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Antrag 224/II/2019 Versprechen einer humanitären Migrationspolitik einhalten und Verwaltungsspielräume nutzen

23.09.2019

Wir fordern die Berliner SPD und ihre sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die führende Rolle Berlins für eine progressive und humane Migrationspolitik in Deutschland beizubehalten. Deshalb müssen Partei und Senat alle Möglichkeiten und Spielräume nutzen, um auch nach dem Migrationspaket weiterhin eine erkennbar sozialdemokratische und humanitäre Migrationspolitik umzusetzen. Berlin ist daher aufgefordert mit ihrer ausführenden Landesbehörde steuernd Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

 

Bei der Umsetzung des Migrationspaketes und des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sind Härten zu vermeiden und entsprechende Ausführungsvorschriften auf Landesebene für die Berliner Ausländerbehörde bzw. für das künftige Landesamt für Einwanderung zu erlassen, solange diese den Regelungen des Bundesministeriums für Inneres nicht entgegenstehen.

 

a) Bei den Ausführungsvorschriften zum „Geordneten Rückkehr-Gesetz“ ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die im Gesetz vorgesehene bis zu 18-monatige Abschiebehaft in Berliner Justizvollzugsanstalten nicht durchgeführt wird.
  2. gleichzeitig aber auch die in Berlin möglichen Direktabschiebungen nicht als Ersatz für die Abschiebehaft ausgeweitet werden.
  3. keine Familien mit minderjährigen Kindern in Abschiebehaft genommen werden.
  4. keine Auflagen zum nächtlichen Aufenthalt in Flüchtlingsunterkünften erlassen werden.
  5. ausreisepflichtige Familien mit minderjährigen Kindern bis zur Ausreise stets weiterhin Asylbewerberleistungen erhalten.
  6. keine Absenkung des Aufenthaltsstandards vorgenommen wird, wie sie im Gesetz für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG mit einer quasi „Duldung light“ vorgesehen ist, wenn die betroffenen Personen glaubhaft machen können, warum sie ihre Staatsbürgerschaft mangels entsprechender Dokumente nicht nachweisen können.
  7. Das Recht auf die Unversehrtheit der Wohnung und Privatsphäre müssen gewahrt bleiben. Durchsuchungen dürfen daher, auch in Flüchtlingsunterkünften, nur auf richterlichen Beschluss erfolgen.

 

b) Bei den Ausführungsvorschriften zum Staatsbürgerschaftsrecht ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die Einwanderungsbehörden in Berlin durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung angewiesen werden, das Merkmal „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in den §§ 9 und 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes einschränkend und ausschließlich dahingehend auszulegen ist, dass lediglich das Eingehen oder Bestehen einer Doppelehe oder Mehrehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse und damit der Einbürgerung entgegenstehen.

 

Soweit die Auslegung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ auf andere Kriterien ausgeweitet werden oder aber die Auslegung weitestgehend den einzelnen Behörden überlassen werden sollen und damit der Willkür Tür und Tore geöffnet werden, ist der Berliner Senat aufgefordert, sich für entsprechende Einschränkungen auch auf Bundesebene einzusetzen.

Antrag 233/II/2019 Verfahren der Alevitischen Gemeinde für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts beschleunigen

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass

 

  • der Senat für Kultur und Europa die Prüfung des Antrags der Alevitischen Gemeinde auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts schnellstmöglich wieder aufnimmt.
  • der Senat von der Position Abstand nimmt, dass Berlin die Prüfung für die Anerkennung der alevitischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen abwartet, und dass, wenn bis Ende 2019 keine abgeschlossene Prüfung aus NRW vorliegt, eine eigene Prüfung vorgenommen wird.

 

Antrag 160/II/2019 Einmal in Bürger*innenhand – immer in Bürger*innenhand

22.09.2019

Unverkäuflichkeit kommunaler Unternehmen für Daseinsvorsorge in die Landesverfassung!

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im AGH und Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass in die Verfassung von Berlin (VvB) ein Passus aufgenommen wird, wonach Unternehmen der Daseinsvorsorge, die kommunal aufgebaut wurden und wichtige Funktionen für das Funktionieren der Stadt und deren Menschen erfüllen, nicht mehr  mehrheitlich verkauft bzw. privatisiert werden dürfen.

 

Dies gilt auch und insbesondere für Hilfskonstruktionen wie Ausgründen von GmbHs, mehrheitlich beherrschten Tochterunternehmen, Auslagerung an Beherrschungsfonds, “Sale and Lease Back”-Geschäfte, Betreibergesellschaften oder rechtlich eigenständigen Unternehmen, die die Funktionen der Daseinsvorsorge umfänglich erfüllen.

