Archive

Antrag 50/I/2020 Zukunftsort Berliner Mitte: lebenswert – klimaresilient – gemeinwohlorientiert – geschichtsbewußt – autoarm – kulturstark

29.09.2020

 

Die Berliner Mitte ist unter Berücksichtigung der sorgfältig im Partizipationsprozess „Alte Mitte. neue Liebe“ erarbeiteten und vom Abgeordnetenhaus im Jahr 2016 beschlossenen „Bürgerleitlinien für die Berliner Mitte“ behutsam zu reurbanisieren. Hierbei sind die Bereiche Molkenmarkt, Nikolaiviertel, Museumsinsel, Humboldtforum, Alt-Cölln, Fischerinsel, Spittelmarkt und Leipziger Straße, Unter den Linden, Spandauer Vorstadt, Alexanderplatz, Karl-Marx-Allee und Nördliche Luisenstadt konzeptionell einzubeziehen. Das Spreeufer ist, als verbindendes Element der Stadtmitte, in das Konzept mit einzubeziehen.

 

Rathaus- und Marx-Engels-Forum: Für den anstehenden Wettbewerb zur Gestaltung von Rathaus- und Marx-Engels-Forum sind – aufbauend auf den zehn Bürgerleitlinien – folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

Verkehr: Der Autoverkehr ist zugunsten von Fußgängern, Radfahrer*innen und dem öffentlichen Nahverkehr radikal auf ein Minimum zu reduzieren. Die Karl-Liebknecht-Straße wird je Richtung auf Tram und eine überbreite Mischspur für Bus, Taxi und notwendigen Anliegerverkehr sowie einen Radweg reduziert. Dies macht die Pflanzung von zwei Reihen Straßenbäumen möglich. Die Spandauer Straße wird eine die beiden Grünflächen verbindende Platzfläche, die die Ausweichstrecke für die neue Tram Richtung Mühlendammbrücke aufnimmt. Die reguläre Strecke der Tram wird über die Rathausstraße Richtung Alexanderplatz geführt. Fußgänger*innen sollen Vorfahrt erhalten. Alle öffentlichen Flächen sollen in vorbildlicher Weise barrierefrei gestaltet werden.

 

Kultur und Geschichte: Die vorhandenen Denkmäler (auch Luther-Denkmal, Mendelssohn-Denkmal, die beiden Arbeiter vis-a-vis zum Rathaus, das Marx-Engels-Denkmal) sollen erhalten bleiben. Der Neptunbrunnen soll an seinem derzeitigen Platze erhalten bleiben. Auf dem Schlossplatz kann über einen Wettbewerb ein neuer Brunnen geschaffen werden. Zur Erinnerung an das Judenpogrom am 19. Juli 1510, wo unweit der Marienkirche 38 zuvor überwiegend aus der Mark Brandenburg deportierte Juden öffentlich hingerichtet wurden, soll ein Gedenkort vorgesehen werden.

 

Bebauung: Westlich der Spandauer Straße kann straßenbegleitend an der Karl-Liebknecht-Straße und der Rathausstraße eine ein- bis zweigeschossige, dem Park dienende Bebauung entwickelt werden. Der Park des Marx-Engels-Forums kann hierdurch ein kontemplativer Ort mit hoher Aufenthaltsqualität werden.

 

Klimaresilienz: Dem prognostizierten Klimawandel angepasst soll ein Bepflanzungskonzept mit viel Verschattung und Verdunstungsleistung entwickelt werden. Dabei werden auch Fassadenbepflanzungen in das Konzept aufgenommen. Die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation soll durch ein Verdunstungs- und Versickerungskonzept minimiert werden, das auch bei Starkregen eine Rückhaltung ermöglicht. Für die Rückseite des Humboldt-Forum ist die Idee des Humboldt-Dschungel wieder aufzugreifen.

 

Molkenmarkt: Die durch den Bebauungsplan Molkenmarkt festgelegte Quartiersbildung auf der autobahnähnlichen Grunerstraße ist das bedeutendste Reurbanisierungsprojekt Berlins, dessen Umsetzung nun ansteht.

 

Verkehr: Der Straßenzug Mühlendammbrücke – Mühlendamm – neue Grunerstraße ist gegenüber der aktuellen Planung um eine Fahrspur auf zwei Spuren je Richtung zu verringern, auf denen auch die neue Tram fahren wird. Dies erlaubt breitere Bürgersteige und eine großzügigere Führung von Fahrradspuren. Im landeseigenen Parkhaus an der Rathauspassage soll ein Mobilitätshub für Fahrräder und Carsharing eingerichtet werden.

 

Mühlendammbrücke: Der anstehende Wettbewerb für den Neubau der Mühlendammbrücke ist ebenfalls mit einer Fahrspur je Richtung weniger vorzusehen. Statt einer Autobahnbrücke soll eine „Stadtbrücke“ entstehen.

 

Kultur und Geschichte: Die vielen geschichtlich bedeutsamen Orte, wie der Jüdenhof, die französische Kirche, das Graue Kloster und das erste Antikriegsmuseum verlangen eine umfassende Erinnerungs-Konzeption. Die Rückführung des Antikriegsmuseums ist ebenso zu prüfen wie eine schulische Nutzung auf dem Grundstück des Grauen Klosters.

