Antrag 27/I/2019 „Equal Pay“ für alle Beschäftigten unabhängig von Betriebsgröße!

Status:
Annahme mit Änderungen

Für ein wirksames Entgelttransparenzgesetz und die Verringerung des Gender Pay Gaps fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, §10 Entgelttransparenzgesetz, wie folgt weiter zu entwickeln:

 

  1. der Auskunftsanspruch geregelt in § 10 Entgelttransparenzgesetz soll nicht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber gelten, sondern für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Betriebes. § 12 Reichweite des Entgelttransparenzgesetzes sollte dementsprechend angepasst werden.
  2. Unternehmen sollen verpflichtet werden, zertifizierte, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen, auch wenn sie weniger als 500 Beschäftigte haben.
  3. es soll geprüft werden, inwiefern ein Verbandsklagerecht eingeführt werden kann, damit die Durchsetzung der Rechte nicht den einzelnen Beschäftigten aufgebürdet wird.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Für ein wirksames Entgelttransparenzgesetz und die Verringerung des Gender Pay Gaps fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, §10 Entgelttransparenzgesetz, wie folgt weiter zu entwickeln:

  1. der Auskunftsanspruch geregelt in § 10 Entgelttransparenzgesetz soll nicht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber gelten, sondern für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Betriebes. § 12 Reichweite des Entgelttransparenzgesetzes sollte dementsprechend angepasst werden.
  2. Unternehmen sollen verpflichtet werden, zertifizierte, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen, auch wenn sie weniger als 500 Beschäftigte haben.
  3. es soll geprüft werden, inwiefern ein Verbandsklagerecht eingeführt werden kann, damit die Durchsetzung der Rechte nicht den einzelnen Beschäftigten aufgebürdet wird.

 

Dabei müssen die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. 

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Für ein wirksames Entgelttransparenzgesetz und die Verringerung des Gender Pay Gaps fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, §10 Entgelttransparenzgesetz, wie folgt weiter zu entwickeln:

  1. der Auskunftsanspruch geregelt in § 10 Entgelttransparenzgesetz soll nicht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber gelten, sondern für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Betriebes. § 12 Reichweite des Entgelttransparenzgesetzes sollte dementsprechend angepasst werden.
  2. Unternehmen sollen verpflichtet werden, zertifizierte, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen, auch wenn sie weniger als 500 Beschäftigte haben.
  3. es soll geprüft werden, inwiefern ein Verbandsklagerecht eingeführt werden kann, damit die Durchsetzung der Rechte nicht den einzelnen Beschäftigten aufgebürdet wird.

Dabei müssen die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: