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Antrag 114/I/2022 Wir leben in einer reichen Gesellschaft, lasst uns diesen Reichtum gerecht verteilen – Erben für Alle!

17.05.2022

Vermögen sind in Deutschland extrem ungleich verteilt. Die wenigsten Menschen in Deutschland besitzen überhaupt nennenswerte Vermögenswerte und ein Teil besitzt sogar nur negatives Vermögen, also Schulden. Dagegen besitzt das vermögensreichste Prozent der deutschen Bevölkerung ca. 20 bis 35 Prozent des gesamtdeutschen Vermögens. Und den reichsten 10 Prozent der Bevölkerung gehören fast 60 Prozent des Gesamtvermögens. Die übrigen 90 Prozent der Bevölkerung müssen sich dann mit 40 Prozent des Vermögens abgeben. Hier hört die extreme Vermögenskonzentration aber nicht auf. Aufgrund der ungleichen Verteilung besitzt die vermögensärmere Hälfte der Bevölkerung nur ca. 2,5 Prozent des Vermögens. Das heißt, dass jede zweite Person in Deutschland über kein nennenswertes Vermögen verfügt.

 

Diese ungleiche Verteilung schlägt sich auch in internationalen Vergleichen nieder. Beim Vergleich der internationalen GINI-Indexe, welche ein Maß der Ungleichheit in einem spezifischen Land angeben, zeigt sich, dass Deutschland sich im oberen Drittel der vermögensungleichen Länder bewegt. Doch wie setzt sich dieses Vermögen zusammen? Auch hier gibt es wieder eine große Ungleichheit zwischen den einzelnen Vermögensgruppen. So hat die untere Hälfte der Vermögensverteilung im Durchschnitt ein Vermögen in Höhe von 11.000 Euro, welches zum größten Teil aus Geldanlagen (z.B. Bargeld und Spareinlagen auf dem Bankkonto) besteht. Danach spielt auch noch das eigene Fahrzeug und Wohneigentum eine Rolle. Je größer das durchschnittliche Vermögen, desto mehr verändern sich die Vermögensbestandteile. So besteht das Vermögen der oberen 25 Prozent vor allem aus Wohneigentum. Hierbei liegt das durchschnittliche Vermögen bei ca. 330.000 Euro. Wenn aber die vermögensreichsten 1,5 Prozent der Bevölkerung mit einem Durchschnittsvermögen von 3,1 Millionen Euro näher betrachtet werden, fällt auf, dass hier vor allem ein weiterer Faktor den Hauptbestandteil des Vermögens ausmacht, nämlich Betriebsvermögen.

 

Vermögensungleichheit hat aber noch andere Dimensionen als die Ungleichheit zwischen den Top 10 Prozent der Bevölkerung und den restlichen 90 Prozent. So ist eine Vermögensbildung vor allem dem männlichen Teil der Bevölkerung vorenthalten. Frauen besitzen hingegen deutlich weniger Vermögen. Auch in heterosexuellen Partner*innenschaften besitzen Männer häufiger den Großteil des Vermögens. Dadurch kommt es oftmals zu Zementierung von veralteten Rollenverteilungen und Machtstrukturen.

 

Diese extrem hohen Vermögen kommen aber nicht aus dem Nichts und sind auch selten selbst erarbeitet. Vielmehr sind sie das Resultat von Erbschaften. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 400 Milliarden Euro vererbt. Davon wurden im Jahr 2020 in Deutschland 602 Erbschaften oder Schenkungen von mehr als 10 Millionen Euro getätigt. Im Durchschnitt erbt eine Person im Laufe ihres Lebens rund 85.000 Euro. Das hört sich zwar zuerst nach viel an, aber wie auch schon die Vermögen sind Erbschaften und Schenkungen in Deutschland sehr ungleich verteilt. So erben die unteren 50 Prozent der Einkommensverteilung ca. 32.000 Euro im Schnitt, während die 1 Prozent einkommensstärksten im Schnitt 772.000 Euro erben. So kommt es dazu, dass die oberen 10 Prozent der einkommensstärksten Person ca. 50 Prozent der Gesamterbmasse in Deutschland ausmachen. Ähnlich sieht es auch bei den Vermögensschenkungen aus. Je höher das eigene Einkommen, desto eher werden auch Immobilien und Betriebe der nächsten Generation vermacht.

 

Wirtschaftliche und politische Macht begrenzen!

Hohe Vermögen sind Ausdruck illegitimer wirtschaftlicher Macht. Gesellschaftlich relevante Wirtschaftsgüter und Produktionsmittel werden durch Erbschaften auf Individuen übertragen, ohne dass diese jemals etwas dafür getan haben oder an der Entstehung des geerbten Vermögens beteiligt waren. Kein Vermögen wurde durch ein Individuum allein geschaffen. Es waren immer viele Menschen und die Gesellschaft an der Entstehung beteiligt. Durch die Übertragung der Verfügungs- und Entscheidungsgewalt können die Erb*innen in der Regel frei über das geerbte Vermögen verfügen – und es nach eigenem Gutdünken nutzen. Die Gesellschaft bleibt bei der Entscheidungsfindung außen vor. Diese individuelle wirtschaftliche Macht ist mit unserem Verständnis eines demokratischen Sozialismus nicht vereinbar: Nicht das Individuum sollte über relevante Wirtschaftsgüter und Produktionsmittel entscheiden, sondern die Gesellschaft! Deshalb sollten Erbschaften weitgehend an das demokratische Gemeinwesen – und somit an die Gesellschaft – zurückgegeben werden müssen.

 

Gleichzeitig verfügen Erb*innen über illegitime politische Macht. Durch Erbschaften werden nicht nur üppige Vermögen an die nächste Generation weitergegeben, sondern auch politische Macht. Diese hohe Konzentration von Vermögen entlang familiärer Stammbäume gefährdet unsere Demokratie und läuft den demokratischen Prinzipen zuwider. Die Vererbung von hohen Vermögen geht auf eine Zeit zurück, in der der Adel und der Klerus das gesamte relevante Vermögen besaßen. Feudale Strukturen wollen wir nicht mehr haben! Ein Blick in die USA genügt, um den Zusammenhang zwischen hohen Vermögen und politischer Macht zu verstehen: Amerikanische Milliardär*innen erkaufen sich durch Millionenspenden an politische Kandidierende politischen Einfluss und können ihre wirtschaftliche Macht nutzen, um den öffentlichen Diskurs zu ihren Gunsten zu gestalten. Eine progressive Erbschaftssteuer kann hier korrigierend eingreifen. Sie kann den politischen Einfluss durch hohe Vermögen reduzieren, die politische Ungleichheit senken und gleichzeitig den fairen demokratischen Willensbildungsprozess stärken. Es ist Zeit, wirtschaftliche und politische Machtverhältnisse zu demokratisieren!

 

Jedes Vermögen hat eine Geschichte – aber nicht immer eine positive!

Klaus-Michael Kühne (39,9 Milliarden Euro), Susanne Klatten (29 Milliarden Euro) und Stefan Quandt (23,3 Milliarden Euro) sind drei der fünf reichsten Deutschen und haben neben ihrem unvorstellbaren Vermögen vor allem den Ursprung desselben geerbt. Kühne ist der Erbe eines Logistikunternehmens, das während des dritten Reichs dank bester Verbindungen zu Gestapo die geraubten Besitztümer von vertriebenen und ermordeten Jüd*innen transportierte. Klatten und Quandt, die BMW-Erb*innen, profitieren bis heute von während der NS-Herrschaft durch Zwangsarbeit, Raub und Kriegsprofiten erwirtschafteten Geld. Damit sind sie nur die reichsten Beispiele in einer Erb*innengenerationen, deren Vermögen seinen Ursprung im Nationalsozialismus hat oder im dritten Reich stark vermehrt werden konnte. Auch Kolonialvermögen wird bis heute in den „alten Handelsfamilien“, die am meisten von der Ausbeutung deutscher Kolonien im Kaiserreich profitieren weitervererbt. Sarotti-Schokolade, Familie Wöermann aus Hamburg oder die Erb*innen der Helbig Brennereien sind einige prominente Beispiele, bei denen sich das blutig geraubte Vermögen der Kolonien bis heute auf den Konten der Erb*innen befindet.

Der Blick in den Ursprung vererbten Vermögens und in die deutsche Geschichte zeigt, wie wichtig es ist, dass dieses Vermögen nicht in den Täter*innenfamilien verbleibt, sondern im besten Fall zurück in die Gesellschaft überführt wird. Unrechtmäßig erworbenes Vermögen darf nicht durch Vererbung und Abwälzung der Schuld auf die vorherigen Generationen legitimiert werden.

 

Chancengleichheitsfonds aufsetzen – Chancengleichheit fördern!

Es ist uns zudem ein Herzensanliegen, die Chancenungleichheiten junger Erwachsene abzubauen. Für diese Chancenungleichheiten ist kein*e junger Erwachsene*r verantwortlich, sondern sie in werden von ihren Eltern weitervererbt. Erbe und Schenkungen sind mitunter die größten finanziellen Starthilfen, die einem jungen Erwachsenen mit auf den Weg gegeben werden können. Denn eine Ausbildung oder ein Studium fällt leichter, wenn man sich nicht zuallererst Gedanken darüber machen muss, ob man sich einen Umzug in eine andere Stadt, die Miete für das WG-Zimmer oder die Lebensunterhaltungskosten während der Ausbildung leisten kann.

 

Wir treten für eine Gesellschaft der Freien und Gleichen ein, in der die Chancen nicht von der Landeslotterie abhängen. Von ihr profitieren nur sehr wenige Menschen. Jede*r sollte die gleichen Chancen im Leben haben, unabhängig vom Geldbeutel und Netzwerken der Eltern. Wir wollen das Vermögen einiger weniger auf die gesamte Gesellschaft umvererben, um jungen Erwachsenen auf der einen Seite einen finanziellen Boost zum Start ins Leben zu geben und andererseits Ungleichheit fördernde Strukturen zu bekämpfen. Eine Möglichkeit, sie zu bekämpfen bietet ein Grundvermögen für junge Menschen, das wir durch ein Gesellschaftserbe gewährleisten wollen. Dieses würde den GINI-Index in Deutschland um fünf bis sieben Prozent senken. Mit dem Gesellschaftserbe für junge Menschen wird Handlungsspielraum für junge Menschen gewährleistet und Chancengleichheit gefördert.

 

Das Gesellschaftserbe wollen wir über ein Chancengleichheitsfonds für junge Menschen finanzieren. Er soll junge Menschen unterstützen, sich unabhängig der finanziellen Realität ihrer Eltern bestmöglichst persönlich und beruflich entfalten zu können.

 

Das Ziel des Chancengleichheitsfonds ist zweigliedrig:

  • Zum Einem sollen aus dem Großteil des Fonds öffentliche Leistungen und Güter finanziert werden, die im Allgemeinen die Chancengleichheit fördern, wie zum Beispiel Bildungsprojekte, Austauschprogramme, Ausbildungs- und Studienprogramme. Dazu gehört auch der Aufbau einer Infrastruktur im städtischen wie im ländlichen Raum, die jungen Erwachsenen zum Start ihres Studiums oder der Erwerbstätigkeit den Zugang zu ihren Ausbildungsstätten erleichtert. Dies können z.B. Wohnbauprojekte zur preiswerten, ausbildungsnahen Unterbringung sein.
  • Zum Anderen soll allen berechtigten jungen Erwachsenen anlässlich ihres 18. Geburtstags ein Gesellschaftserbe in Höhe von 20.000 Euro ausgezahlt werden. Der Betrag ist nicht zurückzuzahlen und passt sich der Inflationsentwicklung an. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Eine Bedarfsprüfung findet nicht statt. Zwar werden so einige das Gesellschaftserbe erhalten, die darauf nicht angewiesen sind. Dies nehmen wir jedoch in Kauf, wenn dafür im Gegenzug sichergestellt ist, dass niemand vom Erhalt ausgeschlossen wird, nur weil er*sie nicht die Ressourcen hatte, um einen Antrag auszufüllen oder ähnliche bürokratische Hürden zu überwinden. Dabei soll das Gemeinschaftserbe nicht zulasten bereits bestehender Sozialleistungen und Unterstützungssysteme, wie z.B. dem BaFöG, gehen. Diese bleiben unverändert bestehen. Neoliberalen Streichungsfantasien, die oft mit Vorschlägen für ein bedingungsloses Grundeinkommen einhergehen, erteilen wir eine klare Absage. Wir müssen als Gesellschaft begreifen, dass eine Investition in die Bildung und die Startchancen von jungen Erwachsenen sich langfristig auszahlt und und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert.

 

Erbschaftssteuer erhöhen – Vermögen gerecht verteilen!

Der Chancengleichheitsfonds  soll durch eine progressive Erbschaftssteuer finanziert werden. Die Erbschaftsteuer belastet den Erbfall, also den Übergang eines Vermögens der verstorbenen Person auf eine bzw. mehrere Personen (Erb*innen). Sie ist von den Erb*innen bzw. der Erb*innengemeinschaft zu entrichten. Neben der Erbschaft, müssen auch das Vermögen von Familienstiftungen, Zweckzuwendungen und Schenkungen unter Lebenden besteuert werden, da andernfalls die Erbschaftsteuer durch eine Schenkung umgangen werden kann, wenn sie dem Erbfall vorausgeht.

 

Erbschaftsteuerpflichtig ist das inländische sowie das ausländische Nettovermögen, d.h. das Vermögen abzüglich bestehender Lasten und Verpflichtungen des Erblassers. Das geerbte Vermögen kann sich je nach Fall unterschiedlich zusammensetzen. Wohingegen bei Erbschaft bzw. Schenkung liquider Mittel wie Bargeld, Liquidität zur Begleichung der Steuerschuld vergleichsweise einfach aus dem Vermögenszugang beschafft werden kann, können diese Mittel zur Steuerzahlung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern, wie zum Beispiel Betriebsvermögen und Immobilien, fehlen. Das möglicherweise Fehlen liquider Mittel zur Begleichung der Steuerschuld wird seit jeher von vielen Neoliberalen und Familienunternehmer*innen als Gefahr für den weiteren Bestand des Betriebes angeführt und emotional medienwirksam gestreut. Dieses Narrativ spiegelt sich im aktuellen Erbschaftsteuerrecht wider: Das Erbschaftsteuerrecht räumt unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsvermögen umfangreiche Ausnahmen von der Besteuerung ein. Hier besteht eine ungleiche Besteuerung von Betriebsvermögen und zum Beispiel liquider Mittel im Erbfall oder bei Schenkung. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 Grundgesetz, dem Gesetzgeber bereits mehrfach zu einer weitreichenden Reform der Erbschaftsteuer aufgefordert, was bis heute in weiten Teilen nicht erfolgte.

 

Um mehr Erbschaftsteueraufkommen zu generieren, werden Ausnahmen für Betriebsvermögen abgeschafft und schädliche Gestaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel durch die Gründung von Familienstiftungen steuerlich nicht anerkannt.

 

Der einmalige Freibetrag im Leben beträgt eine Million Euro pro Person. Der Freibetrag wird regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst und gilt für alle Verwandtschaftsgrade und auch für Schenkungen. Er wird um den Betrag gekürzt, den die Person als Gesellschaftserbe bereits erhalten hat (z.B. 1.000.000 – 20.000 Euro = 980.000 Euro). Das geerbte Nettovermögen vermindert um den Freibetrag ist das zu versteuernde Erbvermögen. Das zu versteuernde Erbvermögen unterliegt der Erbschaftssteuer in Höhe von 100 Prozent. Auf Antrag ist eine Stundung der zu zahlenden Erbschaftssteuer für bis zu zehn Jahre möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei Betriebsvermögen oder später auftretenden finanziellen Schwierigkeiten, wird eine Stundung von bis zu 20 Jahren gestattet. Die gestundete Steuer ist zu verzinsen.

 

Um eine progressive Erbschaftssteuer durchzusetzen, müssen Vermögen transparent und effektiv erfasst werden. Zu diesem Zweck wird ein weltweites Vermögensregister eingerichtet, das alle verfügbaren Quellen des Vermögensbesitzes (z.B. Betriebsvermögen, Firmenanteile, Wertpapiere, Grundstücke, Yachten usw.) erfasst und verknüpft. Hier sollen die wahren Eigentümer*innen des Vermögens erfasst werden. Das Vermögensregister soll auch den Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erleichtern. Es soll auch mehr Transparenz über das Vermögen schaffen.

 

Internationale Zusammenarbeit ausbauen!

Noch nie war das Kapital so mobil und global wie heute! Gleichzeitig enden die länderspezifischen Gesetze und die Verwaltungsbefugnisse der Finanzbehörden an den jeweiligen Landesgrenzen – kurzum: Ein leichtes Spiel für Vermögende, um Steuern zu vermeiden und tatsächliche Vermögensverhältnisse zu verschleiern! Es ist an der Zeit, dass auch Steuergesetze und Finanzverwaltungen transnationaler und globaler und internationale Besteuerungsrechte gerechter unter den Ländern verteilt werden! Dazu müssen die Steuerverwaltungen enger zusammenarbeiten und steuerrelevante Informationen austauschen. Die länderspezifischen Steuersysteme müssen weltweit transparenter, gerechter und umfassender harmonisiert werden, um Steuerdumping auf Kosten der Allgemeinheit zu beenden, damit die Vermögenden weltweit ihren gerechten Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Dies erfordert, dass internationale Steuerfragen auf der Ebene der Vereinten Nationen diskutiert und entschieden werden und nicht mehr im Club der reichen Länder wie der OECD, G20 und G7. Sie sind nach den Analysen von Tax Justice Network durch ihre Steuersysteme auch für 99,4 Prozent aller weltweiten Steuerausfälle verantwortlich.

 

Wir leben in einer reichen Gesellschaft, lasst uns diesen Reichtum gerecht verteilen – Erben für Alle!

Wir fordern deshalb die:

  • Einführung einer progressiven Erbschaftssteuer mit einem einmaligen Freibetrag in Höhe von einer Million Euro,
  • Einrichtung eines deutschlandweiten Vermögensregisters, bei dessen Ausgestaltung auf Missbrauchssicherheit geachtet werden muss. Eine europa- sowie weltweite Erweiterung dieses Registers, soll langfristige Perspektive werden,
  • Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten,
  • Stärkung der Finanzverwaltung zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche, Steuervermeidung und -hinterziehung,
  • Einrichtung eines Chancengleichheitsfonds, das aus den Einnahmen der progressiven Erbschaftssteuer finanziert wird,
  • Auszahlung eines jährlich an alle 18-Jährigen auszuzahlenden Gesellschaftserbes in Höhe von 20.000 Euro aus dem Chancengleichheitsfonds und
  • Finanzierung von öffentlichen Gütern und Leistungen, die die allgemeine Chancengleichheit fördern.

 

 

Antrag 116/I/2022 Produktions-und Humanitärkrisen präventiv verhindern II

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu erlassen, die eine deutlich striktere Regulierung mit Nahrungsmitteln und Nahrungsmittelrohstoffen an den Finanzmärkten zum Ziel haben zur Eindämmung möglicher Spekulationsblasen von Lebensmitteln.

Antrag 73/I/2022 Gegen Kinderarbeit im Internet!

17.05.2022

Influencer*innen – Menschen mit vielen Follower*innen auf Social-Media-Plattformen – sind allgegenwärtig in der digitalen Welt. Viele Menschen filmen ihren Alltag und posten Produkte, die sie mögen oder für deren Werbung sie bezahlt werden. So werden beispielsweise Menschen bezahlt, die ihre Videos auf YouTube hochladen und wenn eine bestimmte Anzahl an Menschen diese anschauen. Während dies für viele Erwachsene eine Nebeneinkunft oder ihre Haupteinnahmequelle darstellt, tauchen auch immer wieder Kinder in diesen Videos auf.

 

So werden Kinder, manchmal ab dem Tag ihrer Geburt, fast täglich und dauerhaft gefilmt, auch um mit diesen ‘Family-Vlogs’ Geld zu verdienen. Dabei wird die Privatsphäre der Kinder oft massiv verletzt. Dabei haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre, dies ist beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Hinzu kommt, dass auch das Mitspielen oder Vorkommen in den Videos für die Kinder Arbeit darstellen kann. So ist davon auszugehen, dass kapitalistische Interessen im Vordergrund stehen, wenn mit den Aufnahmen der Kinder Geld verdient wird, sei es durch die Videos an sich oder durch gezielte Produktplatzierungen. Neben Kindern, die auf Familienkanälen auftreten, gibt es auch komplette Kanäle, in denen fast ausschließlich Kinder als Influencer*innen auftauchen. In diesen Videos bewerten Kinder beispielsweise Spielzeuge oder zeigen sich bei ihrer Routine für die Schule, während sie oftmals ebenfalls bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Aufgrund des jungen Alters der Kinder ist nicht davon auszugehen, dass ihnen der vollkommene Umfang und die Auswirkungen ihres Influencer*innen-Daseins klar sind. Ebenfalls ist unklar, was mit den Einnahmen der Inhalte passiert. Da die Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, müssen die Eltern dies verwalten. Somit ist nicht klar, dass das von den Kindern erarbeitete Geld auch ihnen zugutekommt.

 

Diese Arbeit findet allerdings im Privaten statt, das heißt wie der Ablauf der Arbeit ist – bis auf das öffentliche Endergebnis – ist nicht für Behörden usw. einsehbar. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ebenfalls nicht auf die Arbeit von Kindern im Internet ausgelegt. So gibt es zwar Ausnahmen für die Arbeit von Kindern für Filmaufnahmen, allerdings sind diese auf professionelle Produktionen ausgelegt, nicht auf die Arbeit zuhause. Durch die Arbeit im Privaten gibt es auch keine Daten darüber, wie viele Kinder in Deutschland als Influencer*innen arbeiten, was auch seitens des Deutschen Kinderhilfswerks kritisiert wurde.

 

Kinderarbeit ist in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt aus guten Gründen illegal. Kinder brauchen Zeit für ihre freie Entfaltung, ihre Schulbildung, Zeit für Freund*innen, ohne sich mit kapitalistischen Logiken auseinandersetzen zu müssen. Das Internet stellt die Gesetzgeber*innen hier vor die Aufgabe, möglichst schnell Wege zu finden, um Kinder auch vor digitalen Formen der Kinderarbeit zu schützen. Hierbei sind verschiedene Behörden und Dienste mit einzubeziehen.

 

Wir fordern daher:

  • Mehr geschultes pädagogisches Personal an Schulen! Die medienpädagogische Bildung in der Schule, insbesondere in Bezug auf Jugendarbeit im Netz, sollte einen größeren Fokus erhalten. Hierbei geht es um einen präventiven Ansatz, das heißt, dass das Problem angegangen wird, bevor es entsteht. Das pädagogische Personal soll dahingehende geschult werden, diese Problematiken frühzeitig zu erkennen und die Schüler*Innen ggf. im Umgang mit der Thematik zu unterschützen.
  • Konkretes Handeln braucht konkrete Zahlen: Wir fordern, dass eine Studie in Auftrag gegeben wird, die untersucht, wie viele Kinder und Jugendliche im Internet arbeiten. Darüber hinaus soll untersucht werden, in welchen Altersklassen die Kinder sind, die im Internet arbeiten. Um Jugendarbeitsschutz auch im Internet durchzusetzen, braucht es konkrete Regelungen. Daher fordern wir die explizite Erwähnung von Arbeit im Internet im Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Abteilungen in den Regional-Sozialpädagogischen Diensten (RSD) schaffen, die sich explizit mit dem Thema auseinandersetzen: Wir fordern die Aufstockung des Personals des RSD, welches sich explizit mit dieser Thematik auseinandersetzt und dafür zuständig ist. Die massive Unterbesetzung der Jugendämter gilt es zu beheben. In der Zusammenarbeit der Arbeit der Jugendämter und den Eltern sollen Angebote, die zu einer Sensibilisierung der Eltern führen, konzipiert und angewendet werden!
  • Zusammenarbeit von Jugendamt und Gewerbeaufsicht im Umgang mit Kinder- und jugendlichen Influencer*innen: Die multiprofessionelle Zusammenarbeit von dem RSD und der Gewerbeaufsicht ist ein essentieller Faktor in dieser Thematik. Daher fordern wir eine Art “Taskforce” aus beiden Professionen und Arbeitsgebieten, sodass den Kindern und Jugendlichen effizienter geholfen werden kann. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen, haben eine zu hohe Belastung von den zu erwarteten Lerninhalten, wenn zudem noch eine übermäßige Belastung durch die Arbeit als Kinder- und Jugendlichen-Influencer*innen hinzukommt. Dies kann massive Entwicklungspsychologische negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen haben, welche unter Doppelbelastung leiden. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass die Gewerbeaufsicht bei solchen Tätigkeiten auf die kindeswohlkonforme Einhaltung der Richtlinien achtet. Dies sollte Aufgabe der RSD Mitarbeiter*innen sein, damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich und schnellstmöglich aktiv unterstützt werden.
  • Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen: “Kinder haben Rechte”, Rechte die in unserem Grundgesetz verankert werden müssen. 1992 hat sich Deutschland der verbindlichen Ratifizierung verpflichtet, “die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern”. Hierbei geht es darum, dass die Kinder (alle Personen unter 18) einen besonderen “Schutz” genießen sollen. Dies umfasst sowohl die Anerkennung als eigenständiges Recht der Persönlichkeit, das Kindeswohl an allererster Stelle bei allen zu entscheidenden Punkten, das Recht auf eine freie und adäquate Entwicklung und Entfaltung, Recht auf Schutz, eine angemessenen Förderung, zudem auch einen angemessenen Lebensstandard, außerdem die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Die Verankerung als eigenständigen Bestandteil im Grundgesetz ist essentiell für die Stärkung und Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft. Darum fordern wir eine zeitnahe Verankerung der am 5. April 1992 ratifizierten UN-Kinderrechtskonventionen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Workshops in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Sensibilisierung für das Problem: Soziale Medien sind ein Teil der heutigen Bildungslandschaft, allerdings sind sie noch nicht immer in Lehrplänen vertreten – im Rahmenlehrplan Berlin tauchen sie zum Beispiel nur zum Teil auf. Die meisten Kinder und Jugendlichen haben heutzutage mind. einen Social-Media-Zugang oder nutzen die Accounts von ihren gesetzlichen Erziehungsberechtigten, was vorerst nicht verwerflich ist. Jedoch kann die Nutzung ohne eine Sensibilisierung und Schulungen auch große Gefahren mit sich bringen. So steigt beispielsweise die Anzahl der Abhängigen, Suizidgefährdeten und psychisch Belasteten aufgrund von Medien und explizit Social-Media Konsum kontinuierlich an. Deshalb sollten Schulen in diesen Punkten die Familien/gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterstützten. Hierzu sollten die Schüler*innen über die Gefahren und ihre Rechte, explizit ihre Rechte im Netz, aufgeklärt werden. Das wäre ganz im Sinne eines lebensweltorientierten Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies könnte zum Beispiel durch Workshops und Seminare für Schüler*innen geschehen. Schüler*innen sollen dabei eine gewisse Partizipation in Workshops und Seminaren erhalten.

 

Antrag 155/I/2022 Hass auf Telegram und anderen Messengern unterbinden – Geltendes Recht auch online durchsetzen

17.05.2022

Im Netz finden massenweise Gesetzesverstöße statt: Beleidigungen, Bedrohungen, Aufrufe zu Gewalt bis hin zu Volksverhetzung. Zuletzt steht besonders der Messenger-Dienst Telegram unter Kritik. Er ist derzeit eine der wichtigsten Plattformen von Pandemie-Leugner*innen und der verschwörungsideologischen Szene. In den Gruppen und Kanälen der App vermischen sich unter anderem Querdenker*innen und Rechtsextreme. Dabei werden sowohl irreführende und falsche Informationen über die Pandemie verbreitet, Proteste organisiert und Hass und Hetze verbreitet.

 

Durch eine Suchfunktion und das problemlose Hinzufügen von Kontakten in Gruppen, kann das dazu beitragen, dass sich unterschiedlichste Menschen radikalisieren. Unter anderem solche, die sich auf Telegram einfach nur umschauen möchten oder den Messenger nur nutzen, um im Kontakt mit ihrer Familie oder Freund*innen zu bleiben.

 

Im Dezember 2021 berichtete das ZDF-Magazin „Frontal“ über Mordpläne gegen den sächsischen Ministerpräsidenten auf Telegram. Während andere Plattform-Betreiber wie Facebook oder Twitter mittlerweile verstärkt gegen solche rechtswidrigen Inhalte in ihren Netzwerken vorgehen, löscht oder sperrt der Messenger-Dienst Telegram nur selten. Telegram ist dafür bekannt, Meinungsfreiheit äußerst weit auszulegen und Behörden abblitzen zu lassen. Das hat die Plattform in autoritären Ländern wie Belarus, wo Demonstrant*innen seit Monaten für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ihrem Land kämpfen zu einem wichtigen Werkzeug für demokratische Protestbewegungen gemacht, führt aber hierzulande auch zur Situation, dass Mordaufrufe einfach stehen bleiben und nicht gelöscht werden.

 

Telegram ermöglicht es, private Nachrichten auszutauschen. Daneben können Nutzer*innen über den Dienst aber auch öffentlich kommunizieren, in Gruppen mit bis zu 200.000 Mitgliedern oder über sogenannte Kanäle. Wegen dieser Funktionen stufen deutsche Justizbehörden Telegram mittlerweile nicht mehr als bloßen Messenger, sondern als soziales Netzwerk ein. Damit fällt der Dienst unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das verpflichtet Anbieter*innen sozialer Netzwerke dazu, rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen zu löschen, wenn sie ihnen gemeldet werden. Ab Februar 2022 gilt zudem die Pflicht, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden, inklusive der IP-Adresse, über die die Nutzer*innen identifizierbar sind. Wir bleiben bei unserer Ablehnung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Dass private Unternehmen nach eigenem Ermessen Daten an Strafverfolgungsbehörden ohne richterlichen Beschluss schicken, entspricht nicht unserer Auflassung des Rechtsstaats.

 

Telegram hält diese Verpflichtungen jedoch nur sporadisch ein. Das Unternehmen mit Sitz in Dubai ist für deutsche Behörden in der Vergangenheit nur schwer erreichbar gewesen und Schreiben von Staatsanwaltschaften und des Bundesamtes für Justiz, die den Messenger nach den Regeln des NetzDG behandeln wollte, blieben zunächst unbeantwortet. Um Druck aus Telegram auszuüben, haben sich daher in den letzten Monaten Forderungen zur Regulierung des Messengers – vom Ausschluss aus den App-Stores bis hin zur Blockade mittels Netzsperren, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat als letzte Konsequenz ins Spiel gebracht hat, überschlagen.

 

Laut Recherchen von Netzpolitik.org ist Telegram nun seit Beginn diesen Jahres sehr punktuell gegen einige Verschwörungsinhalte in deutschen Gruppen vorgegangen – möglicherweise ein erstes Signal des Einlenkens. Manche Gruppen ließen sich nicht öffnen und Kommentare in Kanälen seien nicht sichtbar. Dabei handele es sich jedoch offenbar nur um wenige Einzelfälle.

 

Zudem soll es Anfang Februar ein erstes Gespräch des Innenstaatssekretärs Markus Richter mit Verantwortlichen bei Telegram gegeben haben, nachdem Google der Bundesregierung eine E-Mailadresse zur Kontaktaufnahme von Telegram verraten hatte.

 

Trotz aller Probleme mit Telegram ist ein Großteil der Kommunikation über den Messenger völlig legal. Eine Sperrung des Messenger-Diensts ist daher weder zielführend noch verhältnismäßig. Für uns ist die Bekämpfung und vor allem Verfolgung von Straftaten online wie offline eine Kernaufgabe unseres Rechtsstaates. Die Verfolgung von Straftaten, wie Beleidigungen, Drohungen, Aufrufen zu Gewalt und Volksverhetzung auf Telegram darf nicht von der Kooperationswilligkeit der Betreiber des Messenger-Dienstes abhängig sein, sondern muss konsequent durch den deutschen Staat erfolgen.

 

Eine General-Sperre für soziale Netzwerke beinhaltet daneben das Risiko, dass problematische Kommunikation schlicht auf andere Plattformen abwandert. So wird das Problem nur verlagert, nicht aber effektiv bekämpft. Wenn also ein Messenger-Dienst vielfach genutzt wird, um Straftaten zu verüben, ist nicht die Blockierung des Dienstes zielführend, sondern vor allem ein gezielter Einsatz von Polizei und Bundeskriminalamt, die auch im digitalen Raum in die Lage versetzt werden müssen, geltendes Recht durchzusetzen und so sichere kommunikative Teilhabe zu ermöglichen.

 

Die fehlende Handlungsfähigkeit des deutschen Staates im Bezug auf Telegram zeigt, dass es an digitalen Kompetenzen und dem Willen, Recht im Digitalen durchzusetzen fehlt.

 

Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass es offenbar einen Bericht von ZDF-Journalist*innen braucht, bis Polizei und Staatsanwaltschaft auf Mordpläne gegen Ministerpräsident*innen in öffentlich zugänglichen und mitlesbaren Chatgruppen aufmerksam werden und handeln. Immer wieder gibt es desweitern Fälle, bei denen Menschen unter Klarnamen zu schweren Straftaten bis zu Morden aufrufen. Passiert ist lange Zeit nichts und gehandelt wurde erst, als eine große Öffentlichkeit entstanden ist.

 

Deswegen fordern wir:

  • Wir fordern, dass das Bundeskriminalamt entsprechend ausgestattet und für den Umgang mit Straftaten im Netz geschult wird, damit verübte Straftaten konsequent verfolgt und vor Gericht gebracht werden können.
  • Wir fordern eine bessere personelle Ausstattung und Schulung deutscher Polizei- und Justizbehörden, um geltendes Recht in digitalen Strukturen effektiv durchzusetzen.
  • Wir fordern niedrigschwellige Meldestellen für Online-Delikte bei den Landeskriminalämtern, um Straftaten auf Messenger-Plattformen wie Telegram unkompliziert und direkt melden zu können.
  • Beleidigungen, Drohungen, Volksverhetzung und Aufrufe zu Gewalt in öffentlichen Kanälen sind für alle einsehbar und verstoßen klar gegen das Gesetz. Chatgruppen können infiltriert werden, es besteht lediglich ein Vollzugsdefizit. Wir halten deshalb fest an unserer Forderung nach auf Plattformen wie Telegram zugeschnittene Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um Ermittlungsverfahren tatsächlich durchzuführen.

 

Antrag 156/I/2022 Sicherung der Kulturfinanzierung in Berlin

17.05.2022

Die SPD Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie Senat vertretenen Mitglieder setzen sich für eine Evaluation der bisherigen Instrumente der Berliner Kulturförderung ein.

 

Ziel ist eine kritische Bestandaufnahme der bisherigen Förderinstrumente hinsichtlich von Geeignetheit, Zielgruppen und Zugänglichkeit. In diesem Kontext sollen auch die Möglichkeiten zur stärkeren Verstetigung der finanziellen Mittel für landeseigene, bezirkliche und freie Kultureinrichtungen bis zu freiberuflich tätigen Kulturschaffenden in den Blick genommen werden (z.B. im Rahmen eines Kulturförderungsgesetzes).

 

Mitgedacht werden soll auch die Einführung einer zweckgerichteten Kulturabgabe oder analog die zusätzliche Verstärkung der Haushaltsmittel für Kulturförderung, ab dem Doppelhaushalt 24/25, in Orientierung an der durchschnittlichen Höhe der Einnahmen der City Tax.

 

Die SPD Berlin steht für ein lebendiges Berlin, dass besonders durch seine vielfältige und starke Kulturszene geprägt wird. Deshalb wollen wir gut funktionierende Förderinstrumente fortsetzen, diese sinnvoll anpassen und ergänzen sowie insgesamt eine bessere Zugänglichkeit erreichen.