 

Grundstücksbildung, Liegenschaftspolitik und architektonische Qualität: Um zu einer gemischt genutzten Bebauungsstruktur zu kommen, soll eine kleinteilige Grundstücksbildung vorgegeben werden, die selbstständige, architektonisch gut gestaltete Häuser möglich macht. Sofern die Häuser nicht durch städtische Gesellschaften errichtet werden, kommen entsprechend der politisch verbindlichen Liegenschaftspolitik nur Erbbaurechtsmodelle infrage. Durch eine weitere Verkehrsreduzierung soll auch entlang der Grunerstraße und des Mühlendamms Wohnen in den oberen Etagen möglich werden. Die Vergabe an Dritte soll über kleinteilige Konzeptverfahren Stiftungen und gemeinwohlorientierte Nutzungen bevorzugen. Die städtebauliche Rekonstruktion des Molkenmarktes soll auch einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rathausviertels leisten. Mit dem Sitz des Regierenden Bürgermeisters, dem Stadthaus als Sitz der Innenverwaltung und des Landesdenkmalamtes, der Finanzverwaltung, dem Podewil und dem Theaterkontor an der Klosterstraße und dem Berliner Landgericht an der Littenstraße finden sich hier wichtige öffentliche und kulturelle Nutzungen, die sich mit dem neuen Molkenmarkt zu einem lebendigen Stadtviertel im Sinne der Berliner Mischung verbinden können.

 

Klimaresilienz: Retentionsdächer, Fassadenbepflanzung begrünte Innenhöfe und klimaangepasste Straßenbäume sollen einen Abfluss von Regenwasser in die Kanalisation minimieren und die Aufenthaltsqualität erhöhen.

 

Leipziger Straße: Die anstehenden Planungen haben auch auf das anschließende Wohngebiet der Fischerinsel und Leipziger Straße erheblichen Einfluss. Für die neue Tramstrecken ist die gestaltungsorientierte Variante mit einer KfZ-Spur je Richtung und einem 3 Meter breiten Fahrradstreifen vorzusehen. Damit wird auf der Nordseite eine 16 Meter breite Fläche von Charlottenstr. bis Spittelmarkt frei, auf der der „Leipziger Park“ (Arbeitstitel) angelegt werden soll. Grünfläche und Bäume sind für die derzeit schlechten klimatischen Bedingungen in der vollversiegelten Leipziger Straße besonders wichtig und verbessern zudem die Aufenthaltsqualität.

 

Antrag 47/I/2020 Zebrastreifen um Bildungseinrichtungen

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats mögen sich dafür einsetzen, alle Ampelüberwege, die auf direktem Weg zwischen zwei Gebäuden derselben Universität oder derselben Schule, gleich welcher Schulart, liegen, durch Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen zu ersetzen, sofern die Gebäude nicht weiter als 200 Meter voneinander entfernt sind und sofern dies mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) vereinbar ist.

 

Antrag 29/I/2020 Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze

29.09.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze einzusetzen.

Antrag 212/I/2020 Grundsicherung bei Rentenbezieher*innen auch nach Ableben, analog zur gesetzlichen Rente, weitere 3 Monate auszahlen

29.09.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass zukünftig auch die aufstockende Grundsicherung bei Regelaltersrente und vorzeitiger Altersrente nach dem Ableben, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, weitere 3 Monate ausgezahlt wird.

Antrag 13/I/2020 Stärkung des Ehrenamts: Anspruch auf Freistellung bei Lohnfortzahlung

29.09.2020

In allen Bundesländern sollen in den Landesgesetzen folgendes verankert werden:  Für das ehrenamtliche Engagement/Freiwilligentätigkeit erhalten Arbeitnehmer*innen bei Fortzahlung des Arbeitslohns Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu 10 Tagen im Kalenderjahr.

 

Die Kosten übernimmt das jeweilige Bundesland.

 

Sich ehrenamtlich zu engagieren bedeutet, für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung Arbeit zu leisten. Sei es beispielsweise im gemeinnützigen Verein, dem THW, einer Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband, in der Sozial- und Jugendarbeit, Elternvertretungen, im Rettungs- und Sanitätsdienst, in der Pflege, in der Betreuung, der Begleitung von Lebewesen, Mitarbeit in religiösen Gemeinden und Parteien.

 

Derzeit wird eine Freistellung für das Ehrenamt bei voller Lohnfortzahlung nur durch das bundesweite Gesetz über das Technische Hilfswerk für die Mitglieder des THW gewährt. Ähnliches ist bereits in einzelnen Landesgesetzen für die freiwillige Feuerwehr verankert. Es gibt dazu in einigen Bundesländern Richtlinien für den öffentlichen Dienst. Durch Tarifverträge wird teilweise auch das gewerkschaftliche Ehrenamt gefördert und dabei das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Jedoch gibt es keine verbindliche und einheitliche gesetzliche Grundlage, die das ehrenamtliche Engagement in Gänze stärkt.

 

Gegenwärtig engagieren sich ca. 23 Millionen Menschen im öffentlichen und sozialen Leben. Die Bereitschaft, sich auch außerhalb der regulären Beschäftigung im sozialen und öffentlichen Leben zu verpflichten, wird durch diesen Vorschlag gefördert und unterstützt.