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Antrag 65/II/2019 Sanierung des Karstadt ist von gesamtstädtischer Bedeutung

22.09.2019

Wir bedauern die Entscheidung des Baustadtrats von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmidt, dem angedachten Plan zum Umbau/Sanierung des Karstadt Hermannplatz durch den Eigentümer Signa nicht zuzustimmen, außerordentlich. Gleichzeitig begrüßen wir das Engagement der SPD-Fraktionen Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg sowie des Neuköllner Bezirksbürgermeisters Martin Hikel, die sich weiterhin für einen solchen Umbau aufgrund der zu erwartenden positiven Wirkung auf den Betrieb des Karstadt selbst und der städtebaulichen Veränderung der umliegenden Kieze einsetzen.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die Sanierung und den Umbau des Karstadt am Hermannplatz als ein Projekt von gesamtstädtischer Bedeutung anzuerkennen.

 

In der Folge soll der Senat eine Entscheidung für eine solche Sanierung treffen, wenn

  • die Beschäftigtenvertretung von Karstadt und die zuständige Gewerkschaft eng bei der Umsetzung des Projekts einbezogen werden,
  • seitens des Investors sichergestellt werden kann, dass es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Sanierung kommt und stattdessen sichergestellt wird, dass die Karstadt-Beschäftigen weiter beschäftigt werden,
  • die derzeitigen Mieter des Karstadt Hermannplatz eng in die Projektumsetzung eingebunden werden und für sie ebenfalls die Möglichkeit zum Weiterbetrieb ihres Geschäftes während und nach der Sanierung erhalten,
  • das Projekt höchsten Sozial-, Nachhaltigkeits- und Umweltstandards (wie bspw. im entsprechenden Leitfaden des Bundesumweltministeriums beschrieben) entspricht,
  • sich der Umbau städtebaulich und verkehrstechnisch in die Pläne zur Neugestaltung des Hermannplatzes einfügt und somit durch die angedachte Nutzung und Gestaltung des neuen Karstadt Hermannplatz von einem positiven Effekt auf die anliegenden Kieze auszugehen ist,
  • sich durch gesetzgeberisches und stadtplanerisches Handeln verhindern lässt, dass die zu erwartende Aufwertung zu weiteren Preisanstiegen und Verdrängungen im Umfeld des Hermannplatzes führen wird (Stichwort „Mietendeckel“).

 

Antrag 115/II/2019 Rekommunalisierung der Reinigung an Schulen

22.09.2019

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

 

  • dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in Schulen, spätestens beginnend im Schuljahr 2022/23 von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.  Die Landesebene unterstützt und befähigt die Bezirksämter dementsprechend.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden.

 

Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

 

Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Berliner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.

Antrag 97/II/2019 Kita-Qualität verbessern, Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten und Ausbildungssystem modernisieren

22.09.2019

Kita-Qualität verbessern

 

1. Heute schon an die Zukunft denken – Qualitätsausbau in Kitas weiter vorantreiben

Berlin verbessert auf Initiative der SPD kontinuierlich den Betreuungsschlüssel. Dieser Weg ist richtig, da er die Qualität der Bildungsangebote für die Kinder in den Kitas erhöht und die Belastung für die Erzieher*innen senkt. Auch wenn der Fachkräftemangel derzeit akut ist, kann nur eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich zu einer langfristigen Behebung des Mangels und damit auch zu einer Steigerung der Qualität beitragen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich für die Umsetzung der Beschlusslage der Berliner SPD einzusetzen und den Betreuungsschlüssel bis 2023 schrittweise auf 1:3 in der Krippe und in der Kita auf maximal 1:7,5 zu verbessern. Der Betreuungsschlüssel ist ganztägig und auch in Personal-„Notzeiten“ (z.B. bei Krankheit) mit einer Personalauslastung von über 100% zu gewährleisten.

 

2. Bildungspotenziale nicht am Schreibtisch zurücklassen 

Bürokratie und Verwaltungsaufgaben in Kitas nehmen immer weiter zu. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass allen Kitas mit einer zu definierenden Mindestgröße Verwaltungsmitarbeiter*innen per Kostenblatt-Finanzierung zur Verfügung gestellt werden. Diese Verwaltungsmitarbeiter*innen sollen zusätzlich zur pädagogisch ausgebildeten Leitung eingestellt werden und die Leitung bei Aufgaben wie bspw. Aufnahme von Krankheitsmeldungen, Wartelisten-Management, Aktualisieren von Homepages und allgemeinen Schrift- und Telefonverkehr entlasten. Diese Personen sind dem Betreuungsschlüssel nicht anzurechnen. Die Mindestgröße der Kita ist an der Anzahl der Kinder zu bemessen und in Rücksprache mit Trägern und Verbänden zu definieren. In dem Fall, dass mehrere kleine Einrichtungen nicht über die erforderliche Mindestgröße kommen, kann eine Verwaltungsperson auch für mehrere Kitas zuständig sein und abwechselnd Tätigkeiten vor Ort an unterschiedlichen Standorten absolvieren. Das Land muss sicherstellen, dass in den Einrichtungen ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.

 

3. Finanzierung von öffentlichen und freien Trägern für gute Qualität sichern  

Die Berliner Kita-Landschaft ist bunt und das soll auch so bleiben. Ca. 25 Prozent der Berliner Kinder besuchen eine landeseigene Kita und erhalten dadurch eine vollständige Finanzierung durch das Land. Die freien Kitas tragen aktuell einen finanziellen Eigenanteil von 6 Prozent. Dieser wird in erster Linie durch geringere Ausgaben erbracht – mit oftmals negativen Auswirkungen auf die Qualität. Die derzeit geltende Finanzierung, die bis 2021 eine Erstattung von 95 Prozent vorsieht, ist besonders mit Blick auf die stetig steigenden Kosten (Miete, Betriebskosten, Sachkosten, etc.) kaum noch zu bewältigen. Der hohe Eigenanteil verschärft die derzeitig schwierige Personalsituation noch mehr. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Trägerbasisfinanzierung von 100 Prozent und die allgemeine Gleichstellung zwischen den öffentlichen und freien Trägern realisiert wird. Zugleich muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Erzieher*innen ankommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert für mehr Transparenz und Kontrolle dieser Kitas zu sorgen. Beispielsweise sollen freie Träger nur dann den vollen Finanzierungssatz bekommen, wenn sie ihr Personal mindestens tariflich bezahlen. Eine gleiche Behandlung aller Akteure und ein gemeinsames Vorgehen gegen Sozialdumping und schlechte Bedingungen an Kindertagesstätten stärken den Frühe-Bildungsstandort Berlin.

 

4. Gerechte Mieten für Kitas 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass neu geschaffene Räumlichkeiten für Kitaplätze durch die Wohnungseigentümer nicht zu Neumieten von 10€ oder mehr pro Quadratmeter angeboten werden. Da Kitaträger einen Durchschnittspreis pro vergebenem Kitaplatz per Kostenblatt erhalten, sollten diese angesetzten Durchschnittsmieten auch den Kitaträgern angeboten werden. Hohe Mieten gehen sonst meist direkt in eine schlechtere Bezahlung des Personals über. Hier sind gerade die Landeseigenen Wohnungsunternehmen mit in die Verantwortung zu nehmen. Ob Ausgleichszahlungen für die Wohnungsunternehmen durch das Land Berlin finanziert werden sollen, gilt es zu prüfen. Mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte ein Kooperationsvertrag verhandelt und geschlossen werden, sodass alle öffentlichen Träger für geringe Mieten Kitas eröffnen können. Somit wird mit dem öffentlichen Wohnungsbau auch der kommunale Kita-Bau gefördert und Berlin bekommt einen stärkeren Einfluss in die kommunale Kitagestaltung und Bezahlung des Personals. Dies würde eine weitere Verbesserung in der Re-Kommunalisierung gesellschaftlich bedeutsamer Aufgaben für Berlin bedeuten. Kitas freier Träger sollten zudem nicht mehr unter das Gewerbemietrecht fallen, sondern mietrechtlich wie Wohnungen behandelt werden, damit sie besser geschützt sind.