Antrag 298/II/2019 Sperrmüllablagerung wirksam bekämpfen!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass eine regelmäßige kostenfreie Sperrmüllabholung an einem zentralen Abholungspunkt in einzelnen Kiezen eingerichtet wird. Mit dieser Maßnahme soll allen Bürgerinnen und Bürgern ein niedrigschwelliger Zugang zu legaler Sperrmüllentsorgung ermöglicht und das „Müllproblem“ in einzelnen Kiezen bekämpft werden. Für eine Bekanntmachung der Termine ist durch die Bezirke zu sorgen.

 

Antrag 88/II/2019 Sozialdemokratische Position zur „Deutschen Wohnen & Co. enteignen“

22.09.2019

Wir begrüßen, dass durch das Engagement der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“, in der sich viele Menschen für eine gerechte Mietenpolitik und eine Entspannung am Berliner Mietenmarkt einsetzen, ein wichtiger Impuls in die politische Debatte gegeben wurde. Auch wir wollen, dass mehr Wohnraum in öffentlicher Hand ist. Der Erfolg der Unterschriftensammlung ist für uns als SPD Berlin der klare Beleg dafür, dass das Mietenthema mit allen gesetzlich möglichen und mietenpolitisch effektiven Mitteln angegangen werden muss.

 

Das zentrale Ziel der Initiative, die Vergesellschaftung von größeren Wohnungsbeständen halten wir haushalts- und mietenpolitisch zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Sollten die Mietpreise trotz unserer politischen Initiativen (Bauen, Kaufen, Deckeln) unverhältnismäßig steigen und sollte das soziale Gefüge der Stadt drohen zu zerbrechen, steht die Anwendung des Artikel 15 Grundgesetz (Vergesellschaftung) als letztes Mittel zur Verfügung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir jedoch die mietenpolitische Effektivität des Gesetzesanliegens der Initiative als nicht gegeben an. Es ist für uns in der SPD Berlin gegenwärtig nicht das erfolgversprechendste Instrument, um die Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt einzudämmen.

 

Drei zentrale Punkte sprechen aus Sicht der SPD Berlin gegen das derzeitige Gesetzesanliegen der Initiative:

  1. Es bleibt unklar, warum eine Enteignung von großen Wohnungsbeständen gegenüber kleinen Beständen gerechtfertigt ist. Für die vielen hunderttausend Mieter*innen, deren Wohnungen im Besitz von kleineren Unternehmen oder privaten Vermieter*innen sind, ändert sich nichts – bei gleichzeitig sinkender haushaltspolitsicher Handlungsfähigkeit des Landes Berlin.
  2. Entschädigungszahlungen sind in Zeiten eines überhitzten Bodenmarkts unvernünftig hoch. Langwierige gerichtliche Verfahren über die genaue Entschädigungshöhe bergen enorme Risiken für den Berliner Landeshaushalt und verhindern andere gesellschafts- und mietenpolitisch wichtige Projekte. So auch die Anwendung des Vorkaufsrechts durch die Bezirke.
  3. Es gibt wirksamere Mittel der Mietenpolitik, die unmittelbarer helfen. Das Instrument der Enteignung muss sich mit anderen Instrumenten messen lassen. Wir sehen im Berliner Mietendeckel einen weitaus effektiveren Weg, die Mietpreisspirale zu beenden. Der Mietendeckel ist für alle Berliner Bestandswohnungen wirksam und hilft so allen Berliner*innen.

 

Wohnraum darf kein Objekt der Spekulation auf dem Kapitalmarkt sein. Deshalb entspricht es unserem Verständnis, primär die Spielregeln des Marktes zu ändern, als dessen Spieler zu bekämpfen. Ein ausgewogener Mietendeckel gepaart mit Wohnungsneubau durch die öffentliche Hand und Genossenschaften sind für uns Schlüssel, die Mieterstadt langfristig bezahlbar zu halten.

 

Auch wenn wir ein zentrales Ziel der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ nicht unterstützen, werden wir den Dialog mit der Initiative fortsetzen und gemeinsam weitere solidarische Lösungen für den Berliner Wohnungsmarkt suchen. Wir wollen, dass Wohnen wieder ein öffentliches Gut wird. Das erreichen wir durch Maßnahmen auf Landesebene, aber auch durch eine Entfristung und Verschärfung der Mietpreisbremse, der Abschaffung der Modernisierungsumlage und der Verringerung der Kappungsgrenzen. Dafür möchten wir uns gemeinsam mit der Initiative weiterhin einsetzen.