Antrag 114/I/2022 Wir leben in einer reichen Gesellschaft, lasst uns diesen Reichtum gerecht verteilen – Erben für Alle!

Status:
Annahme mit Änderungen

Vermögen sind in Deutschland extrem ungleich verteilt. Die wenigsten Menschen in Deutschland besitzen überhaupt nennenswerte Vermögenswerte und ein Teil besitzt sogar nur negatives Vermögen, also Schulden. Dagegen besitzt das vermögensreichste Prozent der deutschen Bevölkerung ca. 20 bis 35 Prozent des gesamtdeutschen Vermögens. Und den reichsten 10 Prozent der Bevölkerung gehören fast 60 Prozent des Gesamtvermögens. Die übrigen 90 Prozent der Bevölkerung müssen sich dann mit 40 Prozent des Vermögens abgeben. Hier hört die extreme Vermögenskonzentration aber nicht auf. Aufgrund der ungleichen Verteilung besitzt die vermögensärmere Hälfte der Bevölkerung nur ca. 2,5 Prozent des Vermögens. Das heißt, dass jede zweite Person in Deutschland über kein nennenswertes Vermögen verfügt.

 

Diese ungleiche Verteilung schlägt sich auch in internationalen Vergleichen nieder. Beim Vergleich der internationalen GINI-Indexe, welche ein Maß der Ungleichheit in einem spezifischen Land angeben, zeigt sich, dass Deutschland sich im oberen Drittel der vermögensungleichen Länder bewegt. Doch wie setzt sich dieses Vermögen zusammen? Auch hier gibt es wieder eine große Ungleichheit zwischen den einzelnen Vermögensgruppen. So hat die untere Hälfte der Vermögensverteilung im Durchschnitt ein Vermögen in Höhe von 11.000 Euro, welches zum größten Teil aus Geldanlagen (z.B. Bargeld und Spareinlagen auf dem Bankkonto) besteht. Danach spielt auch noch das eigene Fahrzeug und Wohneigentum eine Rolle. Je größer das durchschnittliche Vermögen, desto mehr verändern sich die Vermögensbestandteile. So besteht das Vermögen der oberen 25 Prozent vor allem aus Wohneigentum. Hierbei liegt das durchschnittliche Vermögen bei ca. 330.000 Euro. Wenn aber die vermögensreichsten 1,5 Prozent der Bevölkerung mit einem Durchschnittsvermögen von 3,1 Millionen Euro näher betrachtet werden, fällt auf, dass hier vor allem ein weiterer Faktor den Hauptbestandteil des Vermögens ausmacht, nämlich Betriebsvermögen.

 

Vermögensungleichheit hat aber noch andere Dimensionen als die Ungleichheit zwischen den Top 10 Prozent der Bevölkerung und den restlichen 90 Prozent. So ist eine Vermögensbildung vor allem dem männlichen Teil der Bevölkerung vorenthalten. Frauen besitzen hingegen deutlich weniger Vermögen. Auch in heterosexuellen Partner*innenschaften besitzen Männer häufiger den Großteil des Vermögens. Dadurch kommt es oftmals zu Zementierung von veralteten Rollenverteilungen und Machtstrukturen.

 

Diese extrem hohen Vermögen kommen aber nicht aus dem Nichts und sind auch selten selbst erarbeitet. Vielmehr sind sie das Resultat von Erbschaften. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 400 Milliarden Euro vererbt. Davon wurden im Jahr 2020 in Deutschland 602 Erbschaften oder Schenkungen von mehr als 10 Millionen Euro getätigt. Im Durchschnitt erbt eine Person im Laufe ihres Lebens rund 85.000 Euro. Das hört sich zwar zuerst nach viel an, aber wie auch schon die Vermögen sind Erbschaften und Schenkungen in Deutschland sehr ungleich verteilt. So erben die unteren 50 Prozent der Einkommensverteilung ca. 32.000 Euro im Schnitt, während die 1 Prozent einkommensstärksten im Schnitt 772.000 Euro erben. So kommt es dazu, dass die oberen 10 Prozent der einkommensstärksten Person ca. 50 Prozent der Gesamterbmasse in Deutschland ausmachen. Ähnlich sieht es auch bei den Vermögensschenkungen aus. Je höher das eigene Einkommen, desto eher werden auch Immobilien und Betriebe der nächsten Generation vermacht.

 

Wirtschaftliche und politische Macht begrenzen!

Hohe Vermögen sind Ausdruck illegitimer wirtschaftlicher Macht. Gesellschaftlich relevante Wirtschaftsgüter und Produktionsmittel werden durch Erbschaften auf Individuen übertragen, ohne dass diese jemals etwas dafür getan haben oder an der Entstehung des geerbten Vermögens beteiligt waren. Kein Vermögen wurde durch ein Individuum allein geschaffen. Es waren immer viele Menschen und die Gesellschaft an der Entstehung beteiligt. Durch die Übertragung der Verfügungs- und Entscheidungsgewalt können die Erb*innen in der Regel frei über das geerbte Vermögen verfügen – und es nach eigenem Gutdünken nutzen. Die Gesellschaft bleibt bei der Entscheidungsfindung außen vor. Diese individuelle wirtschaftliche Macht ist mit unserem Verständnis eines demokratischen Sozialismus nicht vereinbar: Nicht das Individuum sollte über relevante Wirtschaftsgüter und Produktionsmittel entscheiden, sondern die Gesellschaft! Deshalb sollten Erbschaften weitgehend an das demokratische Gemeinwesen – und somit an die Gesellschaft – zurückgegeben werden müssen.

 

Gleichzeitig verfügen Erb*innen über illegitime politische Macht. Durch Erbschaften werden nicht nur üppige Vermögen an die nächste Generation weitergegeben, sondern auch politische Macht. Diese hohe Konzentration von Vermögen entlang familiärer Stammbäume gefährdet unsere Demokratie und läuft den demokratischen Prinzipen zuwider. Die Vererbung von hohen Vermögen geht auf eine Zeit zurück, in der der Adel und der Klerus das gesamte relevante Vermögen besaßen. Feudale Strukturen wollen wir nicht mehr haben! Ein Blick in die USA genügt, um den Zusammenhang zwischen hohen Vermögen und politischer Macht zu verstehen: Amerikanische Milliardär*innen erkaufen sich durch Millionenspenden an politische Kandidierende politischen Einfluss und können ihre wirtschaftliche Macht nutzen, um den öffentlichen Diskurs zu ihren Gunsten zu gestalten. Eine progressive Erbschaftssteuer kann hier korrigierend eingreifen. Sie kann den politischen Einfluss durch hohe Vermögen reduzieren, die politische Ungleichheit senken und gleichzeitig den fairen demokratischen Willensbildungsprozess stärken. Es ist Zeit, wirtschaftliche und politische Machtverhältnisse zu demokratisieren!

 

Jedes Vermögen hat eine Geschichte – aber nicht immer eine positive!

Klaus-Michael Kühne (39,9 Milliarden Euro), Susanne Klatten (29 Milliarden Euro) und Stefan Quandt (23,3 Milliarden Euro) sind drei der fünf reichsten Deutschen und haben neben ihrem unvorstellbaren Vermögen vor allem den Ursprung desselben geerbt. Kühne ist der Erbe eines Logistikunternehmens, das während des dritten Reichs dank bester Verbindungen zu Gestapo die geraubten Besitztümer von vertriebenen und ermordeten Jüd*innen transportierte. Klatten und Quandt, die BMW-Erb*innen, profitieren bis heute von während der NS-Herrschaft durch Zwangsarbeit, Raub und Kriegsprofiten erwirtschafteten Geld. Damit sind sie nur die reichsten Beispiele in einer Erb*innengenerationen, deren Vermögen seinen Ursprung im Nationalsozialismus hat oder im dritten Reich stark vermehrt werden konnte. Auch Kolonialvermögen wird bis heute in den „alten Handelsfamilien“, die am meisten von der Ausbeutung deutscher Kolonien im Kaiserreich profitieren weitervererbt. Sarotti-Schokolade, Familie Wöermann aus Hamburg oder die Erb*innen der Helbig Brennereien sind einige prominente Beispiele, bei denen sich das blutig geraubte Vermögen der Kolonien bis heute auf den Konten der Erb*innen befindet.

Der Blick in den Ursprung vererbten Vermögens und in die deutsche Geschichte zeigt, wie wichtig es ist, dass dieses Vermögen nicht in den Täter*innenfamilien verbleibt, sondern im besten Fall zurück in die Gesellschaft überführt wird. Unrechtmäßig erworbenes Vermögen darf nicht durch Vererbung und Abwälzung der Schuld auf die vorherigen Generationen legitimiert werden.

 

Chancengleichheitsfonds aufsetzen – Chancengleichheit fördern!

Es ist uns zudem ein Herzensanliegen, die Chancenungleichheiten junger Erwachsene abzubauen. Für diese Chancenungleichheiten ist kein*e junger Erwachsene*r verantwortlich, sondern sie in werden von ihren Eltern weitervererbt. Erbe und Schenkungen sind mitunter die größten finanziellen Starthilfen, die einem jungen Erwachsenen mit auf den Weg gegeben werden können. Denn eine Ausbildung oder ein Studium fällt leichter, wenn man sich nicht zuallererst Gedanken darüber machen muss, ob man sich einen Umzug in eine andere Stadt, die Miete für das WG-Zimmer oder die Lebensunterhaltungskosten während der Ausbildung leisten kann.

 

Wir treten für eine Gesellschaft der Freien und Gleichen ein, in der die Chancen nicht von der Landeslotterie abhängen. Von ihr profitieren nur sehr wenige Menschen. Jede*r sollte die gleichen Chancen im Leben haben, unabhängig vom Geldbeutel und Netzwerken der Eltern. Wir wollen das Vermögen einiger weniger auf die gesamte Gesellschaft umvererben, um jungen Erwachsenen auf der einen Seite einen finanziellen Boost zum Start ins Leben zu geben und andererseits Ungleichheit fördernde Strukturen zu bekämpfen. Eine Möglichkeit, sie zu bekämpfen bietet ein Grundvermögen für junge Menschen, das wir durch ein Gesellschaftserbe gewährleisten wollen. Dieses würde den GINI-Index in Deutschland um fünf bis sieben Prozent senken. Mit dem Gesellschaftserbe für junge Menschen wird Handlungsspielraum für junge Menschen gewährleistet und Chancengleichheit gefördert.

 

Das Gesellschaftserbe wollen wir über ein Chancengleichheitsfonds für junge Menschen finanzieren. Er soll junge Menschen unterstützen, sich unabhängig der finanziellen Realität ihrer Eltern bestmöglichst persönlich und beruflich entfalten zu können.

 

Das Ziel des Chancengleichheitsfonds ist zweigliedrig:

  • Zum Einem sollen aus dem Großteil des Fonds öffentliche Leistungen und Güter finanziert werden, die im Allgemeinen die Chancengleichheit fördern, wie zum Beispiel Bildungsprojekte, Austauschprogramme, Ausbildungs- und Studienprogramme. Dazu gehört auch der Aufbau einer Infrastruktur im städtischen wie im ländlichen Raum, die jungen Erwachsenen zum Start ihres Studiums oder der Erwerbstätigkeit den Zugang zu ihren Ausbildungsstätten erleichtert. Dies können z.B. Wohnbauprojekte zur preiswerten, ausbildungsnahen Unterbringung sein.
  • Zum Anderen soll allen berechtigten jungen Erwachsenen anlässlich ihres 18. Geburtstags ein Gesellschaftserbe in Höhe von 20.000 Euro ausgezahlt werden. Der Betrag ist nicht zurückzuzahlen und passt sich der Inflationsentwicklung an. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Eine Bedarfsprüfung findet nicht statt. Zwar werden so einige das Gesellschaftserbe erhalten, die darauf nicht angewiesen sind. Dies nehmen wir jedoch in Kauf, wenn dafür im Gegenzug sichergestellt ist, dass niemand vom Erhalt ausgeschlossen wird, nur weil er*sie nicht die Ressourcen hatte, um einen Antrag auszufüllen oder ähnliche bürokratische Hürden zu überwinden. Dabei soll das Gemeinschaftserbe nicht zulasten bereits bestehender Sozialleistungen und Unterstützungssysteme, wie z.B. dem BaFöG, gehen. Diese bleiben unverändert bestehen. Neoliberalen Streichungsfantasien, die oft mit Vorschlägen für ein bedingungsloses Grundeinkommen einhergehen, erteilen wir eine klare Absage. Wir müssen als Gesellschaft begreifen, dass eine Investition in die Bildung und die Startchancen von jungen Erwachsenen sich langfristig auszahlt und und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert.

 

Erbschaftssteuer erhöhen – Vermögen gerecht verteilen!

Der Chancengleichheitsfonds  soll durch eine progressive Erbschaftssteuer finanziert werden. Die Erbschaftsteuer belastet den Erbfall, also den Übergang eines Vermögens der verstorbenen Person auf eine bzw. mehrere Personen (Erb*innen). Sie ist von den Erb*innen bzw. der Erb*innengemeinschaft zu entrichten. Neben der Erbschaft, müssen auch das Vermögen von Familienstiftungen, Zweckzuwendungen und Schenkungen unter Lebenden besteuert werden, da andernfalls die Erbschaftsteuer durch eine Schenkung umgangen werden kann, wenn sie dem Erbfall vorausgeht.

 

Erbschaftsteuerpflichtig ist das inländische sowie das ausländische Nettovermögen, d.h. das Vermögen abzüglich bestehender Lasten und Verpflichtungen des Erblassers. Das geerbte Vermögen kann sich je nach Fall unterschiedlich zusammensetzen. Wohingegen bei Erbschaft bzw. Schenkung liquider Mittel wie Bargeld, Liquidität zur Begleichung der Steuerschuld vergleichsweise einfach aus dem Vermögenszugang beschafft werden kann, können diese Mittel zur Steuerzahlung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern, wie zum Beispiel Betriebsvermögen und Immobilien, fehlen. Das möglicherweise Fehlen liquider Mittel zur Begleichung der Steuerschuld wird seit jeher von vielen Neoliberalen und Familienunternehmer*innen als Gefahr für den weiteren Bestand des Betriebes angeführt und emotional medienwirksam gestreut. Dieses Narrativ spiegelt sich im aktuellen Erbschaftsteuerrecht wider: Das Erbschaftsteuerrecht räumt unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsvermögen umfangreiche Ausnahmen von der Besteuerung ein. Hier besteht eine ungleiche Besteuerung von Betriebsvermögen und zum Beispiel liquider Mittel im Erbfall oder bei Schenkung. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 Grundgesetz, dem Gesetzgeber bereits mehrfach zu einer weitreichenden Reform der Erbschaftsteuer aufgefordert, was bis heute in weiten Teilen nicht erfolgte.

 

Um mehr Erbschaftsteueraufkommen zu generieren, werden Ausnahmen für Betriebsvermögen abgeschafft und schädliche Gestaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel durch die Gründung von Familienstiftungen steuerlich nicht anerkannt.

 

Der einmalige Freibetrag im Leben beträgt eine Million Euro pro Person. Der Freibetrag wird regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst und gilt für alle Verwandtschaftsgrade und auch für Schenkungen. Er wird um den Betrag gekürzt, den die Person als Gesellschaftserbe bereits erhalten hat (z.B. 1.000.000 – 20.000 Euro = 980.000 Euro). Das geerbte Nettovermögen vermindert um den Freibetrag ist das zu versteuernde Erbvermögen. Das zu versteuernde Erbvermögen unterliegt der Erbschaftssteuer in Höhe von 100 Prozent. Auf Antrag ist eine Stundung der zu zahlenden Erbschaftssteuer für bis zu zehn Jahre möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei Betriebsvermögen oder später auftretenden finanziellen Schwierigkeiten, wird eine Stundung von bis zu 20 Jahren gestattet. Die gestundete Steuer ist zu verzinsen.

 

Um eine progressive Erbschaftssteuer durchzusetzen, müssen Vermögen transparent und effektiv erfasst werden. Zu diesem Zweck wird ein weltweites Vermögensregister eingerichtet, das alle verfügbaren Quellen des Vermögensbesitzes (z.B. Betriebsvermögen, Firmenanteile, Wertpapiere, Grundstücke, Yachten usw.) erfasst und verknüpft. Hier sollen die wahren Eigentümer*innen des Vermögens erfasst werden. Das Vermögensregister soll auch den Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erleichtern. Es soll auch mehr Transparenz über das Vermögen schaffen.

 

Internationale Zusammenarbeit ausbauen!

Noch nie war das Kapital so mobil und global wie heute! Gleichzeitig enden die länderspezifischen Gesetze und die Verwaltungsbefugnisse der Finanzbehörden an den jeweiligen Landesgrenzen – kurzum: Ein leichtes Spiel für Vermögende, um Steuern zu vermeiden und tatsächliche Vermögensverhältnisse zu verschleiern! Es ist an der Zeit, dass auch Steuergesetze und Finanzverwaltungen transnationaler und globaler und internationale Besteuerungsrechte gerechter unter den Ländern verteilt werden! Dazu müssen die Steuerverwaltungen enger zusammenarbeiten und steuerrelevante Informationen austauschen. Die länderspezifischen Steuersysteme müssen weltweit transparenter, gerechter und umfassender harmonisiert werden, um Steuerdumping auf Kosten der Allgemeinheit zu beenden, damit die Vermögenden weltweit ihren gerechten Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Dies erfordert, dass internationale Steuerfragen auf der Ebene der Vereinten Nationen diskutiert und entschieden werden und nicht mehr im Club der reichen Länder wie der OECD, G20 und G7. Sie sind nach den Analysen von Tax Justice Network durch ihre Steuersysteme auch für 99,4 Prozent aller weltweiten Steuerausfälle verantwortlich.

 

Wir leben in einer reichen Gesellschaft, lasst uns diesen Reichtum gerecht verteilen – Erben für Alle!

Wir fordern deshalb die:

  • Einführung einer progressiven Erbschaftssteuer mit einem einmaligen Freibetrag in Höhe von einer Million Euro,
  • Einrichtung eines deutschlandweiten Vermögensregisters, bei dessen Ausgestaltung auf Missbrauchssicherheit geachtet werden muss. Eine europa- sowie weltweite Erweiterung dieses Registers, soll langfristige Perspektive werden,
  • Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten,
  • Stärkung der Finanzverwaltung zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche, Steuervermeidung und -hinterziehung,
  • Einrichtung eines Chancengleichheitsfonds, das aus den Einnahmen der progressiven Erbschaftssteuer finanziert wird,
  • Auszahlung eines jährlich an alle 18-Jährigen auszuzahlenden Gesellschaftserbes in Höhe von 20.000 Euro aus dem Chancengleichheitsfonds und
  • Finanzierung von öffentlichen Gütern und Leistungen, die die allgemeine Chancengleichheit fördern.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir leben in einer reichen Gesellschaft, lasst uns diesen Reichtum gerecht verteilen – Erben für Alle!

