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Antrag 48/I/2017 Schüler*innen den Zugang zu digitaler Bildung ermöglichen um Chancengleichheit zu schaffen

20.04.2017

Pilotprojekt für Medienkompetenzen in Berliner Grundschule einrichten

 

Wir fordern, dass  die sozialdemokratischem Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der bestehenden Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ein Pilotprojekt mit einem Mikrocontroller an Berliner Grundschulen eingerichtet wird.

 

Im Einzelnen soll der Senat darauf hinwirken, dass

  • Zunächst ein pädagogisches Konzept erarbeitet wird und ein geeigneter Mikrokontroller ausgewählt wird. Kriterien für diese Auswahl sollten unter anderem die Zugänglichkeit für Grundschüler*innen und die Verwendung von Open Source-Software sein.
  • interessierte Lehrkräfte eine Fortbildung zum Umgang mit dem Mirkoprozessor erhalten,
  • der entsprechende Mikrokontroller in teilnehmende Klassen für alle Schüler*Innen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und es in die Unterrichtsgestaltung einfließt,
  • die Wirksamkeit des Programmes nach einer Testphase in Hinblick auf die Förderung von Medienkompetenzen evaluiert und im Falle einer positiven Evaluation flächendeckend einführt.

 

Vor allem Kinder mit hohem sozioökonomischen Status lernen mit neuen Medien kompetent umzugehen, während Kinder aus Familien mit niedrigem sozioökonomischen Status oft keinen fachgerechten Zugang zu diesen erhalten. Zusätzlich dazu haben Schülerinnen durchschnittlich weniger Erfahrung im Umgang mit neuen Medien als Schüler, so dass Geschlechterunterschiede weiter verfestigt werden. Dies ist für uns als Sozialdemokrat*innen nicht akzeptabel. Nach dem sozialdemokratischen Ansatz muss diese Spaltung durch gute Bildung für jeden überwunden werden.

Antrag 49/I/2017 Religiöse Neutralität auch im Berliner Schulgesetz verankern

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den im §1 des Berliner Schulgesetzes festgeschriebenen Auftrag der Schule inhaltlich religiös neutral und werteorientiert umzuformulieren.

 

Insbesondere der Satz des §1

 

„Dabei sollen die Antike, das Christentum und die für die Entwicklung zum Humanismus, zur Freiheit und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen ihren Platz finden“ soll in diesem Zuge geändert werden in

 

„Dabei sollen die für die Entwicklung humanistischer Werte, zur Freiheit, zur Emanzipation, zur Gleichberechtigung und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen, historischen Bewegungen ihren Platz finden.“

 

geändert werden.

 

Insbesondere in Berliner Schulen wird großer Wert auf die religiöse Neutralität der Lehrkraft und des Unterrichts gelegt. Neben dem Überwältigungsverbot des Beutelsbacher Konsens schreibt dies ebenso das Neutralitätsgebot vor. Die explizite Nennung des Christentums als ein zentrales Thema des unterrichtlichen Schulauftrags irritiert vor diesem Hintergrund zunehmend und ist nicht mehr als zeitgemäß zu bewerten.

 

Wenn der Anspruch an eine staatliche Neutralität auch rechtlich ernstgenommen werden soll, ist das Schulgesetz diesbezüglich zu überarbeiten und insbesondere die Bildungsziele neutral und werteorientiert umzuformulieren.

 

Das heißt natürlich nicht, dass das Thema der christlichen Religion und Geschichte keinen Platz im Unterricht finden soll. Schon jetzt ist dieses Thema der Religion fester Bestandteil in den Fächern Kultur, Philosophie, Ethik und natürlich auch im freiwilligen Religionsunterricht. An dieser thematischen Konzeptionierung soll und würde sich mit der Überarbeitung des Schulrechtes nichts ändern.

Antrag 02/I/2017 Wiedervorlage von überwiesenen Anträgen

20.04.2017

Über vom Landesparteitag überwiesene Anträge haben die Fachausschüsse (bzw. andere Gremien, an welche die Anträge überwiesen wurden) auf dem folgenden Landesparteitag zu berichten. Der Bericht sollte vorab mit dem Antragsbuch versendet werden.

Anderenfalls sind die Anträge ohne Bericht wieder aufzurufen.

Antrag 16/I/2017 Dem Kündigungsgrund „Gewerkschaftliches Engagement“ entgegentreten!

20.04.2017

Betriebe daran hindern Betriebsräte zu verhindern!

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine Erweiterung des KschG (Kündigungsschutzgesetz) einzubringen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrem Betrieb, einen Betriebsrat gründen wollen, explizit unter den Schutz des § 1 „sozial ungerechtfertigte Kündigungen“ dieses Gesetzes stellt. Dies soll für die, laut den Bestimmungen des BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) für den jeweiligen Betrieb mögliche Anzahl an Mitgliedern eines zu gründenden Betriebsrates, gelten.

 

Antrag 31/I/2017 Zur Verfahrensweise mit der Betriebskostenart „Haftpflichtversicherung“

18.04.2017

Das Mietrecht soll dahingehend geändert werden, dass Kosten für die Haftpflichtversicherung nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden dürften.