 

Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten

 

5. Bezahlung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) – Altersarmut von Erzieherinnen stoppen 

90% aller Frauen zwischen 30 Jahren und 50 Jahren verdienen nach Abzug aller Steuern und Beiträge unter 2000 Euro. Die meisten Erzieherinnen in Berlin gehören zu dieser Einkommensgruppe. Geringe Einkommen, fehlende Aufstiegschancen und kleine Renten im Alter sind mehrheitlich die Folge für Frauen. Die Bezahlung und Arbeitsbedingungen stehen in einem eklatanten Ungleichgewicht zu ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung für unsere Gesellschaft. Auch die in diesem Jahr durchgeführte Tariferhöhung reicht nicht aus, um mehrheitlich Erzieherinnen vor Altersarmut zu bewahren. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass staatlich anerkannte Erzieher*innen in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) bezahlt werden. Ein höherer Lohn ist der erste entscheidende Schritt, um diesen Beruf aufzuwerten und seiner Bedeutung für unsere Gesellschaft gerecht zu werden. Das Kostenblatt muss entsprechend angepasst werden, um zu gewährleisten, dass die höheren Personalkosten nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen der Betreuungseinrichtungen führen. Wenn es nicht möglich ist, dies nach Abschluss der Tarifverhandlungen in der Tarifgemeinschaft durchzusetzen, sollte diese Lücke zu E 11 (TV-L) über eine Sonderzahlung geschlossen werden.

 

6. Stärkere Strukturierung des Arbeitsfelds und tätigkeitsbezogene Aufstiegschancen in Kitas schaffen

In einer stärkeren Strukturierung des Arbeitsfeldes mit unterschiedlichen Stellenprofilen für verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsstufen und die Etablierung von horizontalen wie vertikalen Karrieremöglichkeiten läge die Chance, die Tätigkeit in der Frühen Bildung für breitere Zielgruppen attraktiv zu machen. Beispielhaft sei die Tätigkeit des Praxisanleiters/der Praxisanleiterin genannt, die sowohl für die berufsbegleitende Ausbildung als auch in der klassischen Fachschulausbildung wesentliche Teile der Qualifizierung in der Kita begleiten. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, weitere tätigkeitsbezogene Aufstiegsmöglichkeiten zu identifizieren und diese durch entsprechende Zulagen zu vergüten. Dies würde auch dazu beitragen, dass Fachkräfte, die ihr Studium an Hochschulen und Universitäten in Studiengängen mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen haben und bisher nicht in der Kita ankommen, Anreize haben, sich für solche Tätigkeiten zu bewerben und langfristig an das Arbeitsfeld der Frühen Bildung gebunden werden.

 

7. „Brennpunkt-Kitas“ zu Familienzentren ausbauen

In Berliner Stadtteilen mit besonders großen sozialen Herausforderungen ist die Rolle von Kitas für den Kiez umso wichtiger. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, einen massiven Ausbau von Kitas zu Familienzentren voranzutreiben. Nur mit Unterstützung von Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Stadtteilmüttern und -vätern und Übersetzer*innen können Kitas zu Leuchttürmen in ihren Kiezen werden. Familienzentren sind Investitionen in die Kieze, die dazu beitragen können, soziale Spaltung zu verhindern.

 

Ausbildungssystem modernisieren

 

8. Die Ausbildung als Chance verstehen – Anreize zum Ausbilden auch für Kitas schaffen 

Immer mehr Menschen stellen sich den besonderen Herausforderungen einer berufsbegleitenden Ausbildung. Für die Kita bedeutet diese Form der Ausbildung, dass an zwei Tagen in der Woche Personal fehlt. Je mehr berufsbegleitende Auszubildende an einer Kita sind, desto größer sind die daraus resultierenden Engpässe. Zudem benötigen Auszubildende noch Hilfen, Hospitationen und individuelle Gespräche durch Praxisanleiter*innen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass berufsbegleitende Auszubildende sofort nur zu 80 Prozent auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Mittelfristig sollten die Arbeitszeiten der berufsbegleitenden Auszubildenden nicht mehr auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Dies erhöht die Qualität der Ausbildung, reduziert die Belastung für das Personal und schafft gleichzeitig Anreize dafür, dass Kitas ausbilden. Einrichtungen bekommen somit mehr Personal und sichern sich gut ausgebildeten Nachwuchs. Um junge Menschen stärker für den Erzieher*innen-Beruf zu motivieren, sollen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sich für eine Ausbildungsvergütung einsetzen, die an die mittlerweile hohen Lebenshaltungskosten in Berlin angepasst ist.

 

9. Ausbildung zur Frühen Bildung fokussieren und vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten ansprechender aufbereiten 

Die derzeitige Ausbildung befähigt Erzieher*innen, sowohl in Krippen, Kitas, Schule und Hort zu arbeiten, als auch in Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Ämtern, sowie teilweise in Krankenhäusern und in der Altenarbeit tätig zu werden. Da die Vorbereitung auf einen Einsatz in nahezu allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu umfangreich für eine dreijährige Ausbildung erscheint, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, eine Spezialisierung zur „Fachkraft Kita, Schule, Hort“ im Rahmen der Ausbildung zu prüfen. Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, an einer transparenten Informationsplattform zu arbeiten, an der die vielfältigen Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten in Berlin für die Frühe Bildung übersichtlich und ansprechend dargestellt werden.

Antrag 125/II/2019 Gleichstellung der humanistischen Bildung – jetzt

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Gründung einer humanistischen Hochschule einzusetzen. Hierzu sind entsprechende Gespräche mit dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg zu führen sowie Vorbereitungen zu treffen, damit die Gründung schon Bestandteil der bevorstehenden Hochschulverträge werden kann. Damit wird das Ziel verfolgt, dass Berlin im Sinne der Gleichstellung aller weltanschaulichen Gemeinschaften für eine adäquate akademisch-humanistische Ausbildung der Lebenskundelehrer*innen, Sozialarbeiter*innen sowie Lebensberater*innen sorgt.

 

Darüber hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich aktiv für den Abschluss eines Staatsvertrags mit dem humanistischen Verband einzusetzen. Erst dadurch wird eine echte Gleichstellung der humanistischen Weltanschauungsgemeinschaft mit den religiösen Weltanschauungsgemeinschaften erreicht.

Antrag 193/II/2019 Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen! Istanbul-Konvention konsequent umsetzen!

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wirksam und konsequent umzusetzen.

 

Konkret sollen zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

  1. Die angemeldeten Haushaltsansätze für den Doppelhaushalt 2020/2021, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen finanziert werden sollen, müssen ohne Kürzung beschlossen werden. Der Ausbau von barrierefreien Schutzplätzen in Frauenhäusern, Zwei-Stufen-Wohnungen und Zufluchtswohnungen muss finanziell sichergestellt werden.
  2. Es müssen zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden, um die gesundheitliche Versorgung von Mädchen und Frauen, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, am Standort Berlin („Gesundheitsstadt Berlin 2030“) effektiv zu verbessern. Unabhängig davon müssen die Projekte für den Schutz vor Zwangsehen auch weiter finanziert werden.
  3. Um Präventions- Beratungs- und Schutzangebote wirksam und bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen, müssen a) die zuständigen Behörden und die Träger der Angebote belastbare Daten nach einheitlichen Vorgaben erheben und b) die Forschung in diesem Bereich ausgebaut werden (Artikel 11 Istanbul-Konvention). Dabei sollten insbesondere folgende Daten erhoben werden: Wie viele Frauen erhalten keine Beratung bzw. keinen Schutzplatz mangels Kapazität bei den Beratungsangeboten und in den jeweiligen Schutzräumen? Wie lange dauert ein Beratungsfall bzw. die Belegung eines Schutzplatzes? Wie viele der betroffenen Frauen sind Frauen mit Behinderung? Um welche Gewaltform handelt es sich (häusliche Gewalt, Cyber-Gewalt oder andere Gewaltformen) und von wem (Geschlecht/Alter) wurde die Gewalt ausgeübt? Wie wirken die einzelnen Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt?
  4. Die genderspezifische Präventionsarbeit zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss wirksamer werden. Hierzu müssen auch männliche Jugendliche frühzeitig sensibilisiert werden. Dies erfordert ein ressortübergreifendes Zusammenwirken. Insbesondere die für Jugend zuständige Senatsverwaltung und die Landeskommission gegen Gewalt müssen hierbei mitwirken und sich möglichst finanziell stärker beteiligen. Es müssen zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der häuslichen Gewalt. Auch innerhalb der Berliner Verwaltung ist ein entsprechendes Bewusstsein zu fördern.
  5. Eine umfassende, datenbasierte Erfolgs- und Wirkungskontrolle der einzelnen Anti-Gewalt-Maßnahmen ist sicherzustellen.
  6. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, entschieden für die Schaffung eines gesetzlichen, bundesweit verankerten Rechtsanspruchs auf einen barrierefreien Schutzplatz im Sinne der Istanbul-Konvention einzutreten. Hierfür sollte das Land Berlin eine Bundesratsinitiative noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.