Antrag 165/I/2019 Für die gleichberechtigte Partizipation von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben - Parität jetzt!

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD-Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritäts-Gesetzes für das Land Berlin einzusetzen.

 

Das Paritätsgesetz soll für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und für die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen erlassen werden. Der Gesetzgebungsprozess soll im Sommer 2020 abgeschlossen sein, damit das Gesetz bei den nächsten Wahlen – turnusgemäß 2021 – gelten kann.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD-Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritäts-Gesetzes für das Land Berlin einzusetzen.

 

Das Paritätsgesetz soll für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und für die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen erlassen werden. Der Gesetzgebungsprozess soll im Sommer 2020 abgeschlossen sein, damit das Gesetz bei den nächsten Wahlen – turnusgemäß 2021 – gelten kann.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Die Fraktion hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der ASF, ASJ, Verwaltung und Abgeordneten eingerichtet mit dem Ziel, eine verfassungsrechtlich beanstandungsfreie gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen im Abgeordnetenhaus und BVVen umsetzt. Dabei müssen die Entscheidungen der Verfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg berücksichtigt werden; ggf. ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Eine Umsetzung zu den nächsten Wahlen ist schwierig, da die Gefahr der Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl besteht.
Überweisungs-PDF: