Archive

Antrag 27/I/2019 „Equal Pay“ für alle Beschäftigten unabhängig von Betriebsgröße!

25.02.2019

Für ein wirksames Entgelttransparenzgesetz und die Verringerung des Gender Pay Gaps fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, §10 Entgelttransparenzgesetz, wie folgt weiter zu entwickeln:

 

  1. der Auskunftsanspruch geregelt in § 10 Entgelttransparenzgesetz soll nicht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber gelten, sondern für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Betriebes. § 12 Reichweite des Entgelttransparenzgesetzes sollte dementsprechend angepasst werden.
  2. Unternehmen sollen verpflichtet werden, zertifizierte, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen, auch wenn sie weniger als 500 Beschäftigte haben.
  3. es soll geprüft werden, inwiefern ein Verbandsklagerecht eingeführt werden kann, damit die Durchsetzung der Rechte nicht den einzelnen Beschäftigten aufgebürdet wird.

 

Antrag 25/I/2019 Selbstverpflichtung der SPD Berlin zu weiblichen Spitzenkandidatinnen 

25.02.2019

Die Mitglieder der SPD in den Kreisen verpflichten sich, mindestens eine ihrer Listen bei den Berliner Wahlen (die Wahl zum Abgeordnetenhaus, bzw. die Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen) mit einer Frau anzuführen.

Antrag 28/I/2019 § 9a TzBfG Brückenteilzeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

25.02.2019

Für ein Recht auf befristete Teilzeit für alle Arbeiterinnen und Arbeitnehmer fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, das Brückenteilzeitrecht, §9a TzBfG, wie folgt weiter zu entwickeln, wenn nach der Evaluation im Jahr 2020 das Gesetz nicht erfolgreich sein sollte:

  1. Die Schwellenwerte des §9a TzBfG, die eine Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit idR mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorsehen, sollen mit denen des bisherigen § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf dem bisherigen Niveau von 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinheitlicht werden.
  2. Satz 1 des § 9a Abs. 2 TzBfG-E „Zumutbarkeitsschwelle“, wonach in Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten nur einer von fünfzehn die Brückenteilzeit geltend machen kann, und Arbeitgeber unter Berufung auf betriebliche Gründe jeden Reduzierungswunsch grundsätzlich ablehnen können, muss gestrichen und durch einen Verweis auf die bestehende Regelung des § 8 Abs. 4 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG-E) ersetzt werden. Nach§ 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG hat der Arbeitgeber dem Verlangen nach (zeitlich unbefristeter) Reduzierung der Arbeitszeit stattzugeben, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
  3. Die Beantragung der Brückenteilzeit sollte auch für unterjährige und längere als Fünfjahreszeiträume grundsätzlich nicht ausgeschlossen sein.

 

Antrag 165/I/2019 Für die gleichberechtigte Partizipation von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben - Parität jetzt!

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD-Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritäts-Gesetzes für das Land Berlin einzusetzen.

 

Das Paritätsgesetz soll für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und für die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen erlassen werden. Der Gesetzgebungsprozess soll im Sommer 2020 abgeschlossen sein, damit das Gesetz bei den nächsten Wahlen – turnusgemäß 2021 – gelten kann.

 

Antrag 152/I/2019 Wiedereingliederungskurse für ehemalige Pflegekräfte ausbauen!

25.02.2019

Wir fordern den Senat auf, sich auf Bundesebene für ein Programm für die Durchführung von Wiedereingliederungskursen für ehemalige Pflegekräfte in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Institutionen einzusetzen. Im Einzelnen heißt das:

 

  • für das Entwickeln einschlägiger Curricula,
  • für das Gewinnen von Krankenpflegeschulen sowie von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, die bereit sind, die theoretischen und praktischen Module der Wiedereingliederungskurse durchzuführen,
  • für das Gewinnen von Teilnehmern an den Wiedereingliederungskursen und
  • für die Finanzierung dieser Maßnahmen.

 

Die durch den Unterricht und die Praxisanleitungen verursachten Kosten sowie das Entgelt für die Teilnehmenden sollten über ein weiteres, durch den Bundestag zu beschließendes “Sofortprogramm Pflege” finanziert werden.