognac, Sherry oder Marc de Champagne) oder auch chemische Bezeichnungen wie Ethanol oder Äthanol in die Zutatenliste. Diese uneindeutige Kennzeichnung kann bei Verbraucher*innen zu Verwirrung führen.

 

Unverpackte Lebensmittel müssen überhaupt nicht gekennzeichnet werden. Dazu gehören beispielsweise lose Süßigkeiten. Hierzu zählen auch Gerichte in Restaurants oder Kuchen in Cafés.

 

Auch kleine Verpackungen, mit einer Oberfläche, die kleiner als 10 cm2 ist, müssen keine Zutatenliste aufführen.

 

Bei Getränken besteht erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozenten eine Kennzeichnungspflicht. Beispielsweise Malzbier, ein Getränk, welches auch gerne von Kindern und Jugendlichen konsumiert wird, enthält in geringen Mengen Alkohol.

 

Es kann nicht von Verbraucher*innen erwartet werden, dass sie die Herstellungsprozesse aller Lebensmittel kennen und wissen, wann sie Gefahr laufen Alkohol gegen ihren Willen zu konsumieren.

 

Für verschiedenste Personen wird die mangelnde Kennzeichnungspflicht zum Gesundheitsrisiko. Schwangere sollen zum Schutz des ungeborenen Kindes schon auf kleinste Mengen Alkohol verzichten. Bei Kindern kann durch die regelmäßige Zufuhr geringer Mengen Alkohol ein Gewöhnungseffekt entstehen, wodurch die Hemmschwelle zum Konsum verringert wird, was zu Entwicklungsstörungen im Kinder- und Jugendalter führen kann oder auch zu Alkoholismus. Abstinente Alkoholiker*innen können bereits durch kleinste Mengen oder nur durch den Geruch von Alkohol rückfällig werden. Dazu kommen Menschen, die aus religiösen Gründen auf Alkohol verzichten.

 

Daher fordern wir

 

  • Einführung eines einheitlichen, eindeutigen Hinweises nach dem Vorbild “Kann Spuren von Alkohol enthalten“ und gut erkennbaren Piktogramms für alkoholhaltige Lebensmittel
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Wort „Alkohol“
  • Kennzeichnung von alkohol-haltigen Produkten unabhängig der Packungsgröße
  • Kennzeichnung von alkoholhaltigen Produkten, auch wenn Alkohol nicht als Zutat, sondern zu einem anderen Zweck (Lösemittel, Konservierungsstoff, etc.) zugesetzt wird
  • Kennzeichnung auch von unverpackten Lebensmitteln (z.B. durch entsprechenden Aufkleber für die Umverpackung)
  • Kennzeichnungspflicht auch für Restaurants, Imbisse, Cafés etc. mit Unterstützung der Zuliefer*innen (Alkohol, der in Zutaten oder beim Kochen verwendet wird, sollte gemeinsam mit den Allergenen aufgeführt werden)

Antrag 211/I/2025 Wo Alkohol drin ist, muss auch Alkohol draufstehen.

24.04.2025

Die Mitglieder der S&E Fraktion des europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich für eine eindeutige Kennzeichnungspflicht von alkoholhaltigen Lebensmitteln einzusetzen.

 

Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Einführung eines einheitlichen, eindeutigen und gut erkennbaren Piktogramms für alkoholhaltige Lebensmittel.
  2. Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Wort „Alkohol“ unabhängig davon, welche Art Alkohol verwendet wird.
  3. Kennzeichnung von alkoholhaltigen Produkten unabhängig der Packungsgröße.
  4. Kennzeichnung von alkoholhaltigen Produkten, auch wenn Alkohol nicht als Zutat, sondern zu einem anderen Zweck (Lösemittel, Konservierungsstoff, etc.) zugesetzt wird.
  5. Kennzeichnung auch von unverpackten Lebensmitteln (z.B. durch entsprechenden Aufkleber für die Umverpackung).
  6. Kennzeichnungspflicht auch für Restaurants, Imbisse, Cafés etc. (Alkohol, der in Zutaten oder beim Kochen verwendet wird, sollte gemeinsam mit den Allergenen aufgeführt werden).

 

Antrag 207/I/2025 Querschnittsthema statt Schnittpunkt - Queere Projekte langfristig haushaltärisch absichern!

24.04.2025

Wir fordern, dass queere soziale Projekte und Einrichtungen dauerhaft haushaltärisch abgesichert werden. Eine Streichung lebensrettender queerer Infrastruktur, besonders im Jugendbereich, darf es mit der SPD nicht geben!

 

Wir fordern die konsequente Umsetzung der Fachstandards des Jugendfördergesetzes!

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, alle haushaltsrechtlichen Instrumente, z.B. qualifizierte Sperrvermerke oder Auflagenbeschlüsse, die für die Haushaltstitel und zur Sicherung der queeren Jugendhilfe zum Schutz der Angebote notwendig und möglich sind, konsequent anzuwenden.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats ferner dazu auf, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 26/27 und zu den Pauschalen Minderausgaben 2025 sicherzustellen, dass keine Kürzungen der queeren Projekte im Land Berlin erfolgen.