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Antrag 50/I/2022 Parkraumbewirtschaftung gerechter gestalten

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetehaus werden ersucht, sich für eine Vergabe von Bewohnerinnenvignetten nach Gesamtlänge und Energiequelle des angemeldeten Fahrzeuges einzusetzen. Ausgenommen sind die Handwerkerbetriebsvignietten. Zudem soll es eine Härtefallregelung für Menschen mit Behinderung und aus sozialen Gesichtspunkten (zum Beispiel für kinderreiche Familien) geben.

 

Eine mögliche Staffelung Klassen:

Klasse A: Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 3m, 100 € p. a.;

Klasse B: Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 4,5m, 120 € p. a.;

Klasse C: Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 4,5m, 240 € p. a.;

Klasse D: Fahrzeuge mit voll elektrischem Antrieb und einer Gesamtlänge von bis zu 3m, 80 € p. a.;

Klasse E: Fahrzeuge mit voll elektrischem Antrieb mit einer Gesamtlänge von bis zu 4,5m, 100 € p. a.

Antrag 58/I/2022 WirWerdenLaut - Schulen in der fünften Welle

17.05.2022

Wir unterstützen die Initiative #WirWerdenLaut der SchülerInnen-VertreterInnen zur Verbesserung der Lage in den Schulen in der fünften Corona-Welle und darüber hinaus.

 

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie die Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion werden dazu aufgefordert, das Gespräch mit der Initiative #WirWerdenLaut zu suchen und sich für ihre Anliegen einzusetzen.

 

Aus der Petition/dem offenen Brief der SchülerInnen-VertreterInnen:

 

„Mit der Omikron-Variante ist die fünfte Infektionswelle des Coronavirus SARS-CoV-2  angebrochen. Wir Kinder und Jugendliche erdulden die Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen seit fast zwei Jahren. Wir halten uns gewissenhaft an die auferlegten Maßnahmen, um uns und andere zu schützen. Doch die Situation an unseren Schulen ist nach zwei Jahren unerträglich geworden.

 

Wir haben unsere Belastungsgrenze erreicht. Endlich wird die psychische und körperliche Gesundheit von uns Schüler:innen stärker thematisiert. Dieser Diskurs sollte ehrlich und öffentlich mit statt nur über uns geführt werden. Wir Schüler:innen, wie auch viele Eltern, Lehrkräfte und Wissenschaftler:innen, haben immer wieder besseren Infektionsschutz an Schulen verlangt. Forderungen wie die flächendeckende Ausstattung mit Luftfiltern, die Aussetzung der Präsenzpflicht und der angemessene Ausbau digitaler Lern- und Lehrmittel an Schulen wurden und werden wiederholt zu großen Teilen ignoriert und bisherige Lösungsansätze und Förderprogramme waren nicht ausreichend. Wir müssen davon ausgehen, dass diese fünfte Welle nicht die letzte sein wird. Dennoch fehlt weiterhin ein klares politisches Signal, dass für den Herbst 2022 und die Zeit danach Vorbereitungen getroffen werden! Anfängliche Kommunikationsfehler der Corona-Politik der Jahre 2020 und 2021 werden wiederholt, wenn nicht gar übertroffen.

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Stark-Watzinger, sehr geehrter Herr Bundesminister Lauterbach, sehr geehrte Frau Präsidentin der Kultusminister:innenkonferenz Prien, sehr geehrte Regierungspräsidien der Länder,Wir können Ihre aktuelle Politik, die uns alle im Stich lässt, psychisch belastet und körperlich gefährdet, nicht länger mittragen. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie endlich Ihrer Verantwortung gerecht werden und auf unsere Forderungen eingehen.

 

Wir fordern:

 

1. Einen ehrlichen und öffentlichen Diskurs mit statt über uns

 

2. Bundesweite Umsetzung der vom RKI empfohlenen S3-Leitlinie

  • Luftfilter für Klassen-, Fach- und Sanitärräume in allen Schulen
  • kostenlose FFP2-Masken
  • Reduktion der Größe von Lerngruppen
  • mehr Angebote für die Notbetreuung
  • angemessene Quarantänemaßnahmen zur Vorbeugung von weiteren Infektionen

 

3. PCR-Pooltestungen sowie hochwertige Schnelltests an allen Schulen

 

4. Bildungspflicht statt Präsenzpflicht

 

  • Schüler:innen müssen mit ihren Familien selbst entscheiden können, in welcher Art der Beschulung sie sich wohler und sicherer fühlen.
  • Distanzunterricht muss eng durch pädagogisches Personal begleitet werden und Schulen müssen bei der Umsetzung aktiv und praxisnah unterstützt werden.
  • Verbesserung der technischen Ausstattung und verpflichtende, hochwertige Schulungen des pädagogischen Personals

 

5. Informationen über Infektionen in Lerngruppen müssen in Echtzeit und unkompliziert an Eltern, Lehrkräfte und Schüler:innen übermittelt werden.

 

6. Aufstockung des  pädagogischen und schulpsychologischen Personals

 

7. Entlastung und Ausgleich für Abschlussjahrgänge

 

  • Abschlussnoten, die aufgrund der Pandemie vom eigenen Leistungsstand abweichen, müssen in ihrer Gewichtung für die Berechnung des Durchschnitts berücksichtigt bzw. gestrichen werden können.
  • Reduzierung des Leistungsdrucks durch Kürzung oder Schwerpunktsetzung im Lehrplan. (Kernkompetenzen müssen trotzdem vermittelt werden.)
  • Schaffung von Möglichkeiten für Ersatzprüfungsleistungen
  • Berücksichtigung individueller Lernfortschritte der Schulen durch dezentrale Prüfungsaufgaben

 

8. Pandemie-Aufarbeitung für die Zukunft

 

  • Für die Probleme, die in der Pandemie aufgetreten oder deutlicher sichtbar geworden sind, müssen langfristige Lösungsstrategien gefunden und umgesetzt werden.

 

Der aktuelle Abschlussjahrgang ist der von Corona bisher am stärksten Betroffene. Für unsere Abschlüsse sollen wir beständig Leistungen erbringen. Doch von Beständigkeit konnte in den vergangenen zwei Jahren nicht die Rede sein. Psychische und körperliche Belastungen, ein hohes Infektionsrisiko sowie die Gefahr, an Long Covid zu erkranken, stehen gleichauf mit Angst vor dem Verlust von Angehörigen und Freund:innen. Dazu kommt die Ungewissheit, wie es weitergehen soll. Das Gefühl, sich im Kreis zu drehen und der Wegfall von Aktivitäten sind zermürbend für die Psyche.

 

Einige von uns erhalten in diesem Jahr einen  Schulabschluss, der maßgeblich über unsere Zukunft mitentscheiden wird. Dieser wird aber nicht mit jenen Abschlüssen vergleichbar sein, die unter präpandemischen Umständen erlangt wurden. Es ist wichtig, die Pandemie mit allen Mitteln zu bekämpfen. Zu unserer Verärgerung werden jedoch nicht alle zur Verfügung stehenden Werkzeuge eingesetzt. Seitens der Politik wird weiterhin behauptet, die Schulen seien sicher.

 

Wir erleben täglich die Situation in unseren Schulen und es stimmt mit dem Konsens der Wissenschaft überein, wenn wir sagen: Schulen sind aktuell keine sicheren Lernräume! Wir werden in überfüllte Klassenräume mit unzureichenden Infektionsschutzmaßnahmen gezwungen. Damit werden vermeidbare Infektionen mit „milden” Verläufen oder gar Todesfälle bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Kauf genommen. Dies gilt es zu verhindern! Zudem können die Langzeitbeschwerden von Infektionen und psychischen Belastungen nicht vollends abgesehen werden. Der aktuelle Durchseuchungsplan ist unverantwortlich und unsolidarisch. So kann es nicht weitergehen, #WirWerdenLaut!“

Antrag 65/I/2022 PostDocs jetzt entfristen! – Unsere Anforderungen an § 110 des Berliner Hochschulgesetzes

17.05.2022

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

 

  • dass das Schutzniveau des § 110 BerlHG für PostDocs nicht durch kommende Gesetzesanpassungen gemindert wird: Das wissenschaftliche Personal soll eine verlässliche gesetzliche Grundlage zur Entfristung haben, Übergangsfristen sollen nicht verlängert und eine Aushöhlung des Schutzes durch Ausnahmeregelungen soll verhindert werden.
  • Die Finanzierung von PostDoc-Stellen, die durch die Umstellung gefährdet sind, ist durch das Land Berlin kurzfristig sicherzustellen, sodass Forschende sich um eine Verlängerung oder eine neue Stelle kümmern können.
  • Damit Berlin als Wissenschaftsstandort attraktiv bleiben kann, ist darüber hinaus eine langfristige Finanzierung entfristeter Stellen anzustreben, die über das Plus von 3,5 Prozent in den Hochschulhaushalten hinausgeht.
  • Die Hochschulen sind bei den durch das BerlHG auf sie zukommenden strukturellen Veränderungen insbesondere auch organisatorisch zu unterstützen.
  • Die Förderung nachhaltiger Personalstrukturen sollte im Vordergrund des zukünftigen Handelns stehen.

 

Antrag 52/I/2022 Kitakrise heißt Zukunftskrise! 

17.05.2022

In Berlin fehlen zur Zeit 26.000 Kita-Plätze. Dabei sollen bis 2030 rund 7.000 Erzieher*innen fehlen. Allein an diesen Zahlen wird sichtbar, es besteht Handlungsbedarf. Nicht selten müssen werdende Eltern bereits mit dem Start der Schwangerschaft sich um einen Kitaplatz bewerben. In der Theorie gibt es eine Kitagarantie, in der Praxis meist verzweifelte Eltern auf der unendlichen Suche nach einem freien Platz. Ein Zustand, den es zu ändern gilt und sofortiges Handeln verlangt.

 

Gute Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen 

Eine der wichtigsten Ursachen für die Kitakrise ist, dass es zu wenig Erzieher*innen gibt, und diese Situation wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Schon jetzt müssen Kitas hunderte Kinder ablehnen, weil sie nicht genug Personal für deren Betreuung haben. Auch wenn es bereits Bemühungen gegeben hat, mehr Erzieher*innen einzustellen, bleibt diese Arbeit doch – besonders in Berlin – unattraktiv, unterbezahlt und wird nicht ausreichend wertgeschätzt.

 

Dies beginnt bereits in der Ausbildung, in vielen Kindertagesstätten wird so in den ersten beiden Ausbildungsjahren gerade einmal der Mindestlohn bezahlt. Erst im dritten Ausbildungsjahr erhält man mindestens 930 € im Monat. Hinzu kommt, dass viele Studierende kein oder ein halbiertes BAföG erhalten, da die Berliner Fachschulen nicht als „echte“ Fachschulen anerkannt werden. An den Berliner Fachschulen werden auch Bewerber*innen ohne Berufsabschluss – also „lediglich“ mit Abitur oder Fachhochschulreife – aufgenommen, vor diesem Hintergrund erkennen die BAföG-Ämter die Berliner Fachschulen nur als Berufsfachschulen an. Zwar wurde die Form der berufsbegleitenden Ausbildung intensiv ausgeweitet, um die Bildungseinrichtungen und hier insbesondere die Kitas schnell mit Personal zu versorgen. Die Studierenden haben einen Arbeitsvertrag und einen Ausbildungsvertrag. Diese sind in der Regel nicht aufeinander abgestimmt. Das birgt besondere Herausforderungen für die Studierenden. Sowohl für den Arbeitgeber*innen als auch für die Ausbildungsstätte ergeben sich daraus überschneidende Forderungen. Die Studierenden können diesen vielfach nur durch Mehrarbeit gerecht werden, denn Lern- und Praxiszeiten überschneiden sich. Der Erzieher*innenberuf leidet zudem unter fehlender Anerkennung, sowohl sozial als auch finanziell. Für junge Abiturient*innen, die gerne im sozialen Bereich arbeiten möchten, gibt es deutlich attraktivere Berufsfelder als zum Beispiel die Berliner Kindertagesstätten.

 

Dabei liegt das Einstiegsgehalt in Berlin bei 2.860 Euro brutto. So ist es auch nicht verwunderlich, dass tausende Erzieher*innen Ende letzten Jahres für mehr Geld demonstrierten.  Denn zu der fehlenden Wertschätzung durch eine angemessene Bezahlung kommen die herausfordernden Arbeitsbedingen hinzu. Überfüllte Kitas, Personalmangel, wo auch Praktikant*innen fest eingeplant werden und unbezahlte Überstunden. Das alles gehört zum Berufsalltag dazu. Hierbei ist die Situation umso dramatischer, wenn man sich bewusst macht, dass hier der elementare Grundstein für die schulische Laufbahn gelegt wird. Die Grundschule baut größtenteils auf die Arbeit in den Kindertagesstätten auf, wenn hier die frühkindliche Erziehung nicht qualitativ gewährleistet werden kann, verwundert es nicht, dass die Bildungsungerechtigkeit bereits zu Anfang des Lebens in eine dramatische Schieflage gerät.

 

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhaus, sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

 

  1. Verbindliche Regelungen zu schaffen, damit die BAföG-Ämter in die Lage versetzen, einzelne Klassen der Fachschule als förderungswürdig anzuerkennen.
  2. Eine angemessene Bezahlung aller Erzieher*innen sicher zu stellen. Die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind auszuschöpfen. Denn für uns steht fest: Erzieher*innen sind Pädagog*innen. Als Pädagog*innen in den ersten Bildungseinrichtungen der Kinder legen sie die wichtigste Grundlage für selbstständiges, eigenverantwortliches und lebenslanges Lernen.
  3. Dass eine gezielte Kampagne zur Fachkräftegewinnung entwickelt und finanziert wird, die junge Menschen motiviert den Beruf zu ergreifen.
  4. Für eine bessere Vergütung und eine Professionalisierung der Kindertagespflege Sorge zu tragen.

 

Räumlichkeiten kaufen, bauen und das gemeinsam!

Die Kitakrise ist eindeutig auch die Folge eines Mangels an Gebäuden und Räumlichkeiten. Es braucht von staatlicher Seite die Förderung von Kitas beim Bau und Erweiterung ihrer Flächen wie auch die Verpflichtung, Land zu erwerben und selbst zu bauen. Zudem hat Berlin einen sehr großen Teil der vorschulischen Bildung in freie Trägerschaft gegeben (80% der betreuten Kinder). Dies rächt sich nun, denn bei diesen Kitas fehlt es an Einfluss. Hier gilt es nun zum einen vermehrt selbst zu bauen und private Trägerschaften in die öffentliche Hand zurückzuführen. Denn auch frühkindliche Bildung sollte in erster Linie allen gleichermaßen zustehen. Gleichzeitig müssen alle bestehenden Einrichtungen dahingehend geprüft werden, ob ein Ausbau sinnvoll und möglich ist.

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion der Bezirksversammlungen und des Berliner Abgeordnetenhaus, sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

  1. Alle Bauämter für die Dringlichkeit der Kitakrise zu sensibilisieren und zu beauftragen, bei bestehenden Einrichtungen einen Rückkauf zu prüfen und die bauliche Erweiterung von Einrichtungen. Hierbei sollen auch gesetzliche Ausnahmeregelungen für eine Erhöhung der Traufhöhe im Falle einer Kitanutzung geschaffen werden.
  2. Dass alle verfügbaren bezirklichen oder landeseigenen Räume dahingehend geprüft werden, ob eine Doppelnutzung möglich wäre.
  3. Dass jede leerstehende private Ladenfläche angemietet wird, sollte in diesem Gebiet ein Kitabedarf festgestellt werden und nicht anders abgedeckt werden können, zum Beispiel durch Modularbauten. Hierfür sollen Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden.

 

Denkt an die Eltern!

Die Kitaplatz-Suche ist frustrierend und ineffizient. Das System der Voranmeldung auf einen Kitaplatz ist nicht einheitlich und nicht mehr zeitgemäß.

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion der Bezirksversammlungen und des Berliner Abgeordnetenhaus, die betreffenden Bezirksämter sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

  1. Eine moderne und funktionierende zentrale Datenbank und Webseite zu schaffen, auf der Kitas freie Plätze veröffentlichen und sich Eltern um die Plätze bewerben können.
  2. Für die Formulare zur Beantragung des Kita-Gutscheins Leitfäden in den meistgesprochenen Sprachen in Berlin wie Türkisch, Arabisch, Russisch und Englisch zu entwickeln.
  3. Einen anonymisierten Bewerbungsprozess zu entwickeln und zu etablieren, damit Kinder aufgrund ihres Migrationsstatus, Ethnie, Religion oder Behinderung bei der Platzvergabe nicht benachteiligt werden.
  4. Eine gezielte Kampage für die Anwerbung von Kitavermittlungsstellen in allen Jugendämtern zu entwickeln und auszufinanzieren. So, dass mehr Personal eingestellt werden kann, um Eltern bei der Kita- Suche und dem Ausfüllen des Antrags auf einen Kita-Gutschein unterstützt werden kann.

 

Antrag 88/I/2022 Völkerstrafrecht stärken auf nationaler und internationaler Ebene

17.05.2022

Im Jahr 2022 Jahr feiern wir das 20-jährige Jubiläum des Inkrafttretens des Römischen, Statuts, der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag sowie das Bestehen des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) in Deutschland. Anlässlich dieses Jubiläums, des erfolgreichen Al-Khatib-Verfahrens in Koblenz, weiterer Verbrechen in Syrien sowie der Ukraine und anderswo, sowie des Bekenntnisses im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, die „Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen weltweit zu beenden“ sowie sich für die „Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts einzusetzen“, fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, Völkerstrafrecht auf nationaler wie internationaler Ebene konkret zu stärken.

 

Auf nationaler Ebene betrifft dies drei zentrale Punkte: das Schließen der Regelungslücken im deutschen Völkerstrafgesetzbuch und die Anpassung an das Römische Statut hinsichtlich der Straftatbestände des Verschwindenlassens sowie der sexualisierten, reproduktiven und geschlechtsbezogenen Gewalt; das Sicherstellen der stärkeren Beteiligung von Betroffenen und des besseren Zugangs der Zivilbevölkerung an Prozessen; und das Stärken der personellen und materiellen Ausstattung der für die Prozesse zuständigen Strafsenate der Oberlandesgerichte und der Generalbundesanwaltschaft sowie das Verbessern der internationalen Zusammenarbeit.

 

Auf internationaler Ebene gilt es, den Internationalen Strafgerichtshof und Beweissicherungsmechanismen zur Aufarbeitung von Straftaten politisch und finanziell umfassend, dauerhaft und nicht nur anlassbezogen, umfassend zu unterstützen.

 

Stärkung des Völkerstrafrechts auf nationaler Ebene

1. Verfolgen des Straftatbestands des Verschwindenlassens:

Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch erkennt den Tatbestand des zwangsweisen Verschwindenlassens als Verbrechen gegen die Menschlichkeit an (§ 7 I Nr. 7 a) VStGB), formuliert aber eine engere Definition im Vergleich zum Römischen Statut. Dies erschwert oftmals die Nachverfolgung und Verurteilung des Verbrechens, wie zuletzt beim Al-Khatib Verfahren in Koblenz, und muss daher angepasst werden.

 

Daneben muss das Wissen über und die Fähigkeit zur Kontextualisierung des Verbrechens geschärft werden, um entsprechende Ermittlungen und schließlich die Verfolgung zu gewährleisten. Hierfür sind entsprechende Schulungen für Ermittler*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen notwendig.

 

2. Abschaffung geschlechtsbezogener Verzerrungseffekte:

Um eine effektive Verfolgung von sexualisierter, reproduktiver und geschlechtsbezogener Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder als Kriegsverbrechen in Deutschland zu ermöglichen, muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, sowohl den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 6 VStGB als auch den des § 8 Abs. 1 Nr. 4 VStGB zu reformieren und jedenfalls an die Mindeststandards des Römischen Statuts anzugleichen.

  1. Der Tatbestand der sexuellen Sklaverei und der Auffangtatbestand „jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere“ müssen in die Auflistung der Tathandlungen aufgenommen werden.
  2. Das Tatbestandsmerkmal der erzwungenen Schwangerschaft muss entsprechend der Definition in Art. 7 (2) (f) Römisches Statut erweitert werden. Wer eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält, muss bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen auch dann bestraft werden können, wenn dies in der Absicht geschieht, schwere Verstöße gegen das Völkerrecht zu begehen.
  3. Der dem internationalen Strafrecht fremde Tatbestand der sexuellen Nötigung sollte gestrichen werden.

 

3. Stärkere Beteiligung von Betroffenen an Prozessen:

  1. Um zu gewährleisten, dass die Betroffenen von Völkerstraftaten an Strafverfahren teilnehmen können und die hierfür erforderliche anwaltliche Unterstützung erhalten, müssen Völkerstraftaten nach dem VStGB (§§ 6 – 13) in den in § 395 Abs. 1 StPO (Nebenklagebefugnis) und § 397a Abs. 1 StPO (Rechtsanspruch auf Verfahrensbeistand) enthaltenen Katalog der dort angeführten Straftaten aufgenommen werden.
  2. Die Kommunikation und Dokumentation von Strafverfahren zu Völkerstraftaten muss erheblich verbessert werden, um die weltweite Aufmerksamkeit über derart besondere Verfahren im Sinne des Menschenrechtsschutzes zu erhöhen und Betroffene stärker zu involvieren. So sollte die Außenkommunikation der deutschen Gerichte, etwa von Form von Pressemitteilungen oder soziale Medien, intensiviert und regelmäßig in die jeweilige Sprache der Betroffenen übersetzt werden. Außerdem sollte die Dokumentation durch Betroffene während der Prozesse ermöglicht und Übersetzungsangebote gewährleistet werden.
  3. Daneben muss das Angebot psychosozialer Begleitung der – oftmals schwer traumatisierten Opfer und Zeugen – ausgeweitet werden. Die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung nach § 406g StPO ist aktuell für die in § 397a StPO genannten Straftaten möglich. Dazu zählen die Verbrechen des VStGB nicht. Dies gilt es zu ändern.
  4. Ferner muss der Zeug*innenschutz verbessert werden. Als Vorbild können hier die Mechanismen des IStGH dienen.

 

Ausstattung der deutschen Gerichte verbessern und internationale Kooperation vertiefen

Es ist zu begrüßen, dass die personellen Mittel der Generalbundesanwaltschaft in den letzten Jahren erhöht wurden. Diese Mittel müssen jedoch weiter gestärkt werden. Um die Verfahren erfolgreich durchzuführen, muss insbesondere gewährleistet werden, dass auch die Spezialabteilungen innerhalb der einzelnen Anklagebehörden mit ausreichenden Personalmitteln ausgestattet sind. Im Interesse einer Effizienzsteigerung sollte geprüft werden, ob die Gerichtsbarkeit bei einem Oberlandesgericht gebündelt werden kann, das die Verfahren in Deutschland zentral bearbeitet.

 

Von zentraler Bedeutung für die Ermittlungen der Justizbehörden ist die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Referat beim Bundeskriminalamt (Referat Völkerstrafrecht-Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV)) und den ZBKV-Ansprechstellen der Landeskriminalämter. Auf eine Stärkung dieser Stellen sollte hingewirkt werden.

 

Den Austausch mit der internationalen Strafgerichtsbarkeit und neuen Beweissicherungsverfahren wie dem von der UN-Generalversammlung geschaffenen IIIM- Mechanismus für Syrien oder dem vom UN-Menschenrechtsrat eingerichteten IIMM für Myanmar muss weiter vertieft werden. Der IIIM und IIMM könnte in einen permanenten Mechanismus umgewandelt werden, der bei Bedarf zur Anwendung käme, um Beweise zu sammeln und schließlich nationale und internationale Strafverfolgungsbemühungen zu unterstützen.

 

Daneben muss die zwischenstaatliche Zusammenarbeit ausgebaut werden. Innerhalb der EU gilt es, die Kooperation im Rahmen des EU Genocide Networks zu stärken. Bei der Ermittlungszusammenarbeit können die EU-Agenturen, insbesondere Eurojust und Europol, einen wichtigen Beitrag leisten. Die Bundesregierung sollte ferner auf eine gemeinsame Initiative europäischer Staaten zur Stärkung der Strafgerichtsbarkeit sowie auf eine Harmonisierung der nationalen Völkerstraftrechtsansätze innerhalb der EU hinwirken.

 

An das Bündnis gegen Straflosigkeit im Rahmen der Allianz für Multilateralismus gilt es anzuknüpfen und konkrete Initiativen zu entwickeln und umzusetzen. Ein weiterer Anknüpfungspunkt könnte die Alliance for Democracy sein.

 

Stärkung des Völkerstrafrechts auf internationaler Ebene

Dem Internationalen Strafgerichtshof kommt unverändert eine zentrale Position in der Verfolgung von Völkerstraftaten zu. Es ist dringend notwendig, dass die Bundesregierung an ihrer finanziellen und politischen Unterstützung des IStGH anknüpft und weiter ausbaut sowie andere Staaten kontinuierlich davon überzeugt, dies ebenfalls zu tun. Zudem sind Investitionen, etwa in digitale Technologien, zur zeitgemäßen Verbrechensaufarbeitung unerlässlich geworden. Neben der unzureichenden finanziellen Ausstattung für die große Bandbreite an Verfahren ist ein Grundproblem beim IStGH die fehlende Planungssicherheit des eigenen Personals aufgrund einer relativ kurzfristigen Budgetplanung. Die aktuellen Ermittlungsbemühungen zu den russischen Verbrechen in der Ukraine verdeutlichen die Notwendigkeit, Kapazitäten zur Nutzung, Auswertung und Überprüfung digitaler Informationen zu stärken. Neben der Mittelerhöhung muss die Bundesregierung zugleich auf die konsequente Umsetzung der aktuellen Reformprozesse des IStGH, einschließlich der Reform des Auswahlverfahrens der Richter*innen, drängen.

 

Daneben sollte sich die Bundesregierung weiterhin bilateral und multilateral dafür einsetzen, dass sich weitere Staaten dem IStGH anschließen. Bei zentralen internationalen Akteuren wie den USA als ständigem Mitglied des UN-Sicherheitsrats muss die Bundesregierung ihre Bemühungen fortsetzen, eine Unterstützung der Arbeit des IStGH etwa in Form von Überweisungen von unter das Völkerstrafrecht fallenden Fällen (Kriegsverbrechen, Genozidverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) durch den UN-Sicherheitsrat oder den UN-Menschenrechtsrat an den IStGH oder ein gleichwertiges Ad-hoc-Tribunal sowie durch Unterstützung von Ermittlungen des Chefanklägers des IStGH zu erreichen.

 

Neben der Unterstützung für den IStGH sollte sich Bundesregierung dafür engagieren, internationale Beweissicherungsmechanismen (aktuell für Syrien, Irak, Myanmar) zu stärken und darauf zu drängen, eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen zu gewährleisten.

 

Um die Kriegsverbrechen in Syrien, Jemen und jüngst in der Ukraine zu ahnden, sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, Prozesse entweder durch ein Mandat des UN-Sicherheitsrats für den IStGH oder durch Schaffung eines Ad-hoc-Tribunals einzuleiten.