 

Wir fordern deshalb die:

  • Einrichtung eines deutschlandweiten Vermögensregisters, bei dessen Ausgestaltung auf Missbrauchssicherheit geachtet werden muss. Eine europa- sowie weltweite Erweiterung dieses Registers, soll langfristige Perspektive werden,
  • Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten,
  • Stärkung der Finanzverwaltung zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche, Steuer­vermeidung und -hinterziehung,
  • Einrichtung eines Chancengleichheitsfonds, der aus den Einnahmen der progressiven Erbschaftssteuer finanziert wird und der hälftig dafür genutzt wird, jeder Person in Deutschland bei Vollendung des 18. Lebensjahres ein Gesellschaftserbe in Höhe von 20.000 Euro auszuzahlen. Die andere Hälfte der Mittel soll zur Finanzierung von öffentlichen Gütern und Leistungen, die die allgemeine Chancengleichheit unter jungen Menschen fördern, genutzt werden, z.B. durch ausbildungsnahes kostengünstiges Wohnen, Austausch- und Bildungsprogramme sowie Förderprogramme.

 

Zur Finanzierung des Gesellschaftserbes soll entsprechend der bestehenden Beschlusslage der SPD Berlin insbesondere die Erbschaftsteuer als echte Millionärssteuer ausgestaltet werden (Erhöhung der Steuersätze bei gleichzeitiger Erhöhung der Freibeträge). Privilegien für Betriebsvermögen und nichtgemeinnützige Stiftungen sind ersatzlos zu streichen, die Steuerzahlung ist auf Antrag auf 20 Jahre verzinst zu strecken. Zur Betriebssicherung sollte ein Optionsrecht durch vorübergehende Übertragung geerbter Betriebsanteile oder stille Beteiligungen an die öffentliche Hand eingeräumt werden. Die Nutzung der Freibetragsregelung bei Schenkung oder Erbschaft sollte nur noch einmalig (und nicht alle 10 Jahre erneut) möglich sein.

Text des Beschlusses:

Wir fordern deshalb die:

 

  • Einrichtung eines deutschlandweiten Vermögensregisters, bei dessen Ausgestaltung auf Missbrauchssicherheit geachtet werden muss. Eine europa- sowie weltweite Erweiterung dieses Registers, soll langfristige Perspektive werden,
  • Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten,
  • Stärkung der Finanzverwaltung zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche, Steuer­vermeidung und -hinterziehung,
  • Einrichtung eines Chancengleichheitsfonds, der aus den Einnahmen der Erbschaftssteuer finanziert wird und der hälftig dafür genutzt wird, jeder Person in Deutschland bei Vollendung des 18. Lebensjahres ein Gesellschaftserbe in Höhe von 20.000 Euro auszuzahlen. Die andere Hälfte der Mittel soll zur Finanzierung von öffentlichen Gütern und Leistungen, die die allgemeine Chancengleichheit unter jungen Menschen fördern, genutzt werden, z.B. durch ausbildungsnahes kostengünstiges Wohnen, Austausch- und Bildungsprogramme sowie Förderprogramme.

 

Zur Finanzierung des Gesellschaftserbes soll entsprechend der bestehenden Beschlusslage der SPD Berlin insbesondere die Erbschaftsteuer als echte Millionärssteuer ausgestaltet werden (Erhöhung der Steuersätze bei gleichzeitiger Erhöhung der Freibeträge). Privilegien für Betriebsvermögen und nichtgemeinnützige Stiftungen sind ersatzlos zu streichen, die Steuerzahlung ist auf Antrag auf 20 Jahre verzinst zu strecken. Zur Betriebssicherung sollte ein Optionsrecht durch vorübergehende Übertragung geerbter Betriebsanteile oder stille Beteiligungen an die öffentliche Hand eingeräumt werden. Die Nutzung der Freibetragsregelung bei Schenkung oder Erbschaft sollte nur noch einmalig (und nicht alle 10 Jahre erneut) möglich sein.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: