Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze einzusetzen.
LPT I-2020 – Überweisen an FA VII – Wirtschaft und Arbeit
Beschlussempfehlung FA VII – Wirtschaft und Arbeit
Der FA VII teilt den Ansatz des Antrags und unterstützt die Bemühungen für die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze.
Begründung
Sozialabgaben und darunter die Beiträge zur GKV tragen in Deutschland zur Steuerdegression wesentlich bei. Bezüglich des Ausmaßes dieses Effektes und des Zusammenspiels zwischen Einkommensteuer und Sozialabgaben wird hier u.a. auf folgende Studie der Hans Böckler Stiftung verwiesen: „Wer trägt die Steuerlast? Verteilungswirkungen des deutschen Steuer- und Transfersystems“, Stefan Bach, Martin Beznoska und Viktor Steiner, Januar 2017.
Wir betrachten die GKV als Teil des Sozialversicherungssystems und die Kosten des Gesundheitssystems grundsätzlich durch eine Beitragserhebung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu finanzieren. Zu diesem Zweck betrachten wir eine Ausweitung des Versicherungskreises und der Einkunftsarten, z.B. durch die Erhöhung des aus Steuern gespeisten Bundeszuschusses als zusätzliche Maßnahmen neben der Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze.