Antrag 212/I/2020 Grundsicherung bei Rentenbezieher*innen auch nach Ableben, analog zur gesetzlichen Rente, weitere 3 Monate auszahlen

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass zukünftig auch die aufstockende Grundsicherung bei Regelaltersrente und vorzeitiger Altersrente nach dem Ableben, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, weitere 3 Monate ausgezahlt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass zukünftig auch die aufstockende Grundsicherung bei Regelaltersrente und vorzeitiger Altersrente nach dem Ableben, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, weitere 3 Monate ausgezahlt wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Die Grundsicherung ist ein aus Steuermitteln finanzierter Anspruch, mit dem eine bedürftige Person unterstützt wird. Eine Auszahlung an eine andere Person dürfte damit rechtlich kaum umsetzbar sein. Die weitere Auszahlung der Grundsicherung für wenige Monate würde die Situation der hinterbliebenen Person auch nicht nachhaltig verbessern. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich stattdessen dafür ein, durch die Grundrente und weitere Stellschrauben, z.B. die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen, die Einkommenssituation von Rentner:innen langfristig zu verbessern.

Bei akuten finanziellen Schwierigkeiten durch den Todesfall kann das Sozialamt bei den anfallenden Kosten, z.B. für die Beerdigung, unterstützen.
Überweisungs-PDF: